SolarPLUS S: Photovoltaik-Förderung für Eigenheime (Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser)

Mit SolarPLUS S unterstützt das Land Berlin Eigentümer:innen und Nutzungsberechtigte von Ein- und Zweifamilienhäusern auf dem Weg zur eigenen Photovoltaikanlage. Gefördert werden Gutachten, die Modernisierung der Hauselektrik, Stromspeicher sowie besondere Anlagenlösungen wie denkmalgerechte Photovoltaik.

Profitieren Sie von attraktiven Zuschüssen und machen Sie Ihr Zuhause fit für die Energiewende.

Kontakt

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Förderrichtlinie bis 31.12.2025

Was umfasst SolarPLUS S?

1) Hauselektrik

Zählerschränke

Förderhöhe: Pauschal 750,00 Euro

Zuwendungsfähige Ausgaben:

  • Neue Zählerschränke und Installationskosten
  • Ertüchtigung bestehender Zählerschränke durch Unterverteilungen

Wichtigste Bedingungen:

  • Projektstart erst nach Inkrafttreten dieser Förderrichtlinie möglich
  • Projekt darf noch nicht abgeschlossen sein
  • vorhandene Zählerschränke sind zu klein, technisch nicht ausreichend oder
  • wurden vor dem 31.12.2014 in Betrieb genommen

Nicht förderfähig: Planungskosten, Kosten für den Elektroanschluss, Messprotokoll

2) Stromspeicher-Förderung

Kauf eines Stromspeichers

Förderhöhe: Bis zu 4.750,00 Euro (abhängig von der Leistung der PV-Anlage, die genauen Fördersätze entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie)

Inhalt/Zuwendungsfähige Ausgaben:

  • zuwendungsfähige Ausgaben und Höhe der Zuwendung sind der Tabelle in der Richtlinie zu entnehmen

Wichtigste Bedingungen:

  • Projektstart erst nach Inkrafttreten dieser Förderrichtlinie möglich
  • Projekt darf noch nicht abgeschlossen sein
  • nur zusammen mit neuer PV-Anlage
  • Höhe der Zuwendung entnehmen Sie der Förderrichtlinie
  • Rücknahme und Recycling des Speichers am Lebensdauerende

3) Sonderanlagen-Boni

Denkmalgerechte PV

Förderhöhe: Bis zu 5.700,00 Euro (abhängig von der Leistung der PV-Anlage, die genauen Fördersätze entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie)

Inhalt/Zuwendungsfähige Ausgaben:

  • Mehrkosten für die denkmalgerechte PV-Anlage gegenüber einer Standard-PV-Anlage

Wichtigste Bedingungen:

  • Projektstart erst nach Inkrafttreten dieser Förderrichtlinie möglich
  • Projekt darf noch nicht abgeschlossen sein
  • Denkmalgeschütztes Gebäude
  • Denkmalgerechte Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde

Wer kann eine Förderung für SolarPLUS S beantragen?

Antragsberechtigt sind:

  • natürliche Personen und Wohnungseigentümergemeinschaften, die Eigentümer:innen oder sonstige Verfügungsberechtigte (u.a. Erbengemeinschaften, Nießbraucher:innen) selbstgenutzter oder vermieteter Ein- oder Zweifamilienhäuser oder Reihenhäuser sind,
  • Wohnungseigentümer:innen einer WEG in Mehrfamilienhäusern, wenn diesen ein Sondernutzungsrecht für einen Teil der Dachfläche per Teilungserklärung oder WEG-Beschluss eingeräumt wurde
  • Antragsberechtigte können Unternehmen, z.B. Hausverwaltungen, bevollmächtigen, den Antrag für sie zu stellen.

Eine Förderung ist nicht möglich, wenn gegen die Antragstellenden bereits ein Insolvenzverfahren (oder ein ähnliches Verfahren) beantragt oder eröffnet wurde. Bis zur Bewilligung des Antrags darf kein solches Verfahren laufen oder eröffnet worden sein.

Antragstellung

Benötigte Dokumente für die Antragstellung

Zur vollständigen Prüfung Ihres SolarPLUS-Förderantrags sind verschiedene Dokumente, Erklärungen, Nachweise und Belege beizulegen. Die im Folgenden aufgeführten Unterlagen reichen Sie im elektronischen Antrag ein. Die Dokumente sind als PDF-Datei hochzuladen und dürfen jeweils nicht größer als 10 MB sein. 

Diese Anlagen benötigt die IBB Business Team GmbH für die Bearbeitung:

Von natürlichen Personen (Eigentümer:innen von Ein- oder Zweifamilienhäusern, private Eigentümer:innen von Mehrfamilienhäusern)

PV-Anlagen mit Stromspeichersystemen

  • Angebot für die geplante PV-Anlage mit Nachweis über die Leistung der geplanten PV-Anlage (in kWp), für die der Betrieb eines Speichersystems geplant ist,
  • Angebot für das Speichersystem des geplanten Speichers.

Denkmalgerechte PV-Anlagen

  • Genehmigung des Denkmalschutzamtes,
  • Angebot für die geplante denkmalgerechte PV-Anlage mit Angabe über die Leistung der geplanten PV-Anlage (in kWp).

Zählerschränke

  • Begründung, warum ein neuer Zählerschrank notwendig ist,
  • Angebot für den geplanten Zählerschrank.

Während der Antragstellung sind online einzureichen: 

  • Personalausweiskopie des Unterschriftsbevollmächtigten
  • ggf. Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug
  • Kontodaten (IBAN)

Die Zuwendung erfolgt in Form einer Festbetragsfinanzierung. Nach Prüfung der Unterlagen zur Auszahlung wird der Betrag per Überweisung ausgezahlt.

Sie haben Fragen? Unsere Förderberater:innen helfen gerne weiter!

Sprechzeiten: Dienstag & Donnerstag: 10:00 - 14:00 Uhr
Telefon: 030 / 2125-4480
E-Mail: solarplus@ibb-business-team.de

Unsere FAQ enthalten Antworten auf häufig gestellte Fragen.