Hier finden Sie auch eine Anleitung, wie Sie sich im Antrags- und Verwaltungssystem anmelden und einen Antrag einreichen.
So beantragen Sie die Förderung von Photovoltaik-Speichern
Für EnergiespeicherPLUS erfolgt die Beantragung über unser elektronisches Antrags- und Verwaltungssystem. Hier werden auch die dazugehörigen Unterlagen eingereicht.
Es führt Sie mit Hilfetexten und übersichtlichen Checklisten durch die Antragstellung.
Antragsprozess des Förderprogramms für Solarenergiespeicher

Hinweis für Bezirke als Zuwendungsempfänger
Wenn Sie als Bezirk einen Förderantrag stellen möchten, kontaktieren Sie bitte Frau Katrin Fahlke von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe - Referat Energie - unter 030/9013-8243 oder per E-Mail.
Benötigte Dokumente
Um einen positiven Zuwendungsbescheid zu erhalten, müssen im elektronischen Antragssystem verschiedene Unterlagen, Erklärungen und Nachweise hinterlegt werden.
Folgende Dokumente sind jedem Förderantrag beizufügen:
- Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (nach Einreichung des elektronischen Antrages zu Legitimationszwecken postalisch zu übersenden)
- Nachweis über die nutzbare Speicherkapazität des Systems
- Nachweis über die Leistung der geplanten Photovoltaikanlage (in kWp), die im Zusammenspiel mit dem geförderten Speichersystem errichtet wird
- Angebot für das PV-Anlagensystem bzw. Nachweis, dass die bestehende PV-Anlage unter 12 Monate alt ist und erweitert wird (bitte Angebot beifügen)
- Angebot für das Speichersystem
- Für Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, UG, AG): Nachweis der Erfassung Ihrer Unternehmensdaten in der Transparenzdatenbank der Berliner Senatsverwaltung
Transparenzdatenbank
Für Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, UG, AG) ist die Erfassung der Unternehmensdaten in der Transparenzdatenbank der Berliner Senatsverwaltung zwingend vorgeschrieben. Wir bitten Sie, darauf zu achten, dass die für das Unternehmen erforderlichen Pflichteingaben (Anschrift, Sitz, Rechtsform, Tarifgebundenheit und Entscheidungsträger) in der Transparenzdatenbank hinterlegt sind.
In Abhängigkeit zur konkreten Ausgestaltung des Speichersystems und der Photovoltaikanlage sind ggf. auch die folgenden Genehmigungen, Bescheinigungen und Dokumente beizubringen:
- Angebot zur Umsetzung einer prognosebasierten Betriebsstrategie, falls ein entsprechendes System genutzt werden soll,
- Baugenehmigung für die Errichtung der Photovoltaikanlage (bspw. notwendig bei größeren gebäudeunabhängigen Anlagen oder bei Erzeugungsanlagen auf Hochhausdächern),
- Zulassungsbescheinigung des Elektro-Kraftfahrzeuges oder Installationsnachweis der Ladeinfrastruktur, insofern der erzeugte Strom für Elektromobilität genutzt wird. Die benannten Dokumente laden Sie bitte im elektronischen Antragssystem hoch.
Kontakt
Mo., Di., Do. & Fr. 10:00 - 14:00 Uhr
Telefon: 030 / 2125-4480
energiespeicherplus@ibb-business-team.de
Förderkriterien
Jetzt Antrag stellen
Förderrichtlinie
So beantragen Sie die Auszahlung der Förderung
Die Anforderung zur Auszahlung ist bei der IBB Business Team GmbH bis spätestens drei Monate nach Inbetriebnahme des Speichersystems über das elektronische Antragssystem zu veranlassen. In diesem Zuge müssen die nachfolgend benannten Dokumente und Belege hochgeladen werden:
- das Inbetriebnahmeprotokoll der Photovoltaikanlage und des Stromspeichersystems
- die Rechnung über den Kauf des Stromspeichers inklusive der für den Betrieb notwendigen Komponenten sowie ggf. für die prognosebasierte Betriebsstrategie
- Zahlungsnachweis über die Anschaffung des Speichersystems
Bitte beachten Sie, dass Barzahlungsquittungen als Nachweis für die Zahlung nicht anerkannt werden. - die Registrierungsnummer der Elektroinstallateurin, des Elektroinstallateurs bzw. des Elektrofachbetriebes
- Verwendungsnachweis inkl. Sachbericht
In Abhängigkeit zur technischen Umsetzung der Erzeugungs- und Speicheranlage kann die IBB Business Team GmbH noch weitere Unterlagen einfordern oder Ortsbegehungen durchführen. Zudem sind die Gesellschaft, von ihr beauftragte Institutionen sowie der Rechnungshof des Landes Berlin dazu berechtigt, eingereichte Unterlagen, Nachweise, Berichte und Originalbelege einzusehen und zu prüfen.
Wird die Förderung von einem Unternehmen beantragt, dürfen auch Buchhaltungs- und sonstige Geschäftsunterlagen eingesehen und geprüft werden.
Auf der Seite "Übersicht" finden Sie in unserem elektronischen Antragssystem zudem weitere hilfreiche Informationen.
Schließen Sie die Beantragung der Auszahlung anschließend durch Drücken des Buttons "Verwendungsnachweis einreichen" ab und speichern den Vorgang.
Auszahlung bewilligter Fördergelder
Die Vergabe der Fördermittel erfolgt ausschließlich nach Maßgabe vorhandener Finanzmittel des Landes Berlin. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Anträge werden nach der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs sämtlicher Unterlagen bearbeitet und bewilligt.
Downloads
Kombinieren Sie EnergiespeicherPLUS mit weiteren Förderangeboten
Planen Sie neben der Anschaffung eines Stromspeichers weitere Investitionen oder suchen Sie noch Unterstützung bei der Finanzierung Ihrer Maßnahme? Dann können Sie auch eine weitere Förderung in Anspruch nehmen:
Bildnachweise: anatoliy_gleb von shutterstock // Thanwa Photo von shutterstock // xiaoliangge von Adobe Stock // Thanwa Photo von shutterstock // fauxels von pexels