Häufige Fragen zur Berliner Photovoltaik-Förderung EnergiespeicherPLUS und der Nutzung für E-Autos

Wird der Faktor zur Berechnung der Förderhöhe aus Punkt 6.4 der Richtlinie durch die Verwendung des gewonnen Stroms für ein Elektrofahrzeug ausgehebelt?

Ja. Wird der Strom zum Laden eines Elektrofahrzeugs verwendet, kann ein größerer Speicher gefördert werden.

Gibt es eine Größenbeschränkung für den größeren Speicher, der auch für Elektromobilität verwendet wird?

Eine Größenbeschränkung gibt es nicht.

Muss der Speicher ausschließlich für das Fahrzeug verwendet werden, oder kann man einen Speicher, der für den Hausstrom und für das Elektrofahrzeug gleichzeitig verwendet wird, installieren?

Es kann auch ein Speicher gefördert werden, der sowohl den Hausstrom als auch den Strom für das Elektrofahrzeug speichert.

Wie weit kann vom angegebenen Faktor 1,2 (Verhältnis kWp zu kWh) bei Anschaffung eines Elektroautos abgewichen werden?

Es gibt keine Höchstgrenze für die Abweichung vom Verhältnis PV-Anlage-Leistung – Speicherleistung bei der Nutzung des Systems für Elektromobilität. Allerdings ist der Höchstförderbetrag auf 15.300 EUR (15.000 EUR für das Speichersystem und 300 EUR Bonus bei prognosebasierter Betriebsstrategie) festgelegt.

Wie sieht der Nachweis aus, wenn der größere Speicher für Elektromobilität verwendet wird?

Ein größerer Speicher kann gefördert werden, wenn der Strom daraus für ein Elektrofahrzeug verwendet wird. Als Nachweis reicht die Zulassungsbescheinigung für das elektrisch betriebene Fahrzeug, die ggf. nachgereicht werden kann. Bitte beachten Sie, dass eine Nachreichung des Nachweises nur bis zur Erteilung des Bescheides möglich ist. Eine spätere Erhöhung des Zuwendungsbetrages ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Wird auch die Stromnutzung für zweirädrige Elektrofahrzeuge gefördert?

Es werden nur elektrisch betriebene PKW gefördert. 

Gibt es auch eine Förderung für Ladesäulen für Elektroautos?

Die Förderung einer Ladesäule ist über das Förderprogramm „Wirtschaftsnahe Elektromobilität – WELMO“ möglich.

Allerdings sind in diesem Programm keine Privatpersonen antragsberechtigt, sondern nur Selbstständige sowie kleinere und mittlere Unternehmen (KMU), die ihren Unternehmenssitz, eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Berlin haben und zur Ausübung ihrer gewerblichen, gemeinnützigen oder freiberuflichen Tätigkeit ein motorisiertes Fahrzeug benötigen.

Weitere FAQ-Themen der Förderung von Solarstromspeichern

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