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ReparaturBONUS Berlin – Förderung von Reparaturen für Privatpersonen
Mit dem Förderprogramm ReparaturBONUS Berlin hat die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt eine Möglichkeit geschaffen, die Nutzungsdauer von Elektro- und Elektronikgeräten zu verlängern. Berliner Bürger:innen erhalten die Möglichkeit, sich die Reparatur eines haushaltsüblichen Elektro- oder Elektronikgeräts bezuschussen zu lassen.
Die Beantragung erfolgt online im elektronischen Antrags- und Verwaltungssystem der IBB Business Team GmbH. Das Antragssystem ist ab dem 17.09.2024 verfügbar.
Die Bestimmungen des Landes Berlin zum Förderangebot ReparaturBONUS finden Sie in der Förderrichtlinie (pdf).
Zero-Waste – Verlängerung der Nutzungsdauer von Elektro- und Elektronikgeräten
Der ReparaturBONUS ist ein finanzieller Anreiz, der Verbraucherinnen und Verbraucher ermutigen soll, defekte Produkte zu reparieren, anstatt sie wegzuwerfen und neue zu kaufen. Dies hat mehrere positive Effekte auf die Kreislaufwirtschaft.
Ziel des ReparaturBONUS ist die Abfallvermeidung. Die Förderung soll dazu motivieren, die Lebensdauer von Elektro- oder Elektronikgeräten durch Reparatur zu verlängern und folgt damit der Zero-Waste-Strategie des Landes Berlin.
Mit dem ReparaturBONUS Berlin wird ein wichtiger Beitrag zu einer umweltfreundlicheren und nachhaltigeren Zukunft geleistet durch:
- die Reduktion von Abfall,
- die Schonung natürlicher Ressourcen,
- die Unterstützung lokaler Wirtschaft,
- die Förderung von Nachhaltigkeit.
Schritt 1
Angaben zum Fördernehmenden
Schritt 2
Angaben zur Kontobenennung
Schritt 3
Angaben zum Vorhaben + Upload der Rechnung
Schritt 4
Angaben zum Zahlungsnachweis
Schauen Sie sich unser Antrags-Tutorial an und erfahren Sie, wie Sie Ihre Antragsunterlagen einreichen. Beachten Sie vor Antragstellung:
-
Barzahlungsquittungen sind nicht einreichbar.
-
Die antragstellende Person muss identisch mit dem/der Rechnungsempfänger:in und Kontoinhaber:in sein.
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Zahlungsnachweis: Buchungsdatum muss erkennbar sein.
Altgeräte-Reparatur: Was bezuschusst das Förderprogramm ReparaturBONUS?
Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt fördert die Reparatur von haushaltsüblichen Elektro- und Elektronikgeräten mit einem Zuschuss von bis zu 200,00 Euro. Von A wie Akku-Bohrmaschine bis Z wie Zerkleinerer - wir stellen Ihnen hier eine Übersicht der förderfähigen Elektro- und Elektronikgeräte zur Verfügung: Liste der förderfähigen Elektro- und Elektronikgeräte
Wenn Sie Ihr Gerät auf der Liste der förderfähigen Geräte nicht finden, wählen Sie einen geeigneten Oberbegriff. Beispielsweise Elektrorasierer = Bartschneidemaschine oder Effektpedalen für elektrische Gitarren = E-Gitarre. Bitte verfahren Sie so auch im Antragssystem und wählen Sie einen geeigneten Begriff aus der Auswahlübersicht.
Reparieren ist das neue Kaufen! Geben Sie Ihrem Gerät eine zweite Chance.
Wer kann den ReparaturBONUS im Land Berlin beantragen?
Antragsberechtigt sind natürliche Personen mit Hauptwohnsitz in Berlin. Unternehmen, Vereine, Schulen etc. sind nicht antragsberechtigt. Die Antragstellenden müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Die antragstellende Person muss mit der Rechnungsempfängerin / dem Rechnungsempfänger identisch sein.
