Häufige Fragen zum Förderprogramm Digitalprämie Berlin

Auf dieser Seite haben wir die wichtigsten Basis-Informationen rund um das Förderprogramm Digitalprämie Berlin – nach Themen sortiert – für Sie zusammengetragen.

Fragen zur Antragstellung der Digitalprämie Berlin

Was ist eine Steuer-ID?

Die Steuer-ID ist die persönliche Steuer-Identifikationsnummer, die jede Person vom Bundeszentralamt für Steuern zugewiesen bekommt. Diese finden Sie auf Ihrer persönlichen Einkommenssteuererklärung der letzten Jahre. Die Steueridentifikationsnummer setzt sich aus 11 Ziffern zusammen (Format XX XXX XXX XXX). Bitte geben Sie die Steuer-ID der Geschäftsführung an.

Was bedeuten "Beschäftigte in Vollzeitäquivalent"?

Stichtag für die Berechnung der Mitarbeiterzahl ist der 31.12.2021.

Es gilt die Wochenarbeitszeit. Zur Umrechnung von Teilzeitkräften und 450 Euro-Jobs in Vollzeitbeschäftigte:

  • Mitarbeiter bis 20 Stunden = Faktor 0,5
  • Mitarbeiter bis 30 Stunden = Faktor 0,75
  • Mitarbeiter über 30 Stunden & Auszubildende = Faktor 1
  • Mitarbeiter auf 450 Euro-Basis = Faktor 0,3

Der/die Unternehmer:in bzw. Geschäftsführer:in selbst ist mitzuzählen. Als Beschäftigte:r zählt, wer mit dem Unternehmen zum o. g. Stichtag einen laufenden Arbeitsvertrag oder Ausbildungsvertrag hatte. Dazu zählen auch Beschäftigte in Elternzeit.

Ich bin Soloselbständige:r, was muss ich bei der Anzahl der Beschäftigten angeben?

Geben Sie bitte die Ziffer "1" ein.

Darf ich nur einen Antrag pro Unternehmen stellen?

Ja.

Sollten Sie bereits einen Zuschuss im Rahmen der Digitalprämie erhalten, ist eine erneute Antragsstellung ebenfalls nicht möglich.

Achtung: Auch wenn Sie mehrere Einzelunternehmen betreiben, sind diese an eine:n Unternehmer:in/Inhaber:in gebunden und als eine Einheit (=Unternehmen) zu betrachten.

Kann ich eine ausländische IBAN verwenden?

Nein, es muss ein deutsches Bankkonto sein. Der / Die Antragstellende muss mit dem/der Kontoinhaber:in übereinstimmen.

Welche Informationen sollten bereitgehalten werden, um das Antragsformular auszufüllen?

  • Anzahl der Beschäftigten in Vollzeitäquivalent des antragstellenden Unternehmens bzw. Unternehmensverbunds
  • Branche des Unternehmens
  • Rechtsform, Name, Gründungsdatum, Website, Registernummer, Gewerbe-Steuernummer des Unternehmens und Steuer-ID der Geschäftsführung
  • Jahresumsatz des aktuellen Jahres und des Vorjahres
  • Anschrift des Unternehmens bzw. der Berliner Betriebsstätte
  • Bankverbindung des Unternehmens
  • Angaben zu dem Inhaber:in bzw. gesetzlichen Vertreter:in über ein gültiges Ausweisdokument, Name, Kontaktdaten, Steueridentifikationsnummer, E-Mail-Adresse, Telefonnummer
  • Höhe bereits beantragter bzw. erhaltener Kleinbeihilfen
  • Aktueller Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung bzw. Nachweis über Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit (Kopie Anmeldung Finanzamt oder Steuerbescheid)
  • Bilanz/Jahresabschluss 2021 bzw. Einnahmenüberschussrechnung 2021 bzw. Steuerbescheid 2021
  • inhaltliche Kurzbeschreibung und Erklärung Ihres Digitalisierungsvorhabens
  • Planzahlen zum Digitalisierungsvorhaben (wenn möglich bereits auf Grund von Angeboten)
  • Vollständige Eintragung in der Transparenzdatenbank Berlin bei juristischen Personen

Wie funktioniert das Anlegen eines Antrages?

