Häufig gestellte Fragen zum Berliner Förderprogramm ProValid

Auf dieser Seite haben wir die wichtigsten Basis-Informationen rund um das Neustartprogramm für Investitionszuschüsse – nach Themen sortiert – für Sie zusammengetragen.

Fragen zur Antragstellung

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Hochschulen des Landes Berlin (staatliche Hochschulen). Dazu zählen u. a. Universitäten, Kunsthochschulen und Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen).

Wie viele Anträge darf ich pro Hochschule stellen?

Die Anzahl der Anträge, die eine Hochschule selbst stellen kann, ist unbegrenzt. Pro Projekt kann allerdings nur ein Antrag gestellt werden.

Kann ich eine ausländische IBAN verwenden?

Nein, es muss ein deutsches Konto sein. Das antragstellende Unternehmen muss mit dem/der Kontoinhaber:in übereinstimmen.

Welche Informationen sollten bereitgehalten werden, um den Antrag effizient und zeitnah zu stellen?

  • Rechtsform, Name, Gründungsdatum, Website, Registernummer, Handelsregisterauszug 
  • Anschrift der Hochschule
  • Bankverbindung der Hochschule
  • Angaben zum/zur gesetzlichen Vertreter:in über ein gültiges Ausweisdokument, Name, Kontaktdaten, Funktion in der Hochschule, E-Mail-Adresse, Telefonnummer
  • Aktueller Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung oder Vereinsregistereintrag
  • Inhaltliche Kurzbeschreibung und Erklärung Ihres Vorhabens anhand einer Vorlage im Antragssystem und Angabe der Projektphase
  • Geplante Sach- und Personalkosten für das Vorhaben
  • Ausgefüllte Meilensteinplanung
  • Eintragung in der Transparenzdatenbank des Landes Berlin bei juristischen Personen
  • Sollten Unteraufträge vergeben werden oder mit Externen am Projekt gearbeitet werden, so wären ggf. Ausführungen notwendig nach AnBestP (im Antragssystem hinterlegt) oder es sollten bereits LOI´s oder erste Unterlagen dazu vorhanden sein.
  • Es sollte bereits vorab Klarheit über das Projektteam, zeitliche Abläufe, Arbeitspakete, Projektstatus und das Ziel des Projektes bestehen.

Darf ich mit dem Vorhaben bereits mit Antragsstellung beginnen?

Nein. Sie können erst mit dem Vorhaben/Projekt beginnen, sobald Sie den Zuwendungsbescheid zugestellt bekommen und auch im Antragssystem abgerufen haben.

Was ist die Meilensteinplanung und wo finde ich diese?

Die Meilensteinplanung ist die Darstellung der für die Projektphase benötigten Arbeitspakete inklusive des Personalbedarfs. Das antragsstellende Unternehmen soll die Inhalte und Ziele eines jeden Arbeitspaketes erläutern und angeben, wie viele Mitarbeiter pro Arbeitspaket benötigt werden. Außerdem ist der Zeitraum anzugeben, in dem das Arbeitspaket durchgeführt werden soll. Zu der Meilensteinplanung gehört auch die Kapazitätenplanung. Hier wird detailliert aufgeführt, wie viele Mitarbeiter wie viele Stunden ableisten, um die Personalpauschalen für die Personalkosten zu ermitteln. Die Pauschalen werden in den Ausfüllhinweisen ausführlich erläutert. Beide Formulare finden Sie an entsprechender Stelle direkt im Antragssystem als Excel-Datei.

Fragen zur Förderfähigkeit

Sind nur Berliner Hochschulen förderfähig?

Ja, im Rahmen von Einzel- und Verbundvorhaben (mehrere Hochschulen). KMU können jedoch unter Anwendung der Vergabevorschriften für nationale Verfahren per Unterauftrag von den Hochschulen in das Projekt eingebunden werden. Entsprechende Anträge können aber ausschließlich von Berliner Hochschulen als Fördernehmer gestellt werden

Was ist mit Gründungsdatum gemeint?

Als Gründung gilt die Eintragung in das Handelsregister/Vereinsregister. Bei Einzelunternehmen ohne Handelsregister und GbR gilt die Aufnahme des Geschäftsbetriebs (Datum der Gewerbeanmeldung) als Gründungsdatum.