Wie hoch ist die Förderung?
Reparatur durch einen Fachbetrieb:
Die Förderhöhe beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 200 Euro je Reparatur bzw. Ersatzteil. Die Rechnungssumme für die Reparatur muss bei mindestens 75 Euro inklusive Mehrwertsteuer liegen. Zuwendungsfähig sind alle mit der Reparatur verbundenen und auf der Rechnung ausgewiesenen Ausgaben für die Reparatur, wie Ersatzteile, Arbeitsleistung und Umsatzsteuer.
Reparatur in einem Repair-Café bzw. einer Reparatur-Initiative:
Gefördert wird der Kauf des benötigten Ersatzteils mit 100 Prozent der Rechnungssumme. Das Repair-Café/die Reparatur-Initiative stellt einen Laufzettel aus. Dieser muss zusammen mit der Rechnung für das Ersatzteil eingereicht werden. Die Rechnung für das Ersatzteil muss mindestens 25 Euro inklusive Mehrwertsteuer betragen. Gefördert wird das Ersatzteil einmalig mit maximal 200 Euro.
Den Laufzettel für den ReparaturBONUS erhalten Sie im teilnehmenden Repair-Café, wenn Sie Ihr Gerät dort reparieren.
Die Förderung ist einmalig pro Person im Förderzeitraum möglich. Der Förderzeitraum bezieht sich auf die aktuelle Förderrichtlinie. Bevor Sie den Zuschuss beantragen, muss die Reparatur erfolgt sein, Stichtag ist hier das Inkrafttreten der Förderrichtlinie (14.09.2024). Reparaturen, die vor diesem Datum erfolgt sind, können nicht gefördert werden.
Nicht förderfähig:
- Selbst durchgeführte Reparaturen sind nicht förderfähig mit Ausnahme von Reparaturen in Repair-Cafés/Reparatur-Initiativen. Reparaturen, die im Reparaturbetrieb, in dem die antragstellende Person werktätig ist, durchgeführt wurden, werden nicht mit dem ReparaturBONUS gefördert.
- Rechnungen, die bar bezahlt werden, sind nicht förderfähig, da Barzahlungen gemäß Richtlinie nicht gestattet sind. Wir benötigen einen Zahlungsnachweis.
Antragstellung
Den Förderantrag für den ReparaturBONUS in Berlin reichen Sie über das elektronische Antrags- und Verwaltungssystem ein. Alle relevanten Informationen können Sie dort hochladen. Zudem erlaubt das System ein komfortables Dokumentenmanagement. Bitte beachten Sie die einzuhaltenden Förderkriterien, wenn Sie den ReparaturBONUS beantragen sowie die benötigten Dokumente.
Bitte beachten Sie, dass die Antragstellung erst nach der Durchführung und Bezahlung der Reparatur erfolgen kann.
Kontakt
Antragstellung
Förderrichtlinie
Finden Sie einen Fachbetrieb, ein Repair-Café oder eine Reparatur-Initiative mit repami
Mit repami wurde in Berlin ein Netzwerk für Qualitätsreparaturen gegründet. Initiatoren dieses Projekts sind die Berliner Stadtreinigung, die Handwerkskammer Berlin und die anstiftung. Auf der Website von repami finden Sie eine Übersicht von Handwerksbetrieben und Reparaturcafés in den Berliner Bezirken.
repami vereinfacht Ihnen die Suche nach einem Handwerksbetrieb oder einem Repair-Café. Es ist jedoch keine Voraussetzung, dass der von Ihnen gewählte Reparaturbetrieb bei repami gelistet ist. Es ist ebenfalls keine Voraussetzung, dass der Reparaturbetrieb in Berlin verortet ist.
Kombinieren Sie den ReparaturBONUS mit weiteren Förderangeboten
Sie interessieren sich für nachhaltige Förderprogramme? Informieren Sie sich über die Möglichkeiten, Immobilien effizient zu sanieren sowie einen Beitrag zur Solarwende zu leisten.
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