Fördervoraussetzungen und Informationen zur Beantragung des Berliner InvestitionsBONUS

Der Berliner InvestitionsBONUS ist ein Anreiz für Berliner Unternehmen, in externe Sachausgaben für ihre Zukunftsfähigkeit zu investieren, Arbeitsplätze zu schaffen oder diese zu erhalten. Das Programm ist grundsätzlich branchenoffen, soll aber gezielt die von der COVID-19 Pandemie betroffenen Branchen unterstützen. Die Mittel werden vom Land Berlin vergeben und dürfen ausschließlich für den hier genannten Zweck verwendet werden. Dem Förderprogramm liegen spezifische Kriterien zugrunde, nach denen sich die Förderfähigkeit des Projektes entscheidet.

Förderkriterien des Berliner InvestitionsBONUS

  • Die Investitionen müssen in einer Berliner Betriebsstätte getätigt bzw. durchgeführt werden.
  • Soloselbstständige und Freiberufler:innen müssen ihrer Tätigkeit hauptberuflich nachgehen und im Land Berlin versteuern.
  • Eine Förderung ist grundsätzlich erst ab Investitionen in Höhe von 10.000 EUR möglich.
  • Allen Berliner Beschäftigen ist der Berliner Landesmindestlohn in Höhe von aktuell 13,00 EUR pro Stunde zu zahlen.
  • Allen Berliner Beschäftigten muss für einen Zeitraum von mindestens 24 Monaten nach Abschluss des Investitionsvorhabens mindestens ein Studenentgelt nach dem für die Branche einschlägigen Berliner Tarifvertrag gezahlt werden.
  • Die Investitionen müssen innerhalb des Bewilligungszeitraums von maximal 24 Monaten durchgeführt werden.

Weitere wichtige Hinweise für die Beantragung des Berliner InvestitionsBONUS

  • Der Antrag muss zwingend vor dem Beginn des Vorhabens über das elektronische Antragsverfahren gestellt werden.
    Als Vorhabenbeginn für das Investitionsvorhaben gilt:
    • der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages
    • die erste rechtsverbindliche Verpflichtung zur Bestellung von Ausrüstung
    • eine andere Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht
  • Die Einzelrechnungen für betriebliche Investitionen müssen dabei einen Mindestrechnungsbetrag von 500 EUR netto ausweisen.
  • Eine Förderung ist grundsätzlich nur möglich, wenn die förderfähigen Kosten insgesamt mindestens 10.000 EUR netto betragen.
  • Der Verwendungsnachweis der Mittel erfolgt durch die Vorlage der Belegübersicht und in Form eines Sachberichtes.

Hinweis: In der Richtlinie wird noch auf die „Bundesregelung Kleinbeihilfe 2020“ verwiesen. Auf Basis der „Bundesregelung Kleinbeihilfe 2020“ war die Antragstellung und eine Bewilligung nur bis zum 30.06.2022 möglich. Seit dem 01.07.2022 werden alle Anträge auf Basis der De-Minimis-Beihilfe-Regelung oder der beihilferechtlichen Regelungen aus dem GRW-Koordinierungsrahmen nach AGVO bearbeitet. Anträge können weiterhin eingereicht werden.

Antragstellung und Abwicklung über das elektronische Antrags- und Verwaltungssystem

Die Beantragung des Berliner InvestitionsBONUS erfolgt elektronisch im Antragssystem der IBB Business Team GmbH. Dadurch ist ein schnelles und effizientes Bewilligungsverfahren sichergestellt. Sie können hier bequem sämtliche Daten eingeben und hochladen und jederzeit Änderungen vornehmen.

