Hier finden Sie auch eine Anleitung, wie Sie sich im Antrags- und Verwaltungssystem anmelden und einen Antrag einreichen.
Antrag stellen für das Förderprogramm Wirtschaftsnahe Elektromobilität
Für Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO) erfolgt die Beantragung über unser elektronisches Antrags- und Verwaltungssystem. Hier werden auch die dazugehörigen Unterlagen eingereicht.
Es führt Sie mit Hilfetexten und übersichtlichen Checklisten durch die Antragstellung.
Klicken Sie hier, um ins elektronische Antragssystem zu gelangen.
Hier finden Sie auch eine Anleitung, wie Sie sich im Antrags- und Verwaltungssystem anmelden und einen Antrag einreichen.
Antragsprozess der Förderung von Elektrofahrzeugen, Ladeinfrastrukturen und Beratungen

Antrag anlegen im Antragssystem am Beispiel der Taxiförderung

Benötigte Dokumente für die Beantragung einer WELMO-Förderung
Um Ihren Antrag vollständig bearbeiten und Ihnen schnellstmöglich eine Entscheidung hinsichtlich des Fördervorhabens mitteilen zu können, benötigen wir einige Unterlagen.
Bitte beachten Sie, aufgrund der drei förderfähigen Module – Beratungsangebot, Anschaffung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen und Aufbau von stationärer Ladeinfrastruktur – variieren die einzureichenden Unterlagen.
Grundsätzliche Antragsunterlagen einer E-Mobilitäts-Förderung:
- Unternehmensnachweis (Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug (nicht älter als 12 Monate) bei eingetragenen Unternehmen, Bestätigung des Finanzamtes über die steuerliche Anmeldung oder den Auszug aus dem Vereinsregister bzw. Genossenschaftsregister)
- Legitimationsdokumente (Kopie des Personalausweises/Reisepasses)
- Für juristische Personen (z. B. GmbH, UG, AG) ist die Erfassung Ihrer Unternehmensdaten in der Transparenzdatenbank der Berliner Senatsverwaltung zwingend vorgeschrieben. Die Registrierung nehmen Sie bitte unter nachfolgendem Link vor. Mit den Zugangsdaten, welche Sie durch die Senatsverwaltung für Finanzen erhalten, können Sie die Registrierung in der Transparenzdatenbank vervollständigen. Wir bitten Sie, darauf zu achten, dass die für das Unternehmen erforderlichen Pflichteingaben (Anschrift, Sitz, Rechtsform und Entscheidungsträger) in der Transparenzdatenbank hinterlegt sind.
Transparenzdatenbank
Für juristische Personen (z. B. GmbH, UG, AG) ist die Erfassung der Unternehmensdaten in der Transparenzdatenbank der Berliner Senatsverwaltung zwingend vorgeschrieben. Wir bitten Sie, darauf zu achten, dass die für das Unternehmen erforderlichen Pflichteingaben (Anschrift, Sitz, Rechtsform, Tarifgebundenheit und Entscheidungsträger) in der Transparenzdatenbank hinterlegt sind.
Falls zutreffend:
- Anlage 2 des Förderantrages (Erklärung gemäß §3 Absatz 1 der Leistungsgewährungsverordnung) bei Beschäftigung von mehr als 10 Mitarbeitern und einer voraussichtlichen Überschreitung der Fördersumme von 25.000 EUR
- Nachweis über Nichtberechtigung zum Vorsteuerabzug (Bestätigung des Finanzamtes bzw. des Steuerberaters über die Anwendung der Kleinunternehmerregelung bzw. Entfall der Umsatzsteuer wegen Ausübung einer gemeinnützigen Tätigkeit)
Anlage 2 (Erklärung gemäß §3 Absatz 1 der Leistungsgewährungsverordnung)
Falls zutreffend (bei verflochtenen Unternehmen):
- KMU-Selbsterklärung für Partnerunternehmen (Anlage B des Antrages)
- KMU-Selbsterklärung für verbundene Unternehmen (Anlage A des Antrages)
Je nach Fördermodul gibt es verschiedene zusätzliche Dokumente einzureichen
Zusätzliche Unterlagen für die Beantragung des Beratungszuschusses
-
Vorlage eines Angebots von einem gelisteten Beratungsunternehmen im Berater-Pool
