Häufig gestellte Fragen zum Berliner Förderprogramm ProNTI
Auf dieser Seite haben wir die wichtigsten Basis-Informationen rund um das Förderprogramm ProNTI für Sie zusammengetragen.
Fragen zur Antragstellung
Wann ist der Antrag zu stellen?
Der Antrag ist mindestens 4 Wochen vor Projektstart zu stellen.
Welche Phase soll ich wählen?
Es gibt drei Projektphasen: Validation, Pioneering und Kommerzialisierung. Siehe auch in der Richtlinie Ziffer 2.
- Validation: Unter Validation fallen alle Vorhaben, die noch ganz am Anfang in der Ideenphase stehen.
- Pioneering: Unter Pioneering fallen alle Vorhaben, in der es um Prototypenentwicklung geht.
- Kommerzialisierung: Darunter fallen alle Vorhaben, die sich am Markt ausbreiten und auf die Weiterentwicklung eines Produkts abzielen.
Können Phasen kombiniert werden?
Ja! Es können entweder die Phasen Validation und Pioneering oder die Phasen Pioneering und Kommerzialisierung kombiniert werden.
Wann bin ich vorsteuerabzugsberechtigt?
Vorsteuerabzugsberechtigt sind die Unternehmen, die selbst Umsatzsteuer erheben und an das Finanzamt weiterleiten. Vom Vorsteuerabzug ausgenommen sind also Firmen (i.d.R. Einzelunternehmen und GbR), die unter die Kleinunternehmerregelung nach §19 Umsatzsteuergesetz fallen und diese auch in Anspruch nehmen.
Wie viele Anträge darf ich pro Unternehmen stellen?
Es können im Unternehmen mehrere Anträge gestellt werden, allerdings können pro Projekt/Vorhaben maximal 2 Anträge gestellt werden. Diese können sowohl nacheinander als auch parallel gestellt werden. Allerdings müssen sie für aufeinander folgende Projektphasen gestellt werden, also entweder für die Phasen Validation und Pioneering oder für die Phasen Pioneering und Kommerzialisierung. Sollte ein Unternehmen nunmehr verschiedene Projekte validieren, können für inhaltlich abgegrenzte andere Projekte weitere Anträge gestellt werden.
Kann ich eine ausländische IBAN verwenden?
Nein, es muss ein deutsches Konto sein, das antragstellende Unternehmen muss mit dem/der Kontoinhaber:in übereinstimmen.
Welche Informationen sollten bereitgehalten werden, um den Antrag effizient und zeitnah zu stellen?
- Aktuelle Branche des Unternehmens
- Rechtsform, Name, Gründungsdatum
- Jahresumsatz des aktuellen Jahres und des Vorjahres sowie die Beschäftigtenzahl
- Anschrift des Unternehmens bzw. der Berliner Betriebsstätte
- Bankverbindung des Unternehmens
- Angaben zum/zur Inhaber:in bzw. gesetzlichen Vertreter:in über ein gültiges Ausweisdokument, Name, Kontaktdaten, Steuernummer, E-Mail-Adresse, Telefonnummer
- Vertretungsvollmacht, wenn Unterzeichner des Antrages nicht gesetzlicher Vertreter ist.
- Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 1 Jahr) oder Gewerbeanmeldung oder Vereinsregistereintrag
- Eintragung in der Transparenzdatenbank des Landes Berlin bei juristischen Personen
- Inhaltliche Kurzbeschreibung und Erklärung Ihres Vorhabens anhand einer Vorlage im Antragssystem und Angabe der Projektphase
- Geplante Sach- und Personalkosten für das Vorhaben
- Ausgefüllte Meilensteinplanung
- Sollten Unteraufträge vergeben werden oder mit Externen am Projekt gearbeitet werden, so wären ggf. Ausführungen notwendig nach AnBestP (im Antragssystem hinterlegt) oder es sollten bereits LOI´s oder erste Unterlagen dazu vorhanden sein.
- Es sollte bereits vorab Klarheit über das Projektteam, zeitliche Abläufe, Arbeitspakete, Projektstatus und Ziel des Projektes bestehen
Darf ich mit dem Vorhaben bereits mit Antragsstellung beginnen?
Nein. Sie können erst mit dem Vorhaben/Projekt beginnen, sobald Sie den Zuwendungsbescheid zugestellt bekommen und auch im Antragssystem abgerufen haben.
