Begriffe aus Förderprogrammen und Förderanträgen

Wie jede Branche haben auch Förderangebote einige spezielle Begrifflichkeiten, die sich in ihrer Bedeutung nicht immer gleich erschließen.

Wir haben Ihnen auf dieser Seite einige der Begriffe zusammengestellt und erklärt.

Wenn Sie Ergänzungen haben, freuen wir uns über Ihr Feedback an marketing-pr@ibb-business-team.de.

Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)

Die Allgemeinen Nebenbestimmungen geben Bedingungen und Auflagen im Sinne des § 36 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für eine Projektförderung vor und beinhalten darüber hinaus notwendige Erläuterungen. Sie sind Bestandteil des Zuwendungsbescheids, soweit in diesem nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.

Bewilligungszeitraum - Bedeutung

Die Zweckbindungsfrist beginnt mit Ablauf des Bewilligungszeitraums. Dieser entspricht in der Regel dem Vorhabenzeitraum. Er ist ein zeitlicher Rahmen, in dem das Vorhaben abgeschlossen sein muss.

Alle investitionsbezogenen Rechnungen, Leistungen und Zahlungen müssen in dieser Phase abgewickelt werden. Ansonsten werden sie von der fördernden Institution nicht anerkannt und finden bei der späteren Erbringung des Verwendungsnachweises keine Berücksichtigung.

Investitionsbezogene, außerhalb des Bewilligungszeitraums entstandene Kosten müssen daher von der antragstellen Person bzw. dem antragstellenden Unternehmen selbst getragen werden. Auch vor Antragstellung entstandene Kosten für das zu fördernde Projekt sind nicht förderfähig und zählen nicht zu den förderfähigen Kosten.

Zeigt sich während der Umsetzung des Vorhabens, dass der gesetzte Zeitrahmen nicht haltbar ist und sich Abläufe verzögern, kann die Zuwendungsempfängerin  bzw. der Zuwendungsempfänger vor Ablauf des Bewilligungszeitraums mit Begründung einen entsprechenden Antrag auf Verlängerung stellen. Eine Bewilligung liegt dann im Ermessen der Behörde und wird den Richtlinien gemäß vorgenommen.

Was sind De-minimis-Beihilfen?

In der EU sind Beihilfen an Unternehmen oder einzelne Produktionszweige mit wettbewerbsverfälschendem Charakter verboten, wenn sie den Handel zwischen den EU-Mitgliedstaaten beeinträchtigen (Artikel 107 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union). Die Europäische Kommission entscheidet, ob Ausnahmeregelungen im Sinne des EU-Vertrags gewährt werden oder nicht. 

Zur Vereinfachung dieses Ausnahme-Prüfverfahrens wurde die De-minimis-Regelung eingeführt. Danach müssen Subventionen, die unterhalb einer bestimmten Bagatellgrenze liegen, bei der Europäischen Kommission nicht angemeldet und von ihr genehmigt werden.

Der Umfang mehrerer De-minimis-Beihilfen zu einem Unternehmen darf innerhalb des laufenden und der letzten zwei Jahre ein Fördervolumen von insgesamt 300.000 EUR nicht übersteigen. Demnach kann eine Förderung nur dann bewilligt werden, wenn das Antrag stellende Unternehmen im benannten Zeitraum einen Gesamtbetrag von weniger als 300.000 Euro solcher Finanzsubventionen erhalten hat.
Die vollständigen De-minimis-Regelungen finden Sie in unserem Informations-PDF.

Förderfähige Kosten - Definition

Alle voraussichtlich für ein zu förderndes Projekt entstehenden Kosten werden "Förderfähige Kosten" genannt.
Sie müssen folgende Kriterien erfüllen:

  • Es sind tatsächliche Kosten.
  • Sie müssen der/dem Antragstellenden entstanden sein.
  • Sie sind während der Projektlaufzeit angefallen.
  • Sie sind im Kostenvoranschlag ausgewiesen.
  • Sie sind für die Durchführung des Projekts erforderlich.
  • Sie sind identifizierbar, kontrollierbar und in der Buchführung der/des Antragstellenden entsprechend den intern geltenden Rechnungslegungsgrundsätzen und Kostenrechnungsverfahren erfasst.
  • Sie genügen den Anforderungen der geltenden steuer- und sozialrechtlichen Bestimmungen.
  • Sie sind angemessen, gerechtfertigt und entsprechen dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung, insbesondere Sparsamkeit und Effizienz.

