Häufige Fragen zum Förderprogramm GründachPLUS

Auf dieser Seite haben wir die wichtigsten Basis-Informationen rund um das Förderprogramm „GründachPLUS“ für Sie zusammengetragen.

Fragen zur Antragstellung von GründachPLUS

Wie stelle ich einen Antrag im Förderprogramm GründachPLUS?

Im ersten Schritt reichen Sie einen sogenannten Vorantrag mit Ihren Stammdaten ein.

Nach Eingangsbestätigung des Vorantrags durch die IBB Business Team GmbH können Sie anfallende Planungskosten auslösen.

Sobald Sie alle notwendigen Planungsunterlagen vorliegen haben, können Sie den Hauptantrag einreichen.

Mit der Baumaßnahme darf erst nach Erteilung des Zuwendungsbescheides begonnen werden, Verträge zur Freigabe der Maßnahme dürfen erst nach Erteilung des Zuwendungsbescheides unterzeichnet werden. 

Müssen dem Hauptantrag bereits Angebote beigelegt werden?

Wir benötigen lediglich ein Angebot für die Fertigstellungspflege.

Weitere Angebote werden nicht zwingend benötigt, wenn ein/e Garten-Landschaftsarchitekt:in oder autorisierte/r Garten-Landschaftsplaner:in eine Mengen- und Kostenberechnung erstellt, anhand derer die Fördersumme ermittelt werden kann.

Wer entscheidet über die Förderung?

Bei einer regulären Förderung entscheidet die IBB Business Team GmbH in enger Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz.

Bei einer Green Roof Lab-Förderung entscheidet ein Förderausschuss auf Basis einer Entscheidungsvorlage der IBB Business Team GmbH. Im Förderausschuss sind die den Vorsitz stellende Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz und weitere sechs Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Fachgebiete wie Biodiversität, Regenwassermanagement und Garten- und Landschaftsbau vertreten.

Wie bzw. wann wird der Zuschuss an mich ausgezahlt?

Die Auszahlung der Zuwendung muss nach Bauabnahme bei der IBB Business Team GmbH beantragt werden. In der Regel erfolgt die Mittelauszahlung in einer Summe. Dazu ist ein Verwendungsnachweis zu erbringen, bestehend aus einem Sachbericht, Vorlage der Originalrechnungen, einem zahlenmäßigen Nachweis über die geleisteten Zahlungen sowie einem Nachweis der vorschriftskonformen Ausführung nach FLL. Bitte vergleichen Sie hierzu auch das Formular Verwendungsnachweis für Auszahlungsanforderung

Wie errechnet sich die "Vegetationsfläche"?

In der Förderrichtlinie des Landes Berlin finden Sie auf den Seiten 20/21 eine Modellrechnung mit Skizze. 

Fragen zu den Fördervoraussetzungen von GründachPLUS

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt für das Förderprogramm GründachPLUS sind Grundeigentümerinnen und -eigentümer, sonstige Verfügungsberechtigte wie Erbbauberechtigte, Initiativgruppen, Interessengruppen, Vereine, Begegnungsstätten, Seniorenheime etc. (mit Erlaubnis der Grundeigentümer:innen bzw. der Verfügungsberechtigten). 

Welche Vorhaben werden bei GründachPLUS gefördert?

Gefördert werden Dach- und Fassadenbegrünungen in den antragsberechtigten PLZ-Gebieten Berlins. Ob das von Ihnen zu begrünende Vorhaben innerhalb der Förderkulisse befindet, erfahren Sie über unsere PLZ-Abfrage.

Wie lange habe ich Zeit, um mein Projekt umzusetzen?

Bewilligte Maßnahmen müssen innerhalb eines Jahres nach Bestandskraft des Förderbescheids begonnen worden sein.

Nach einem weiteren Jahr muss das Projekt abgeschlossen werden.

Kann ich eine Dach- oder Fassadenbegrünung überall in Berlin fördern lassen?

Nein, eine Förderung ist nur in bestimmten, ausgewählten innerstädtischen Regionen Berlins möglich. Ob das von Ihnen zu begrünende Immobilie innerhalb der Förderkulisse befindet, erfahren Sie über unsere PLZ-Abfrage.

Wie unterscheidet sich die „Green Roof Lab-Förderung“ von der „Regulären Förderung“?

Im Rahmen der Green Roof Lab-Förderung können nur besonders innovative, experimentelle, partizipative oder gemeinwohlorientierte und qualitativ hochwertige Dach- und Fassadenbegrünungen eine Förderung erhalten.

Kann auch die Begrünung eines Neubauprojektes gefördert werden?

Begrünung von Neubauten sind nicht förderfähig. 

