SolarPLUS S: Photovoltaik-Förderung für Eigenheime (Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser)

Mit SolarPLUS S unterstützt das Land Berlin Eigentümer:innen und Nutzungsberechtigte von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Reihenhäusern auf dem Weg zur eigenen Photovoltaikanlage. Gefördert werdenZählerschränke, Stromspeicher sowie denkmalgerechte Photovoltaikanlagen.

Profitieren Sie von attraktiven Zuschüssen und machen Sie Ihr Zuhause fit für die Energiewende.

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Mo. & Mi., 14:00 - 17:00 Uhr
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Was umfasst SolarPLUS S?

1) Zählerschränke

Förderhöhe: Pauschal 750,00 Euro

Inhalt:

  • Neue Zählerschränke und Installationskosten
  • Ertüchtigung bestehender Zählerschränke durch Unterverteilungen

Wichtigste Bedingungen:

  • Projektstart erst nach 02.01.2026 möglich
  • Projekt darf noch nicht abgeschlossen sein
  • vorhandene Zählerschränke sind zu klein, technisch nicht ausreichend oder
  • wurden vor dem 31.12.2014 in Betrieb genommen
  • Mindestkosten: 1.160,00 EUR

Nicht förderfähig: Planungskosten, Kosten für den Elektroanschluss, Messprotokoll

2) PV-Anlage mit Stromspeicher: Kauf eines Stromspeichers

Förderhöhe: Bis zu 4.750,00 Euro (abhängig von der Leistung der PV-Anlage, die genauen Fördersätze entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie, Tabelle auf Seite 9)

Wichtigste Bedingungen:

  • Projektstart erst nach dem 02.01.2026 möglich
  • Projekt darf noch nicht abgeschlossen sein
  • nur zusammen mit neuer PV-Anlage
  • Höhe der Zuwendung entnehmen Sie der Förderrichtlinie
  • Rücknahme und Recycling des Speichers am Lebensdauerende

3) Denkmalgerechte PV

Förderhöhe: Bis zu 5.700,00 Euro (abhängig von der Leistung der PV-Anlage, die genauen Fördersätze entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie, Tabelle auf Seite 9)

Wichtigste Bedingungen:

  • Projektstart erst nach dem 02.01.2026 möglich
  • Projekt darf noch nicht abgeschlossen sein
  • Denkmalgeschütztes Gebäude
  • Genehmigung der Unteren Denkmalschutzbehörde für geplante Ausführung muss vorliegen

Wer kann eine Förderung für SolarPLUS S beantragen?

Antragsberechtigt sind:

  • natürliche Personen und Wohnungseigentümergemeinschaften, die Eigentümer:innen oder sonstige Verfügungsberechtigte (u.a. Erbengemeinschaften, Nießbraucher:innen) selbstgenutzter oder vermieteter Ein- oder Zweifamilienhäuser oder Reihenhäuser sind,
  • Wohnungseigentümer:innen einer WEG in Mehrfamilienhäusern, wenn diesen ein Sondernutzungsrecht für einen Teil der Dachfläche per Teilungserklärung oder WEG-Beschluss eingeräumt wurde
  • Antragsberechtigte können Unternehmen, z.B. Hausverwaltungen, bevollmächtigen, den Antrag für sie zu stellen.

Eine Förderung ist nicht möglich, wenn gegen die Antragstellenden bereits ein Insolvenzverfahren (oder ein ähnliches Verfahren) beantragt oder eröffnet wurde. Bis zur Bewilligung des Antrags darf kein solches Verfahren laufen oder eröffnet worden sein.

Antragstellung

Benötigte Dokumente für die Antragstellung

Zur vollständigen Prüfung Ihres SolarPLUS-Förderantrags sind verschiedene Dokumente, Erklärungen, Nachweise und Belege beizulegen. Die im Folgenden aufgeführten Unterlagen reichen Sie im elektronischen Antrag ein. Die Dokumente sind als PDF-Datei hochzuladen und dürfen jeweils nicht größer als 10 MB sein. 

Zählerschränke

  • Begründung, warum ein neuer Zählerschrank notwendig ist,
  • Angebot für den geplanten Zählerschrank.

PV-Anlagen mit Stromspeichersystemen

  • Angebot für die geplante PV-Anlage mit Nachweis über die Leistung der geplanten PV-Anlage (in kWp), für die der Betrieb eines Speichersystems geplant ist,
  • Angebot für das Speichersystem des geplanten Speichers.

Denkmalgerechte PV-Anlagen

  • Genehmigung der Unteren Denkmalschutzbehörde,
  • Angebot für die geplante denkmalgerechte PV-Anlage mit Angabe über die Leistung der geplanten PV-Anlage (in kWp).

Während der Antragstellung sind online einzureichen: 

  • Personalausweiskopie des Unterschriftsbevollmächtigten
  • ggf. Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug
  • Kontodaten (IBAN)

Die Zuwendung erfolgt in Form einer Festbetragsfinanzierung. Nach Prüfung der Unterlagen zur Auszahlung wird der Betrag per Überweisung ausgezahlt.

Sie haben Fragen? Unsere Förderberater:innen helfen gerne weiter!

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Unsere FAQ enthalten Antworten auf häufig gestellte Fragen.