Bereits eingereichte Förderanträge behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Neue Anträge können ab dem 8. Januar 2026 digital, deutlich einfacher und schneller gestellt und bearbeitet werden.
Künftig ist das Programm in zwei klar abgegrenzte Förderbereiche unterteilt:
- SolarPLUS S für Eigenheime wie Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser
- SolarPLUS L für Mehrfamilienhäuser, Gewerbe, Industrie und weitere Nichtwohngebäude
SolarPLUS S umfasst Pauschalförderungen unter anderem für Zählerschränke, Photovoltaikanlagen mit Stromspeichern sowie für denkmalgerechte Solaranlagen. Dabei gilt: Mit wachsender Anlagengröße steigt auch die Höhe der Förderung.
SolarPLUS L richtet sich an größere und technisch anspruchsvollere Projekte. Gefördert werden unter anderem Photovoltaikanlagen mit Stromspeichern, Gutachten, Studien und Konzepte sowie Sonderlösungen – etwa die Kombination von Gründächern und Photovoltaikanlagen oder die Installation von Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden und Fassaden.
Dirk Maass, Geschäftsführer der IBB Business Team GmbH, die das Förderprogramm im Auftrag des Landes Berlin umsetzt, erklärt:
„Mit der neuen SolarPLUS-Richtlinie schaffen wir eine noch klarere und verlässlichere Grundlage für die Förderung von Solaranlagen. Die aktualisierte Berechnung der Fördersumme und die strukturierte Aufteilung in die Förderlinien S und L erhöhen Transparenz und Orientierung für alle Antragstellenden. Gleichzeitig sorgt unsere einfache, unkomplizierte und intuitive digitale Antragstellung dafür, dass der Zugang zur Förderung spürbar erleichtert wird. So leisten wir einen wirkungsvollen Beitrag zur weiteren Steigerung der Solarenergie in Berlin und zur Erreichung unserer gemeinsamen Klimaziele.“
Förderanträge können ab dem 8. Januar 2026 eingereicht werden.
SolarPLUS ist ein zentraler Baustein des Masterplans Solarcity Berlin und trägt seit 2022 maßgeblich zum Ausbau der Solarenergie in der Hauptstadt bei.
Detaillierte Informationen zum Senatsbeschluss vom 16.12. finden Sie in der zugehörigen Pressemeldung.