Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:
Aktuell ist noch keine Antragstellung möglich. Nach der erfolgreichen Pilotphase in 2023 arbeiten wir derzeit an der Anpassung der Richtlinie zur Fortführung des Programms.
Sobald die Antragstellung wieder möglich ist, informieren wir Sie auf unserer Website.
Fördervoraussetzungen und Informationen zur Beantragung des Programms zur Förderung von nichttechnischen Innovationen (ProNTI) in KMU
Mit dem „Programm zur Förderung von nichttechnischen Innovationen (ProNTI)“ des Landes Berlin soll die Innovationskraft der Berliner Wirtschaft über technische und technologieorientierte Entwicklungen hinaus gestärkt werden. In Ergänzung der Förderung von vornehmlich technikorientierter Forschung und Entwicklung öffnet ProNTI den Fokus auf nichttechnische Innovationen (NTI), wie es in der gemeinsamen Innovationsstrategie Berlin-Brandenburg 2025 (innoBB 2025) gefordert wird, um Innovationen breiter zu denken.
Förderkriterien der ProNTI-Innovationsförderung
Die Förderentscheidung erfolgt anhand der folgenden Kriterien:
- Das Projekt muss im Land Berlin durchgeführt werden.
- Die gesicherte Finanzierung des antragstellenden Unternehmens ist anhand geeigneter Unterlagen nachvollziehbar darzustellen und auf Anforderung auch während der Projektlaufzeit nachzuweisen.
- Die Angemessenheit der Arbeits-, Zeit- und Ausgabenplanung des Projektes muss in geeigneter Form nachgewiesen werden.
- Eine Kumulierung mit anderen Fördermitteln für dieselben förderfähigen Ausgaben ist ausgeschlossen (keine Doppelförderung).
- Die geplanten Projektergebnisse müssen eine plausible Grundlage für die Steigerung der unternehmensbezogenen oder regionalen Wertschöpfung und Beschäftigung sein oder einen sozialen Mehrwert generieren.
- Das Projekt kann ohne Förderung gar nicht oder nur mit Zeitverzögerung und in bedeutend geringerem Umfang realisiert werden.
- Das Projekt muss im positiven Sinne risikobehaftet und gleichzeitig innovativ sein.
- Das Unternehmen und/oder dessen Produkte und/oder Dienstleistungen weisen ein konkretes Alleinstellungsmerkmal auf.
- Für die Antragstellung ist die Angabe einer Registrierungsnummer erforderlich, mit welcher die Registrierung in der Transparenzdatenbank des Landes Berlin mit allen Pflichtangaben dokumentiert wird.
- Die ökonomische, ökologische und soziale Nachhaltigkeit eines Projektes und seiner Ergebnisse muss gegeben sein.
Weitere wichtige Hinweise für die Beantragung der ProNTI- Innovationsförderung
Mit dem Projekt darf erst nach Erteilung des Förderbescheides begonnen werden. Alle Bescheide werden digital über das Antrags- und Verwaltungssystem der IBB Business Team GmbH zugestellt.
Kontakt
Mo. - Fr., 08:00 - 16:00 Uhr
Telefon: 030 / 2125-2359
E-Mail: pronti@ibb-business-team.de
Förderrichtlinie
Antragstellung und Abwicklung über das elektronische Antrags- und Verwaltungssystem
Die Beantragung der ProNTI-Förderung erfolgt elektronisch im Antragssystem der IBB Business Team GmbH. Dadurch ist ein schnelles und effizientes Bewilligungsverfahren sichergestellt. Sie können hier bequem sämtliche Daten eingeben und hochladen und jederzeit Änderungen vornehmen.
Für die elektronische Antragstellung und sämtliche Kommunikation zum Antrag gilt das folgende Verfahren:
Antragstellung
Antragsteller:innen müssen für die Beantragung der ProNTI-Innovationsförderung alle notwendigen und aussagekräftigen Unterlagen einreichen.
Antragsprüfung
Es folgt eine Prüfung der eingereichten Antragsunterlagen, der Antragsberechtigung und der Förderfähigkeit des Vorhabens. Ggf. werden im Rahmen der Antragsprüfung weitere Unterlagen bzw. zusätzliche Angaben zur Klärung nachgefordert. Dazu erhalten Sie eine E-Mail unseres Teams an die im Antrag angegebene E-Mail-Adresse.
Bewilligung
Nach erfolgreicher Prüfung der Unterlagen erfolgt die Bewilligung in Form eines elektronischen Zuwendungsbescheides.
Der Antragsprozess für die Förderung nichttechnischer Projekte
Benötigte Dokumente
Zur vollständigen Prüfung Ihres Förderantrags auf eine Zuwendung durch die „ProNTI-Innovationsförderung" sind verschiedene Dokumente, Erklärungen, Nachweise und Belege beizulegen. Die im Folgenden aufgeführten Unterlagen reichen Sie im elektronischen Antragssystem ein. Die Dokumente sind als PDF-Datei hochzuladen und dürfen jeweils nicht größer als 10 MB sein.
Während der Antragstellung sind online einzureichen:
-
Handelsregisterauszug (nicht älter als 1 Jahr) / Gewerbeanmeldung / GbR Vertrag / Vereinsregisterauszug, etc.,
-
Gültiges Ausweisdokument des/der gesetzlichen Vertreters/ -in des antragstellenden Unternehmens,
-
Transparenzdatenbanknummer und Eintragungen in der Transparenzdatenbank des Landes Berlin,
-
Vorhabensbeschreibung (inkl. Finanz- und Meilensteinplanung) der jeweiligen Projektphase (Vorlagen aus Antragssystem sind zu nutzen).
-
ggf Vertretungsvollmacht, siehe dazu Vorlage im Antragssystem
So beantragen Sie die Auszahlung der Förderung
Die Auszahlung der ProNTI-Förderung kann in max. 4 Tranchen erfolgen. Mit dem Einreichen des letzten Mittelabrufes ist grundsätzlich das Erbringen Ihres Verwendungsnachweises notwendig. Zum Verwendungsnachweis gehört der zahlenmäßige Nachweis, ein Sachbericht, eine Zwischenpräsentation und weitere Erklärungen.
Alle Informationen dazu finden Sie im Antragssystem im Reiter Verwendungsnachweis.
Der Zahlungsabruf erfolgt über das elektronische Antragssystem. Im Reiter „Belegmanager“ erfassen Sie zunächst die Daten Ihrer Rechnungen / Belege über vorgenommenen Ausgaben und fügen zusätzlich die Scans der jeweiligen Rechnungen und Zahlungsbelege (z. B. Kontoauszüge) bei.
Die ProNTI-Förderung wird nach dem Ausgabenerstattungsprinzip geleistet. Das bedeutet, dass Sie die Kosten zunächst vollständig selbst tragen und die getätigte Zahlung mittels Rechnung und Zahlungsbeleg nachweisen. Nach Prüfung durch das IBB Business Team wird die Fördersumme anteilig auf das Firmenkonto ausgezahlt.
Die konkreten Bedingungen zur Auszahlung können Sie dem Zuwendungsbescheid, den Sie nach Bewilligung Ihres Antrags erhalten, entnehmen.