Förderrichtlinie - Was ist das?

Eine Richtlinie im Zusammenhang mit Förderangeboten ist eine Handlungs- oder Ausführungsvorschrift, die die Berliner Senatsverwaltungen erstellt. Sie definiert für eine Fördermaßnahme Art, Umfang, Gültigkeit und Vorschriften für die Inanspruchnahme einer Förderung. Bevor eine Richtlinie veröffentlicht wird, muss sie durch die Prüfung bei der Senatsverwaltung für Finanzen. Sie prüft die Mittelherkunft und -verwendung sowie die bereits bestehenden Bundesförderungen, um die doppelte Förderung gleichartiger Belange auszuschließen. Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger werden Richtlinien zu rechtlich wirksamen Dokumenten.

Was heißt GRW-Förderung?

Die GRW-Förderung ist ein spezialisiertes Instrument zur Bewältigung regionaler Strukturprobleme. GRW steht dabei für Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur". Zielsetzung der GRW-Förderpolitik ist es, strukturschwache Regionen durch den Ausgleich ihrer Standortnachteile Anschluss an die allgemeine Wirtschaftsentwicklung zu ermöglichen und dadurch regionale Entwicklungsunterschiede abzubauen. Bund und Länder stellen gemeinsam den für die Durchführung maßgeblichen Koordinierungsrahmen auf. Die Durchführung der GRW-Fördermaßnahmen ist ausschließlich Ländersache. An der Finanzierung der GRW tragen Bund und Länder jeweils die Hälfte der Ausgaben.

Schwerpunkt der GRW-Förderung ist die Unterstützung der regionalen Investitionstätigkeit, um Einkommen und Beschäftigung in den Problemregionen zu erhöhen (Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen). Dazu werden direkt Zuschüsse zu den Investitionskosten u. a. privater Unternehmen und Existenzgründungen zur Verfügung gestellt. Die förderfähigen Branchen finden Sie in der GRW-Positivliste.

Wofür steht KMU?

KMU ist die Abkürzung für kleine und mittlere Unternehmen. Die Definition von Kleinstunternehmen, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) entstammt der EU-Empfehlung 2003/361. Demnach zählt ein Unternehmen als KMU, wenn es nicht mehr als 249 Beschäftigte hat und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro erwirtschaftet oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro aufweist.

KMU-Kriterien - Ab wann gilt ein Unternehmen als KMU?

Die EU-Kommission hat in Anhang 1 der Verordnung (EG) Nr. 800/2008 vom 06.08.2008 Kriterien für die Einstufung als Kleinstunternehmen, kleines sowie mittleres Unternehmen aufgestellt.

Kleinstunternehmen sind Unternehmen, die

  • weniger als 10 Mitarbeiter und
  • einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. Euro haben.

Kleine Unternehmen sind Unternehmen, die

  • weniger als 50 Mitarbeiter und
  • einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro haben.

Mittlere Unternehmen sind Unternehmen, die

  • weniger als 250 Mitarbeiter und
  • einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro haben.

Ein Unternehmen ist kein KMU, wenn 25 % oder mehr seines Kapitals oder seiner Stimmrechte direkt oder indirekt von einer oder mehreren öffentlichen Stellen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts einzeln oder gemeinsam kontrolliert werden, ausgenommen öffentliche Anteilseigner. Die vollständige Übersicht der Kriterien finden Sie in unserem Merkblatt KMU-Kriterien.

Was bedeutet kumulieren/Kumulation?

Wörtlich übersetzt bedeutet Kumulation „Anhäufung“ oder „Ansammlung“. Wird das Wort für eine Förderung verwendet, bezieht es sich meist auf die Inanspruchnahme von zwei Förderangeboten für ein Projekt/eine Maßnahme. Die Möglichkeit, für eine Maßnahme zwei Förderungen zu beantragen, ergibt sich aus den Richtlinien, die einer Fördermaßnahme zugrunde liegen.

