Fördervoraussetzungen und Informationen zur Beantragung des Berliner InvestitionsBONUS

Der Berliner InvestitionsBONUS ist ein Anreiz für Berliner Unternehmen, in externe Sachausgaben für ihre Zukunftsfähigkeit zu investieren, Arbeitsplätze zu schaffen oder diese zu erhalten. Die Mittel werden vom Land Berlin vergeben und dürfen ausschließlich für den hier genannten Zweck verwendet werden. Dem Förderprogramm liegen spezifische Kriterien zugrunde, nach denen sich die Förderfähigkeit des Projektes entscheidet.

Förderkriterien des Berliner InvestitionsBONUS

  • Die Investitionen müssen in einer Berliner Betriebsstätte getätigt bzw. durchgeführt werden.
  • Soloselbstständige und Freiberufler:innen müssen ihrer Tätigkeit hauptberuflich nachgehen und im Land Berlin versteuern.
  • Eine Förderung ist grundsätzlich nur möglich, wenn die förderfähigen Kosten insgesamt mindestens 5.000 EUR netto betragen.
  • Allen Berliner Beschäftigen ist der aktuelle Berliner Landesmindestlohn pro Stunde zu zahlen
  • Allen Berliner Beschäftigten muss für einen Zeitraum von mindestens 24 Monaten nach Abschluss des Investitionsvorhabens mindestens ein Stundenentgelt nach dem für die Branche einschlägigen Berliner Tarifvertrag gezahlt werden.
  • Die Investitionen müssen innerhalb des Bewilligungszeitraums von maximal 24 Monaten durchgeführt werden.

Weitere wichtige Hinweise für die Beantragung des Berliner InvestitionsBONUS

  • Der Antrag muss zwingend vor dem Beginn des Vorhabens über das elektronische Antragsverfahren gestellt werden.
    Als Vorhabenbeginn für das Investitionsvorhaben gilt:

                - der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages

                - die erste rechtsverbindliche Verpflichtung zur Bestellung von Ausrüstung

                - eine andere Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht

  • Die Einzelrechnungen für betriebliche Investitionen müssen dabei einen Mindestrechnungsbetrag von 500 EUR netto ausweisen.
  • Der Verwendungsnachweis der Mittel erfolgt über das Antragssystem (Belegliste/integrierter Sachbericht/Erklärungen).

Antragstellung und Abwicklung über das elektronische Antrags- und Verwaltungssystem

Die Beantragung des Berliner InvestitionsBONUS erfolgt elektronisch im Antrags- und Verwaltungssystem der IBB Business Team GmbH. Dadurch ist ein schnelles und effizientes Bewilligungsverfahren sichergestellt. Sie können hier bequem sämtliche Daten eingeben.

Für die elektronische Antragstellung und sämtliche Kommunikation zum Antrag gilt das folgende Verfahren:

  1. Antragstellung
    Antragsteller:innen müssen für die Beantragung des Berliner InvestitionsBONUS alle benötigten und aussagekräftigen Unterlagen einreichen (s. Benötigte Dokumente).
  2. Antragsprüfung
    Es folgt eine Prüfung der eingereichten Antragsunterlagen, der Antragsberechtigung und der Förderfähigkeit des Vorhabens. Ggf. werden im Rahmen der Antragsprüfung weitere Unterlagen bzw. zusätzliche Angaben zur Klärung nachgefordert. Dazu erhalten Sie eine E-Mail unseres Teams an die im Antrag angegebene E-Mail-Adresse (daher sollte eine dauerhafte E-Mail-Adresse genutzt werden).
  3. Bewilligung
    Nach erfolgreicher Prüfung der Unterlagen erfolgt die Bewilligung in Form eines elektronischen Zuwendungsbescheides. Vorhaben ab einer Fördersumme von 160.000 EUR werden separat in einem Bewilligungsausschuss geprüft und beschieden.
  4. Umsetzung des Vorhabens
    Das Investitionsvorhaben ist bis zum Ende des im Zuwendungsbescheid genannten Durchführungszeitraumes umzusetzen. Sämtliche Rechnungen müssen spätestens vier Wochen nach dem Ende des Durchführungszeitraumes beglichen sein.
  5. Auszahlung der Zuwendung
    Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich nach Beendigung des Investitionsvorhabens und der Überprüfung der Verwendungsnachweise. Bei Bedarf können Teilzahlungsabrufe gestellt werden, wenn bereits mindestens förderfähige Investitionen in Höhe von 5.000 EUR netto der geplanten Gesamtinvestitionssumme durchgeführt wurden. Bei förderfähigen Kosten von 5.000 ist kein Teilabruf möglich.

