Investitionszuschuss für Berliner Unternehmen: Das Neustartprogramm Berliner InvestitionsBONUS
Der Berliner InvestitionsBONUS ist ein vom Land Berlin initiiertes Förderprogramm, das kleinen und mittleren Unternehmen sowie hauptberuflich Soloselbstständigen und freiberuflich Tätigen mit Firmensitz in Berlin einen Investitionszuschuss ermöglicht. Das Neustartprogramm ist grundsätzlich branchenoffen, richtet sich aber vorwiegend an die von der Pandemie besonders geschwächten Branchen wie Einzelhandel, Gastronomie, die Tourismuswirtschaft sowie Dienstleistungs- und Handwerksunternehmen. Damit wird die bisherige Förderlücke geschlossen.
Die Bestimmungen des Landes Berlin zum Förderangebot finden Sie in der Förderrichtlinie (pdf).

Steigerung der Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Berlin durch Investitionsförderung
Mit dem Förderprogramm Berliner InvestitionsBONUS sollen für Berliner Unternehmen Anreize für notwendige Zukunftsinvestitionen geschaffen werden. Ziel ist es, die ansässigen KMU, Soloselbstständigen und Freiberufler:innen zu stärken, um die Wettbewerbsfähigkeit und die Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Berlin zu steigern.
Förderungen sind in folgenden Bereichen möglich:
- Errichtungsinvestitionen (Ansiedlungen)
- Erweiterungsinvestitionen
- Investitionen in die Transformation / Diversifizierung Berliner Betriebsstätten
Darüber hinaus soll durch die Förderung ein Anreiz für besonders nachhaltige Investitionsmaßnahmen geschaffen werden.
Wer kann den Berliner InvestitionsBONUS beantragen?
Die Förderung richtet sich an:
- kleine und mittlere Unternehmen sowie
- Soloselbstständige und
- freiberuflich Tätige,
die in Berlin mit einem Firmensitz oder einer Betriebsstätte ansässig sind und in der Hauptstadt die zu beantragenden Zukunftsinvestitionen durchführen möchten.
Soloselbstständige und freiberuflich Tätige müssen ihre Einkünfte mindestens zu 51 % aus selbständiger Tätigkeit beziehen und diese in Berlin versteuern.
Das Programm ist grundsätzlich branchenoffen. Der Fokus richtet sich dabei unter anderem auf die Branchen:
- Gastronomie,
- Einzelhandel,
- Hotellerie,
- Dienstleistungs- und Handwerksunternehmen.
Nicht antragsberechtigt sind:
- Unternehmen, die bereits eine GRW-Förderung erhalten haben,
- GRW-förderfähige Unternehmen (gemäß der GRW-Positivliste oder Unternehmen, die einen überwiegend überregionalen Absatz haben),
- selbstständige Ärzt:innen, Zahnärzt:innen, Tierärzt:innen, Rechtsanwält:innen, Notar:innen, Patentanwält:innen, Wirtschaftsprüfer:innen, Steuerberater:innen etc.,
- Krankenhäuser, Kliniken, Sanatorien oder ähnliche Einrichtungen,
- Unternehmen in Schwierigkeiten,
- Unternehmen, die sich mehrheitlich im Besitz der öffentlichen Hand befinden, sowie
- Flughäfen.
Was bezuschusst das Berliner Förderprogramm für Investitionszuschüsse?
Im Rahmen des Berliner InvestitionsBONUS werden Investitionen gefördert, die die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens sicherstellen. Antragsberechtigte Unternehmen und Personen erhalten sachkapitalbezogene Zuschüsse für ausschließlich externe Ausgaben. Darüber hinaus kann ein Nachhaltigkeitsbonus für besonders nachhaltige Investitionen gewährt werden.
Konkret kann die Förderung für folgende Investitionen beantragt werden:
- Materielle Wirtschaftsgüter (u. a. Anlagen, Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung)
- Mobile Wirtschaftsgüter, die innerhalb Berlins eingesetzt werden
- Immaterielle Wirtschaftsgüter (u. a. Software-Lizenzen, Patente, Betriebslizenzen, patentierte & nicht patentierte technische Kenntnisse)
- Gemietete oder geleaste Wirtschaftsgüter
- Übernahme einer geschlossenen oder von der Schließung bedrohten Betriebsstätte: Förderfähige Anschaffungskosten der Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens bis zur Höhe des Marktpreises
Alle geförderten Wirtschaftsgüter müssen mindestens zwei bzw. drei Jahre nach Abschluss des Investitionsvorhabens in der geförderten Betriebsstätte verbleiben.