So kann beispielsweise die Förderung des Stromspeichers aus dem Förderprogramm SolarPLUS mit einer zusätzlichen Förderung für Ladeinfrastruktur aus dem Förderprogramm Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO) ergänzt werden. Zu beachten sind immer die Höchstgrenzen der kumulierten Förderung bei beiden Förderangeboten sowie möglicherweise explizit ausgeschlossene Förderangebote.

Was ist eine "Politisch exponierte Person (PeP)"?

Die Abkürzung PeP steht für eine politisch exponierte Person. Dieser Begriff wird verwendet, um jemanden zu beschreiben, der mit einer prominenten öffentlichen Funktion betraut ist oder war, bzw. deren Familie und Kolleg:innen. Weitere Informationen zum rechtlichen Hintergrund und zu den Anforderungen finden Sie in der Richtlinie (EU) 2015/849.

Definition von Social Entrepreneurs und Sozialunternehmen

Unternehmen, deren Geschäftszweck und Geschäftsmodell, Den­­ken und Handeln zum Wohle der Gesellschaft und zur Lösung oder Verbesserung gesellschaftlicher Missstände ausgelegt sind, werden als Unternehmen der sozialen Ökonomie, Social Entrepreneurs oder Sozialunternehmen bezeichnet.

Sie stiften neben dem volkswirtschaftlichen Beitrag einen wichtigen gesellschaftlichen, sozialen und/oder ökologischen Nutzen – überwiegend in den Bereichen Kultur und Freizeit, Bildung und Forschung, Gesundheitswesen, Soziale Dienste, Natur- und Umweltschutz sowie Industrie und Handwerk.

Social Entrepreneurship betreiben sowohl Non-Profit-Un­ter­neh­men als auch normale Unternehmen.

Der Erfolg dieser Unternehmungen wird nicht nur anhand finanzieller Profite, son­dern auch mit Blick auf den gesellschaftlichen Nutzen bemessen.

Transparenzdatenbank Berlin

Die Transparenzdatenbank ist ein von der Senatsverwaltung für Finanzen im Rahmen des Bürgerportals „bürgeraktiv Berlin“ betriebenes Verzeichnis, das Auskunft über alle Zuwendungsempfänger:innen von Förderungen des Landes Berlin gibt.
Sämtliche juristische Personen, die Zuwendungen des Landes Berlin erhalten, müssen in der Transparenzdatenbank verzeichnet sein. Hierfür steht ein Registrierungsformular zu Verfügung.
Ausgenommen von diesem Verfahren sind natürliche Personen, Einzelunternehmen und GbRs, PartG sowie KGs mit natürlichen Personen sowie eingetragene Kaufleute.

Veröffentlicht werden folgende Angaben im Portal:

  • Für juristische Personen: Name der juristischen Person, Anschrift, E-Mail-Adresse, Sitz, Rechtsform, Entscheidungsträger sowie Tarifgebundenheit bzw. Art der Arbeitsverträge
  • Zusätzlich für gemeinnützige juristische Personen: Gründungsjahr, Satzung/Gesellschaftsvertrag, Datum der Gemeinnützigkeitsbescheinigung

Was sind verbundene Unternehmen?

Verbundene Unternehmen sind Unternehmen, die zumindest eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Ein Unternehmen ist verpflichtet, einen konsolidierten Jahresabschluss zu erstellen;
  • ein Unternehmen hält die Mehrheit der Stimmrechte der Aktionäre oder Gesellschafter eines anderen Unternehmens;
  • ein Unternehmen ist berechtigt, die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremiums eines anderen Unternehmens zu bestellen oder abzuberufen;
  • ein Unternehmen ist gemäß einem mit einem anderen Unternehmen abgeschlossenen Vertrag oder aufgrund einer Klausel in dessen Satzung berechtigt, einen beherrschenden Einfluss auf dieses Unternehmen auszuüben;
  • ein Unternehmen, das Aktionär oder Gesellschafter eines anderen Unternehmens ist, übt gemäß einer mit anderen Aktionären oder Gesellschaftern dieses anderen Unternehmens getroffenen Vereinbarung die alleinige Kontrolle über die Mehrheit der Stimmrechte von dessen Aktionären oder Gesellschaftern aus.