Sie können sich über die Website ein Benutzerlogin anlegen. Sobald Sie diesen aktiviert haben, erhalten Sie eine E-Mail, dass Sie sich erfolgreich angemeldet haben. Sie bekommen zeitnah aus dem Antragssystem eine Einladung zur weiteren Antragsbearbeitung. Es ist angesichts  der großen Antragsflut möglich, dass einige Tage vergehen, bis Sie eingeladen werden. Sehen Sie bitte in regelmäßigen Abständen in Ihren E-Mail Posteingang bzw. betrachten Sie auch die Eingänge in Ihrem Spam Ordner.

Ist es erforderlich, eine:n Förderberater:in einzusetzen, um die Förderung zu beantragen?

Die gesamte Antragstellung ist so konzipiert, dass der Antrag ohne eine:n Förderberater:in gestellt werden kann. Es wird Ihnen darüber hinaus unterstützend eine Hotline zur Verfügung stehen.

Müssen für die geplanten Maßnahmen bei der Antragstellung Angebote bzw. konkrete Kostenvoranschläge vorliegen?

Es ist empfehlenswert sich vor Beginn der Förderung ein oder mehrere Angebote einzuholen. Ist der Zuwendungsbescheid ergangen, so ist eine nachträgliche Anpassung nicht mehr möglich.

Bin ich soloselbstständig?

Als Soloselbstständige werden Einzelunternehmer:innen ohne Mitarbeiter:innen oder Freiberufler:innen ohne Mitarbeiter:innen betrachtet. Sofern Sie Geschäftsführer:in einer juristischen Person ohne weitere Beschäftigte sind, fällt Ihr Unternehmen, die Antrag stellende Gesellschaft, unter die Unternehmensart „KMU bis 10 Beschäftigte“.

Was ist, wenn man mit mehreren Tätigkeiten selbständig ist?

Auch wenn Sie mehrere Einzelunternehmen betreiben, sind diese an eine:n Unternehmer / Inhaber:in gebunden und als eine Einheit (=Unternehmen) zu betrachten. Es ist maximal ein Antrag pro Unternehmen zu stellen. Sofern Sie Geschäftsführer:in mehrerer juristischer Personen sind, kann für jedes dieser Unternehmen ein Antrag gestellt werden. Hierzu sollten Sie vorher mit uns Kontakt aufnehmen, damit wir Ihnen so die Mehrfachantragsstellung im System ermöglichen können.

Wenn innerhalb des Antrages eine Maßnahme abgelehnt wird, die anderen aber förderfähig sind, wird dann der gesamte Antrag abgelehnt?

Nein, in diesem Fall wird nur die nicht zuwendungsfähige Maßnahme nicht anerkannt. Wenn Sie insgesamt den Mindestinvestitionsbetrag (2.000 EUR zuwendungsfähige Ausgaben) erreichen, erhalten Sie für die restlichen Maßnahmen den Zuschuss.

Fragen zu den Fördervoraussetzungen

Sind nur Berliner KMU und Solo-Selbstständige Antragsberechtigt?

Ja, die zu fördernde Betriebsstätte muss in Berlin Gewerbesteuer zahlen und beim Berliner Finanzamt gemeldet sein. Auch die solo-selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit muss in Berlin versteuert werden.

Was ist mit "Gründungsdatum" gemeint?

Antragsberechtigt sind grundsätzlich nur Bestandsunternehmen. Existenzgründungen sind nur dann berechtigt, wenn sie bereits vor dem 31.12.2021 gegründet wurden. Als Gründung gilt die Eintragung in das Handelsregister. Bei Einzelunternehmen ohne Handelsregister, GbR und freiberuflich Tätigen gilt die Aufnahme des Geschäftsbetriebs (Datum der Gewerbeanmeldung) bzw. der freiberuflichen Tätigkeit (Kopie Anmeldung beim Finanzamt oder Einkommenssteuerbescheid) als Gründungsdatum.

