Transfer BONUS: Förderung von Forschung & Entwicklung
Mit dem Förderprogramm Transfer BONUS hat die Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe eine Maßnahme geschaffen, die Unternehmen und Wissenschaftseinrichtungen zusammenbringt und Synergieeffekte für beide Seiten entstehen lässt.
Die Bestimmungen des Landes Berlin zum Förderangebot Transfer BONUS finden Sie in der Förderrichtlinie (pdf).
Stärkung der Innovationskraft durch Zuschüsse zu Forschungsvorhaben
Innovationen sind der Wachstumsmotor der Wirtschaft. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) entwickeln viele Ideen für innovative Produkte und Technologien – aber eigene Forschungs- und Entwicklungsabteilungen stehen meist nicht zur Verfügung.
Hochschulen sowie Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen können diese Lücke schließen. Sie bringen thematische Expertise, aktuelle Forschungsergebnisse und die notwendigen Räumlichkeiten in eine Kooperation ein, um Ideen zur Marktreife zu bringen.
Über den Transfer BONUS geförderte Projekte schaffen zusätzliche Einkommensquellen und zielen darauf ab, das Gesamteinkommen im Berliner Wirtschaftsraum unmittelbar oder auf Dauer zu erhöhen.
Was umfasst der Transfer BONUS?
Im Rahmen von Transfer BONUS werden nicht rückzahlbare Zuschüsse für Vorhaben des Technologie- und Wissenstransfers von KMU und Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen unterstützt.
Ziel des Förderprogramms ist, Unternehmen für ihre innovativen Ideen den Zugang zu Wissenschaft und Forschung zu erleichtern und die wirtschaftliche Verwertung zu unterstützen.
KMU können im Rahmen von Transfer BONUS finanzielle Unterstützung erhalten bei der:
- Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen
- Optimierung / Weiterentwicklung technologischer Prozesse
- Etablierung neuartiger Geschäftsmodelle
- Steigerung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit
- Stabilisierung und Steigerung des Beschäftigungsgrades
- Bewältigung von Herausforderungen des digitalen Wandels
Förderungen erfolgen entweder nach der Einstiegsvariante oder der Standardvariante bzw. Standardvariante Digitalisierung.
Projektförderung nach der Einstiegsvariante
Diese Förderung soll Hürden in der Anbahnung von Kooperationen zwischen Unternehmen und Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen abbauen. Sie dient dazu, ein erstes Projekt im kleinen Umfang gemeinsam durchzuführen.
Bezuschusst werden einmalig Ausgaben zur Klärung wissenschaftlicher Fragestellungen, die im Vorfeld von Produkt-, Verfahrens- oder Leistungsentwicklungen auftreten können. Beispiele hierfür sind u. a. Machbarkeitsstudien oder Prozessanalysen.
Ausgaben bis 7.500 EUR werden zu 100 % bezuschusst. Sind die Ausgaben höher, müssen die Mehrkosten vom antragstellenden Unternehmen getragen werden.
Projektförderung nach der Standardvariante
Dieses Förderinstrument dient der konkreten Umsetzung von Projekten des Technologie- und Wissenstransfers. Bezuschusst werden Kosten für externe planungs-, entwicklungs- und umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten. Diese Tätigkeiten müssen darauf ausgerichtet sein, neue oder verbesserte Produkte, Dienstleistungen und Verfahren zur Markt- bzw. Fertigungsreife zu bringen.
Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung, bei der bis zu 70 % der förderfähigen Ausgaben – allerdings maximal 15.000 EUR – bezuschusst werden.
Erweiterte Förderung für Digitalisierungsvorhaben
Ist ein Digitalisierungsvorhaben Kern des Projekts, kann im Rahmen der Standardvariante eine umfangreichere Förderung erfolgen. Eine solche Sonderförderung wird Entwicklerinnen und Entwicklern digitaler Produkte gewährt.
Im Rahmen einer Anteilsfinanzierung werden bis zu 70 % der förderfähigen Ausgaben – allerdings maximal 45.000 EUR – als Zuschuss gewährt.
