SolarPLUS L: Photovoltaik-Förderung in Berlin für Mehrfamilienhäuser, Gewerbe & Nichtwohngebäude

Sie planen eine Photovoltaikanlage auf einem Mehrfamilienhaus, einer Gewerbeimmobilie oder einem Nichtwohngebäude?

Hier erhalten Sie eine kompakte und vollständige Übersicht aller Maßnahmen, die im Rahmen von SolarPLUS L gefördert werden – von PV-Anlagen und Hauselektrik bis hin zu Gutachten, Studien und Sonderanlagen-Boni.

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Förderrichtlinie bis 31.12.2025

Was umfasst SolarPLUS L?

1) Modul A Gutachten-Studien-Konzepte-Beratung für Solaranlagen von Gewerbe

Dachgutachten

Förderhöhe: Maximal 15.000 EUR (abhängig von der Unternehmensgröße 1)

Inhalt/Zuwendungsfähige Ausgaben: Kosten für die Erstellung des Gutachtens wie Statik, Eignung, ggf. Denkmalschutz

Wichtigste Bedingungen:

  • Projektstart nach Eingangsbestätigung
  • Gutachten von befähigten Personen
  • Bestand: vor 31.12.2014 gebaut

Machbarkeitsstudien für Photovoltaikanlagen von Unternehmen

Förderhöhe: Maximal 15.000 EUR (abhängig von der Unternehmensgröße 1)

Inhalt/Zuwendungsfähige Ausgaben: Kosten für die Erstellung der Studie wie die Umsetzbarkeit von PV-Projekten, Risiken, Kostenschätzung, Erfolgsaussichten

Wichtigste Bedingungen:

  • Projektstart nach Eingangsbestätigung
  • Studie von befähigten Personen

Förderung von Zähler- und Messkonzepten für PV-Anlagen

Förderhöhe: Maximal 15.000 EUR (abhängig von der Unternehmensgröße 1)

Inhalt/Zuwendungsfähige Ausgaben: Kosten für Erstellung des Konzeptes, z. B. ein Konzept für die Installation von Zählern

Wichtigste Bedingungen:

  • Projektstart nach Eingangsbestätigung
  • Konzept von befähigten Personen
  • Konzepte müssen aktuellen Regeln der Technik und den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben entsprechen
  • Förderung nur für Mieterstromprojekte oder Projekte Gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung

Förderhöhe nach Unternehmensgröße 1:

  • Natürliche Personen, kleine Unternehmen, WEG *: 65 %
  • Mittlere Unternehmen **: 55 %
  • Große Unternehmen ***: 45 %

2) Förderung von Hauselektrik für Gewerbe/Unternehmen

Messplätze

Förderhöhe: Maximal 15.000 EUR

  • Natürliche Personen, kleine Unternehmen, WEG*: 50 % 
  • Mittlere Unternehmen**: 40 %
  • Große Unternehmen***: 30 %

Inhalt/Zuwendungsfähige Ausgaben:

  • Kosten für Messplätze (z. B. Zählerschränke) und Kosten für die Ertüchtigung vorhandener Zählerschränke durch Unterverteilungen

Wichtigste Bedingungen:

  • Projektstart nach Eingangsbestätigung
  • Vorhandene Messplätze zu klein oder nicht mehr den technischen Voraussetzungen und Regularien entsprechend oder
  • Mindestkosten: 1.000,00 Euro
  • für Messplätze, die vor dem 31.12.2014 in Betrieb genommen wurden

3) Förderung des Zusammenlegens von Netzanschlüssen

Zusammenlegen von Netzanschlüssen

Förderhöhe: Maximal 10.000 EUR

  • Natürliche Personen, kleine Unternehmen, WEG *: 50 %
  • Mittlere Unternehmen **: 40 %
  • Große Unternehmen ***: 30 %

Inhalt/Zuwendungsfähige Ausgaben:

  • Zusammenlegen mehrerer Hausanschlüsse in einem neuen Hausanschluss
  • Rückbau von alten Hausanschlüssen
  • Erneuerung bzw. Verstärkung eines bestehenden Hausanschlusses
  • Materialkosten für ggf. stärkere Kabel
  • Arbeitsaufwand
  • Planungskosten

Wichtigste Bedingungen:

  • Projektstart nach Eingangsbestätigung
  • neue PV-Anlage
  • Reststrom muss Öko-Strom sein
  • keine Mieterhöhungen durch PV-Anlage
  • nur im Bestand, vor 31.12.2014 gebaut
  • Förderung nur für Mieterstromprojekte oder Projekte Gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung

4) Stromspeicher-Förderung

Kauf Stromspeicher

Förderhöhe: Maximal 30.000 EUR

  • Natürliche Personen, kleine Unternehmen, WEG *: 50 %
  • Mittlere Unternehmen**: 40 %
  • Große Unternehmen***: 30 %

Inhalt/Zuwendungsfähige Ausgaben:

