Häufig gestellte Fragen zum Förderprogramm ReparaturBONUS

Auf dieser Seite beantworten wir häufig gestellte Fragen rund um den ReparaturBONUS. Die Fragen sind unterteilt in die Kategorien Antragstellung, Geräteliste und Reparatur sowie Rechnung und Zahlung.

Antragstellung

Kann ich meinen Antrag aus 2024 noch einreichen?

Anträge, die bis zum 31.12.2024 nicht eingereicht wurden, können nicht mehr berücksichtig werden.

Kann ich den Antrag nur online stellen?

Ja. Wir können nur online eingereichte Anträge berücksichtigen. Sollten Sie Hilfe benötigen, steht Ihnen unser Team zur Verfügung. Dafür erreichen Sie uns am Dienstag und am Donnerstag zwischen 9:00 und 15:00 Uhr unter unserer Hotline 030 2125 2367.

Hier finden Sie ein Video, das Ihnen die Antragstellung erklärt: Hilfevideo

Wann stelle ich den Antrag?

Den Antrag stellen Sie bitte nach erfolgter Reparatur und Begleichung der Rechnung. Für die Antragsstellung werden Nachweise wie die Reparaturrechnung und ein Zahlungsbeleg in Form eines Kontoauszugs oder einer Detailauskunft aus dem Online Banking fällig.

Ich habe einen Fehler bei der Antragsstellung gemacht. Wie kann ich die Daten ändern?

Solange Sie den Antrag noch nicht eingereicht haben, können Sie die Daten manuell ändern. Nach Bestätigung der einzelnen Angaben ist das jedoch nicht mehr möglich und eventuell kann Ihr Vorgang noch vor Antragseinreichung als nicht förderfähig eingestuft werden. Eine Änderung des Antrags ist dann nur noch durch unsere Sachbearbeiter:innen möglich. Bitte prüfen Sie deshalb Ihre Angaben sorgfältig, bevor Sie diese bestätigen.

In allen anderen Fällen wenden Sie sich bitte an unsere Hotline 030 2125 2367 (Dienstag und Donnerstag von 9:00 bis 15:00 Uhr) oder per E-Mail an reparaturbonus@ibb-business-team.de.

Ich habe ein falsches Dokument eingereicht oder habe ein Dokument vergessen. Kann ich es nachreichen?

Haben Sie den Antrag bereits gestellt, warten Sie bitte eine eventuelle Datennachforderung ab. Aufgrund der hohen Nachfrage können wir nachträglich eingereichte Dokumente nicht berücksichtigen. Sind Sie der Meinung, dass es für die Prüfung relevant ist und es ansonsten zu einem falschen Ergebnis kommt, wenden Sie sich bitte an die Hotline 030 2125 2367 (Dienstag und Donnerstag von 9:00 bis 15:00 Uhr) oder an reparaturbonus@ibb-business-team.de.

Darf ich Angaben in meinen Dokumenten schwärzen?

Sind Angaben für die Prüfung irrelevant und werden sie von uns nicht explizit abgefragt, dürfen Sie Daten selbstverständlich unkenntlich machen.

Wann kann ich mit der Auszahlung des Förderbetrags rechnen?

Bei Antragstellung können Sie eine sofortige Auszahlung mit Verzicht auf den Rechtsbehelf (unter dem Reiter „Erklärungen“) angeben.

Wurde Ihr Antrag positiv geprüft, wird die Auszahlung mit Abruf des Zuwendungsbescheids zur Auszahlung freigegeben.

Haben Sie bei Antragstellung nicht auf den Rechtsbehelf verzichtet, erfolgt die Auszahlung vier Wochen nach Abruf des Zuwendungsbescheids.

Wichtig: Mit Zustimmung zum Rechtsbehelfsverzicht verzichten Sie auf das Widerspruchsrecht von einem Monat nach Erteilung des positiven Zuwendungsbescheids. Ihr Widerspruchsrecht bei einem negativen Prüfergebnis bleibt dabei unberührt.

Kann ich einen weiteren Antrag stellen?

Sie können pro Person einen Antrag für ein Elektro- bzw. Elektronikgerät stellen. Eine weitere Antragsstellung ist dann für den aktuellen Förderzeitraum (bis zum 31.12.2025) nicht mehr möglich.

Ich kann nur ein Dokument pro Schritt hochladen, muss aber mehrere Nachweise liefern - wie löse ich das?

Verknüpfen Sie hier die Dokumente vorab zu einer PDF-Datei. Laden Sie diese anschließend hoch. Beachten Sie jedoch, dass es dabei zu Problemen beim automatischen Auslesen durch das Antragssystem kommen kann. Stellen Sie sicher, dass die Angaben korrekt sind und korrigieren Sie diese unter Umständen.

Geräteliste und Reparatur

Sind Reparaturen an E-Bikes oder Wärmepumpen förderfähig?

Nein. Reparaturen an E-Bikes oder Wärmepumpe/Gasthermen sind nicht förderfähig, da diese in der Liste der förderfähigen Elektro- und Elektronikgeräte nicht aufgeführt sind.

Sind Optimierungen oder Wartungen meines Geräts förderfähig?