Was ist die Meilensteinplanung und wo finde ich diese?
Die Meilensteinplanung ist die Darstellung der für die Projektphase benötigten Arbeitspakete inklusive des Personalbedarfs. Das antragsstellende Unternehmen soll die Inhalte und Ziele eines jeden Arbeitspaketes erläutern und angeben, wie viele Mitarbeiter:innen pro Arbeitspaket benötigt werden. Außerdem ist der Zeitraum anzugeben, in dem das Arbeitspaket durchgeführt werden soll. Zu der Meilensteinplanung gehört auch die Kapazitätenplanung. Hier wird detailliert aufgeführt, wie viele Mitarbeiter:innen wie viele Stunden ableisten, um die Personalkosten anhand von Personalpauschalen zu ermitteln. Die Pauschalen werden in den Ausfüllhinweisen ausführlich erläutert. Beide Formulare finden Sie direkt im Antragssystem im Reiter Vorhaben als Excel-Datei in der Marginalspalte.
Ich komme im Reiter Finanzplanung nicht weiter bzw. kann keine Namen bei den Personalkosten auswählen. Woran liegt das?
Bitte gehen Sie bei der Antragsstellung chronologisch vor. Um die Personalkosten in der Finanzplanung eintragen zu können, müssen Sie im Reiter Vorhaben unter Projektteam die Tabelle ausfüllen, die jeweiligen Lebensläufe der Projektmitarbeiter:innen an entsprechender Stelle hochladen und die Pauschale auswählen. Erst dann kann die Tabelle Personalkosten im Reiter Finanzplanung ausgefüllt werden.
Wie wird die Pauschale der Personalkosten ermittelt und wo finde ich diese?
Die Angaben über die Pauschalen der Personalkosten finden Sie im Excel-Formular Meilensteinplanung/Kapazitätsplanung im Blatt Ausfüllhinweise, welches Sie im Reiter Vorhaben finden. Je nach Art der beschriebenen Tätigkeiten und Qualifikation der Projektmitarbeiter:innen wird die jeweilige Pauschale ermittelt. Die Pauschalen liegen zwischen 25 bis 55 Euro/Stunde.
Wo finde ich Datennachforderungen?
Sofern Ihr Antrag unvollständig ist und wir noch Daten von Ihnen benötigen, werden Sie per E-Mail informiert. Die genauen Nachforderungen finden Sie im Antragsportal im Reiter Verwaltung.
Ich habe Datennachforderungen erhalten, konnte mich aber nicht bis zum Ende der Frist zurückmelden. Wie gehe ich vor?
Sollte die Frist der Datennachforderung abgelaufen sein, melden Sie sich bitte zeitnah telefonisch (Tel. 030-2125-2359) oder per E-Mail (pronti@ibb-business-team.de) bei uns. Dann finden wir eine gemeinsame Lösung. Wenn Sie sich nicht zurückmelden, müssen wir Ihren Antrag ablehnen. Gerne können Sie zu einem späteren Zeitpunkt einen neuen Antrag stellen.
Fragen zur Förderfähigkeit
Sind nur Berliner KMU antragsberechtigt?
Ja, die zu fördernde Betriebsstätte muss in Berlin ansässig sein. Das antragstellende Unternehmen ist ein KMU, wenn die Anzahl der Mitarbeiter insgesamt kleiner als 250 ist. Zudem darf die Summe der Jahresumsätze höchstens 50 Millionen Euro oder die Bilanzsumme 43 Millionen Euro betragen.
Was ist mit Gründungsdatum gemeint?
Als Gründung gilt die Eintragung in das Handelsregister/Vereinsregister. Bei Einzelunternehmen ohne Handelsregister und GbR gilt die Aufnahme des Geschäftsbetriebs (Datum der Gewerbeanmeldung) als Gründungsdatum.
Was ist der Landesmindestlohn?
Der Landesmindestlohn ist in §3 des Mindestlohngesetzes für das Land Berlin (Landesmindestlohngesetz) geregelt. Derzeit liegt er bei 13,00 EUR (Stand 01/2023). Unternehmen, die die Förderung in Anspruch nehmen möchten, müssen allen beschäftigten Arbeitnehmer:innen – ungeachtet des Umstandes, ob sie in dem zur Förderung beantragten Projekt tätig sind oder nicht – mindestens den jeweils aktuell geltenden Mindestlohn nach Maßgabe des § 9 Landesmindestlohngesetzes zahlen.
