Häufig gestellte Fragen zum Förderprogramm Berliner InvestitionsBONUS

Auf dieser Seite haben wir die wichtigsten Basis-Informationen rund um das Förderprogramm für Investitionszuschüsse – nach Themen sortiert – für Sie zusammengetragen.

Fragen zur Antragstellung

Bin ich bei Antragsstellung an das ausgewählte Beihilferegime gebunden oder ist eine Änderung nach Antragsstellung noch möglich?

Eine Änderung des Beihilferegimes ist nachträglich nicht möglich. Das Wahlrecht besteht lediglich bei der Antragstellung.

Welche Informationen sollten bereitgehalten werden, um den Antrag korrekt auszufüllen?

  • Anzahl der Beschäftigten in Vollzeitäquivalent des antragstellenden Unternehmens bzw. Unternehmensverbunds
  • Branche des Unternehmens
  • Rechtsform, Name, Gründungsdatum, Handelsregisternummer, Gewerbe-Steuernummer des Unternehmens und Steuer-ID der Geschäftsführung
  • Jahresumsatz des aktuellen Jahres und des Vorjahres
  • Anschrift des Unternehmens bzw. der Berliner Betriebsstätte
  • Bankverbindung (deutsches Bankkonto des/der Inhabers/Inhaberin oder des Unternehmens), von welchem die tatsächlichen Ausgaben abgehen.
  • Angaben zum:zur Inhaber:in bzw. gesetzlichen Vertreter:in über ein gültiges Ausweisdokument, Name, Kontaktdaten, Steueridentifikationsnummer, E-Mail-Adresse, Telefonnummer
  • Höhe bereits beantragter bzw. erhaltener Förderungen und De-Minimis-Beihilfen
  • Aktueller Handelsregisterauszug nicht älter als 1 Jahr bzw. aktuellste Version der Gewerbeanmeldung bzw. Nachweis über Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit (Kopie Anmeldung Finanzamt oder Steuerbescheid)
  • Bilanzen/Jahresabschlüsse der letzten beiden vollständigen Geschäftsjahre bei bilanzierenden Unternehmen; Einnahmeüberschussrechnung bzw. Steuerbescheid der letzten beiden vollständigen Geschäftsjahre bei Soloselbstständigen und freiberuflich Tätigen
  • inhaltliche Beschreibung und Erklärung des Investitionsvorhabens
  • Planzahlen zum Investitionsvorhaben (wenn möglich bereits aufgrund von Angeboten)
  • Nachweise über die Finanzierung des Eigenanteils des Investitionsvorhabens und ggf. der Fremdmittel
  • Eintragung in der Transparenzdatenbank des Landes Berlin bei juristischen Personen
  • Ggf. GbR-Vertrag
  • Ggf. Organigramm
  • Ggf. Vollmacht für eine nicht im HRA angegebene vertretungsberechtigte Person (Bitte Vorlage für Vollmacht aus dem Antragssystem nutzen)

Wie funktioniert das Anlegen eines Antrages?

Sie können sich über die Website ein Benutzerlogin anlegen. Sobald Sie diesen aktiviert haben, erhalten Sie eine E-Mail, dass Sie sich erfolgreich angemeldet haben. Sie bekommen dann zeitnah aus dem Antragssystem eine Einladung zur weiteren Antragsbearbeitung. Die E-Mail wird etwas zeitverzögert gesendet. Beim Anlegen Ihres Passwortes bitte die E-Mail benutzen, welche Sie immer nutzen, da Sie die E-Mail nicht nur für den Anlegeprozess benötigen, sondern auch zur internen Kommunikation (Abruf der Bescheide, Datennachforderungen, etc.) mit der IBT über das Antragssystem.

Wie kann der Nachhaltigkeitsbonus beantragt werden und welche Nachweise werden benötigt?

Der Nachhaltigkeitsbonus kann im Rahmen der Antragsstellung beantragt werden, wenn 3 der unten aufgeführten Kriterien erfüllt werden. Die Umsetzung der Kriterien während der Durchführung des Investitionsvorhabens ist schriftlich darzulegen. Für Großunternehmen sind die Erfüllung von drei Kriterien und deren Nachweis bei Antragstellung zu belegen, dies ist förderentscheidend.