Hat die Förderung durch GründachPLUS einen Einfluss auf De-Minimis-Beihilfen?

Das Programm ist als Zuschuss eine De-minimis-Beihilfe im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 (siehe Merkblatt). Das bedeutet: Wenn Sie bereits eine De-Minimis-Beihilfe erhalten, so darf der Gesamtbetrag dieser Beihilfen insgesamt die 300.000 EUR innerhalb von drei vorangegangenen Jahren nicht überschreiten (Beispiel: Für eine De-minimis-Beihilfe, die am 8. Juni 2024 gewährt wird, beginnt der relevante Betrachtungszeitraum für alle vorangegangenen zu berücksichtigenden De-minimis-Beihilfen ab 8. Juni 2021).

Was ist mit einer Grundförderung nach AGVO gemeint?

Als Unternehmen haben Sie seit dem 01.01.2023 die Möglichkeit, sich zwischen einer Beihilfe nach der De-Minimis-Regelung oder einer Grundförderung auf Basis der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) zu entscheiden. Bei einer Förderung nach AGVO hängt die maximale Zuschusshöhe von den Investitionskosten und der Betriebsgröße ab. Die maximale Beihilfeintensität zur Verbesserung der Umwelt beträgt bei kleinen Unternehmen 60%, bei mittleren Unternehmen 50% und bei Großunternehmen 40% der förderfähigen Kosten, jedoch maximal die in der Förderrichtlinie GründachPLUS genannten Zuschüsse für die einzelnen Module. Sollten also die De-Minimis-Beihilfen bereits ausgeschöpft sein, erkundigen Sie sich gerne nach einer Förderung gemäß AGVO.

Wie hoch ist die Förderung für die Herstellungskosten eines Gründachs?

Positionen im Zusammenhang mit der Errichtung des Gründachs sind mit mind. 55,00 EUR/m2 der förderfähigen Fläche förderbar. Je höher die Vegetationsschicht, desto höher fällt auch der Zuschuss aus. Ab einer Höhe von 26 cm Vegetationsschicht werden bis zu 90,00 EUR7m2 förderfähiger Dachfläche bezuschusst.

Wie hoch ist die Förderung für die Herstellungskosten einer Fassadenbegrünung?

Positionen im Zusammenhang mit der Herstellung einer Fassadenbegrünung werden mit 50 % der förderfähigen Kosten bezuschusst.

Wieviel Zuschuss erhalte ich für die Planungskosten?

Bei Beantragung einer Dach- oder Fassadenbegrünung beträgt der Zuschuss zu den Planungskosten bis zu 75 % bzw. maximal 15.000 EUR der förderfähigen Kosten.

Werden Dach- und Fassadenbegrünung kombiniert, können bis zu 85 % der förderfähigen Planungskosten bezuschusst werden, maximal jedoch 34.000 EUR.

Bei Beantragung einer Green Roof Lab-Förderung können bis zu 100 % der förderfähigen Planungskosten bezuschusst werden, maximal jedoch 40.000 EUR.

Gibt es Mindestflächen, die begrünt werden müssen?

Bei einem Gründach müssen mind. 100 m² Vegetationsfläche geschaffen werden. Grundsätzlich werden vollflächige Dachbegrünungen angestrebt, daher hat der Fördergeber festgelegt, dass mind. 75% der förderfähigen Dachfläche begrünt werden müssen. 

Bei einer Fassadenbegrünung muss bodengebunden mind. 50 m² Vegetationsfläche begrünt werden, wandgebunden mind. 10m². Ist eine Bodenbindung aus technischen Gründen nicht möglich, werden auch Hochbeete mit einem Mindestvolumen von 200 l und einer Mindesthöhe von 0,5 m als förderfähig anerkannt.

Können mehrere, sich auf einem Grundstück befindende Dächer zu einer förderfähigen Fläche zusammengezogen werden?

Ja, jedoch muss eines der Dächer allein mindestens 100 m² vegetative Fläche aufweisen.

Können Baunebenkosten, wie Kosten für Kräne, Bauabsperrungen oder Gerüste angesetzt werden?

Baustelleneinrichtung, Anmeldung und Gestellung von Halteverboten, Bauzaun inkl. Vorhaltung, Gerüstturm inkl. Vorhaltung, Gerüstaufzug bzw. Kran inkl. Vorhaltung, Baustromverteiler inkl. Vorhaltung, Chemietoilette inkl. Vorhaltung u. ä. sind nicht förderfähig.

Können auch mehrere Dachflächen von Reihenhäusern begrünt werden?

Ja, allerdings müssen die Reihenhäuser nebeneinander liegen und die Dächer baulich verbunden sein. Zudem muss der Antrag von einer Person gestellt werden.

