Fördervoraussetzungen und Informationen zur Beantragung des Programms „Kongressfonds für nachhaltiges Tagen“
Mit dem Berliner Kongressfonds für nachhaltiges Tagen erhalten Sie einen Zuschuss für nachhaltige Fachveranstaltungen in Berlin.
Um eine Förderung im Rahmen des Programms zu erhalten, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
Förderkriterien der Förderung „Kongressfonds für nachhaltiges Tagen“
- Die Veranstaltung findet in einer kostenpflichtig gebuchten Veranstaltungsräumlichkeit im Land Berlin statt.
- Die Veranstaltungsräumlichkeit darf nicht von den Antragstellenden selbst oder von rechtlich mit ihnen verbundenen Organisationseinheiten (z. B. Tochtergesellschaften) zur Verfügung gestellt bzw. vermietet werden.
- Die gesicherte Finanzierung des Projektes ist in geeigneter Form nachzuweisen.
- Die Veranstaltung richtet sich ausschließlich an ein Fachpublikum.
- Die Veranstaltung hat eine Mindestanzahl an Teilnehmenden.
- Es muss eine bestimmte Punktzahl aus verschiedenen Kategorien der Sustainable Event Scorecard erreicht werden.
- Doppelförderung ausgeschlossen: Förderfähige Ausgaben können nicht mit anderen Fördermitteln kombiniert werden.
- Für die Antragstellung, soweit es sich um eine juristische Person handelt, ist die Angabe einer Registrierungsnummer erforderlich, mit welcher die Registrierung in der Transparenzdatenbank des Landes Berlin mit allen Pflichtangaben dokumentiert wird.
- Das Programm ist als Zuschuss eine De-minimis-Beihilfe im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 (siehe Merkblatt). Das bedeutet: Wenn Sie bereits eine De-Minimis-Beihilfe erhalten, so darf der Gesamtbetrag dieser Beihilfen insgesamt die 300.000 EUR innerhalb von drei vorangegangenen Jahren nicht überschreiten (Beispiel: Für eine De-minimis-Beihilfe, die am 8. Juni 2024 gewährt wird, beginnt der relevante Betrachtungszeitraum für alle vorangegangenen zu berücksichtigenden De-minimis-Beihilfen ab 8. Juni 2021).
Ihre Ansprechpartnerin
Elina Krohmer, 030 / 2125-6291
kongressfonds@ibb-business-team.de
Förderrichtlinie
Weitere wichtige Hinweise für die Beantragung der Förderung „Kongressfonds für nachhaltiges Tagen“
Mit dem Projekt darf erst nach Antragseingang begonnen werden. Alle Anträge werden digital über das Antrags- und Verwaltungssystem der IBB Business Team GmbH gestellt.
Antrag stellen für das Förderprogramm Kongressfonds für nachhaltiges Tagen
Die Beantragung der Förderung erfolgt elektronisch im Antragssystem der IBB Business Team GmbH. Dadurch ist ein schnelles und effizientes Bewilligungsverfahren sichergestellt. Sie können hier bequem sämtliche Daten eingeben und hochladen und jederzeit Änderungen vornehmen.
Für die elektronische Antragstellung und sämtliche Kommunikation zum Antrag gilt das folgende Verfahren:
Antragstellung
Antragsteller:innen müssen für die Beantragung der Förderung alle notwendigen und aussagekräftigen Unterlagen einreichen.
Antragsprüfung
Es folgt eine Prüfung der eingereichten Antragsunterlagen, der Antragsberechtigung und der Förderfähigkeit des Vorhabens. Ggf. werden im Rahmen der Antragsprüfung weitere Unterlagen bzw. zusätzliche Angaben zur Klärung nachgefordert. Dazu erhalten Sie eine E-Mail unseres Teams an die im Antrag angegebene E-Mail-Adresse.
Bewilligung
Nach erfolgreicher Prüfung der Unterlagen erfolgt die Bewilligung in Form eines elektronischen Zuwendungsbescheides.
Der Antragsprozess für die Förderung nachhaltiger Veranstaltungen
Benötigte Dokumente
Zur vollständigen Prüfung Ihres Förderantrags auf eine Zuwendung durch den „Kongressfonds für nachhaltiges Tagen“ sind verschiedene Dokumente, Erklärungen, Nachweise und Belege beizulegen. Die im Folgenden aufgeführten Unterlagen reichen Sie im elektronischen Antragssystem ein. Die Dokumente sind als PDF-Datei hochzuladen und dürfen jeweils nicht größer als 10 MB sein.
Während der Antragstellung sind online einzureichen:
- Handelsregisterauszug (nicht älter als 1 Jahr) / Gewerbeanmeldung / GbR-Vertrag / Vereinsregisterauszug, etc.,
- gültiges Ausweisdokument des/der gesetzlichen Vertreters/-in des antragstellenden Unternehmens,
- für juristische Personen: Transparenzdatenbanknummer und Eintragungen in der Transparenzdatenbank des Landes Berlin,
- ggf. vorläufiges Veranstaltungsprogramm,
- ggf. Vertretungsvollmacht, siehe dazu Vorlage im Antragssystem.
So beantragen Sie die Auszahlung der Förderung
Die Auszahlung der Förderung erfolgt einmalig nach Durchführung der Veranstaltung. Mit dem Einreichen des Zahlungsabrufes ist grundsätzlich das Erbringen Ihres Verwendungsnachweises notwendig. Zum Verwendungsnachweis gehört der zahlenmäßige Nachweis, ein Sachbericht und weitere Erklärungen.
Alle Informationen dazu finden Sie im Antragssystem im Reiter „Verwendungsnachweis“.
Der Zahlungsabruf erfolgt ebenfalls über den Reiter „Verwendungsnachweis“ im elektronischen Antragssystem. Dort erfassen Sie Ihre vorgenommenen Ausgaben und fügen zusätzlich den Miet- bzw. Nutzungsvertrag und den Scan der Rechnung der Raummiete und des Zahlungsbelegs (z.B. Kontoauszug) bei.
Die konkreten Bedingungen zur Auszahlung können Sie dem Zuwendungsbescheid, den Sie nach Bewilligung Ihres Antrags erhalten, entnehmen.