Für die elektronische Antragstellung und sämtliche Kommunikation zum Antrag gilt das folgende Verfahren:

  1. Antragstellung
    Antragsteller:innen müssen für die Beantragung des Berliner InvestitionsBONUS alle notwendigen und aussagekräftigen Unterlagen einreichen.
  2. Antragsprüfung
    Es folgt eine Prüfung der eingereichten Antragsunterlagen, der Antragsberechtigung und der Förderfähigkeit des Vorhabens. GGf. werden im Rahmen der Antragsprüfung weitere Unterlagen bzw. zusätzliche Angaben zur Klärung nachgefordert. Dazu erhalten Sie eine E-Mail unseres Teams an die im Antrag angegebene E-Mail-Adresse.
  3. Bewilligung
    Nach erfolgreicher Prüfung der Unterlagen erfolgt die Bewilligung in Form eines elektronischen Zuwendungsbescheides. Vorhaben ab einer Fördersumme von 100.000 EUR sowie Vorhaben, die einen Nachhaltigkeitsbonus über 10.000 EUR beantragt haben, werden separat in einem Bewilligungsausschuss geprüft und beschieden.
  4. Umsetzung des Vorhabens
    Das Investitionsvorhaben ist bis zum Ende des im Zuwendungsbescheid genannten Durchführungszeitraumes umzusetzen. Sämtliche Rechnungen müssen spätestens vier Wochen nach dem Ende des Durchführungszeitraumes beglichen sein.
  5. Auszahlung der Zuwendung
    Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich nach Beendigung des Investitionsvorhabens und der Überprüfung der Verwendungsnachweise. Bei Bedarf können Teilzahlungsabrufe gestellt werden, wenn bereits mindestens förderfähige Investitionen in Höhe von 10.000 EUR und 50 % der geplanten Gesamtinvestitionssumme durchgeführt wurden.

Eine Anleitung, wie Sie sich im Antrags- und Verwaltungssystem anmelden und einen Antrag einreichen, haben wir im Bereich des "eAntrag" für Sie zusammengestellt.

Hier geht's direkt zum elektronischen Antragssystem

Der Antragsprozess für Ihren Investitionszuschuss

Grafik des Antragsprozesses vom Förderprogramm Berliner InvestitionsBONUS

Kontakt

Mo., Di., Do. & Fr. 10:00 - 15:00 Uhr 
Telefon: 030 / 2125-4555
E-Mail: berliner-investitionsbonus@ibb-business-team.de

Benötigte Dokumente

Zur vollständigen Prüfung Ihres Förderantrags auf eine Zuwendung durch den "Berliner InvestitionsBONUS" sind verschiedene Dokumente, Erklärungen, Nachweise und Belege beizulegen. Die im Folgenden aufgeführten Unterlagen reichen Sie im eAntrag ein. Die Dokumente sind als PDF-Datei hochzuladen und dürfen jeweils nicht größer als 10 MB sein. 

Während der Antragstellung sind online einzureichen: 

  • KMU-Erklärung (ggf. inkl. Kennzahlen verflochtener Unternehmen)
  • Legitimationsunterlagen und ggf. Vollmacht

Je nach Rechtsform:

  • Gewerbeanmeldung 
  • Aktueller Registerauszug 
  • Jahresabschlüsse 2019 und 2020 (bei bilanzierenden Unternehmen)
  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung (bei nicht-bilanzierenden Unternehmen)
  • Finanzamtsnachweis, z. B. aktueller Steuerbescheid (bei freiberuflich Tätigen)
  • GbR-Vertrag (bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts)
  • Registrierung Transparenzdatenbank (bei juristischen Personen)

Transparenzdatenbank

Für juristische Personen (z. B. GmbH, UG, AG) ist die Erfassung der Unternehmensdaten in der Transparenzdatenbank der Berliner Senatsverwaltung zwingend vorgeschrieben. Wir bitten Sie, darauf zu achten, dass die für das Unternehmen erforderlichen Pflichteingaben (Anschrift, Sitz, Rechtsform, Tarifgebundenheit und Entscheidungsträger) bereits während der Antragstellung in der Transparenzdatenbank hinterlegt werden müssen.