Hier geht's direkt zum elektronischen Antragssystem

Der Antragsprozess für Ihren Investitionszuschuss

Grafik des Antragsprozesses vom Förderprogramm Berliner InvestitionsBONUS

Benötigte Dokumente

Zur vollständigen Prüfung Ihres Förderantrags auf eine Zuwendung durch den "Berliner InvestitionsBONUS" sind verschiedene Dokumente, Erklärungen, Nachweise und Belege im Antragssystem hochzuladen. Die im Folgenden aufgeführten Unterlagen reichen Sie im elektronischen Antragssystem ein. Die Dokumente sind als PDF-Datei hochzuladen und dürfen jeweils nicht größer als 10 MB sein. 

Während der Antragstellung sind online einzureichen: 

  • KMU-Erklärung (unbedingt aus dem Antragssystem zu nutzen, an entsprechender Stelle hinterlegt; ggf. inkl. Kennzahlen verflochtener Unternehmen)
  • Legitimationsunterlagen und ggf. Vollmacht, wenn der/die Antragsteller.in nicht die vertretungsberechtigte Person ist (nur die Vorlage aus dem Antragssystem wird anerkannt)

Je nach Rechtsform:

  • Gewerbeanmeldung 
  • Aktueller Registerauszug 
  • Jahresabschlüsse der letzten beiden vollständigen Geschäftsjahre (bei bilanzierenden Unternehmen)
  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung der letzten beiden vollständigen Geschäftsjahre (bei nicht-bilanzierenden Unternehmen)*
  • Finanzamtsnachweis, z. B. aktueller Steuerbescheid (bei freiberuflich Tätigen)*
  • GbR-Vertrag (bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts)
  • Registrierung Berliner Transparenzdatenbank (bei juristischen Personen)
  • Großunternehmen Berechnungsbogen UiS (im Antragssystem entsprechend als Excel direkt hinterlegt)

* Sollte der Jahresabschluss noch nicht vorliegen, hinterlegen Sie bitte eine BWA des betreffenden Steuerjahres sowie eine aktuelle BWA zum Zeitpunkt der Antragstellung.

Berliner Transparenzdatenbank

Für juristische Personen (z. B. GmbH, UG, AG) ist die Erfassung der Unternehmensdaten in der Transparenzdatenbank der Berliner Senatsverwaltung zwingend vorgeschrieben. Wir bitten Sie, darauf zu achten, dass die für das Unternehmen erforderlichen Pflichteingaben (Anschrift, Sitz, Rechtsform, Tarifgebundenheit und Entscheidungsträger) bereits während der Antragstellung in der Transparenzdatenbank hinterlegt sind.