Was bedeutet „Hauptberuf“ bei Solo-Selbstständigen?

Als anspruchsberechtigt Person gelten Solo-Selbstständige, wenn Sie  ihre selbständige Tätigkeit als Hauptberuf ausüben. Sofern also aus der zum 31.12.2021 erstellten Einnahmenüberschussrechnung oder Bilanz oder Steuerbescheid hervorgeht, dass mind. 51% der Einkünfte aus der selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit stammen und die Betriebsergebnisse bzw. Einkünfte aus selbstständiger/freiberuflicher Tätigkeit in in Höhe von 27.000 EUR erwirtschaftet wurden.

Was ist der Landesmindestlohn?

Der Landesmindestlohn ist in §3 des Mindestlohngesetzes für das Land Berlin (Landesmindestlohngesetz) geregelt. Derzeit liegt er bei 13,00 EUR (Stand 07/2022). Unternehmen, die die Förderung in Anspruch nehmen möchten, müssen allen beschäftigten Arbeitnehmer:innen – ungeachtet des Umstandes, ob sie in dem zur Förderung beantragten Projekt tätig sind oder nicht – mindestens den jeweils aktuell geltenden Mindestlohn nach Maßgabe des § 9 Landesmindestlohngesetzes zahlen.

Eventuell höhere Mindestlohnvorgaben gemäß einem für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag, dem Mindestlohngesetz (MiLoG) oder einer anderen gesetzlichen Bestimmung sind ebenfalls einzuhalten.

Das Unternehmen hat Betriebsstätten in und außerhalb von Berlin. Ist es dennoch antragsberechtigt?

Sofern das Unternehmen über eine gewerbesteuerpflichtige und bei einem Berliner Finanzamt gemeldete Betriebsstätte verfügt, können Investitionen in dieser Berliner Betriebsstätte gefördert werden.

Wie werden verflochtene Unternehmen / Unternehmensgruppen gefördert? Können Tochterunternehmen die Digitalprämie Berlin selbst beantragen?

Verflochtene Unternehmen können jeweils einen eigenen Antrag stellen, sofern in der Verbundbetrachtung die KMU-Schwellenwerte nicht überschritten werden.

Können auch über Leasing oder Mietkauf finanzierte Wirtschaftsgüter abgerechnet werden?

Ja, vorausgesetzt, dass der Leasing- bzw. Mietkaufvertrag nicht vor Beginn des Bewilligungszeitraums geschlossen wurde. Allerdings können nur im Rahmen des Bewilligungszeitraums kassenwirksam angefallene Ausgaben abgerechnet werden, d. h. es können ggf. nur diese Raten gefördert werden, die innerhalb des Bewilligungszeitraumes geleistet werden.

Wird das Kriterium "Gründung vor dem 31.12.2021“ auch erfüllt, wenn nach dem Stichtag eine Rechtsformumwandlung erfolgte?

Ja, dann weisen Sie bitte nach, dass es sich bei der antragstellenden Person um die Rechtsnachfolgerin eines vor dem 31.12.2021 gegründeten Unternehmens handelt (bspw. Gesellschaftsvertrag/Gewerbeanmeldung).

Ist einer Beantragung auch möglich, wenn die Bilanz 2021 noch nicht erstellt wurde?

In Ausnahmefällen können Sie einen vorläufigen Jahresabschluss einreichen. Eine betriebswirtschaftliche Auswertung reicht nicht aus, um einen Antrag zu stellen.

Welche Anforderungen werden an Berater und Schulungs- bzw. Weiterbildungsanbieter gestellt?

Das Qualitätsniveau der Weiterbildungsanbieter der Qualifizierungsmaßnahmen muss durch:

  • eine Zertifizierung nach der ISO 27001 oder
  • eine Zertifizierung nach der ISO 9001 oder
  • eine Akkreditierung nach AZAV oder
  • eine Autorisierung im Rahmen des Bundesförderprogrammes „go-digital“ oder
  • einer vergleichbaren Zertifizierung oder Akkreditierung

belegbar sein. Zusätzlich müssen die Anbieter von Beratungsleistungen die Normen und Standards des BSI IT-Grundschutz anerkennen. Dies muss auf der Website des jeweiligen Beratungsunternehmens klar erkennbar sein.

