Von Berliner Hochschulen in die Welt: Mit ProValid Innovationen fördern
Lohnt es sich, hier weiter zu forschen und gelingt uns mit etwas Unterstützung sogar die wirtschaftliche Verwertung? Wie viel Potential hat das Forschungsprojekt? Ist es eine echte Innovation?
Der Prozess der Validierung von wissenschaftlichen Projekten ist immer ein kritischer Meilenstein, da Kapitalgeber:innen und Unternehmen in diesem frühen Stadium selten bereit sind, zu investieren. Mit dem „Programm zur Förderung der Validierung von Forschungsergebnissen“ (ProValid) erhalten Berliner Hochschulen, dazu gehören Universitäten wie auch Fachhochschulen, die Möglichkeit, Forschungsergebnisse hinsichtlich ihrer Anwendungsorientierung zu validieren. So sollen die Verwertungschancen beispielsweise durch Lizenzierung, Verkauf oder Ausgründung aus der Hochschule erhöht und der Weg in die Wirtschaft geebnet werden.
Die Bestimmungen des Landes Berlin zum Förderangebot finden Sie in der Förderrichtlinie (pdf).

Forschungsinnovationen fördern – von Beginn an
Mit dem ProValid-Programm erhalten förderungsfähige Hochschulen die finanziellen Mittel, um die anwendungsbezogene Weiterentwicklung von eigenen Forschungsprojekten sicherzustellen. So können auch Forschungsprojekte auf den Weg der Marktreife gebracht werden, bei denen das finanzielle Risiko für Unternehmen und Kapitalgeber:innen ansonsten als zu groß angesehen wird.
Mit diesem Programm zur Innovationsförderung leistet das Land Berlin einen wichtigen Beitrag zur gemeinsamen Innovationsstrategie Berlin-Brandenburg 2025 (innoBB 2025). Das Berliner Innovationsförderprogramm unterstützt Hochschulen wie Universitäten und Fachhochschulen dabei, innovative Lösungen für die Herausforderungen von morgen zu entwickeln und die Hauptstadtregion zu einem führenden Innovationsraum in Europa zu machen.
Kontakt
Mo. - Fr., 08:00 - 16:00 Uhr
Telefon: 030 / 2125-2359
E-Mail: provalid@ibb-business-team.de
Förderrichtlinie
Antragstellung
Was sind die Voraussetzungen für die Innovationsförderung?
Die folgenden Voraussetzungen sind die Basis für eine Förderung:
- Das Forschungsprojekt soll im Land Berlin und in einer staatlichen Berliner Hochschule durchgeführt werden.
- Das Forschungsprojekt muss umsetzbar erscheinen.
- Forschungsfeld und Forschungsergebnisse müssen eine Originalität vorweisen.
- Verwertungsrelevanz des Forschungsfeldes und der Forschungsergebnisse muss plausibel erscheinen.
- Integration von Markt- und Kundenanforderungen (kann auch die Einbindung von Unternehmen einschließen) in die Fortentwicklung und Entwicklung kommerzieller Verwertungsperspektiven im Rahmen des Projektes.
- Eignung des Projektteams, der geplanten Vorgehensweise und der Instrumente für die Identifikation verwertungsrelevanter Forschungsansätze.
- Gesamtfinanzierung des Forschungsprojektes ist nachweislich abgesichert.
- Ökonomische, ökologische oder soziale Nachhaltigkeit eines Forschungsprojektes und seiner Ergebnisse muss gegeben sein.
Die Projektlaufzeit soll in der Regel 12 Monate nicht überschreiten und kann im Einzelfall auf Antrag bei hinreichender Begründung auf maximal 18 Monate ausgeweitet werden.
Wer kann die wissenschaftliche Förderung beantragen?
Das Berliner Innovationsförderprogramm richtet sich an:
- Berliner Hochschulen: staatliche Hochschulen wie etwa Universitäten, Kunsthochschulen und Hochschulen für angewandte Wissenschaften bzw. Fachhochschulen
- gemeinsame Projekte von Berliner Hochschulen
- Projektpartnerschaften von Berliner Hochschulen mit KMU der Hauptstadtregion
Nicht gefördert werden Validierungstätigkeiten von Forschungsprojekten,
- wenn sie im Auftrag und auf Rechnung Dritter durchgeführt werden,
- wenn sie mittelbar Personen zu Gute kommen, die zur Vermarktung der Forschungsergebnisse bereits ein Unternehmen gegründet haben.
Welche Tätigkeiten innerhalb des Forschungsprojektes werden bezuschusst?
Es werden alle in Berlin durchzuführenden Validierungsaktivitäten in nicht-marktreifen Stadien gefördert.
Dazu gehören beispielsweise die folgenden Tätigkeiten:
- Überprüfung der technischen Machbarkeit (z. B. technische Weiterentwicklung, Prototypenentwicklung, Erprobung möglicher Produktionsverfahren)
- Nachweis der grundsätzlichen Anwendbarkeit (z. B. Identifizierung von Anwendungen, Anpassung an unterschiedliche Anwendungskontexte, Akzeptanztests bei Produzent:innen und Nutzer:innen)
- Nachweis eines wirtschaftlichen Potentials (z. B. Marktpotentialanalysen, Suche nach Verwertungspartner:innen, Entwicklung von Geschäftsmodellen)
- Patentanalysen und -sicherungen (z. B. Patentierungen, Analysen der Schutzrechtssituation)
- Standardisierungen
Wie hoch fallen die Fördergelder für Hochschulen aus?
Die nicht-rückzahlbare Förderung von Validierungstätigkeiten innerhalb von Berliner Forschungsprojekten erfolgt in Form einer Vollfinanzierung der folgenden förderfähigen Ausgaben:
- Personal-, Sach- und Reiseausgaben
- Ausgaben für Partizipationsverfahren
- sonstige Dienstleistungen Dritter wie etwa Gutachten oder Schulungen
Die förderfähigen Projektausgaben sind auf maximal 140.000 EUR pro Forschungsprojekt begrenzt.
Dabei darf die Förderung für die Validierungstätigkeiten der förderfähigen direkten Projektausgaben 100.000 EUR nicht überschreiten. Zusätzlich können 40% der für die Validierungstätigkeiten beantragten Förderung als Pauschale für förderfähige indirekte Projektausgaben (Overheadkosten) der Hochschulen bewilligt werden.
Antragstellung
Den ProValid-Förderantrag reichen Sie über das elektronische Antrags- und Verwaltungssystem ein. Alle relevanten Informationen können Sie dort eingeben. Zudem erlaubt das System komfortables Dokumentenmanagement. Bitte beachten Sie die einzuhaltenden Förderkriterien und die benötigten Dokumente!
Mehr Informationen zur Beantragung der ProValid-Förderung finden Sie hier.
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