Sind Maßnahmen zur Bewässerung förderfähig?

Mehrkosten für Maßnahmen zur Bewässerung sind nur bei Intensivbegrünung ansetzbar.

Was ist mit dem Verhältnis 75% zu 25% vegetativer zu nicht vegetativer Fläche gemeint?

Bei einer Dachbegrünung müssen mindestens 75 % der förderfähigen Fläche begrünt – also vegetative Fläche – sein. Maximal 25% dürfen als nicht vegetative Fläche angelegt werden. Bitte vergleichen Sie hierzu auch die Modellrechnung auf S. 20/21 der Förderrichtlinie.

Gibt es Vorgaben für die Höhe der Vegetationstragschicht?

Die Vegetationstragschicht muss bei einer extensiven Begrünung im Flächendurchschnitt mind. 10cm hoch sein (aber mind. 8cm), bei einer intensiven Begrünung deutlich darüber. 

Bei Beantragung einer Green Roof Lab-Förderung muss die Vegetationstragschicht deutlich über 10cm liegen.

Kann die Fertigstellungspflege in Eigenleistung erfolgen?

Nein, eine Fertigstellung in Eigenleistung ist nicht förderfähig. Die Durchführung der Fertigstellungspflege durch ein Fachunternehmen ist verbindlicher Bestandteil des Förderprojektes.

Werden bei der Errichtung einer Solaranlage in Kombination mit einem Gründach auch Mehrkosten für die Aufständerung übernommen?

Nein, förderfähig ist nicht die Aufständerung an sich, sondern eventuelle Mehrkosten, die sich z. B. durch einen Mehraufwand beim Schichtenaufbau und der Substratverlegung durch die Aufständerung ergeben können (Punkt 4.1.1.2. in der Richtlinie). Es werden grundsätzlich nur Kosten bezuschusst, die zur Entstehung des Gründaches beitragen, keine Materialkosten für Solaranlagen.

Planen Sie eine Kombination Solar – Gründach? Nehmen Sie gern mit uns im Vorfeld Kontakt auf: 030 / 2125-2366

Sind Durchwurzelungsschutzbahnen förderfähig?

Bei dem in der Richtlinie aufgeführten Aufbau der Vegetationsflächen inklusive Durchwurzelungsschutz bezieht sich der Durchwurzelungsschutz auf Wurzelschutzfolien oberhalb der Dachhaut, nicht auf wurzelfeste Oberlagen der geklebten oder geschweißten Dachabdichtung. Maßnahmen zur Dachabdichtung sind grundsätzlich nicht förderfähig.

Kann ich die Förderung GründachPLUS mit weiteren Zuwendungen kombinieren?

Grundsätzlich ist eine Kombination verschiedener Förderungen nicht ausgeschlossen.

Die Kombination mit dem Förderprogramm SolarPLUS ist allerdings nicht möglich.

Sonstige Fragen zum Förderprogramm GründachPLUS

Kann die IBB Business Team GmbH auch Garten-Landschaftsplaner:innen/-architekt:innen benennen?

Nein, wir dürfen aus Wettbewerbsgründen keine Fachbetriebe empfehlen. Wir nennen Ihnen aber bei Interesse gern Links zu Dachorganisationen.

Was ist unter „Vegetationstragschicht“ zu verstehen?

Die Vegetationstragschicht ist Trägermedium und Nährboden für die Pflanzen, auch Substratschicht genannt. Diese muss bei einer extensiven Begrünung im Flächendurchschnitt mind. 10 cm betragen (aber mind. 8cm), bei einer intensiven Begrünung deutlich darüber (ab ca. 12 cm). Hinzu kommt der Aufbau des Gründachs inklusive Drän- und Speicherschichten.

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Gründächer sind eine notwendige Maßnahme für einen nachhaltigen Umgang mit Regenwasser. Die Berliner Regenwasseragentur ist Partner des Förderprogramms GründachPLUS und informiert Sie gern über:

  • die Möglichkeiten und Vorteile der Dachbegrünung,
  • weitere Maßnahmen der Bewirtschaftung von Regenwasser auf Grundstücken,
  • Umsetzungsbeispiele sowie
  • Ansprechpartner für die Vor-Ort-Beratung, Planung und Umsetzung.

Erfahren Sie mehr zur Berliner Regenwasseragentur

Erfahren Sie mehr über Gründächer und die Berliner Förderung live mitgeschnitten in unserer Informationsveranstaltung am 28.04.2022

Bildnachweise: Sabrina Gröschke von iStock // Thanwa Photo von shutterstock // fauxels von pexels

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