Zuschüsse bei der Anschaffung von Elektrofahrzeugen für Berliner Unternehmen

Mit dem Förderprogramm „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ werden auf Landesebene konkrete finanzielle Anreize geschaffen, um insbesondere kleine und mittlere Unternehmen bei der Umrüstung ihrer Flotten auf emissionsfreie oder emissionsarme Elektroantriebe zu unterstützen.

Die konkrete Förderhöhe ist abhängig von den Fahrzeugklassen und der Antriebstechnologie. Für die nachfolgend benannten Gruppen gelten folgende Zuschüsse: 

Leichte Nutzfahrzeuge (Fahrzeuge der Klasse N1, N2)

z. B. Transporter und Elektro-Lieferwagen zur Güterbeförderung 

Die Förderhöhe beträgt bei leichten Nutzfahrzeugen bei 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 15.000 EUR je Fahrzeug.

Pkw (Fahrzeuge der Klasse M1)

Dieses Förderangebot besteht ausschließlich für Unternehmen und selbständig Tätige mit einer Genehmigung (Taxikonzession) gemäß §§ 2, 9 ff. Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und nur für Fahrzeuge mit einem rein elektrischen bzw. einem Brennstoffzellenantrieb (Wasserstoff).

Die Förderhöhe beträgt  25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 15.000 EUR je Fahrzeug der Klasse M1.

Bitte nutzen Sie zur Beantragung das eigene integrierte Modul "Taxiförderung" im Antragssystem.

Pkw (Fahrzeuge der Klasse M1, M2) als E-Inklusionstaxi

Dieses Förderangebot besteht ausschließlich für Unternehmen und selbständig Tätige mit einer Genehmigung (Taxikonzession) gemäß §§ 2, 9 ff. Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und nur für Fahrzeuge mit einem rein elektrischen bzw. einem Brennstoffzellenantrieb (Wasserstoff).

Die Förderhöhe bei Anschaffung eines Fahrzeuges beträgt 35 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 25.000 EUR je Fahrzeug (gesonderte Ausweisung der Kosten für inklusionsfähige Ausstattung nach DIN 75078 erforderlich).*

Gefördert werden außerdem die Umbauten zum und Einbauten in ein E-Inklusionstaxi mit maximal 15.000 EUR je Fahrzeug.* 

Bitte nutzen Sie zur Beantragung das eigenes integrierte Modul "Taxiförderung" im Antragssystem.

* Pro Antragsteller:in können insgesamt maximal 50 förderfähige Fahrzeuge bezuschusst werden.

Elektrische Klein- und Leichtfahrzeuge (Fahrzeuge der Klassen L2e, L5e, L6e, L7e)

Die Förderhöhe beträgt 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 5.000 EUR je Fahrzeug.

Eine Liste aller aktuell förderfähigen Modelle haben wir hier für Sie zusammengestellt:

förderfähige Klein- und Leichtfahrzeuge (pdf)

Versicherungs- und zulassungspflichtige motorisierte Zweiräder (Fahrzeuge der Klassen L1e, L3e und L4e) sowie Pedelecs

z. B. E-Roller und E-Bikes der Klassen Kleinkraftrad, Kraftrad oder Kraftrad mit Beiwagen, S-Pedelecs und Pedelecs.

  • 500 EUR

Zuschüsse zum Aufbau von stationärer Ladeinfrastruktur 

Die Förderung bezieht sich auf die Errichtung von Ladeinfrastruktur auf betrieblichen Flächen der Antragstellerin/des Antragstellers, die sich im Stadtgebiet von Berlin befinden. Darüber hinaus kann eine anteilige Förderung der Netzanschlusskosten erfolgen. 

Die Förderhöhe beträgt bei:

Elektrofahrzeug und Ladesäule
 
  • Kauf oder Leasing von Normalladeinfrastruktur (AC) inkl. Netzanschluss bis 22 kW
    bis zu 50 % der Gesamtkosten, max. allerdings 2.500 EUR pro Ladepunkt. 
  • Kauf oder Leasing von Schnellladeinfrastruktur (DC) inkl. Netzanschuss ab 22 kW
    bis zu 50 % der Gesamtkosten, max. allerdings 30.000 EUR pro Ladepunkt. 

Netzanschlusskosten werden gefördert bei:

  • Anschluss an das Niederspannungsnetz
    in Höhe von bis zu 50 % der Gesamtkosten, max. allerdings 5.500 EUR. 
  • Anschluss an das Mittelspannungsnetz
    in Höhe von bis zu 50 % der Gesamtkosten, max. allerdings 55.000 EUR.

Zuschüsse zu Maßnahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagements

Gefördert werden Maßnahmen entsprechend der Übersicht „Förderfähige Maßnahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagements“ (z.B. Investitionskosten in Einrichtungen (Gebäude, Anlagen) sowie Sachkosten (z.B. Sharing-, Pooling-Angebote, Implementierung eines Mobilitätsbudgets) die unmittelbar dem Betrieblichen Mobilitätsmanagement dienen und diesem unmittelbar zuzurechnen sind. Personalkosten sind nicht förderfähig.

 

Die Förderung beträgt 50% der Netto-Investitionskosten, max. 10.000 € (Jede Einzelmaßnahme wird mit 10.000 € gefördert).

Kontakt

Mo, Di & Do, Fr: 10:00 - 14:00 Uhr
Telefon: 030 / 2125-4480
welmo@ibb-business-team.de

 

Förderfähige Klein- und Leichtfahrzeuge

Kombinieren Sie WELMO mit weiteren Förderangeboten

Wir haben für Sie das passende Förderprogramm im Angebot, bieten Vielfalt und unterstützen Sie beim Gründen und Wachsen.

Team aus Gründern berät sich

Coaching BONUS

Zuschüsse zu Business-Coaching für KMU, Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen

GründungsBONUS

Zuschüsse für den Unternehmensaufbau innovativer Gründungen

Transfer BONUS

Zuschüsse für die Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft

Berliner InvestitionsBONUS

Zuschüsse für betriebliche Zukunftsinvestitionen

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