Nein. Optimierungen und Wartungen werden nicht gefördert. Es muss ein Defekt oder eine signifikante Einschränkung der Nutzung vorliegen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir eine genauere Beurteilung nur mit Prüfung eines Antrags vornehmen können.

Kann der Akku meines Smartphones getauscht und somit gefördert werden?

Mobiltelefone und Smartphones sind förderfähig. Jedoch werden nur Reparaturen defekter Geräte gefördert, wenn deren Funktionsweise signifikant eingeschränkt oder nicht mehr gegeben ist. Optimierungen und Wartungen sind nicht zuschussberechtigt. Grund hierfür ist die Vermeidung von Elektromüll.

Kann ich den Reparaturbetrieb selbst auswählen?

Sie haben die freie Wahl wo sie Ihr Gerät reparieren lassen. Der Reparaturbetrieb muss nicht in Berlin verortet sein.

Kann ich in jedem Repair-Café/Reparatur-Initiative meine Reparatur tätigen?

Auf unsere Webseite finden Sie Repair-Cafés/Reparatur-Initiativen, die am ReparaturBONUS teilnehmen. Auf repami.de können Sie Repair-Cafés und qualitätsgeprüfte Handwerksbetriebe finden. Wir empfehlen, sich vorab mit den Repair-Cafés/Reparatur-Initiativen in Verbindung zu setzen.

Das Repair-Café/die Reparatur-Initiative stellt Ihnen einen Laufzettel aus. Dieser muss zusammen mit der Rechnung für das Ersatzteil eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass das Repair-Café bzw. die Reparatur-Initiative in Berlin sein muss.

Kann ich die Reparatur selbst durchführen?

Nein. Die Reparatur muss durch einen Fachbetrieb durchgeführt werden. Alternativ können Sie Ihr Gerät bei einer Reparaturinitiative oder in einem Repair-Café unter Anleitung selbst reparieren.

Kann ich Ersatzteile selbst bestellen?

Für eine Reparatur bei einer Reparaturinitiative oder in einem Repir-Café bestellen Sie die Teile selbst. In allen anderen Fällen kümmert sich der Reparaturbetrieb darum. Bitte beachten Sie, dass Eigenleistungen nicht förderfähig sind.

Wo erhalte ich den Laufzettel für die Reparaturinitiative oder ein Repair-Café?

Die teilnehmende Reparaturinitiative bzw. das Repair-Café stellen den Laufzettel aus.

An meinem Gerät müssen mehrere Dinge repariert werden. Liegt hier eine Förderfähigkeit vor?

Sie können pro Person einen Antrag für ein Gerät stellen. Werden an Ihrem Gerät mehrere Teile repariert, ist dies förderfähig. Fügen Sie ggf. alle Rechnungen in einer PDF zusammen und laden Sie diese hoch.

Das Gerät wurde von einem Fachmann diagnostiziert in Rechnung gestellt. Das Gerät ist jedoch nicht reparierbar bzw. das Ersatzteil nicht mehr lieferbar. Kann ich mir die Kosten bezuschussen lassen?

Nein. Es werden nur tatsächlich durchgeführte Reparaturen bezuschusst.

Rechnung und Zahlung

Ich habe die Reparatur in Bar bezahlt. Kann ich eine Förderung beantragen?

Nein. Barzahlungen sind laut Förderrichtlinie ausgeschlossen. Ausnahmeregelungen sind nicht möglich.

Wie weise ich die Zahlung nach?

Als Zahlungsnachweis wird der Konto- bzw. Kreditkartenauszug sowie der Detailausdruck aus dem Online-Banking akzeptiert. EC-Belege, vorläufige Kontoauszüge, Barzahlungsquittungen etc. werden nicht akzeptiert.

Folgenden Daten müssen aus dem Zahlungsnachweis hervorgehen:

Die Bank, der/die Kontoinhaber:in/, deren IBAN, das Buchungsdatum, der/die Empfänger:in, der verbuchte Betrag und ggf. die Rechnungsnummer.

Die Bezahlung vom Geschäftskonto wird nicht akzeptiert.

Ich bezahle die Rechnung per Ratenzahlung. Kann ich die Förderung dennoch beantragen?

Die Rechnung muss vollumfänglich beim reparierenden Unternehmen beglichen sein. Fügen Sie alle zur Reparatur zugehörigen Dokumente in ein PDF zusammen und laden Sie dieses hoch.

Ich habe eine Anzahlung geleistet und den Restbetrag später beglichen. Wie reiche ich die verschiedenen Zahlungsnachweise ein?

Fügen Sie alle zur Reparatur zugehörigen Dokumente in ein PDF zusammen und laden Sie dieses hoch. Prüfen Sie bitte die ausgelesenen Daten und korrigieren Sie diese gegebenenfalls.

Ich habe die Anzahlung bar geleistet und den Restbetrag überwiesen. Bekomme ich dennoch den vollen Betrag bezuschusst.

Nein. In diesem Fall wird zur Zuschussberechnung lediglich der bargeldlos bezahlte Betrag zugrunde gelegt. Barzahlungen können nicht gefördert werden.

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