Die Förderung kann nicht beantragt werden für:
- interne und betriebliche Personal- und Verwaltungsausgaben sowie Barzahlungen,
- Wirtschaftsgüter, die von verflochtenen Unternehmen erworben werden,
- bereits durch andere Förderprogramme der EU geförderte Leistungen und Maßnahmen,
- Investitionen für die Ersatz- und Ergänzungsbeschaffung,
- Anschaffungs- und Herstellungskosten für PKW, LKW und Transportfahrzeuge, die im Straßenverkehr zugelassen werden,
- die Anschaffung gebrauchter Wirtschaftsgüter (Ausnahme bei Unternehmen in der Gründungsphase und bei Betriebsübernahmen),
- Aktivierungsfähige Finanzierungskosten,
- Kosten für die Herstellung bzw. den Erwerb von unbeweglichen Wirtschaftsgütern wie Grundstücke, Immobilien und bauliche Maßnahmen sowie
- mobile Wirtschaftsgüter, die außerhalb Berlins eingesetzt werden (z. B. Smartphones).
Wie hoch ist die Förderung?
Das Förderprogramm Berliner InvestitionsBONUS setzt sich aus der Grundförderung und einer optionalen Nachhaltigkeitsförderung zusammen. Es handelt sich dabei um nicht rückzahlbare Zuschüsse.
1. Grundförderung
Die Grundförderung gewährt Zuschüsse von maximal 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten des beantragten Projektes.
Die konkrete Förderhöhe bemisst sich nach dem gewählten Beihilferegime - dem rechtlichen Rahmen, aus dem die Fördermittel kommen.
Ausschlaggebend ist dabei, wie viele Mittel Sie bereits aus dem jeweiligen Förderregime erhalten haben.
Überblick über die zwei möglichen Beihilferegime der Grundförderung
De-Minimis-Beihilfe-Regelung | beihilferechtliche Regelungen aus dem GRW-Koordinierungsrahmen nach AGVO | |||||
Förderhöhe | Grundförderung: 30 % der förderfähigen Kosten
| Die Grundförderung wird nach der Fördergebietskarte ermittelt. Berlin ist darin in C- und D-Fördergebiete sowie Gebiete ohne Förderanspruch untergliedert. Es gelten entsprechend der Anschrift des Investitionsstandortes folgende Regelfördersätze: | ||||
C-Fördergebiete: - Kleine Unternehmen: 25 % | D-Fördergebiete: - Kleine Unternehmen: 15 % | |||||
ggf. zusätzlicher Nachhaltigkeitsbonus von 5 % der förderfähigen Kosten für besonders nachhaltige Investitionen | ||||||
maximale Fördersumme | 200.000 EUR | |||||
Vor-/Nachteile | SaaS förderfähig | |||||
SaaS nicht förderfähig | ||||||
Bindungsfrist | 2 Jahre nach Abschluss des Investitionsvorhabens im Berliner Fördergebiet | 3 Jahre nach Abschluss des Investitionsvorhabens im Berliner Fördergebiet |
2. Nachhaltigkeitsbonus
Für besonders nachhaltige Investitionen kann eine erhöhte Förderung von fünf Prozentpunkten gezahlt werden. Bereits bei dei Antragstellung muss hierfür nachgewiesen werden, inwiefern das Investitionsvorhaben die Nachhaltigkeitskriterin erfüllt. Dabei müssen mindestens drei der nachfolgend aufgeführten Fragen zur Nachhaltigkeit der geplanten Investition positiv beantwortet werden.
- Wird die Energie- oder Ressourceneffizienz durch das Vorhaben gesteigert?
- Wird sich im Rahmen des Vorhabens dem Klimawandel angepasst?
- Leistet das Vorhaben Beiträge zum Klimaschutz?
- Wird im Rahmen des Vorhabens der Plastikverbrauch reduziert?
- Kommen im Rahmen des Vorhabens weniger Chemikalien oder Schadstoffe zum Einsatz?
- Werden im Rahmen des Vorhabens Recyclingaspekte berücksichtigt ?
- Fördert das Vorhaben Artenvielfalt und natürliche Lebensräume?
- Führt das Vorhaben zu schonendem Umgang mit Grund und Boden?
- Schützt das Vorhaben gesunde Ökosysteme?
- Werden im Rahmen des Vorhabens regionale Rohstoffe/Produkte bezogen?
- Stärkt das Projekt den Fairen Handel?
- Trägt das Vorhaben zur Reduzierung von Unfällen und/oder zur Barrierefreiheit bei?
- Trägt das Vorhaben zur Lärmreduzierung bei?
Antragstellung auf eine Förderung durch den Berliner InvestitionsBONUS
Die Beantragung eines Investitionszuschusses erfolgt elektronisch über das Antrags- und Verwaltungssystem der IBB Business Team GmbH. Mit Klick auf den Button „eAntrag“ gelangen Sie zum Link zum Antrags- und Verwaltungssystem und finden Hinweise zur Neuanmeldung und Antragseinreichung.
Mehr Informationen zur Beantragung des Berliner InvestitionsBONUS
Kontakt
Mo., Di., Do. & Fr. 10:00 - 15:00 Uhr
Telefon: 030 / 2125-4555
E-Mail: berliner-investitionsbonus@ibb-business-team.de
Förderrichtlinie
Antragstellung
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Coaching BONUS
Zuschüsse zu Business-Coaching für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), einschließlich Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen
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