Eine Antragstellung auf Förderung im Rahmen der Standardvariante kann durch ein Unternehmen im Zeitraum von drei Jahren für maximal drei klar voneinander abgegrenzte Projekte erfolgen. Die zu fördernden Projekte können inhaltlich aufeinander aufbauen. Die Erweiterung der Standardvariante für Digitalisierungsvorhaben kann nur einmalig beansprucht werden.
Die Digitalisierungs-Förderung umfasst insbesondere Vorhaben in den Technologiefeldern:
- Kommunikationstechnik
- Sensorik
- eingebettete Systeme
- Aktorik
- Mensch-Maschine-Schnittstellen (Verhaltensmodelle, Assistenzsysteme)
- Software/Systemtechnik (einschließlich Security & Safety-Technologien)
- Standards/Normungen zu den vorgenannten Bereichen
Bitte beachten Sie, dass zu fördernde Projekte bei Antragstellung noch nicht begonnen sein dürfen. Die Freigabe der Förderung erfolgt nach individueller Prüfung durch die IBB Business Team GmbH. Förderfähig sind nur Leistungen der Wissenschaftseinrichtung, die im Rahmen der Antragstellung durch ein entsprechendes Angebot unterlegt werden.
Wer kann eine Förderung für Forschungsvorhaben erhalten?
Antragsberechtigt sind:
- technologieorientierte, rechtlich selbständige kleine und mittlere Unternehmen, die eigene Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickeln und diese am Markt einführen (wollen).
- Nicht technologieorientierte, rechtlich selbständige KMU sind in begründeten Ausnahmefällen antragsberechtigt, sofern das Projekt einen ausgeprägten Technologiebezug aufweist.
- Unternehmen der sozialen Ökonomie
- Förderungen von Digitalisierungsvorhaben können auch Unternehmen des produktionsnahen Dienstleistungsgewerbes einschließlich Softwareunternehmen beantragen. Sowohl Technologien entwickelnde Unternehmen als auch solche, die entsprechende Lösungen in ihre Geschäftsabläufe implementieren wollen, sind antragsberechtigt.
Schließen sich mehrere KMU für die Realisierung eines größeren Projektes zusammen, können Förderungen kumuliert werden. Hierzu muss jedes Unternehmen einen eigenen Förderantrag stellen.
Kooperationen von Unternehmen bei größeren Projekten
Schließen sich mehrere Unternehmen bei der Realisierung eines gemeinsamen Projektvorhabens zusammen, können sie unabhängig voneinander gefördert werden. Eine Kumulation von Zuschüssen ist in diesem Fall möglich. Jedes partizipierende Unternehmen muss hierbei einen gesonderten Förderantrag stellen.
Erfolgsgeschichten des Transfer BONUS
BerlinGreen verlegt den Garten ins Wohnzimmer
Transfer BONUS unterstützt bei der Verbesserung der Nutzer:innen-Zufriedenheit.
Berlin Cures entwickelt ein Medikament gegen Long Covid
Transfer BONUS unterstützt bei der Forschungszusammenarbeit
Webbosaurus scant Ihre Online Reputation in Echtzeit
Mit Transfer BONUS konnte die Monitoring-Software verbessert und weiterentwickelt werden.
Wie hoch ist die Förderung?
Bis zu 45.000 EUR Förderung für Projekte des Technologie- und Wissenstransfers in Berlin.
- In der Einstiegsförderung werden Zuschüsse von bis zu 7.500 EUR im Wege einer Vollfinanzierung gewährt.
- Im Rahmen der Standardförderung werden Ausgaben für konkrete Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten mit maximal 15.000 EUR bezuschusst.
- Ist das jeweilige Vorhaben im Bereich der Digitalisierung angesiedelt, beläuft sich der Höchstbetrag des Zuschusses auf bis zu 45.000 EUR.
Die Förderkriterien des Transfer BONUS
Antragstellung
Den Transfer BONUS-Förderantrag reichen Sie über das elektronische Antrags- und Verwaltungssystem ein. Alle relevanten Informationen können Sie dort eingeben. Zudem erlaubt das System komfortables Dokumentenmanagement. Bitte beachten Sie die einzuhaltenden Förderkriterien und die benötigten Dokumente!
Ihre Ansprechpartnerinnen
Regina Köhler, 030 / 2125-4792, und Eike Munsche, 030 / 2125-2359
transferbonus@ibb-business-team.de
Förderkriterien & Antragstellung
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