Am 2. April 2024 ist das elektronische Antragssystem wegen Wartungs- und Implementierungsarbeiten ganztägig nicht erreichbar. Es können keine Anträge gestellt oder bearbeitet werden.

Gründungszuschuss beantragen - das Förderprogramm GründungsBONUS

Förderkriterien des Programms GründungsBONUS

GründungsBONUS wurde ins Leben gerufen, um die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Berlin zu erhöhen und positive Effekte für Einkommen und Beschäftigung zu generieren. Die initiale Finanzförderung umfasst einen anteiligen und zweckgebundenen Zuschuss zu den Gründungskosten, die für den Geschäftsaufbau innerhalb von zwei Jahren nach Antragstellung anfallen.

Antragsberechtigt sind Existenzgründungen und Start-ups in Berlin, deren Zweck sich auf die Entwicklung, Umsetzung und Marktetablierung innovativer Produkte und Dienstleistungen bezieht. Im Fokus des Förderprogramms stehen Gründungsvorhaben auf Basis technologischer, digitaler, kreativer oder besonders nachhaltiger Geschäftsmodelle auch ohne anspruchsvollen technologischen Innovationsgrad.

Diese Fördervoraussetzungen müssen erfüllt sein: 

  • Das Gründungsvorhaben ist in Berlin durchzuführen. Der Hauptsitz des Unternehmens muss in Berlin sein und für mindestens drei Jahre - nach der Abschlusszahlung an die/den Zuwendungsempfänger:in - in Berlin verbleiben.
  • Das Geschäftsmodell verfügt über einen technologischen, digitalen, kreativen oder nachhaltigen Ansatz und lässt positives Markt- und Entwicklungspotenzial erwarten. Für die Prüfung ist ein vollständiger Businessplan sowie eine Finanz- und Liquiditätsplanung über mindestens drei Jahre bei Antragstellung einzureichen.
  • Es können nur Ausgaben für Investitionen gefördert werden, für die zum Zeitpunkt des Eingangs des rechtsverbindlich unterschriebenen Antrags noch keine Lieferungs- bzw. Leistungsverträge geschlossen wurden.
  • Es können nur Ausgaben für laufende Kosten gefördert werden, die zum Zeitpunkt des Eingangs des rechtsverbindlich unterschriebenen Antrags noch nicht angefallen sind.
  • Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige, auf Gewinnerzielung ausgerichtete Gründerinnen und Gründer mit einem Gewerbebetrieb oder in freiberuflicher Tätigkeit, Kapitalgesellschaften und Social Entrepreneure, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht älter als zwölf Monate sind und die Grenzen eines Kleinstunternehmens einhalten.
  • Das Gründungsvorhaben birgt positive Entwicklungseffekte für den Standort bspw. durch geschaffene Arbeitsplätze, Digitalisierung oder Energieeinsparung
  • Die Unternehmensfinanzierung inklusive der beantragten Fördermittel ist schlüssig und wird überzeugend dargelegt
  • Die handelnden Personen verfügen über ausreichend unternehmerisches Potenzial, um das Vorhaben erfolgreich umzusetzen
  • Die Gründerinnen und Gründer müssen gemeinsam die Mehrheit der Gesellschaftsanteile halten und in wesentlichen Leitungspositionen tätig sein
  • Der/die Antragsteller:in, soweit es sich um eine juristische Person handelt, muss sich vor Antragstellung gem. Nr. 1.5 AV § 44 LHO in der Transparenzdatenbank des Landes Berlin registrieren lassen.
  • Rechnungen im Rahmen des Vorhabens sind unbar zu begleichen bzw. Zahlungen unbar vorzunehmen und die entsprechenden Belege (z. B. Kontoauszüge) als Zahlungsnachweise aufzubewahren.
  • Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung besteht nicht 
  • Eine Förderung ist nicht zulässig, wenn für dieselben förderfähigen Ausgaben andere öffentliche Förderungen in Anspruch genommen werden oder dieses beabsichtigt ist (Kumulierungsverbot). Nur öffentlich finanzierte Darlehen (über die KfW, über die Investitionsbank Berlin, durch die Bürgschaftsbank verbürgt) können bis zu 25 % der förderfähigen Gesamtsumme kombiniert werden.
  • Das Programm ist als Zuschuss eine De-minimis-Beihilfe im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 (siehe Merkblatt). Das bedeutet: Wenn Sie bereits eine De-Minimis-Beihilfe erhalten, so darf der Gesamtbetrag dieser Beihilfen insgesamt die 300.000 EUR innerhalb von drei vorangegangenen Jahren nicht überschreiten (Beispiel: Für eine De-minimis-Beihilfe, die am 8. Juni 2024 gewährt wird, beginnt der relevante Betrachtungszeitraum für alle vorangegangenen zu berücksichtigenden De-minimis-Beihilfen ab 8. Juni 2021).

Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung im Rahmen von GründungsBONUS. Die individuelle Prüfung des Antrags und die Durchführung der Fördermaßnahme obliegt der Verantwortung der IBB Business Team GmbH und der Investitionsbank Berlin.

Antrag stellen für das Förderprogramm GründungsBONUS

Für den GründungsBONUS erfolgt die Beantragung über unser elektronisches Antrags- und Verwaltungssystem. Hier werden auch die dazugehörigen Unterlagen eingereicht.

Es führt Sie mit Hilfetexten und übersichtlichen Checklisten durch die Antragstellung.

Hier gelangen Sie direkt ins elektronische Antragssystem

 

Der Antragsprozess der Förderung für Ihren Gründungszuschuss

Grafik GründungsBONUS - Antragsprozess Förderprogramm Existenzgründung

Geänderte Beantragung der Auszahlungstranchen Ihres GründungsBONUS

Die Auszahlung des Ihnen gewährten GründungsBONUS kann nach wie vor in 5 Teilbeträgen, mindestens jedoch in Höhe von 10 % des bewilligten GründungsBONUS abgerufen werden.

In unserem Antragssystem stehen Ihnen für die Anforderung verschiedene Bereiche sowie entsprechende Erläuterungen zur Verfügung. Im Belegmanager erfassen Sie zunächst die Daten Ihrer Rechnungen / Belegen über vorgenommene Investitionen bzw. laufende Ausgaben sowie der jeweiligen Zahlungsdaten. Nach Eingang Ihrer Auszahlungsanforderung werden wir Ihnen per E-Mail mitteilen, welchen Rechnungen mit Zahlungsnachweisen uns im Belegmanager für eine Detailprüfung noch ergänzend hochzuladen sind. Eine Übersendung von Originalrechnungen ist nicht mehr erforderlich.

So beantragen Sie die Auszahlung der Förderung

Die Auszahlungen des GründungsBONUS - in maximal fünf Tranchen - werden ebenfalls in unserem elektronischen Antragsystem beantragt. Im Antragssystem stehen Ihnen hierzu nach der Anmeldung verschiedene Bereiche zur Verfügung. Bitte beachten Sie die Erläuterungen in den jeweiligen Bereichen.

Der GründungsBONUS wird nach dem Ausgabenerstattungsprinzip geleistet. Demnach tätigt das geförderte Unternehmen die Ausgabe zunächst selbst und weist diese mittels Rechnung und Zahlungsbeleg nach. Nach Prüfung durch das IBB Business Team wird der GründungsBONUS anteilig auf das Firmenkonto ausgezahlt.