Welche Kriterien gilt es für den Erhalt des Nachhaltigkeitsbonus zu erreichen?

Es müssen drei der folgenden Kriterien im Rahmen des Vorhabens erfüllt werden, um den Nachhaltigkeitsbonus von fünf Prozentpunkten zu erhalten:

  1. Wird die Energie- oder Ressourceneffizienz durch das Vorhaben gesteigert?
  2. Wird sich im Rahmen des Vorhabens dem Klimawandel angepasst?
  3. Leistet das Vorhaben Beiträge zum Klimaschutz?
  4. Wird im Rahmen des Vorhabens der Plastikverbrauch reduziert?
  5. Kommen im Rahmen des Vorhabens weniger Chemikalien oder Schadstoffe zum Einsatz?
  6. Werden im Rahmen des Vorhabens Recyclingaspekte berücksichtigt?
  7. Fördert das Vorhaben Artenvielfalt und natürliche Lebensräume?
  8. Führt das Vorhaben zu schonendem Umgang mit Grund und Boden?
  9. Schützt das Vorhaben gesunde Ökosysteme?
  10. Werden im Rahmen des Vorhabens regionale Rohstoffe/Produkte bezogen?
  11. Stärkt das Projekt den Fairen Handel?
  12. Trägt das Vorhaben zur Reduzierung von Unfällen und/oder zur Barrierefreiheit bei?
  13. Trägt das Vorhaben zur Lärmreduzierung bei?

Was ist eine Steuer-ID?

Die Steuer-ID ist die persönliche Steueridentifikationsnummer, die jede Person vom Bundeszentralamt für Steuern zugewiesen bekommt. Diese finden Sie auf Ihrer persönlichen Einkommenssteuererklärung der letzten Jahre. Die Steueridentifikationsnummer setzt sich aus 11 Ziffern zusammen (Format XX XXX XXX XXX). Bitte geben Sie die Steuer-ID der Geschäftsführung an.

Was bedeuten "Beschäftigte in Vollzeitäquivalent"?

Stichtag für die Berechnung der Mitarbeitendenzahl ist das letzte vollständige Kalenderjahr.

Es gilt die Wochenarbeitszeit. Zur Umrechnung von Teilzeitkräften und 450 Euro-Jobs in Vollzeitbeschäftigte:

  •     Mitarbeiter bis 20 Stunden = Faktor 0,5
  •     Mitarbeiter bis 30 Stunden = Faktor 0,75
  •     Mitarbeiter über 30 Stunden & Auszubildende = Faktor 1
  •     Mitarbeiter auf 450 Euro-Basis = Faktor 0,3

Der/die Unternehmer:in bzw. Geschäftsführer:in selbst ist mitzuzählen. Als Beschäftigte:r zählt, wer mit dem Unternehmen zum o. g. Stichtag einen laufenden Arbeitsvertrag oder Ausbildungsvertrag hatte. Dazu zählen auch Beschäftigte in Elternzeit.

Ich bin Solo-Selbständige:r. Was muss ich bei der Anzahl der Beschäftigten angeben?

Geben Sie bitte "1" an.

Darf ich nur einen Antrag pro Unternehmen stellen?

Sobald es voneinander losgelöste und inhaltlich korrekt getrennte Investitionsvorhaben sind, können Anträge nacheinander und mit Ausnahmeantrag auch parallel gestellt werden. Wichtiger Hinweis: In den Zahlungsabrufen muss sich die Trennung klar widerspiegeln.

Kann ich eine ausländische IBAN verwenden?

Nein, es muss ein deutsches Konto sein und der:die Antragstellende muss mit dem:der Kontoinhaber:in übereinstimmen (bei juristischen Personen das Unternehmenskonto, bei Inhabern das Inhaberkonto, etc.).

Müssen für die geplanten Maßnahmen bei Antragstellung konkrete Kostenvoranschläge vorliegen?

