Häufig gestellte Fragen zum Förderprogramm Berliner InvestitionsBONUS
Auf dieser Seite haben wir die wichtigsten Basis-Informationen rund um das Neustartprogramm für Investitionszuschüsse – nach Themen sortiert – für Sie zusammengetragen.
Fragen zur Antragstellung
Bin ich bei Antragsstellung an das ausgewählte Beihilferegime gebunden oder ist eine Änderung nach Antragsstellung noch möglich?
Eine Änderung des Beihilferegimes ist nachträglich nicht möglich. Das Wahlrecht besteht lediglich bei der Antragstellung.
Welche Informationen sollten bereitgehalten werden, um das Antragsformular auszufüllen?
- Anzahl der Beschäftigten in Vollzeitäquivalent des antragstellenden Unternehmens bzw. Unternehmensverbunds
- Branche des Unternehmens
- Rechtsform, Name, Gründungsdatum, Registernummer, Gewerbe-Steuernummer des Unternehmens und Steuer-ID der Geschäftsführung
- Jahresumsatz des aktuellen Jahres und des Vorjahres
- Anschrift des Unternehmens bzw. der Berliner Betriebsstätte
- Bankverbindung des Unternehmens
- Angaben zum:zur Inhaber:in bzw. gesetzlichen Vertreter:in über ein gültiges Ausweisdokument, Name, Kontaktdaten, Steueridentifikationsnummer, E-Mail-Adresse, Telefonnummer
- Höhe bereits beantragter bzw. erhaltener Kleinbeihilfen und De-Minimis-Beihilfen
- Aktueller Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung bzw. Nachweis über Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit (Kopie Anmeldung Finanzamt oder Steuerbescheid)
- Bilanz/Jahresabschluss 2019 bzw. Einnahmenüberschussrechnung 2019 bzw. Steuerbescheid 2019 bzw. jeweils 2020
- inhaltliche Beschreibung und Erklärung Ihres Investitionsvorhabens
- Planzahlen zum Investitionsvorhaben (wenn möglich bereits aufgrund von Angeboten)
- Nachweise über die Finanzierung des Eigenanteils des Investitionsvorhabens
- Eintragung in der Transparenzdatenbank des Landes Berlin bei juristischen Personen
- Ggf. GbR-Vertrag
- Ggf. Organigramm
- Ggf. Vollmacht
Wie funktioniert das Anlegen eines Antrages?
Sie können sich über die Website ein Benutzerlogin anlegen. Sobald Sie diesen aktiviert haben, erhalten Sie eine E-Mail, dass Sie sich erfolgreich angemeldet haben. Sie bekommen dann zeitnah aus dem Antragssystem eine Einladung zur weiteren Antragsbearbeitung. Es ist aufgrund der großen Antragsflut möglich, dass einige Minuten vergehen, bis Sie eingeladen werden. Bitte behalten Sie daher Ihre E-Mails (auch den Spam-Ordner) im Auge.
Wie kann der Nachhaltigkeitsbonus beantragt werden und welche Nachweise werden benötigt?
Der Nachhaltigkeitsbonus kann im Rahmen der Antragsstellung beantragt werden, wenn 3 der unten aufgeführten Kriterien erfüllt werden. Die Umsetzung der Kriterien während der Durchführung des Investitionsvorhabens ist schriftlich darzulegen.
Welche Kriterien gilt es für den Erhalt des Nachhaltigkeitsbonus zu erreichen?
Es müssen 3 der folgenden Kriterien im Rahmen des Vorhabens erfüllt werden, um den Nachhaltigkeitsbonus von 5 Prozentpunkten zu erhalten:
- Wird die Energie- oder Ressourceneffizienz durch das Vorhaben gesteigert?
- Wird sich im Rahmen des Vorhabens dem Klimawandel angepasst?
- Leistet das Vorhaben Beiträge zum Klimaschutz?