Eventuell höhere Mindestlohnvorgaben gemäß einem für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag, dem Mindestlohngesetz (MiLoG) oder einer anderen gesetzlichen Bestimmung sind ebenfalls einzuhalten.
Das Unternehmen hat Betriebsstätten innerhalb und außerhalb von Berlin, ist es dennoch antragsberechtigt?
Eine Betriebsstätte ist ein gesellschaftsrechtlich unselbständiger aber räumlich klar definierter und abgegrenzter Teil eines Unternehmens, der dadurch gekennzeichnet ist, dass er sich als feste, auf Dauerhaftigkeit angelegte Büro- und/oder Fertigungsörtlichkeit darstellt, von der aus kontinuierlich eine unternehmerische Tätigkeit ausgeübt wird. Befindet sich der Sitz des Unternehmens außerhalb Berlins, sollte die Betriebsstätte eine eigenständige Firmenadresse, Firmentelefon und Firmenmailadresse haben. Die Betriebsstätte muss derart personell und technisch ausgestattet sein, dass zum einen der Zweck der Förderung erfüllt und zum anderen eine Umsetzung der Ergebnisse des Vorhabens am Standort gewährleistet werden kann. Unter diesen Voraussetzungen ist die Betriebsstätte antragsberechtigt.
Muss das Projekt bestimmte Nachhaltigkeitskriterien erfüllen?
Ja, das Projekt muss sich mindestens mit einem der 17 UN-Nachhaltigkeitsziele (SDGs) befassen und dies in geeigneter Form nachweisen.
Fallen die erhaltenen Mittel unter die De-Minimis-Regelung?
Ja, sämtliche Mittel aus dem Förderprogramm ProNTI fallen unter die die De-Minimis-Regelung. Somit entspricht der gewährte Zuschussbetrag der erhaltenen Beihilfe. Die Gesamtsumme der einem Unternehmen nach der Beihilferegelung gewährten Beihilfen darf den Höchstbetrag von 300.000 EUR nicht übersteigen. Sollten in den letzten 3 vorangegangenen Jahren (aktuelles Kalenderjahr plus die 2 davor) insgesamt 300.000 Euro ausgeschöpft sein, muss der Antrag abgelehnt werden (Beispiel: Für eine De-minimis-Beihilfe, die am 8. Juni 2024 gewährt wird, beginnt der relevante Betrachtungszeitraum für alle vorangegangenen zu berücksichtigenden De-minimis-Beihilfen ab 8. Juni 2021). Sollte nicht mehr genug Beihilfewert im Rahmen der De-Minimis Möglichkeit zur Verfügung stehen, muss der Zuschuss daraufhin gedeckelt werden.
Welche Branchen werden gefördert?
Grundsätzlich steht das Förderprogramm ProNTI allen Unternehmen offen, die die Förderkriterien, die in der Richtlinie zu finden sind, erfüllen. Das bedeutet, es ist nicht auf einzelne Branchen zugeschnitten. Antragsberechtigt sind innovative KMU und KMU der sozialen Ökonomie, deren Geschäftsmodell überwiegend auf die Erzielung von Markteinkommen im Wettbewerb mit anderen Anbietern abzielt.
Fragen zu sonstigen Themen
Welche Rolle spielt der/die Gutachter:in?
Der/Die Gutachter:in ist Teil des Antrags- und des Umsetzungsprozesses. Er/Sie prüft den Antrag inhaltlich und wird Ihnen anhand eines standardisierten Auswahlprozesses zugeteilt, um das Projekt zu begleiten, eventuell offene Fragen zu beantworten und mit Ihnen am Ende einen gemeinsamen Sachbericht zu erstellen. In der Prüfphase des Antrages wird er/sie auch an einem Gespräch mit Ihnen und dem ProNTI-Team teilnehmen.
Wie erhalte ich einen Bescheid?
Sobald der Antrag elektronisch bei der IBB Business Team GmbH eingeht, wird er möglichst innerhalb von 14 Tagen vom Business Team und einem/einer Gutachter:in im 6-Augen-Prinzip geprüft. Danach wird zu einem gemeinsamen Gespräch eingeladen, mit Ihnen, einem Mitglied des ProNTI-Teams und Ihrem/Ihrer zugewiesenen Gutachter:in. Danach erhalten Sie den entsprechenden Bescheid.