Der maximale Tagessatz des Beratungsunternehmens beträgt 1.000,00 EUR.

Ein Beratungstag zählt 8 Arbeitsstunden, welche in einem dezidierten Zeitnachweis als fester Bestandteil der ausgewiesenen Rechnung hinterlegt werden muss.

Nicht gefördert werden grundsätzlich Ausgaben für den Berater mit gesellschaftsrechtlicher Beteiligung am Antrag stellenden Unternehmen.

Fragen zur Förderfähigkeit bestimmter Wirtschaftsgüter

Ist die Aufsetzung (Erstellung) eines Online Shops förderfähig?

Ja.

Ist die Beratung und Qualifizierung für SEO-Optimierung förderfähig?

Ja.

Sind Cloud-Ressourcen förderbar?

Ja, Cloud-Ressourcen sind förderfähig, sofern Sie diese nicht schon vorher genutzt haben.

Werden auch Softwareneuentwicklungen gefördert?

Sofern die Softwareentwicklungen durch externe Dienstleister erfolgen, können sie gefördert werden. Interne Entwicklungen (Eigenleistungen) sind von der Förderung ausgeschlossen.

Wenn ich eine angepasste Software-Lösung benötige, kommt dann eine Förderung über die Digitalprämie in Frage?

Wenn diese Anpassung über eine Ergänzungsbeschaffung hinaus geht, kommt eine Förderung in Frage. Die neue Lösung muss relevante technische Neuerungen enthalten.

Sind auch monatliche Zahlungen förderfähig?

Sofern die Software nicht schon vorher im Unternehmen genutzt wurde (Ergänzungsbeschaffung, vorzeitiger Maßnahmenbeginn), sind auch Software als Service Leistungen förderbar. Die innerhalb des 6-monatigen Förderzeitraums kassenwirksam berechneten Leistungen können bei der Förderung zugrunde gelegt werden.

Ist die Anschaffung von mobiler Hardware für mobiles Arbeiten förderfähig?

Wenn es sich nur um Standard-Hardware (Laptops, Tablets, Webcam u.a.) handelt, ist diese Ausstattung nicht förderfähig.

Sind gebrauchte Wirtschaftsgüter förderfähig?

Ja, sofern diese zu marktüblichen Preisen von nicht verflochtenen Unternehmen erworben werden und eine Rechnung erstellt wurde.

Müssen die Maßnahmen zu einem Gesamtkonzept gehören oder können sie isolierte Aspekte betreffen?

Es können bis zu 10 unabhängige Einzelmaßnahmen gefördert werden, die zusammen in einem Maßnahmenpaket beantragt werden können.

Ist die Digitalprämie auch für Maßnahmen gedacht, die teilweise schon realisiert wurden?

Nein! Der Beginn der Maßnahmen darf erst mit Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids erfolgen.

Fragen zu sonstigen Themen

Wie lange habe ich für die Durchführung der Maßnahme(n) Zeit?

Nach der Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides ist das Vorhaben vollständig innerhalb der 6 Monate umzusetzen. Der Zuwendungsbescheid gilt als bekanntgegeben, wenn Sie den Zuwendungsbescheid über das Antragssystem abrufen haben.

Das Digitalisierungsvorhaben darf erst nach Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides begonnen werden (d. h. Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages). Sämtliche Rechnungen müssen bis spätestens 1 Monat nach Ende des Durchführungszeitraumes (Ende des Bewilligungszeitraumes) beglichen worden sein.

Was bedeutet ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn?