- Wird im Rahmen des Vorhabens der Plastikverbrauch reduziert?
- Kommen im Rahmen des Vorhabens weniger Chemikalien oder Schadstoffe zum Einsatz?
- Werden im Rahmen des Vorhabens Recyclingaspekte berücksichtigt?
- Fördert das Vorhaben Artenvielfalt und natürliche Lebensräume?
- Führt das Vorhaben zu schonendem Umgang mit Grund und Boden?
- Schützt das Vorhaben gesunde Ökosysteme?
- Werden im Rahmen des Vorhabens regionale Rohstoffe/Produkte bezogen?
- Stärkt das Projekt den Fairen Handel?
- Trägt das Vorhaben zur Reduzierung von Unfällen und/oder zur Barrierefreiheit bei?
- Trägt das Vorhaben zur Lärmreduzierung bei?
Was ist eine Steuer-ID?
Die Steuer-ID ist die persönliche Steueidentifikationsnummer, die jede Person vom Bundeszentralamt für Steuern zugewiesen bekommt. Diese finden Sie auf Ihrer persönlichen Einkommenssteuererklärung der letzten Jahre. Die Steueridentifikationsnummer setzt sich aus 11 Ziffern zusammen (Format XX XXX XXX XXX). Bitte geben Sie die Steuer-ID der Geschäftsführung an.
Was bedeuten "Beschäftigte in Vollzeitäquivalent"?
Stichtag für die Berechnung der Mitarbeiterzahl ist der 31.12.2019.
Es gilt die Wochenarbeitszeit. Zur Umrechnung von Teilzeitkräften und 450 Euro-Jobs in Vollzeitbeschäftigte:
- Mitarbeiter bis 20 Stunden = Faktor 0,5
- Mitarbeiter bis 30 Stunden = Faktor 0,75
- Mitarbeiter über 30 Stunden & Auszubildende = Faktor 1
- Mitarbeiter auf 450 Euro-Basis = Faktor 0,3
Der/die Unternehmer:in bzw. Geschäftsführer:in selbst ist mitzuzählen. Als Beschäftigte:r zählt, wer mit dem Unternehmen zum o. g. Stichtag einen laufenden Arbeitsvertrag oder Ausbildungsvertrag hatte. Dazu zählen auch Beschäftigte in Elternzeit.
Ich bin Solo-Selbständige:r. Was muss ich bei der Anzahl der Beschäftigten angeben?
Geben Sie bitte "1" an.
Darf ich nur einen Antrag pro Unternehmen stellen?
Nein, nach Beendigung Ihres Investitionsvorhabens kann ein weiterer Antrag gestellt werden.
Kann ich eine ausländische IBAN verwenden?
Nein, es muss ein deutsches Konto sein und der:die Antragstellende muss mit dem:der Kontoinhaber:in übereinstimmen.
Müssen für die geplanten Maßnahmen bei Antragstellung konkrete Kostenvoranschläge vorliegen?
Ab einem Auftragswert von 1.000 EUR sind vor der Bestellung von Wirtschaftsgütern mindestens drei vergleichbare Angebote bzw. Preisvergleiche einzuholen. Ist das wirtschaftlichste Angebot nicht das preislich günstigste, muss dies anhand der berücksichtigten qualitativen Aspekte begründet werden. Weitere Vergabevorschriften liegen nicht zugrunde.
Die drei 3 Angebote sind erst mit der Vorlage der Rechnungen im Rahmen des Zahlungsabrufes vorzulegen, also noch nicht bei Antragstellung.
Bin ich soloselbstständig?
Als Soloselbstständige werden Einzelunternehmer:innen ohne Mitarbeiter:innen oder Freiberufler:innen ohne Mitarbeiter:innen betrachtet. Sofern Sie Geschäftsführer:in einer juristischen Person ohne weitere Beschäftigte sind, fällt Ihr Unternehmen, die Antrag stellende Gesellschaft, unter die Unternehmensart „KMU“.
