
Besonderheiten bei Antragstellung und vorzeitigem Maßnahmenbeginn während der vorläufigen Haushaltswirtschaft ab 01.01.2022
Vor dem Hintergrund der vorläufigen Haushaltswirtschaft ab 1. Januar 2022 gelten bei Antragstellung und vorzeitigem Maßnahmenbeginn 01.01.2022 folgende Besonderheiten:
Eine Bescheiderteilung auf eingehende Anträge kann erst erfolgen, wenn das Haushaltsgesetz vom Berliner Abgeordnetenhaus verabschiedet und im Amtsblatt veröffentlicht wird. Dies erfolgt voraussichtlich im Juli 2022.
Es besteht jedoch die Möglichkeit eines "vorzeitigen Maßnahmenbeginns auf eigenes Risiko". Was genau das bedeutet, lesen Sie auf den Seiten der betreffenden Förderprogramme.
Sollten für die Jahre 2022/2023 keine oder nicht ausreichend Fördermittel vom Haushaltsgesetzgeber zur Verfügung gestellt werden, müssen die Anträge abgelehnt werden.
Diese Regelung betrifft folgende Förderprogramme:
- Coaching BONUS
- Transfer BONUS
- GründungsBONUS
- Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO)
- Abbiegeassistent Berlin
- EnergiespeicherPLUS
- GründachPLUS