Für das Förderprogramm Digitalprämie Berlin können Sie keine Zuschüsse mehr beantragen.

Zur Förderung von aktivierungsfähigen Sachanlagevermögen und immateriellen Wirtschaftgütern neuer Digitalisierungsvorhaben informieren Sie sich über die Fördermöglichkeiten im Rahmen des Berliner InvestitionsBONUS.

Am 3. April 2024 ist das elektronische Antragssystem wegen Wartungs- und Implementierungsarbeiten ganztägig nicht erreichbar.

Förderrichtlinien, Voraussetzungen und Antragsprozess zur Digitalprämie Berlin

Die Digitalprämie Berlin ist eine Förderung für Soloselbstständige, kleine und mittelständische Unternehmen aus Berlin, um interne Digitalisierungsvorhaben zu unterstützen. Um eine Förderung zu erhalten, müssen spezifische Kriterien erfüllt sein. Diese haben wir Ihnen auf dieser Seite zusammengestellt.

Voraussetzungen für eine Förderung der Digitalisierung in Unternehmen

Die Prämie wird Soloselbstständigen und Mittelständlern gewährt, die durch ihre geringe Größe keine ausreichenden finanziellen Mittel für die Digitalisierung der Unternehmensprozesse, der Stärkung der IT-Sicherheit und der Entwicklung digitaler Geschäftsprozesse aufbringen können. Sie wird ausschließlich Berliner Unternehmen gewährt, um eine deutschlandweite und internationale Wettbewerbsfähigkeit sicherzustellen und damit auch die Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Berlin zu stärken.

Allgemeine Voraussetzungen für eine Förderung

  • Mit dem Projekt darf erst nach Bewilligung durch die IBB Business Team GmbH begonnen werden
  • Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn kann im Rahmen der Antragstellung beantragt werden
  • Das Programm ist als Zuschuss eine De-minimis-Beihilfe im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 (siehe Merkblatt). Das bedeutet: Wenn Sie bereits eine De-Minimis-Beihilfe erhalten, so darf der Gesamtbetrag dieser Beihilfen insgesamt die 300.000 EUR innerhalb von drei vorangegangenen Jahren nicht überschreiten (Beispiel: Für eine De-minimis-Beihilfe, die am 8. Juni 2024 gewährt wird, beginnt der relevante Betrachtungszeitraum für alle vorangegangenen zu berücksichtigenden De-minimis-Beihilfen ab 8. Juni 2021).

Unternehmensspezifische Förderkriterien

Antragsberechtigt sind ausschließlich kleine und mittelständische Berliner Unternehmen und hauptberuflich tätige Berliner Soloselbstständige.

Berliner KMU mit:

  • Gewerbesteuerpflichtiger, bei einem Berliner Finanzamt gemeldeter Haupt- oder Betriebssitz
  • maximale Mitarbeiterzahl von 249 Beschäftigten
  • maximaler Jahresumsatz von 50 Mio. EUR pro Jahr
  • maximale Bilanzsumme von 43 Mio. EUR pro Jahr
  • Gründung ist vor dem 31.12.2021 erfolgt

Allen beschäftigten Arbeitnehmer:innen i.S.v. §3 des Mindestlohngesetzes für das Land Berlin (Landesmindestlohngesetz) muss – ungeachtet des Umstandes, ob sie in dem zur Förderung beantragten Projekt tätig sind oder nicht – mindestens der jeweils aktuell geltende Mindestlohn nach Maßgabe des § 9 Landesmindestlohngesetz gezahlt werden.

Berliner Soloselbstständige:

  • im Hauptberuf selbstständig tätig (mind. 51% ihrer Einkünfte aus der soloselbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit stammen und mind. 27.000 EUR / Jahr erreichen)
  • selbstständige Tätigkeit, die im Land Berlin zu versteuern ist
  • ohne angestellte Beschäftigte
  • mit der Tätigkeit wurde vor dem 31.12.2021 begonnen

Projektspezifische Förderkriterien

Förderfähig im Rahmen der Digitalprämie sind ausschließlich externe Sachausgaben für Lieferungen und Leistungen aus den folgenden Bereichen:

  • Digitale Arbeits-, Produktions- und Managementprozesse
  • Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit
  • Digitale Beratung und Qualifizierung

Alle Anschaffungen, die durch die Digitalprämie Berlin mitfinanziert werden, müssen im Berliner Geschäftsbetrieb der Antragstellenden zum Einsatz kommen.

Je Unternehmen kann die Digitalisierungsprämie Berlin nur ein mal gewährt werden. 