Wenn innerhalb des Antrages eine Maßnahme abgelehnt wird, die anderen aber förderfähig sind, wird dann der gesamte Antrag abgelehnt?
Nein, in diesem Fall wird nur die nicht zuwendungsfähige Maßnahme nicht anerkannt. Wenn Sie insgesamt den Mindestinvestitionsbetrag (10.000,00 EUR) erreichen, erhalten Sie für die restlichen Maßnahmen den Zuschuss.
Fragen zu den Fördervoraussetzungen
Sind nur Berliner KMU und Soloselbstständige antragsberechtigt?
Ja, die zu fördernde Betriebsstätte muss in Berlin Gewerbesteuer zahlen / bei einem Berliner Finanzamt gemeldet sein.
Auch die soloselbstständige oder freiberufliche Tätigkeit muss in Berlin versteuert werden.
Ab wann können neu gegründete Unternehmen bzw. neu aufgenommene freiberufliche Tätigkeiten gefördert werden?
Grundsätzlich gibt es keinen Stichtag, zu dem die Gründung bzw. Aufnahme der Tätigkeit erfolgt sein muss. Grundvoraussetzung ist jedoch die bereits aufgenommene wirtschaftliche Tätigkeit (die Erzielung erster Umsätze).
Was bedeutet „Hauptberuf“ bei Soloselbstständigen und Freiberufler:innen?
Als anspruchsberechtigte soloselbstständig und/oder freiberuflich Tätige i.S. des Förderprogrammes gelten Personen, die ihre selbstständige Tätigkeit im Hauptberuf ausüben, d.h. dass der überwiegende Teil der Summe ihrer Einkünfte (mind. 51 %) aus gewerblicher (§ 15 EStG) und/oder freiberuflicher (§ 18 EStG) Tätigkeit stammt.
Sofern aus dem zuletzt erstellten Steuerbescheid hervorgeht, dass mind. 51% der Einkünfte aus der selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit stammen, wird die Soloselbstständigkeit als hauptberufliche Tätigkeit gewertet.
Wie muss ich meine Beschäftigten nach dem Berliner Tariflohn vergüten?
Sämtliche Beschäftigte in Berlin müssen für einen Zeitraum von mindestens 24 Monaten nach Abschluss des Investitionsvorhabens ein Stundenentgelt nach dem für die Branche einschlägigen Berliner Tarifvertrag erhalten. Den für Ihre Branche gültigen Tarifvertrag können Sie dem folgendem Register entnehmen: https://www.berlin.de/sen/arbeit/beschaeftigung/tarifregister/oeffentliche-auftragsvergabe/wirtschaftsbereiche/
Sollten Sie sich keinem der aufgeführten Tarifverträge zuordnen können, stellen Sie gerne eine Anfrage unter diesem Link: https://www.berlin.de/sen/arbeit/beschaeftigung/tarifregister/online-anfrage/formular.697698.php?msclkid=8d16b509ac3611eca2e89c99e7022115
Einzelunternehmer:innen, GbR-Gesellschafter:innen, geschäftsführende Gesellschafter:innen, Geschäftsführer:innen, Vorstände und Auszubildende bleiben hiervon unberücksichtigt.
Das Unternehmen hat Betriebsstätten in und außerhalb von Berlin. Ist es dennoch antragsberechtigt?
Sofern das Unternehmen über eine gewerbesteuerpflichtige, bei einem Berliner Finanzamt gemeldete Betriebsstätte verfügt, können Investitionen nur in dieser Berliner Betriebsstätte gefördert werden.
Können auch über Leasing oder Mietkauf finanzierte Wirtschaftsgüter abgerechnet werden?