  • Investitionskosten für den Stromspeicher
  • Investitionskosten für das Energiemanagementsystem
  • Investitionskosten für Batteriewechselrichter bzw. zwei Drittel der Investitionskosten für Hybridwechselrichter
  • Kosten für die Installation des Speichers, des Energiemanagementsystem und des Wechselrichters

Wichtigste Bedingungen:

  • Projektstart nach Eingangsbestätigung
  • nur zusammen mit einer neuen PV-Anlage
  • Rücknahme und Recycling des Speichers am Lebensdauerende

5) Sonderanlagen-Boni

Denkmalgerechte PV

Förderhöhe: Maximal 30.000 EUR (abhängig von der Unternehmensgröße 2)

Inhalt/Zuwendungsfähige Ausgaben: Mehrkosten von Solardachziegeln, In-Dach-PV-Anlagen, Solare Dachbahnen, farblich angepasste PV-Anlagen gegenüber Standard PV-Anlage

Wichtigste Bedingungen:

  • Projektstart nach Eingangsbestätigung
  • Denkmalgeschütztes Gebäude
  • Denkmalgerechte Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde

Fassaden-Photovoltaik

Unter Fassaden-PV-Anlagen im Sinne dieser Richtlinie werden PV-Anlagen verstanden, die als Teil der Gebäudehülle in die Fassade des Gebäudes funktionell oder gestalterisch integriert sind. Standard-Module, die an der Fassade befestigt werden, sind nicht förderfähig.

Förderhöhe: Maximal 30.000 EUR (abhängig von der Unternehmensgröße 2)

Inhalt/Zuwendungsfähige Ausgaben: Mehrkosten für Fassaden-PV-Anlage gegenüber Standard-PV-Anlage

Wichtigste Bedingungen:

  • Projektstart nach Eingangsbestätigung 
  • Erfüllung von baurechtlichen und ggf. denkmalrechtlichen Anforderungen

Gründach-Photovoltaik

Förderhöhe: Maximal 30.000 EUR (abhängig von der Unternehmensgröße 2)

Inhalt/Zuwendungsfähige Ausgaben:

  • Mehrkosten durch gleichzeitige Nutzung einer (Teil-)-Dachfläche für ein Gründach und eine PV-Anlage
  • Mehrkosten der PV-Anlage auf einem Gründach gegenüber Standard-PV-Anlage (z. B. für höhere Unterkonstruktionen)

Wichtigste Bedingungen:

  • Projektstart nach Eingangsbestätigung 
  • keine Förderung bei möglicher Förderung aus dem Programm GründachPLUS
  • extensive Begrünung

Förderhöhe nach Unternehmensgröße 2:

  • Natürliche Personen, kleine Unternehmen, WEG *: 50 %
  • Mittlere Unternehmen **: 40 %
  • Große Unternehmen ***: 30 %

Wer kann eine Förderung für SolarPLUS L beantragen?

Antragsberechtigt sind:

  • natürliche und juristische Personen des privaten Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die Eigentümer:innen oder sonstige Verfügungsberechtigte selbstgenutzter oder vermieteter Mehrfamilienhäuser oder Gewerbeimmobilien sind, wie z. B.
  • Eigentümerinnen und Eigentümer (auch Wohnungseigentümergemeinschaften) von Mehrfamilienhäusern,
  1. Hausverwaltungen, die durch Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) von selbstgenutzten oder vermieteten Gebäuden bevollmächtigt sind
  2. Eigentümerinnen und Eigentümer von Gewerbeeinheiten,
  3. Wohnungsbaugenossenschaften sowie -gesellschaften von Mietwohnungen,
  4. Vereine, gemeinnützige GmbHs, Stiftungen sowie mildtätige und kirchliche Einrichtungen etwa für Wohn-, Alten- und Pflegeheime,
  5. Unternehmen der Immobilienwirtschaft.
  • Energiedienstleistungsunternehmen und Energieversorger, die Dächer oder Dachteilflächen zum Zweck der Errichtung einer Photovoltaikanlage pachten (Ein Nachweis dafür, dass die Eigentümerin oder der Eigentümer zugestimmt hat, ist einzureichen.),
  • rechtsfähige Anstalten, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts.

Nicht antragsberechtigt sind natürliche Personen, die Eigentümer:innen von Ein- oder Zweifamilienhäusern oder Reihenhäusern sind, sowie Eigentümer:innen von Eigentumswohnungen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Antragstellende, die insolvent sind oder bei denen ein Insolvenz- oder ähnliches Verfahren beantragt bzw. eröffnet wurde. Gleiches gilt für Personen oder Unternehmen, die eine Vermögensauskunft abgegeben haben oder dazu verpflichtet sind. Außerdem sind Unternehmen in Schwierigkeiten nach EU-Beihilferecht nicht förderberechtigt.

