Aufgrund des erfreulich hohen Antragsaufkommens pausiert die Antragsannahme vorübergehend, um in dieser Zeit die vorliegenden Anträge weiter zu bearbeiten. Mit einer überarbeiteten Förderrichtlinie wird das Programm zeitnah fortgesetzt.

Voraussetzung für die Auszahlung von Steckersolargeräten

Das SolarPLUS-Programm wird durch öffentliche Mittel bezuschusst. Mit der nochmaligen Erweiterung des Fördermoduls Steckersolargeräte erhalten neben Berliner Mieter:innen auch selbstnutzende Eigentümer:innen sowie Pächter:innen und Eigentümer:innen von Klein- und Erholungsgärten die Möglichkeit, Teil der Solarwende zu werden. Um die Förderung zu erhalten, müssen die nachfolgenden Kriterien erfüllt sein.

Steckersolargeräte (auch Mini-PV-Anlagen, Stecker-PV, PV-Plug, Balkonkraftwerke oder Balkon-PV genannt) sind, ggf. mehrere, Photovoltaik-Module mit einem Wechselrichter und Halterungen, die an Balkonen, Fassaden oder Zäunen angebracht oder auf Terrassen, Dächern oder ebenerdig aufgestellt und an die Steckdose der jeweiligen Haushalte oder Stromkreise von Gärten angeschlossen werden.

Steckersolargeräte können auch als sogenannte Inselanlagen betrieben werden, wenn sie weder unmittelbar noch mittelbar an ein Stromnetz angeschlossen sind. Der Wechselrichter des Steckersolargeräts darf eine maximale Ausgangsleistung von 800 Voltampere nicht überschreiten. Die maximale Ausgangsleistung darf nicht durch Drosselung des Wechselrichters erreicht werden. Die Gesamtnennleistung der Photovoltaik-Module darf eine Größe von 2000 Watt peak nicht überschreiten.

Steckersolargeräte produzieren umweltfreundlichen Strom aus Sonnenkraft und sind damit ein wertvoller Teil der Energiewende. Mit diesem zusätzlichen Förderprogramm für Photovoltaik-Balkonmodule geht Berlin einen weiteren Schritt in Richtung klimaneutrale Stadt und richtet sich ganz speziell an Berliner Bürger:innen, die ihre Immobilie selbst als Erstwohnsitz nutzen, egal, ob diese gemietet oder im Eigentum ist. Zudem werden nun auch Pächter:innen und Eigentümer:innen von Klein- und Erholungsgärten gefördert. Berliner Bürger:innen profitieren so von nachhaltig erzeugter Energie und von einer finanziellen Entlastung, indem sie Steckersolargeräte zur Erzeugung ihres Hausstroms nutzen.

Nicht förderfähig:

  • Rechnungen, die bar bezahlt werden, sind nicht förderfähig, da Barzahlungen gemäß Richtlinie nicht gestattet sind. Wir benötigen einen Zahlungsnachweis.

Besondere Pflichten der Antragsteller:innen

  1. Anmeldung

Das Steckersolargerät ist von den Zuwendungsempfangenden bei der Bundesnetzagentur (Marktstammdatenregister) zu registrieren. Dies gilt jedoch nicht für Inselanlagen. Die Stromnetz Berlin GmbH wird dann den vorhandenen Zähler gegen einen Zweirichtungszähler austauschen. Dieser Austausch ist für die Kund:innen kostenlos.

  1. Einwilligung der Vermieter:in bzw. Hausverwaltung

Die Zuwendungsempfangenden müssen bestätigen, dass die Zustimmung der Hauseigentümerin/des Hauseigentümers bzw. der Hausverwaltung vorliegt bzw. bei Eigentümer:innen, dass die Installation des Steckersolargerätes einer Haus- bzw. Gemeinschaftsordnung nicht entgegen steht.

  1. Kauf und Einrichtung des Steckersolargerätes

Bei der Installation von Steckersolargeräten sind die Antragstellenden dafür verantwortlich, dass diese sicher befestigt werden und die Balkoneinfassungen, Dächer etc. dafür statisch geeignet sind. Zur Vermeidung von Gefahren ist sicherzustellen, dass das Steckersolargerät an einen geeigneten Stromkreis angeschlossen wird. Die Sicherstellung obliegt den Zuwendungsempfangenden, ggf. in Abstimmung mit der Hausverwaltung (bei Mieter:innen) sowie einem Elektrofachbetrieb. Der Anschluss des Steckersolargerätes ist unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Anforderungen nach DIN VDE V 0100-551 und VDE AR 4105 zu realisieren.

Hinweise der Herstellerfirmen zum Anschluss und zur Benutzung sind zu beachten. Das Gerät muss dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und über eine entsprechende CE-Kennzeichnung verfügen. Der enthaltende Wechselrichter muss eine Konformitätserklärung gemäß VDE AR 4105 enthalten.

 

Benötigte Unterlagen für Auszahlung der Förderung

  • Rechnung über das Steckersolargerät
  • Zahlungsnachweis (Ausdruck des Einzelumsatzes, Kontoauszug). Bitte beachten Sie, dass eine Barzahlung nicht möglich ist und entsprechende Nachweise nicht akzeptiert werden.

Beachten Sie bitte ferner, dass vor Auszahlung der Förderung die Zuwendungsmittel verwendet worden sein müssen. D.h. Wenn Sie eine Ratenzahlung für das Steckersolargerät vereinbaren, muss eine Anzahlung mindestens in Höhe des Zuschusses vereinbart und bei Beantragung der Auszahlung nachgewiesen werden.

Verwendungsnachweis

Die antragstellende Person reicht bei der IBB Business Team GmbH bis spätestens drei Monate nach Abschluss des Projektes im elektronischen Antragssystem einen Verwendungsnachweis ein. Dazu muss die Inbetriebnahme des Steckersolargerätes gemeldet und die Rechnung für den Kauf des Modules eingereicht werden.

Nutzungsdauer und Zweckbindungsfrist

Wird die Immobilie, an der das Steckersolargerät installiert wurde, während der Zweckbindungsfrist (3 Jahre) nicht mehr weitergenutzt, bestehen folgende Möglichkeiten, diese dennoch einzuhalten, sofern die Zuwendung bereits ausgezahlt wurde:

  • Übergabe des Steckersolargerätes an die/den Nachmietende:n bzw. Erwerber:in der Immobilie, wenn die Verwendung bereits nachgewiesen wurde und die Zuwendung ausgezahlt wurde
  • Mitnahme des Steckersolargerätes und Installation, wenn der Balkon der neuen Wohnung geeignet ist und die/der neue Vermieter:in bzw. die Hausverwaltung zustimmt.

Die Übergabe an die/den Nachnutzende:n bzw. die Mitnahme ist der IBT per E-Mail mitzuteilen.

Kommen beide Varianten nicht in Betracht, muss die/der Zuwendungsempfangende die IBT per E-Mail informieren. Der Zuwendungsbescheid wird widerrufen und die Zuwendung ist an die IBT zurückzuzahlen.

Kontakt

Mo. - Fr.: 14 - 17 Uhr 
Telefon: 030 / 2125-4490
steckersolargeraete@ibb-business-team.de

Bildnachweise: Robert Herhold von Adobe Stock // fauxels von pexels

Ein Unternehmen der Logo IBB Gruppe