Was ist der Landesmindestlohn?

Der Landesmindestlohn ist in §3 des Mindestlohngesetzes für das Land Berlin (Landesmindestlohngesetz) geregelt. Derzeit liegt er bei 13,00 EUR (Stand 08/2022). Unternehmen, die die Förderung in Anspruch nehmen möchten, müssen allen beschäftigten Arbeitnehmer:innen – ungeachtet des Umstandes, ob sie in dem zur Förderung beantragten Projekt tätig sind oder nicht – mindestens den jeweils aktuell geltenden Mindestlohn nach Maßgabe des § 9 Landesmindestlohngesetzes zahlen.

Eventuell höhere Mindestlohnvorgaben gemäß einem für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag, dem Mindestlohngesetz (MiLoG) oder einer anderen gesetzlichen Bestimmung sind ebenfalls einzuhalten.

Muss das Projekt bestimmte Nachhaltigkeitskriterien erfüllen?

Ja, das Projekt muss sich mindestens mit einem der 17 UN-Nachhaltigkeitsziele (SDGs) befassen und dies in geeigneter Form nachweisen.

Fallen die erhaltenen Mittel unter die De-Minimis-Regelung?

Nein, die erhaltenen Fördermittel im Rahmen des Förderprogrammes ProValid fallen nicht unter die De-Minimis-Regelung.

Fragen zu sonstigen Themen

Welche Rolle spielt der/die Gutachter:in?

Der/Die Gutachter:in ist Teil des Antrags- und des Umsetzungsprozesses. Er/Sie prüft den Antrag inhaltlich und wird Ihnen anhand eines standardisierten Auswahlprozesses zugeteilt, um das Projekt zu begleiten und beispielsweise offene Fragen zu beantworten und am Ende mit Ihnen einen gemeinsamen Sachbericht zu erstellen. In der Prüfphase des Antrages wird er/sie auch an einem Gespräch mit Ihnen und dem ProValid-Team teilnehmen.

Wie erhalte ich einen Bescheid?

Sobald der Antrag elektronisch bei der IBB Business Team GmbH eingeht, wird er möglichst innerhalb von 14 Tagen vom Business Team und einem/einer Gutachter:in im 6-Augen-Prinzip geprüft. Danach wird zu einem gemeinsamen Gespräch eingeladen: mit Ihnen, einem Mitglied des ProValid-Teams und Ihrem/Ihrer zugewiesenen Gutachter:in. Danach erhalten Sie den entsprechenden Bescheid.

Bitte überprüfen Sie regelmäßig Ihre E-Mails, da wir Ihnen per E-Mail mitteilen, dass Sie den Bescheid im Antragssystem abrufen können. Dieser sollte zeitnah geöffnet werden. Nur so kann das Projekt zum bewilligten Zeitpunkt gestartet werden.

Wie erfolgt die Auszahlung?

Voraussetzung für die Auszahlung von Zuschüssen ist das Einreichen eines rechtsverbindlichen Zahlungsabrufs, diesen laden Sie bitte online im Antragssystem hoch.

Sie können die Förderung mit maximal 3 Tranchen abrufen. Der Auszahlungsbetrag pro Tranche muss mindestens 10 % der Gesamtfördersumme betragen. Dazu laden Sie im Antragssystem alle bereits bezahlten Belege und Zahlungsnachweise hoch. Danach erfolgt die Prüfung. Sollte etwas fehlen, fordert das ProValid-Team Daten nach. Ziel ist, die Auszahlung der Förderung innerhalb einer Woche zu bewerkstelligen.

Was ist ein Verwendungsnachweis?

Der Verwendungsnachweis wird im Antragssystem ausgefüllt und besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis. Der zahlenmäßige Nachweis umfasst die Projektausgaben und die entsprechenden Originalbelege (Rechnungen und Zahlungsnachweise), sowie Stundennachweise des im Projekt tätigen Personals. Diese sind im Antragssystem hochzuladen. Der Sachbericht ist ebenfalls im Antragssystem auszufüllen und stellt eine Abschlussbericht des Projektes und eine Abschlussbewertung unseres Förderprogrammes dar. Zum Schluss müssen Sie noch mehrere Erklärungen abgeben.

Ein Unternehmen der Logo IBB Gruppe