Die wichtigsten Auszahlungsvoraussetzungen des GründungsBONUS im Überblick:

  • Die förderfähigen Ausgaben müssen innerhalb des im Zuwendungsbescheid genannten Bewilligungszeitraumes (in der Regel von zwei Jahren) anfallen.
  • Mit der ersten Auszahlungsanforderung ist der IBB Business Team GmbH die geschlossene Finanzierung nachzuweisen.
  • Mit der letzten Auszahlungsanforderung ist der IBB Business Team GmbH der Verwendungsnachweis mit dem Sachbericht, der über das Antragssystem generiert wird, einzureichen.
  • Der auszuzahlende GründungsBONUS soll pro Tranche mindestens 10 % des bewilligten Zuschusses betragen.
  • Pro Tranche darf der Anteil der Personalkosten (inklusive der Gehälter für Gründer:innen / Geschäftsführer:innen) nicht höher als 50 % der gesamten förderfähigen Ausgaben sein. Auf die Gehälter der Gründer:innen / Geschäftsführer:innen dürfen 25 % der Gesamtfördersumme entfallen.
  • Barzahlungsquittungen werden nicht anerkannt.

 

Ihr GründungsBONUS Team

Mo, Di & Do, Fr: 10:00 - 15:00 Uhr
Telefon: 030 / 2125-2364
gruendungsbonus@ibb-business-team.de

Benötigte Dokumente

Im Laufe der Antragstellung benötigen Sie folgende Dokumente (mit max. 10 MB) und Angaben: 

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung und sofern erforderlich Aufenthaltstitel
  • Handelsregisterauszug (nicht älter als 1 Jahr) oder Gewerbeanmeldung oder Bestätigung des Finanzamtes über die Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit
  • Gesellschafterverträge (bei Personen- und Kapitalgesellschaften)
  • Businessplan inklusive Finanz- und Liquiditätsplanung
    Information zum Inhalt des Businessplanes: Der Businessplan sollte Angaben zu Kundennutzen / Kundenbedarf, zu dem Produkt ergänzt mit einer Wettbewerbsanalyse, zum Marktpotenzial / Marktzugang, zu den persönlichen Qualifikationen der Gründer:innen und deren Aufgaben im Unternehmen, zur Personalplanung und zum Vertrieb enthalten. Die Finanz- und Liquiditätsplanung soll mindestens einen Zeitraum von drei Jahren umfassen, das erste Jahr sollte monatlich und die anderen Geschäftsjahre können quartalsweise betrachtet werden.
    Der Bewilligungszeitraum für den GründungsBONUS beträgt zwei Jahre. Im Liquiditätsplan ist der Abruf des beantragten GründungsBONUS-Zuschusses daher bitte über den Bewilligungszeitraum von zwei Jahren anteilig in max. 5 Tranchen zu berücksichtigen.
  • Lebensläufe der Gründer:innen
  • Kontodaten (IBAN) 
  • Ggf. De-minimis-Bescheinigungen der letzten drei Kalenderjahre
  • Für juristische Personen (z. B. GmbH, UG, AG): Nachweis der Erfassung Ihrer Unternehmensdatenbank in der Transparenzdatenbank der Berliner Senatsverwaltung

Transparenzdatenbank

Für juristische Personen (z. B. GmbH, UG, AG) ist die Erfassung der Unternehmensdaten in der Transparenzdatenbank der Berliner Senatsverwaltung zwingend vorgeschrieben. Wir bitten Sie, darauf zu achten, dass die für das Unternehmen erforderlichen Pflichteingaben (Anschrift, Sitz, Rechtsform, Tarifgebundenheit und Entscheidungsträger) in der Transparenzdatenbank hinterlegt sind.

Hier geht es zur Transparenzdatenbank

Kombinieren Sie Coaching BONUS mit weiteren Förderangeboten

Wir haben für Ihre Gründung das passende Förderprogramm im Angebot, bieten Vielfalt und unterstützen Sie beim Gründen und Wachsen.

Team aus Gründern berät sich

GründungsBONUS

Zuschüsse für den Unternehmensaufbau innovativer Gründungen

Transfer BONUS

Zuschüsse für die Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft

BPW

Wissen, Kontakte, Beratung und Feedback - von der Idee zum Konzept mit kostenfreien Angeboten

Berliner InvestitionsBONUS

Zuschüsse für betriebliche Zukunftsinvestitionen

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