Ab einem Auftragswert von 1.000 EUR (netto) sind vor der Bestellung von Wirtschaftsgütern mindestens drei vergleichbare Angebote bzw. Preisvergleiche von unterschiedlichen Herstellern einzuholen. Ist das wirtschaftlichste Angebot nicht das preislich günstigste, muss dies anhand der berücksichtigten qualitativen Aspekte begründet werden. Weitere Vergabevorschriften liegen nicht zugrunde.

Die drei Angebote oder zwei Angebote plus die einzureichende Rechnung eines dritten Anbieters sind erst mit der Vorlage der Rechnungen im Rahmen des Zahlungsabrufes vorzulegen, also noch nicht bei Antragstellung.

Bin ich soloselbstständig?

Als Soloselbstständige werden Einzelunternehmer:innen ohne Mitarbeiter:innen oder Freiberufler:innen ohne Mitarbeiter:innen betrachtet. Sofern Sie Geschäftsführer:in einer juristischen Person ohne weitere Beschäftigte sind, fällt Ihr Unternehmen, die Antrag stellende Gesellschaft, unter die Unternehmensart „KMU“.

Wenn innerhalb des Antrages eine Maßnahme abgelehnt wird, die anderen aber förderfähig sind, wird dann der gesamte Antrag abgelehnt?

Nein, in diesem Fall wird nur die nicht zuwendungsfähige Maßnahme nicht anerkannt. Wenn Sie insgesamt den Mindestinvestitionsbetrag (5.000,00 EUR netto) erreichen, erhalten Sie für die restlichen Maßnahmen den Zuschuss.

 

Fragen zu den Fördervoraussetzungen

Sind nur Berliner KMU und Soloselbstständige antragsberechtigt?

Ja, die zu fördernde Betriebsstätte muss in Berlin Gewerbesteuer zahlen / bei einem Berliner Finanzamt gemeldet sein.

Auch die soloselbstständige oder freiberufliche Tätigkeit muss in Berlin versteuert werden.

Ab wann können neu gegründete Unternehmen bzw. neu aufgenommene freiberufliche Tätigkeiten gefördert werden?

Grundsätzlich gibt es keinen Stichtag, zu dem die Gründung bzw. Aufnahme der Tätigkeit erfolgt sein muss. Grundvoraussetzung ist jedoch die bereits aufgenommene wirtschaftliche Tätigkeit (die Erzielung erster Umsätze).

Was bedeutet „Hauptberuf“ bei Soloselbstständigen und Freiberufler:innen?

Als anspruchsberechtigte soloselbstständig und/oder freiberuflich Tätige i.S. des Förderprogrammes gelten Personen, die ihre selbstständige Tätigkeit im Hauptberuf ausüben, d.h. dass der überwiegende Teil der Summe ihrer Einkünfte (mind. 51 %) aus gewerblicher (§ 15 EStG) und/oder freiberuflicher (§ 18 EStG) Tätigkeit stammt.

Sofern aus dem zuletzt erstellten Steuerbescheid hervorgeht, dass mind. 51% der Einkünfte aus der selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit stammen, wird die Soloselbstständigkeit als hauptberufliche Tätigkeit gewertet.

Wie muss ich meine Beschäftigten nach dem Berliner Tariflohn vergüten?

Sämtliche Beschäftigte in Berlin müssen für einen Zeitraum von mindestens 24 Monaten nach Abschluss des Investitionsvorhabens ein Stundenentgelt nach dem für die Branche einschlägigen Berliner Tarifvertrag erhalten. Den für Ihre Branche gültigen Tarifvertrag können Sie dem folgendem Register entnehmen: https://www.berlin.de/sen/arbeit/beschaeftigung/tarifregister/oeffentliche-auftragsvergabe/wirtschaftsbereiche/

Sollten Sie sich keinem der aufgeführten Tarifverträge zuordnen können, stellen Sie gerne eine Anfrage unter diesem Link: https://www.berlin.de/sen/arbeit/beschaeftigung/tarifregister/online-anfrage/formular.697698.php?msclkid=8d16b509ac3611eca2e89c99e7022115

Einzelunternehmer:innen, GbR-Gesellschafter:innen, geschäftsführende Gesellschafter:innen, Geschäftsführer:innen, Vorstände und Auszubildende bleiben hiervon unberücksichtigt.