Die genannten Voraussetzungen für den Status des verbundenen Unternehmens gelten in gleicher Weise bei der Umkehrung der genannten Beziehungen zwischen den betrachteten Unternehmen als erfüllt.
Unternehmen, die durch ein oder mehrere andere Unternehmen untereinander in einer der oben genannten Beziehungen stehen, gelten ebenfalls als verbunden.
Unternehmen, die durch eine natürliche Person oder eine gemeinsam handelnde Gruppe natürlicher Personen miteinander in einer der oben genannten Beziehungen stehen, gelten gleichermaßen als verbundene Unternehmen, sofern diese Unternehmen ganz oder teilweise in demselben Markt oder in benachbarten Märkten tätig sind.

Verwendungsnachweis - Was ist das?

Über jedes mit öffentlichen Mitteln finanzierte Projekt muss nach Abschluss ein Verwendungsnachweis erstellt und an die fördernde Institution gesendet werden. Meist erfolgt erst dann die Auszahlung der Fördergelder. Durch den Verwendungsnachweis zeigt die antragstellende Person/das antragstellende Unternehmen, wie hoch die tatsächlichen Kosten des Projektes sind und dass die beantragten Gelder wie geplant eingesetzt wurden. Zur Belegung der Mittelverwendung sind üblicherweise die Originalbelege der Maßnahme einzureichen. Darüber hinaus muss eine Erklärung hinzugefügt werden, die bestätigt, dass die eingereichten Belege mit dem Vorhaben in Verbindung stehen und die Daten der Bezahlung korrekt sind.

Hintergrund ist die Vermeidung von Subventionsbetrug. Dieser liegt vor, wenn Fördergelder zweckentfremdet und für andere Anschaffungen verwendet werden, als im Förderantrag angegeben.

Was bedeutet "Zuschuss"?

Ein Zuschuss bezeichnet eine finanzielle Zuwendung. Entgegen einem Förderkredit ist ein Zuschuss eine ein- bzw. mehrmalige Zahlung von anteiligen oder auch vollständigen Projektkosten nach Umsetzung des geförderten Projekts. Zuschüsse erfolgen in der Regel netto und gleichen keine Mehrwertsteuer aus.

Was ist ein Zuwendungsbescheid?

Die Zusage bzw. positive Entscheidung einer Förderung wird als Zuwendungsbescheid bezeichnet. Er ist ein offizielles Dokument, das die fördernde Institution an die beantragenden Personen bzw. Unternehmen nach erfolgter positiver Antragsprüfung versendet.

Dieser enthält unter anderem die Höhe der Förderung, die Bindung der Mittel an die beantragte Maßnahme, die Zweckbindungsfrist sowie die Auszahlungsmodalitäten und Aufbewahrungshinweise. Außerdem gibt er vor, welche Nachweise für den Erhalt der Förderung zu erbringen sind.

Wird ein Zuwiderhandeln festgestellt,  kann der Zuwendungsbescheid von Seiten der Vergabestelle widerrufen werden.

Was bedeutet Zweckbindung?

Jeder Zuschuss hat eine Zweckbindung. Das bedeutet, dass die bewilligten Fördermittel nur für das beantragte Vorhaben und gemäß des eingereichten Investitionsplans verwendet und nicht anderweitig eingesetzt werden dürfen.

Die Zweckbindung ist zudem an zeitliche Vorgaben geknüpft und variiert abhängig vom Förderprogramm und den entsprechenden Richtlinien.

Was bedeutet Zweckbindungsfrist?

Die zeitlichen Vorgabe, an die eine Förderung geknüpft ist, wird als Zweckbindungsfrist bezeichnet. In dieser Zeit dürfen die mit den Fördermitteln angeschafften Werte nicht veräußert werden und die antragstellende Person bzw. das antragstellende Unternehmen darf nicht frei über sie verfügen.

Bildnachweise: Deagreez von iStock // djrandco von shutterstock // Jurga Jot von iStock

Ein Unternehmen der Logo IBB Gruppe