Bitte überprüfen Sie regelmäßig Ihre E-Mails, da wir Ihnen per E-Mail mitteilen, dass Sie den Bescheid im Antragssystem abrufen können. Dieser sollte zeitnah geöffnet werden. Nur so kann das Projekt zum bewilligten Zeitpunkt gestartet werden.
Wie erfolgt die Auszahlung?
Sie können die Förderung mit maximal 4 Tranchen abrufen, zum Beispiel quartalsweise. Dazu gehen Sie bitte ins Antragsportal in den Reiter Belegmanager und Reiter Mittelabruf und laden im Antragssystem alle bereits bezahlten Belege und Zahlungsnachweise hoch. Danach erfolgt die Prüfung. Sollte etwas fehlen, fordert das ProNTI-Team Daten nach. Ziel ist, die Auszahlung der Förderung innerhalb einer Woche zu bewerkstelligen.
Was ist ein Verwendungsnachweis?
Der Verwendungsnachweis wird im Antragssystem ausgefüllt und besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis. Der zahlenmäßige Nachweis umfasst die Projektausgaben und die entsprechenden Originalbelege (Rechnungen und Zahlungsnachweise), sowie Stundennachweise des im Projekt tätigen Personals. Diese sind im Antragssystem hochzuladen. Der Sachbericht ist ebenfalls im Antragssystem auszufüllen und stellt einen Abschlussbericht des Projekts und eine Abschlussbewertung unseres Förderprogrammes dar. Zum Schluss müssen Sie noch mehrere Erklärungen abgeben.
Darf die Vorhabensbeschreibung oder die Zwischenpräsentation in Englisch verfasst werden?
Die Vorhabensbeschreibung und auch die Zwischenpräsentation sind in Deutsch zu verfassen.
Wie wird gefördert?
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt, der nicht zurückgezahlt werden muss. Der Förderzeitraum beträgt 12 Monate und kann im Einzelfall bei hinreichender Begründung auf 18 Monate ausgeweitet werden. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt in Tranchen und bei Bedarf quartalsweise.
Wie hoch ist die Förderhöhe?
Die Förderhöhe richtet sich nach dem Zeitpunkt der Unternehmensgründung. Für junge KMU, die weniger als 5 Jahre bestehen, beträgt die maximale Förderhöhe 75 % der förderfähigen Gesamtausgaben. KMU, die älter als 5 Jahre sind, erhalten eine Zuwendung von maximal 50 % der förderfähigen Gesamtausgaben. Die maximale Fördersumme liegt in der Projektphase Validation bei maximal 60.000 Euro je Projekt, in der Projektphase Pioneering bei max. 120.000 Euro pro Projekt und in der Projektphase Kommerzialisierung bei maximal 120.000 Euro. Wenn zwei Projektphasen kombiniert werden, liegt die Höchstgrenze bei insgesamt maximal 140.000 Euro. Siehe dazu auch die Richtlinie unter der Ziffer 5.5.
Welcher Eigenanteil wird vom Unternehmen erwartet?
Es wird ein angemessener Eigenanteil der Unternehmen vorausgesetzt. Bitte beachten Sie, dass z. B. bei einer Kombination mit dem Programm CoachingBONUS der zu erbringende Eigenanteil nicht aus Mitteln des ProNTI erbracht werden darf.
Welche Kosten werden bei ProNTI gefördert?
- Personalkosten in Form einer Pauschale
- Kosten für Partizipationsverfahren, Sach- und Reisekosten sowie Kosten Dritter
Was versteht man unter Kosten für Partizipationsverfahren?
Unter Kosten für Partizipationsverfahren, auch Beteiligungsverfahren genannt, versteht man alle Kosten, die für die Beteilung, Mitbestimmung bzw. Mitwirkung und Durchführung am Vorhaben entstanden sind. Hierbei geht es um Kosten, die durch eine Einbeziehung von ggf. zukünftig betroffenen Akteur:innen in die Projektaktivitäten entstehen. Dies können potentielle Kund:innen, Konsument:innen und Nutzer:innen ebenso wie möglicherweise negativ von der angedachten Innovation betroffene Akteur:innen sein. Beispiele für Beteiligungsverfahren sind Befragungen, Praxistests oder Simulationen oder auch die Entwicklung von Konfliktlösungsstrategien/-konzepten.