Hier geht es zur Berliner Transparenzdatenbank

Benötigte Informationen und Angaben:

  • Vorhabensbeschreibung inkl. Auflistung der geplanten Investitionsmaßnamen
  • Finanzierungsplanung sowie Nachweise zu den Finanzierungsbausteinen (Eigenmittel = z. B. Kontoauszug; Guthaben/Fremdmittel = z. B. Darlehensvertrag)
  • Angaben zu bisher erhaltenen De-Minimis- und Kleinbeihilfen (im aktuellen sowie den beiden vorangegangenen Jahren)
  • Zuordnung zur Branche gemäß Wirtschaftszweige-Code
  • Fördergebiet der Betriebsstätte (Prüfung über die Berliner Fördergebietskarte)
  • Weitere Unternehmensangaben, u. a. Steuer-ID der Geschäftsführung, Gewerbesteuernummer, Beschäftigtenanzahl (Vollzeitäquivalente-Erklärung/Berechnung direkt im Antragssystem an entsprechender Stelle), Gründungsjahr

Bitte berücksichtigen Sie, dass im Rahmen der Antragprüfung weitere Unterlagen zur vollständigen Prüfung der Fördervoraussetzungen erforderlich sein können.

So beantragen Sie die Auszahlung der Förderung

Die Auszahlung des Berliner InvestitionsBONUS erfolgt grundsätzlich nach Beendigung des Investitionsvorhabens und Prüfung Ihres Verwendungsnachweises.

Der Zahlungsabruf erfolgt über das elektronische Antragssystem. Im Reiter „Belegmanager“ erfassen Sie zunächst die Daten Ihrer Rechnungen/Belege über vorgenommene Investitionen und fügen zusätzlich die Scans der jeweiligen Rechnungen, Bestellauslösungen und Zahlungsbelege (Kontoauszüge aus der Umsatzanzeige) bei. Zusätzlich laden Sie die Vergleichsangebote zu den Rechnungen in den Belegmanager.

Der Berliner InvestitionsBONUS wird nach dem Ausgabenerstattungsprinzip geleistet. Das bedeutet, dass Sie die Investition zunächst vollständig selbst bezahlen und die getätigte Zahlung mittels Rechnung/Bestellauslösung und Zahlungsbeleg nachweisen. Nach Prüfung durch das IBB Business Team wird der Zuschuss anteilig auf das Firmenkonto ausgezahlt.

Die wichtigsten Auszahlungsvoraussetzungen des Berliner InvestitionsBONUS im Überblick:

  • Es müssen förderfähige Investitionen in Höhe von mindestens 5.000 EUR (netto) getätigt worden sein.
  • Als förderfähig gelten Ausgaben, welche ab Bestätigung des Antragseingangs bis zum Datum "Termin Einreichung Verwendungsnachweis" getätigt wurden.
  • Ab einem Auftragswert von 1.000 EUR netto besteht eine Verpflichtung, mindestens drei vergleichbare Angebote bzw. Preisvergleiche unterschiedlicher Hersteller einzuholen. Ist das wirtschaftlichste Angebot nicht das preisgünstigste, so ist dies anhand der berücksichtigten qualitativen Aspekte zu begründen.
  • Sämtliche Rechnungen müssen bis spätestens vier Wochen nach Ende des Bewilligungszeitraums beglichen worden sein.
  • Beim Zahlungsabruf ist der IBB Business Team GmbH die im Antrag angegebene geschlossene Finanzierung nachzuweisen.
  • Der letzte Zahlungsabruf ist der IBB Business Team GmbH spätestens 6 Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums gemeinsam mit dem Verwendungsnachweis einzureichen.
  • Barzahlungsquittungen werden nicht anerkannt.
  • Einzelrechnungen, die eine Mindestrechnungsbetrag von 500 EUR (netto) unterschreiten, werden grundsätzlich nicht anerkannt.
  • Bei der Berechnung des Auszahlungsbetrages werden nur die gezahlten Beträge netto und nach Abzug von Skonti, Boni u. ä. berücksichtigt.
  • Erfüllung der auszahlungsrelevanten Auflagen, falls diese im Zuwendungsbescheid benannt sind.

Die konkreten Bedingungen zur Auszahlung können Sie dem Zuwendungsbescheid, den Sie nach Bewilligung Ihres Antrags erhalten, entnehmen.

Bildnachweise: querbeet von iStock // TommL von iStock // fauxels von Pexels

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