Häufige Fragen zum Förderprogramm EnergiespeicherPLUS

Auf dieser Seite haben wir die wichtigsten Basis-Informationen zum Förderprogramm EnergiespeicherPLUS – thematisch sortiert – für Sie zusammengestellt.

Fragen zur/zum Eigentümer:in bzw. Antragsteller:in

Kann man als Mieter:in mit einer kleinen Balkonsolaranlage auch die Förderung in Anspruch nehmen?

Grundsätzlich ist das möglich. Jedoch sind die Förderkriterien einzuhalten, wie z. B. die stationäre Errichtung und die Mindestbetriebsdauer von drei Jahren.

Sind auch Wohnungseigentümergemeinschaften förderfähig? Und wenn ja, wer muss bei einer Eigentümergemeinschaft als Antragsteller:in auftreten?

Ja, auch Wohnungseigentümergemeinschaften können eine Förderung durch EnergiespeicherPLUS beantragen. Die Zuwendung wird an die Eigentümerin oder den Eigentümer des Stromspeichers vergeben. Daher muss geklärt werden, wer Eigentümer:in der Anlage sein wird.

Bei Wohnungseigentümergemeinschaften, die als teilrechtsfähig gelten, muss eine GbR gegründet werden.

Kann ein:e Eigentümer:in, der in einem anderen Bundesland als Berlin wohnt und eine Immobilie in Berlin mit einer PV-Anlage und einem Solarstromspeicher versehen möchte, auch die Förderung beantragen?

Ja, das ist möglich. Ausschlaggebend ist, dass die Anlage in Berlin errichtet wird.

Sind auch gemeinnützige Vereine antragsberechtigt?

Auch Vereine sind antragsberechtigt. Eine Bedingung ist, dass der Speicher mindestens drei Jahre zweckentsprechend betrieben werden muss.

Gibt es die Förderung auch für ein Gartenhaus bzw. Ferienhaus?

Ja. Die Förderung ist unabhängig von der Art des Gebäudes. Wichtig ist, dass es sich um ein stationäres (fest installiertes) System im Land Berlin handelt. 

Fragen zum Speichersystem

Was ist unter "prognosebasierte Betriebsstrategie" für den Speicher zu verstehen?

Es wird ein Bonus in Höhe von 300 EUR pro Stromspeicher gewährt, sofern der Speicher bzw. das Energiemanagementsystem über eine prognosebasierte Betriebsstrategie (Erzeugungs- beziehungsweise Verbrauchsprognosen) verfügt.

Die Kombination von Photovoltaik-Anlage und Speichersystem soll dazu dienen, zusätzliche Belastungen der Verteilnetze in Spitzenlastzeiten zu vermeiden. Deshalb sollen die Systeme „netzdienlich“ sein.

Von einer Netzdienlichkeit ist auszugehen, wenn:

  • entweder die PV-Anlage mit einer technischen Einrichtung ausgestattet ist, die die Pflicht nach § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Erneuerbare-Energien-Gesetz (ferngesteuerte Reduzierung der Einspeiseleistung bei Netzüberlastung durch Netzbetreiber) erfüllt oder
  • die maximale Leistungsabgabe der PV-Anlage am Netzanschlusspunkt 50 % der installierten Leistung der PV-Anlage beträgt. Zur Erreichung dieses Erfordernisses dient die prognosebasierte Betriebsstrategie. Die Leistungsbegrenzung besteht dauerhaft für die gesamte Lebensdauer der Photovoltaikanlage. Dem Netzbetreiber ist die Möglichkeit zu geben, die Leistungsbegrenzung auf eigene Kosten zu überprüfen.

Im Zweifel sprechen Sie mit Ihrem Anbieter bzw. dem Speicher-Hersteller, ob das System diese Anforderung erfüllt.

Der von mir angefragte Hersteller des Energiespeichers bietet kein Rücknahmesystem an. Was mache ich nun?

Die Verpflichtung zu einem Rücknahmesystem ist wünschenswert aber kein Muss. Wir freuen uns, wenn Sie dieses sicherstellen können, haben jedoch die Verpflichtung dazu in eine Möglichkeit abgewandelt.

Welche Art Speicher werden gefördert?

Die Förderung wird technologieoffen gewährt. Beispiele sind:

  • Batteriespeicher,
  • Salzwasserbatterien,
  • Redox-Flow-Systeme sowie
  • Wasserstoffspeichersysteme mit Elektrolyseur und Brennstoffzelle.

Ich möchte einen größeren Speicher kaufen. Gibt es eine Begrenzung der Speicgergröße für die Förderung?

Ein größerer Speicher ist grundsätzlich förderfähig. Die Höhe der Zuwendung wird lediglich durch die Größe der PV-Anlage begrenzt:

Die förderbare Kapazität bemisst sich nach der Leistung der zu installierenden PV-Anlage (Leistung der PV-Anlage in kWp : 1,2 = förderbare Kapazität des Speichers in kWh).

Pro kWh nutzbarer Speicherkapazität erhalten Sie für die jeweilige Speichereinheit einen Zuschuss von 300 EUR. Die Gesamtfördersumme ist dabei je System auf maximal 15.000 EUR begrenzt.

Wo finde ich Informationen zu unterstützten Modellen / Herstellern?

Auf der Solarwende-Seite finden Sie einige Anbieter:

https://www.solarwende-berlin.de/solarzentrumberlin/anbieterliste-umsetzungspartner-finden

Ferner hat das PV-Magazin eine Produktdatenbank für Batteriespeichersysteme erarbeitet:

https://www.pv-magazine.de/marktuebersichten/batteriespeicher/

Beim Bundesverband Solarwirtschaft, der rund 800 Unternehmen vertritt, könnten Sie zudem erfragen, ob sie Listen zur Verfügung stellen:

https://www.solarwirtschaft.de/kontakt.html

Auf kommerziellen Seiten finden Sie auch Listen:

Sonstige Fragen

Ist die zusätzliche Ladung des Stromspeichers mittels anderer Quellen erlaubt?

Ja, der Speicher kann auch aus anderen Quellen gespeist werden.

Es muss lediglich sichergestellt werden, dass der Strom, der durch die PV-Anlage erzeugt und nicht sofort verbraucht wird, in den Speicher eingespeist werden kann, d. h. die PV-Anlage bei der Einspeisung Vorrang hat.

Weitere FAQ-Themen im Überlick

Kontakt

Mo., Di., Do. & Fr. 10:00 - 14:00 Uhr 
Telefon: 030 / 2125-4480
energiespeicherplus@ibb-business-team.de

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