Ja, vorausgesetzt, dass der Leasing- bzw. Mietkaufvertrag nicht vor Beginn des Bewilligungszeitraums geschlossen wurde. Allerdings können nur im Rahmen des Bewilligungszeitraums kassenwirksam angefallene Ausgaben abgerechnet werden, d.h. es können ggf. nur diese Raten gefördert werden, die innerhalb dieses Zeitraums geleistet werden. Darüber hinaus muss in den entsprechenden Verträgen ein Finanzierungsleasing vorgesehen werden. In solchen Fällen muss das jeweilige Wirtschaftsgut zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses beim Antragstellenden aktiviert werden.
Ist eine Beantragung auch möglich, wenn die Bilanz 2020 noch nicht erstellt wurde?
In Ausnahmefällen können Sie einen vorläufigen Jahresabschluss oder die Bilanz des Jahres 2019 einreichen. Eine Betriebswirtschaftliche Auswertung reicht nicht aus, um einen Antrag zu stellen.
Fragen zur Förderfähigkeit bestimmter Wirtschaftsgüter
Sind gebrauchte Wirtschaftsgüter förderfähig?
Grundsätzliche sind gebrauchte Wirtschaftsgüter nicht förderfähig, es sei denn, es handelt sich um die Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte oder das erwerbende Unternehmen ist ein kleines oder mittleres Unternehmen in der Gründungsphase (5 Jahre ab erster Gewerbeanmeldung). Förderfähig sind nur gebrauchte Wirtschaftsgüter, die nicht von verbundenen oder sonst wirtschaftlich, rechtlich oder personell verflochtenen Unternehmen angeschafft werden und die nicht bereits früher mit öffentlichen Mitteln gefördert wurden.
Ist der Berliner InvestitionsBONUS auch für Maßnahmen gedacht, die teilweise schon realisiert wurden?
Nein! Grundsätzlich gilt das allgemeine zuwendungsrechtliche Verbot des vorzeitigen Maßnahmenbeginns. Der Beginn der Maßnahmen darf erst nach der elektronischen Einreichung des Antrags erfolgen. Erst nach Eingang des Antrags bei der IBB Business Team GmbH (Sie erhalten eine Eingangsbestätigung per Mail) dürfen Bestellungen ausgelöst werden.
Fragen zu sonstigen Themen
Wie lange habe ich für die Durchführung der Maßnahme(n) Zeit?
Der Bewilligungszeitraum beträgt grundsätzlich 24 Monate, gerechnet ab dem Datum des elektronischen Zuwendungsbescheids. Gern können Sie Ihr Investitionsvorhaben auch früher abschließen.
Das Investitionsvorhaben darf erst nach Antrageingang begonnen werden (d.h. Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages).
Dabei sind die beihilferechtlichen Vorschriften zu berücksichtigen.
Was gilt als Maßnahmenbeginn?
Förderfähig sind nur Maßnahmen, die noch nicht begonnen sind. Die Maßnahme gilt als begonnen, wenn bereits eine rechtsverbindliche Bestellung getätigt oder ein Auftrag zur Erbringung einer Dienstleistung erteilt wurde (ggf. auch nur mündlich).
Erhalte ich einen Bescheid nach der Antragsentscheidung?
Ja, Sie erhalten einen Bescheid. Bitte überprüfen Sie regelmäßig Ihre E-Mails, da wir Ihnen per E-Mail mitteilen, dass Sie den Bescheid im Antragssystem abrufen können.
Bis wann müssen meine Rechnungen ausgestellt sein und bezahlt werden?
Sämtliche Investitionen/Maßnahmen/Leistungen müssen innerhalb des Bewilligungszeitraums durchgeführt bzw. abgeschlossen werden. Die Rechnungen müssen spätestens 4 Wochen nach Ende des Bewilligungszeitraums beglichen worden sein.
Kontakt
Mo., Di., Do. & Fr. 10:00 - 15:00 Uhr
Telefon: 030 / 2125-4555
E-Mail: berliner-investitionsbonus@ibb-business-team.de
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