Welche Branchen sind förderfähig?

Eine Förderung über den Berliner InvestitionsBONUS ist in der Regel möglich, wenn
        a) ihre Branche auf der GRW-Positivliste steht und Sie im Nichtfördergebiet angesiedelt sind (siehe Positivliste und bedingte Positivliste)
            oder
        b) ihre Branche auf der Negativliste steht
            oder
        c) ihr Unternehmen im Bereich Gastronomie, Event, Beherbergungsstätten (über 50 Betten) tätig ist oder sich nicht a) oder b) zuordnen lässt.

Es gibt Branchen, die zu a) oder b abweichend generell nicht über den Berliner InvestitionsBONUS förderfähig sind. Wenn Sie sich nirgends zuordnen können oder unsicher sind, rufen Sie uns gern an: 030/ 2125 2352.

Das Unternehmen hat Betriebsstätten in und außerhalb von Berlin. Ist es dennoch antragsberechtigt?

Sofern das Unternehmen über eine gewerbesteuerpflichtige, bei einem Berliner Finanzamt gemeldete Betriebsstätte verfügt, können Investitionen nur in dieser Berliner Betriebsstätte gefördert werden.

Ist eine Beantragung auch möglich, wenn die Bilanz/der JA des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres noch nicht erstellt wurde?

In Ausnahmefällen können Sie einen vorläufigen testierten Jahresabschluss oder die Bilanz des Vorjahres einreichen. Eine Betriebswirtschaftliche Auswertung reicht nicht aus, um einen Antrag zu stellen.

Bin ich antragsberechtigt, wenn ich ein Unternehmen in Schwierigkeiten bin?

Nein, leider ist eine Förderung dann nicht möglich, wenn tatsächlich mehr als die Hälfte des gezeichneten Kapitals infolge aufgelaufener Verluste verloren gegangen ist. Bei Personengesellschaften und jungen Unternehmen gelten Ausnahmeregelungen. Bei Großunternehmen gilt zusätzlich: Verschuldungsgrad unter 7,5 und Zinsdeckungsverhältnis ab 1,0.

Ich habe einen befristeten Aufenthaltstitel, kann ich trotzdem den Antrag stellen?

Ja, wenn der Aufenthaltstitel während der Projektlaufzeit (max. 2 Jahre) und bis zur Bindungsfrist gültig ist. Im Idealfall sollte ein unbefristeter Aufenthaltstitel vorliegen. Vor Antragstellung bitte mit der IBT in Kontakt treten.

 

Fragen zur Förderfähigkeit bestimmter Wirtschaftsgüter

Sind gebrauchte Wirtschaftsgüter förderfähig?

Grundsätzliche sind gebrauchte Wirtschaftsgüter nicht förderfähig, es sei denn, es handelt sich um die Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte oder das erwerbende Unternehmen ist ein kleines oder mittleres Unternehmen in der Gründungsphase (5 Jahre ab erster Gewerbeanmeldung). Förderfähig sind nur gebrauchte Wirtschaftsgüter, die nicht von verbundenen oder sonst wirtschaftlich, rechtlich oder personell verflochtenen Unternehmen angeschafft werden und die nicht bereits früher mit öffentlichen Mitteln gefördert wurden.

Ist der Berliner InvestitionsBONUS auch für Maßnahmen gedacht, die teilweise schon realisiert wurden?

Nein! Grundsätzlich gilt das allgemeine zuwendungsrechtliche Verbot des vorzeitigen Maßnahmenbeginns. Der Beginn der Maßnahmen darf erst nach der elektronischen Einreichung des Antrags erfolgen. Erst nach Eingang des Antrags bei der IBB Business Team GmbH (Sie erhalten eine Eingangsbestätigung per Mail) dürfen Bestellungen ausgelöst werden.