Hier geht es zur Transparenzdatenbank

Benötigte Informationen und Angaben:

  • Vorhabensbeschreibung inkl. Auflistung der geplanten Investitionsmaßnamen
  • Finanzierungsplanung sowie Nachweise zu den Finanzierungsbausteinen
  • Angaben zu bisher erhaltenen De-Minimis- und Kleinbeihilfen (im aktuellen sowie den beiden vorangegangenen Steuerjahren)
  • Zuordnung zur Branche gemäß Wirtschaftszweige-Code
  • Fördergebiet der Betriebsstätte (Prüfung über die Berliner Fördergebietskarte)
  • Weitere Unternehmensangaben, u. a. Steuer-ID der Geschäftsführung, Gewerbesteuernummer, Beschäftigtenanzahl, Gründungsjahr

Bitte berücksichtigen Sie, dass im Rahmen der Antragprüfung weitere Unterlagen zur vollständigen Prüfung  der Fördervoraussetzungen erforderlich sein können.

So beantragen Sie die Auszahlung der Förderung

Die Auszahlung des Berliner InvestitionsBONUS erfolgt grundsätzlich nach Beendigung des Investitionsvorhabens und Prüfung Ihres Verwendungsnachweises.

Der Zahlungsabruf erfolgt über das elektronische Antragssystem. Im Reiter „Belegmanager“ erfassen Sie zunächst die Daten Ihrer Rechnungen / Belege über vorgenommene Investitionen und fügen zusätzlich die Scans der jeweiligen Rechnungen und Zahlungsbelege (z. B. Kontoauszüge) bei.

Der Berliner InvestitionsBONUS wird nach dem Ausgabenerstattungsprinzip geleistet. Das bedeutet, dass Sie die Investition zunächst vollständig selbst bezahlen und die getätigte Zahlung mittels Rechnung und Zahlungsbeleg nachweisen. Nach Prüfung durch das IBB Business Team wird die Fördersumme anteilig auf das Firmenkonto ausgezahlt.

Die wichtigsten Auszahlungsvoraussetzungen des Berliner InvestitionsBONUS im Überblick:

  • Es müssen förderfähige Investitionen in Höhe von mindestens 10.000 EUR (netto) getätigt worden sein.
  • Die förderfähigen Ausgaben müssen innerhalb des im Zuwendungsbescheid genannten Bewilligungszeitraums anfallen.
  • Ab einem Auftragswert von 1.000 EUR netto besteht eine Verpflichtung, mindestens drei vergleichbare Angebote bzw. Preisvergleiche einzuholen. Ist das wirtschaftlichste Angebot nicht das preisgünstigste, so ist dies anhand der berücksichtigten qualitativen Aspekte zu begründen.
  • Sämtliche Rechnungen müssen bis spätestens vier Wochen nach Ende des Bewilligungszeitraums beglichen worden sein.
  • Beim Zahlungsabruf ist der IBB Business Team GmbH die im Antrag angegebene geschlossene Finanzierung nachzuweisen.
  • Der letzte Zahlungsabruf ist der IBB Business Team GmbH spätestens 6 Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums gemeinsam mit dem Verwendungsnachweis einzureichen.
  • Barzahlungsquittungen werden nicht anerkannt.
  • Einzelrechnungen, die eine Mindestrechnungsbetrag von 500 EUR (netto) unterschreiten, werden grundsätzlich nicht anerkannt.
  • Bei der Berechnung des Auszahlungsbetrages werden nur die gezahlten Beträge netto und nach Abzug von Skonti, Boni u. ä. berücksichtigt.

Im Bedarfsfall können zwischenzeitliche Teilabrufe stattfinden. Für den ersten Teilabruf gilt, dass mind. 50 % der geplanten Investitionssumme sowie mind. 10.000 EUR (netto) abgerechnet werden müssen. Für einen eventuellen zweiten Zahlungsabruf müssen weitere 25 % des Gesamtvorhabens durchgeführt worden sein. Spätestens mit dem 3. Zahlungsabruf ist der Verwendungsnachweis einzureichen und das Vorhaben zu beenden.

Die konkreten Bedingungen zur Auszahlung können Sie dem Zuwendungsbescheid, den Sie nach Bewilligung Ihres Antrags erhalten, entnehmen.

Bildnachweise: querbeet von iStock // TommL von iStock // fauxels von Pexels

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