GründungsBONUS Plus - das Förderprogramm für innovative und nachhaltige Existenzgründungen und Start-ups in Berlin
Das Förderangebot der IBB Business Team GmbH im Auftrag des Landes Berlin richtet sich an Neugründungen und Start-ups in Berlin und gibt einen Kostenzuschuss für die Entwicklung, Umsetzung und Marktetablierung innovativer und nachhaltiger Produkte und Dienstleistungen.
Gefördert werden technologische, digitale, kreative oder soziale Geschäftsmodelle mit Sitz in Berlin. Fokussiert werden zukunftsweisende Konzepte mit u. a. ökologischer, ökonomischer oder sozialer Innovation, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als achtzehn Monate sind. Maßgeblich hierfür sind z. B. das Datum der Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrages, das Bestätigungsdatum der Gewerbeanmeldung oder das Datum der Bestätigung des Finanzamtes über die Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit.
Innovative Start-ups stehen im Mittelpunkt der Förderung. Wenn die Innovationskraft nicht vollständig überzeugt, können herausragend nachhaltige Ansätze und Praktiken dies ausgleichen.
Die Bestimmungen des Landes Berlin zum Förderangebot GründungsBONUS Plus finden Sie in der Förderrichtlinie.
Bis zu 50 % Kostenzuschuss für den Aufbau Ihrer Existenzgründung in Berlin
Anspruchsvolle Gründungsvorhaben verlangen Mut, einen soliden Businessplan, eine gute Idee und nicht selten auch eine initiale Finanzierung.
GründungsBONUS Plus unterstützt Gründerinnen und Gründer im ersten Geschäftsjahr durch eine Kostenübernahme von bis zu 50 % der förderfähigen Gesamtkosten - maximal 50.000 Euro.
Dadurch können z. B. Miete, Gehälter, Materialkosten, IT- und Patentkosten von zukunftsträchtigen Gründungen bezuschusst werden.
Wer kann den Existenzgründungszuschuss beantragen?
Das Förderprogramm richtet sich an
- rechtlich selbständige, auf Gewinnerzielung ausgerichtete Gründerinnen und Gründer,
- Start-ups und
- Kleinstunternehmen
- wirtschaftlich tätige Sozialunternehmen (mehr als 50 % der Einnahmen werden nicht aus staatlichen Zuschüssen oder Zahlungen von Sozialversicherungsträgern bezogen)
mit Sitz in Berlin.
Gefördert werden ausschließlich Unternehmen, an denen die Gründerinnen und Gründer Mehrheiten der Gesellschafteranteile halten und in denen sie selbst wesentliche Leitungsfunktionen ausüben.
Zum Zeitpunkt des Antrags darf das Unternehmen nicht älter als achtzehn Monate sein. Maßgeblich hierfür sind z. B. das Datum der Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrages, das Bestätigungsdatum der Gewerbeanmeldung oder das Datum der Bestätigung des Finanzamtes über die Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit.
Ein anspruchsvoller technologischer Innovationsgrad ist dabei ausdrücklich keine Bedingung der initialen Finanzierungsförderung durch GründungsBONUS Plus.
Ausgeschlossen von der Förderung sind Existenzgründungen in den Bereichen Baugewerbe sowie all jene Branchen, die durch die De-minimis-Verordnung als nicht förderfähig gelten. Zudem sind die Branchen Gastronomie und Hotellerie ausgeschlossen, außer es liegt eine Innovation vor, die auf ökologische Betriebsführung, nachhaltige Lebensmittelquellen oder Energieeffizienz abzielt. Der Einzelhandel ist auch von der Förderung ausgeschlossen, außer Unternehmen haben innovative Ansätze entwickelt, beispielsweise den Verkauf nachhaltiger Produkte oder einen nachhaltigen Versandhandel.
Technologische, digitale, kreative und nachhaltige Geschäftsmodelle im Förderfokus
GründungsBONUS Plus richtet sich vor allem an zukunftsträchtige und neuartige Geschäftsmodelle. Den Förderschwerpunkt bilden Gründungsvorhaben auf Basis von technologischen, digitalen, kreativen oder besonders nachhaltigen Geschäftsmodellen. Ein anspruchsvoller technologischer Innovationsgrad ist dabei ausdrücklich keine Bedingung der initialen Finanzierungsförderung durch GründungsBONUS Plus.
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Was bezuschusst das Förderprogramm für Existenzgründungen und Start-ups?
Bezuschusst wird die Initialfinanzierung von innovativen und nachhaltigen Existenzgründungen und Start-ups mit Firmensitz in Berlin.
Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen, deren Geschäftsmodell sich auf die Entwicklung, Herstellung und Markteinführung bzw. -etablierung neuartiger und nachhaltiger Produkte, Anwendungen, Dienstleistungen, Methoden oder Prozesse bezieht.
Zu den förderfähigen Ausgaben gehören:
- Material- und Investitionskosten u. a. für Maschinen, Werkstoffe oder Büroeinrichtung,
- laufende Betriebsausgaben bspw. für Raummiete, Strom-, Telefon- & Internet, Werbekosten,
- Personalkosten (Arbeitnehmerbrutto), bei Gründerinnen und Gründern sowie Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern max. 2.000 EUR/Monat pro Person,
- Fremdleistungen wie Beratungskosten,
- Kosten für IT-Entwicklung,
- Kosten für die Sicherung von Rechten und Patentanmeldungen und andere damit verbundene Kosten.
Es werden nur solche Ausgaben bezuschusst, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht getätigt wurden. Beziehen sich die Kosten auf Dienstleistungen, dürfen diese Leistungen nicht vor der Antragstellung begonnen worden sein.
Der Anteil der Personalkosten darf nicht mehr als 50 % der gesamten Förderungssumme betragen.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe der Anteilfinanzierung beläuft sich auf bis zu 50 % der förderfähigen Gesamtkosten bei einem maximalen Fördervolumen von 50.000 EUR. Die Gesamtfördersumme muss innerhalb von zwei Jahren anfallen.
Es werden nur solche Ausgaben bezuschusst, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht getätigt wurden. Beziehen sich die Kosten auf Dienstleistungen, dürfen diese Leistungen nicht vor der Antragstellung begonnen worden sein.
Antragstellung
Den Förderantrag für GründungsBONUS Plus reichen Sie über das elektronische Antrags- und Verwaltungssystem ein. Alle relevanten Informationen können Sie dort eingeben. Zudem erlaubt das System komfortables Dokumentenmanagement. Bitte beachten Sie die einzuhaltenden Förderkriterien und die benötigten Dokumente!
Informationen zu den Fördervoraussetzungen, der Antragstellung und benötigte Unterlagen
Ihr GründungsBONUS Plus-Team
Mo, Di & Do, Fr: 10:00 - 15:00 Uhr
Telefon: 030 / 2125-2364
gruendungsbonus@ibb-business-team.de
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