Können auch über Leasing oder Mietkauf finanzierte Wirtschaftsgüter abgerechnet werden?

Ja, vorausgesetzt, dass der Leasing- bzw. Mietkaufvertrag nicht vor Beginn des Bewilligungszeitraums geschlossen wurde. Allerdings können nur im Rahmen des Bewilligungszeitraums kassenwirksam angefallene Ausgaben abgerechnet werden, d.h. es können ggf. nur diese Raten gefördert werden, die innerhalb dieses Zeitraums geleistet werden. Darüber hinaus muss in den entsprechenden Verträgen ein Finanzierungsleasing vorgesehen werden. In solchen Fällen muss das jeweilige Wirtschaftsgut zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses beim Antragstellenden aktiviert werden. Es ist nur die Förderung des Tilgungsanteils der während der Vorhabenslaufzeit (24 Monate) gezahlten Raten möglich. Beim Mietkauf sind die einzelnen Raten des Tilgungsplans des Mietkaufvertrages für den förderfähigen Zeitraum (bis zum Zeitpunkt des Zahlungsabrufs) durch Kontoauszug nachzuweisen. Sollte es sich um einen Vertrag handeln, welcher direkt durch den/die Vertragsgeber:in beim Hersteller durch Rechnung beglichen wird, und können sowohl die Rechnung der Leasingbank an den Hersteller, der Zahlungsbeleg der Bank an den Hersteller, der Vertrag und der Tilgungsplan nachgewiesen werden, dann kann die gesamte Anschaffungssumme anteilig ausgezahlt werden. Dabei ist zu beachten, dass Vertrag /Rechnungen und Zahlungsflüsse im Bewilligungszeitraum liegen.

 

Fragen zu sonstigen Themen

Wie lange habe ich für die Durchführung der Maßnahme(n) Zeit?

Der Bewilligungszeitraum beträgt grundsätzlich 24 Monate, gerechnet ab dem Datum des elektronischen Zuwendungsbescheids. Aus haushalterischen Gründen können die Projektlaufzeiten/der Bewilligungszeitraum auch verkürzt werden, je nach Haushaltslage und zur Verfügung stehender Mittel. Gern können Sie Ihr Investitionsvorhaben auch früher abschließen.

Das Investitionsvorhaben darf erst nach Antrageingang begonnen werden (d.h. Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages).

Dabei sind die beihilferechtlichen Vorschriften zu berücksichtigen. 

Was gilt als Maßnahmenbeginn?

Förderfähig sind nur Maßnahmen, die noch nicht begonnen sind. Die Maßnahme gilt als begonnen, wenn bereits eine rechtsverbindliche Bestellung getätigt oder ein Auftrag zur Erbringung einer Dienstleistung erteilt wurde (ggf. auch nur mündlich). Nachdem Sie die Antragseingangsbestätigung per E-Mail erhalten haben, können Sie am nächsten Tag auf eigenes Risiko erste Bestellungen tätigen.

Erhalte ich einen Bescheid nach der Antragsentscheidung?

Ja, Sie erhalten einen Bescheid. Bitte überprüfen Sie regelmäßig Ihre E-Mails (auch den Spamordner), da wir Ihnen per E-Mail mitteilen, dass Sie den Bescheid im Antragssystem abrufen müssen.

Bis wann müssen meine Rechnungen ausgestellt sein und bezahlt werden?

Sämtliche Investitionen/Maßnahmen/Leistungen müssen innerhalb des Bewilligungszeitraums durchgeführt bzw. abgeschlossen werden. Die Rechnungen müssen spätestens 4 Wochen nach Ende des Bewilligungszeitraums beglichen worden sein.

Was bedeutet Bindungsfrist?

Sämtliche Investitionen/Maßnahmen/Leistungen die gewährt und bezuschusst wurden, müssen 2-3 Jahre (KMU) und 5 Jahre (Großunternehmen) im Unternehmen verbleiben. Dies wird dann auch von der IBT nachgehalten. Sie erhalten nach Ablauf der Bindungsfrist eine separate E-Mail mit Fragen von uns.

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