Antragstellung

Benötigte Dokumente für die Antragstellung

Zur vollständigen Prüfung Ihres SolarPLUS-Förderantrags sind verschiedene Dokumente, Erklärungen, Nachweise und Belege beizulegen. Die im Folgenden aufgeführten Unterlagen reichen Sie im eAntrag ein. Die Dokumente sind als PDF-Datei hochzuladen und dürfen jeweils nicht größer als 10 MB sein.  

Sobald der Antrag vollständig elektronisch übermittelt wurde, bestätigt die IBB Business Team GmbH per E-Mail den Eingang und die/der Antragsteller:in darf auf eigenes Risiko mit der Umsetzung des Projektes beginnen.

  • Die Förderungen für Gutachten, Studien und Konzepte werden nach den besonderen Voraussetzungen von Artikel 49 AGVO gewährt. Die Förderungen für Zählerschränke und Messplätze, die Zusammenlegung von Netzanschlüssen, der Kauf von Stromspeichern (PV-Projekte mit Stromspeichern), denkmalgerechte PV-Anlagen, Fassaden-PV-Anlagen und Gründach-PV werden nach den besonderen Voraussetzungen von Artikel 41 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) gewährt.
  • Wird der Antrag von einem Unternehmen gestellt, muss die Größe des Unternehmens angegeben werden.
  • Wenn ein Energiedienstleister oder Energieversorger den Antrag stellt, muss er nachweisen, dass die Eigentümerin bzw. der Eigentümer der Nutzung des Dachs zugestimmt hat.

Gutachten, Studien und Konzepten

  • Angebot für das Gutachten, die Studie oder das Konzept bzw. bei Eigenleistung eine Kalkulation des Stundenumfangs und des Stundensatzes.

PV-Anlagen mit Stromspeichersystemen

  • Angebot für die geplante PV-Anlage mit Nachweis über die Leistung der geplanten PV-Anlage (in kWp), für die der Betrieb eines Speichersystems geplant ist,
  • Angebot für
    • das Speichersystem,
    • den Wechselrichter
    • das Energiemanagementsystem und
    • die Installation des Speichersystems mit allen notwendigen Komponenten (Speichersystem, Wechselrichter und Energiemanagement)

Messplätze

  • Begründung, warum ein neuer Messplatz notwendig ist,
  • Angebot für den neuen Messplatz.

Zusammenlegen von Netzanschlüssen

  • Plan, aus dem die derzeitigen Netzanschlüsse ersichtlich sind,
  • Kalkulation der Kosten für die Zusammenlegung von Netzanschlüssen oder Angebot.

Denkmalgerechte PV-Anlagen

  • Genehmigung des Denkmalschutzamtes,
  • Angebot für die geplante denkmalgerechte PV-Anlage mit Angabe über die Leistung der geplanten PV-Anlage (in kWp).

Fassaden-PV-Anlagen

  • Angebot für die geplante Fassaden-PV-Anlage mit Angabe der Leistung der geplanten PV-Anlage (in kWp),
  • Fassadenansicht(en), aus denen ersichtlich wird, auf welchen Flächen die Fassaden-PV-Anlage installiert werden soll.

Gründach-PV

  • Nachweis über die Leistung der geplanten PV-Anlage (in kWp),
  • Dachaufsicht mit grober Darstellung der Fläche, die für die Kombination eines Gründaches mit einer PV-Anlage genutzt werden soll,
  • Angebot für die Gründach-PV Anlage,
  • Bestätigung, dass das Projekt nicht aus dem Programm GründachPLUS gefördert wird.

Während der Antragstellung sind online einzureichen: 

  • Personalausweiskopie des Unterschriftsbevollmächtigten
  • ggf. Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug bei Unternehmen der Sozialen Ökonomie
  • Kontodaten (IBAN)
  • ggf. Umsatzzahlen / Bilanzzahlen
  • für juristische Personen (z. B. GmbH, UG, AG): Nachweis der Erfassung Ihrer Unternehmensdatenbank in der Transparenzdatenbank der Berliner Senatsverwaltung

Die Zuwendung wird als Anteilsfinanzierung gewährt. Nach Prüfung der Unterlagen wird der Betrag per Überweisung ausgezahlt.

Informationen zu Unternehmensgrößen:

* kleine Unternehmen: weniger als 50 Mitarbeiter:innen, Jahresumsatz/Jahresbilanzsumme höchstens 10 Mio. EUR
** mittlere Unternehmen: mehr als 50 und weniger als 250 Mitarbeiter:innen, Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR
*** große Unternehmen: 250 Mitarbeiter:innen und mehr, Jahresumsatz mehr als 50. Mio. EUR und Jahresbilanzsumme mehr als 43 Mio. EUR

Sie haben Fragen? Unsere Förderberater:innen helfen gerne weiter!

Sprechzeiten: Dienstag & Donnerstag: 10:00 - 14:00 Uhr
Telefon: 030 / 2125-4480
E-Mail: solarplus@ibb-business-team.de

Unsere FAQ enthalten Antworten auf häufig gestellte Fragen.