Was fällt unter Kosten Dritter?
Unter Kosten Dritter fallen z.B. Kosten für Gutachten, Schulungen/ Coaching, Forschungsaufträge, Studien, Marktforschungsleistungen und externe Entwicklungsleistungen, die zwingend für die Durchführung des Vorhabens notwendig sind. Sollten Aufträge an Dritte in Höhe von mehr als 10.000 Euro vergeben werden, ist zwischen den Beteiligten eine Vereinbarung zu schließen, welche die Nutzung und Vermarktung der Ergebnisse der Zusammenarbeit regelt. Siehe dazu auch in der Richtlinie Ziffer 3b.
Welche Reisekosten können abgerechnet werden und in welcher Höhe?
Im Vorhaben können Kosten bzw. Ausgaben für Reisen abgerechnet werden. Erläuterungen zum Bundesreisekostengesetz finden Sie im Formular Meilensteinplanung / Kapazitätenplanung, Blatt Ausfüllhinweise, welches Sie im Reiter Vorhaben in der Marginalspalte finden.
Wo finde ich den Stundennachweis zum Mittelabruf und wozu dient er?
Zur Ermittlung der förderfähigen Personalkosten ist ein Stundennachweis von jedem/jeder Projektmitarbeiter:in zu führen. Den Stundennachweis finden Sie im Reiter Vorhaben, im Reiter Belegmanager oder Auszahlung Mittelabruf in der Marginalspalte.
Wann beginnt das Vorhaben?
Laufzeitbeginn eines Vorhabens ist dem Zuwendungsbescheid zu entnehmen. Alle Arbeiten rund um das Vorhaben dürfen erst nach Laufzeitbeginn starten.
Wann muss das Vorhaben abgeschlossen sein?
Die Laufzeit eines Vorhabens soll zwölf Monate nicht überschreiten. Das Ende des mit Ihnen vereinbarten Umsetzungszeitraumes können Sie Ihrer Bewilligung im Zuwendungsbescheid entnehmen.
Können Mittel auch rückwirkend beantragt werden?
Nein. Grundsätzlich werden nur Vorhaben gefördert, die noch nicht begonnen haben. Eine Förderung von vor dem Zuwendungsbescheid angefallenen Personal-, Sach- und Reisekosten ist ausgeschlossen. Im Antrag ist zu bestätigen, dass mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde.
Wie kann ich den Antrag ändern?
Bitte stellen Sie dazu im Antragsportal einen Änderungsantrag. Diesen finden Sie im entsprechenden Reiter. Dort wählen Sie bitte aus, was geändert werden soll, teilen uns ggf. Ergänzungen mit oder laden eine Datei mit Änderungswünschen hoch, geben das aktuelle Datum an und klicken anschließend auf Speichern.
Können verschiedene Förderprogramme miteinander kombiniert werden?
Ja! Sie können in vielen Fällen unterschiedliche Förderprogramme miteinander kombinieren oder kumulieren. Sie finden in den Richtlinien und Merkblättern zu den einzelnen Förderprogrammen Informationen darüber, ob und wie Sie Fördermittel kombinieren können oder auch Regelungen, die eine Kumulierung explizit ausschließen. Gerne können Sie z.B. ProNTI mit unserem Programm CoachingBONUS kombinieren. Informationen zum CoachingBONUS finden Sie hier: www.coachingbonus.de . Bitte beachten Sie, dass eine Kumulierung mit anderen Fördermitteln für dieselben förderfähigen Ausgaben ausgeschlossen ist (keine Doppelförderung).
Bitte beachten Sie auch die De-Minimis-Beihilfen-Regelung, dass die vorgegebenen Förderhöchstgrenzen in Höhe von 200.000 Euro im laufenden Kalenderjahr sowie in den vorangegangenen zwei Kalenderjahren nicht überschritten werden dürfen.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen habe?
Bei Fragen zum Antragsverfahren, zu ProNTI im Allgemeinen oder anderen Fragestellungen wenden Sie sich bitte direkt an das Team von ProNTI: Tel. 030-2125-2359 oder E-Mail: pronti@ibb-business-team.de