Zusätzliche Unterlagen für die Beantragung des Fahrzeugzuschusses
- Nachweis über die Absicht des Erwerbs oder des Leasings (Laufzeit mind. 12 Monate) eines förderfähigen Fahrzeugs in Form einer Angebotskopie vom Fahrzeughändler, -hersteller oder dem Ausdruck aus dem Internet
Falls zutreffend:
- Nachweis des Fahrzeugherstellers über einen Emissionsausstoß von max. 50 g CO2 pro km bei Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen
- Eigentumsnachweis (Kopie der Zulassungsbescheinigung) für ein Fahrzeug der Euro 4 Norm und niedriger bei Inanspruchnahme der Abwrackprämie
Zusätzliche Unterlagen für die Beantragung des Zuschusses für stationäre Ladeinfrastruktur
- Nachweis über die Absicht des Erwerbs bzw. Leasings (Laufzeit mind. 12 Monate) sowie den Aufbau von stationärer Ladeinfrastruktur in Form einer Angebotskopie vom Ladeinfrastrukturanbieter
- Sofern notwendig: Nachweis über die Absicht der Beauftragung des Netzanschlusses in Form einer Angebotskopie
Falls zutreffend:
- Nachweis über die Absicht der Beauftragung zur Anpassung an das Niederspannungsnetz oder Mittelspannungsnetz in Form einer Angebotskopie
- Vorlage einer Eigenerklärung, dass keine ergänzende Förderung über das Bundesförderprogramm Ladeinfrastruktur in Anspruch genommen wird, bei Beantragung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur
- Einverständniserklärung der Eigentümer über die Errichtung einer Ladeinfrastruktur
Bitte beachten Sie:
Die vorzeitige Bestellung des Fahrzeuges / der Ladeinfrastruktur bzw. die Beauftragung der Beratung / der Errichtung der Ladeinfrastruktur vor Bestätigung des vollständigen Antragseingangs ist nicht zulässig.
Kontakt
Mo, Di & Do, Fr: 10:00 - 14:00 Uhr
Telefon: 030 / 2125-4480
welmo@ibb-business-team.de
Förderkriterien
Jetzt Antrag stellen
So beantragen Sie die Auszahlung der Förderung
Die Auszahlung der Zuwendung muss
- bei Förderung von Beratungsleistungen innerhalb von vier Monaten
- bei Investitionsförderung zur Anschaffung von Fahrzeugen innerhalb von 18 Monaten und
- bei einer Investitionsförderung zum Aufbau von stationärer Ladeinfrastruktur innerhalb von 18 Monaten
nach Bewilligung beim Projektträger beantragt werden und erfolgt in einer Summe. Für die Auszahlung sind amtlich gültige Belege wie Rechnungen, Kaufverträge, Stromlieferverträge u. Ä. zum Nachweis entstandener Kosten beizubringen. Wird eine Investitionsförderung zur Anschaffung von Fahrzeugen oder zum Aufbau von stationärer Ladeinfrastruktur vor dem Kauf beantragt, muss die Kaufabsicht durch Angebote belegt und der Kauf anschließend durch Rechnung o. Ä. nachgewiesen werden.
Bitte beachten Sie, dass Barzahlungsquittungen als Nachweis für die Zahlung nicht anerkannt werden.
Einen Überblick über geltende Zuwendungsvoraussetzungen erhalten Sie auf der Seite Förderkriterien.
Kumulierung WELMO und Umweltbonus ab dem 14.01.2021 wieder möglich
Im Zeitraum zwischen dem 08.07.2020 und dem 14.01.2021 war die Kumulierung der Umweltbonus-Prämie mit dem Förderprogramm WELMO vorübergehend ausgesetzt worden. Die Kombination beider Förderungen ist jetzt wieder möglich. Wie Sie mit bereits eingereichten, zurückgezogenen oder ausgezahlten WELMO-Anträgen verfahren, erfahren Sie hier.
Downloads
Kombinieren Sie WELMO mit weiteren Förderangeboten
Wir haben für Sie das passende Förderprogramm im Angebot, bieten Vielfalt und unterstützen Sie beim Gründen und Wachsen.

Coaching BONUS
Zuschüsse zu Business-Coaching für KMU, Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen
Bildnachweise: EXTREME-PHOTOGRAPHER von iStock // skynesher von iStock // Thanwa photo von shutterstock // fauxels von pexels