Bei der Antragstellung können Sie den vorzeitigen Maßnahmenbeginn explizit beantragen. Hier besteht die Möglichkeit, bereits mit dem Eingang den Förderantrages bei der IBB Business Team GmbH mit Ihrem Vorhaben zu beginnen. Der vorzeitige Maßnahmenbeginn erfolgt auf eigenes Risiko, d.h. es besteht keinerlei Anspruch auf die Gewährung der Zuwendung. Die Notwendigkeit des vorzeitigen Maßnahmenbeginns ist im Antrag kurz zu begründen. Nach Eingang Ihres Antrags bei der IBB Business Team GmbH erhalten Sie eine elektronische Eingangsbestätigung. Auch in diesem Fall beginnt die Umsetzungsfrist von 6 Monaten nach Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids.

Der vorzeitige Maßnahmenbeginn kann nur im Rahmen der Antragstellung beantragt werden. Eine rückwirkende Beantragung ist ausgeschlossen.

Was gilt als Maßnahmenbeginn?

Förderfähig sind nur Maßnahmen, die noch nicht begonnen sind. Die Maßnahme gilt als begonnen, wenn bereits eine rechtsverbindliche Bestellung getätigt oder ein Auftrag zur Erbringung einer Dienstleistung erteilt wurde (ggf. auch nur mündlich).

Erhalte ich einen Bescheid nach der Antragsentscheidung?

Ja, Sie erhalten einen Zuwendungs- oder Ablehnungsbescheid. Bitte überprüfen Sie in regelmäßig Ihre E-Mails, da wir Ihnen per E-Mail mitteilen, dass Sie den Bescheid im Antragssystem abrufen können.  

Bis wann müssen meine Rechnungen bezahlt worden sein?

Sämtliche Rechnungen müssen spätestens einen  Monat nach Ende des Bewilligungszeitraums beglichen worden sein. Das Ende des Bewilligungszeitraumes finden Sie unter Ziffer 6 des Zuwendungsbescheids.

Wie lange dauert es, bis ich einen Bescheid erhalte?

Die Digitalprämie Berlin wird außerordentlich gut nachgefragt. Die gestellten Anträge werden in der Reihenfolge des Antragseingangs abgearbeitet. Im Interesse einer schnellen Bearbeitung bitten wir Sie, von Nachfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen. Sollten Klärungen erforderlich sein, werden wir auf Sie zukommen.

Wann und wie bekomme ich mein Geld?

Nach dem Abschluss Ihres Vorhabens loggen Sie sich bitte erneut in das Antragsystem ein. Im Bereich „Verwendungsnachweis“ hinterlegen Sie bitte die erforderlichen Dokumente und befüllen den Sachbericht. Der elektronisch eingereichte Verwendungsnachweis wird im Anschluss geprüft. Sofern Ihr Digitalisierungsvorhaben wie geplant durchgeführt wurde, erhalten Sie die Auszahlung des Zuschussbetrags.

Wie viele Anträge kann ich stellen?

Sie können während der gesamten Laufzeit des Förderprogrammes einen Antrag für Ihr Unternehmen stellen.

Fallen die erhaltenen Mittel unter die De-Minimis-Regelung?

Ja, sämtliche Mittel aus dem Förderprogramm Digitalprämie Berlin fallen unter die die De-Minimis-Regelung. Somit entspricht der gewährte Zuschussbetrag der erhaltenen Beihilfe. Die Gesamtsumme der einem Unternehmen nach der Beihilferegelung gewährten Beihilfen darf den Höchstbetrag von 300.000 EUR nicht übersteigen. Der maximal zulässige Gesamtbetrag solcher Beihilfen beträgt im laufenden sowie in den vorangegangenen drei Jahren 300.000 EUR (Beispiel: Für eine De-minimis-Beihilfe, die am 8. Juni 2024 gewährt wird, beginnt der relevante Betrachtungszeitraum für alle vorangegangenen zu berücksichtigenden De-minimis-Beihilfen ab 8. Juni 2021).

Ab wann reiche ich die Verwendungsnachweise ein?

Sobald Ihr Digitalisierungsvorhaben beendet ist, können Sie Ihren Verwendungsnachweis über das Antragssystem einreichen. Einen Monat nach Ende des Bewilligungszeitraumes ist der Verwendungsnachweis spätestens zu erbringen.

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