Das Qualitätsniveau der Weiterbildungsanbieter der Qualifizierungsmaßnahmen muss durch:

  • eine Zertifizierung nach der ISO 27001
  • eine Zertifizierung nach der ISO 9001
  • eine Akkreditierung nach AZAV
  • eine Autorisierung im Rahmen des Bundesförderprogrammes „go-digital“ oder
  • einer vergleichbaren Zertifizierung oder Akkreditierung

belegbar sein. Zusätzlich müssen die Anbieter von Beratungsleistungen die Normen und Standards des BSI IT-Grundschutz anerkennen. Dies muss auf der Website des jeweiligen Beratungsunternehmens klar erkennbar sein. Der maximale Tagessatz des Beratungsunternehmens beträgt 1.000 EUR.

Bitte beachten Sie:

Die Vorhaben dürfen noch nicht begonnen worden sein und dürfen erst nach der Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides gestartet werden. Die Digitalprämie kann nicht rückwirkend für bereits begonnene Maßnahmen ausgezahlt werden. Die Zuwendungen im Rahmen des Wirtschaftsförderprogrammes „Digitalprämie Berlin“ werden als De-Minimis-Beihilfen gemäß VO (EU) Nr. 1407/201311 gewährt. 

Nicht förderfähig sind insbesondere folgende Maßnahmen:

  • Ersatz- oder Ergänzungsbeschaffungen

Standard Hardware und -Software wie:

  • Betriebssysteme
  • Textverarbeitungs-, Präsentations- und Tabellenkalkulationssoftware
  • E-Mail-Software
  • Software-Updates ohne neue Funktionen
  • Einzelplatz-PC, Laptop, Notebook
  • Drucker, Kopierer, Scanner
  • Telefon, Smartphone, Tablet
  • Videokamera, Mikrofon, sonstige Ausstattung zur Videoübertragung

Antragsprozess im Förderprogramm Digitalprämie Berlin

Benötigte Dokumente

Zur vollständigen Prüfung Ihres Förderantrags der Digitalprämie Berlin sind verschiedene Dokumente, Erklärungen, Nachweise und Belege beizulegen. Die im Folgenden aufgeführten Unterlagen reichen Sie im eAntrag ein. Die Dokumente dürfen jeweils nicht größer als 10 MB sein. 

Während der Antragstellung sind online einzureichen: 

  • Gültiges Ausweisdokument des Soloselbstständigen bzw. des gesetzlichen Vertreters des antragstellenden Unternehmens
  • Handelsregisterauszug (nicht älter als ein Jahr) / Gewerbeanmeldung / Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit
  • Kontodaten (IBAN)
  • Gewerbesteuernummer
  • Persönliche Steuer-ID des Antragstellenden
  • Bilanz nach § 4 Abs. 1 oder 5 EstG für das Steuerjahr 2021
  • oder Einnahmeüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EstG für das Steuerjahr 2021
  • oder Steuerbescheid für das Steuerjahr 2021
  • Umsatz im Vorjahr
  • aktueller Umsatz im Jahr der Antragstellung
  • Für juristische Personen (z. B. GmbH, UG, AG): Nachweis der Erfassung Ihrer Unternehmensdatenbank in der Transparenzdatenbank der Berliner Senatsverwaltung

Transparenzdatenbank

Für juristische Personen (z. B. GmbH, UG, AG) ist die Erfassung der Unternehmensdaten in der Transparenzdatenbank der Berliner Senatsverwaltung zwingend vorgeschrieben. Wir bitten Sie, darauf zu achten, dass die für das Unternehmen erforderlichen Pflichteingaben (Anschrift, Sitz, Rechtsform, E-Mail-Adresse, Tarifgebundenheit und Entscheidungsträger) in der Transparenzdatenbank hinterlegt sind.

Hier geht es zur Transparenzdatenbank

So beantragen Sie die Auszahlung der Förderung

Sobald Sie einen Zuwendungsbescheid über das elektronische Antragssystem erhalten haben, ist die Förderung bewilligt. Wir informieren Sie per E-Mail, bitte prüfen Sie daher Ihren Posteingang. Die Auszahlung findet nach vollständiger Durchführung Ihres Digitalisierungsvorhabens statt.

Die Zuwendung ist innerhalb des Bewilligungszeitraumes von 6 Monaten nach Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides für fällige, zweckentsprechende Zahlungen zu verwenden. 

Als Nachweis der Zahlung gilt eine Rechnung und der Zahlungsbeleg (Kontoauszug aus der Umsatzanzeige) notwendig. Barzahlungen werden nicht anerkannt. 

Die Verwendung der Zuwendung ist innerhalb von einem Monat nach Erfüllung des Zuwendungszweckes über das elektronische Antragssystem nachzuweisen. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Auszahlung der Fördersumme in die Wege geleitet.

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