Bitte nutzen Sie für die Antragstellung die Browser Mozilla Firefox oder Google Chrome.

Wie beantrage ich den ReparaturBONUS?

Der ReparaturBONUS bezuschusst die Reparatur von nicht mehr funktionstüchtigen Elektro- oder Elektronikgeräten. Statt diese zu entsorgen, kann für ihre Reparatur ein nicht rückzahlbarer Zuschuss beantragt werden. Alle volljährigen Berliner Bürger:innen mit Hauptwohnsitz in Berlin können einmal den ReparaturBONUS beantragen. Allerdings müssen für den ReparaturBONUS Föderkriterien eingehalten werden:

Kriterien für den ReparaturBONUS

  • Die antragstellende Person muss identisch mit dem/der Rechnungsempfänger:in sein. Die Bezahlung muss ebenfalls durch die antragstellende Person erfolgt sein.
  • Antragsberechtigt sind natürliche Personen mit Hauptwohnsitz in Berlin.
  • Die Antragstellenden müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Bevor Sie den Zuschuss beantragen, muss die Reparatur erfolgt sein, Stichtag ist hier das Inkrafttreten der Förderrichtlinie. Reparaturen, die vor diesem Datum erfolgt sind, können nicht gefördert werden. Das Datum entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie.
  • Die Antragstellung ist nur einmal pro Person im gesamten Förderzeitraum 2024 möglich.
  • Reparatur durch einen Fachbetrieb: Die Rechnungssumme für die Reparatur muss bei mindestens 75 Euro inklusive Mehrwertsteuer liegen. Barzahlungsquittungen werden nicht anerkannt. Das Bankkonto der antragstellenden Person muss in Deutschland geführt werden.
  • Bei Reparatur in einem Repair-Café oder in einer Reparatur-Initiative, muss die Rechnung für das Ersatzteil mindestens 25 Euro inklusive Mehrwertsteuer betragen. Gefördert wird der Kauf des benötigten Ersatzteils mit 100 Prozent der Rechnungssumme. Das Repair-Café/ die Reparatur-Initiative stellt einen Laufzettel aus. Dieser Laufzettel muss zusammen mit der Rechnung für das Ersatzteil eingereicht werden. Den Laufzettel erhalten Sie in dem teilnehmenden Repair-Café, in dem Sie Ihr Gerät reparieren.

Wie hoch fällt der ReparaturBONUS aus?

Die Zuwendung wird als Projektförderung und als Zuschuss im Rahmen einer Anteilsfinanzierung gewährt und als nicht rückzahlbarer Zuschuss ausgezahlt.

Reparatur durch einen Fachbetrieb:

Die Förderhöhe beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 200 Euro je Reparatur bzw. Ersatzteil. Die Rechnungssumme für die Reparatur muss bei mindestens 75 Euro inklusive Mehrwertsteuer liegen. Zuwendungsfähig sind alle mit der Reparatur verbundenen und auf der Rechnung ausgewiesenen Ausgaben für die Reparatur, wie Ersatzteile, Arbeitsleistung und Umsatzsteuer.

Reparatur in einem Repair-Café bzw. einer Reparatur-Initiative:

Gefördert wird der Kauf des benötigten Ersatzteils mit 100 Prozent der Rechnungssumme. Das Repair-Café/die Reparatur-Initiative stellt einen Laufzettel aus. Dieser muss zusammen mit der Rechnung für das Ersatzteil eingereicht werden. Die Rechnung für das Ersatzteil muss mindestens 25 Euro inklusive Mehrwertsteuer betragen. Gefördert wird das Ersatzteil einmalig mit maximal 200 Euro.

Wann ist die Förderung ausgeschlossen?

  • Selbst durchgeführte Reparaturen sind nicht förderfähig mit Ausnahme von Reparaturen in Repair-Cafés oder Reparatur-Initiativen.
  • Reparaturen, die im Reparaturbetrieb, in dem die antragstellende Person werktätig ist, durchgeführt wurden, werden nicht gefördert.
  • Unternehmen, Vereine, Schulen etc. sind nicht antragsberechtigt.
  • Rechnungen, die bar bezahlt werden, sind nicht förderfähig, da Barzahlungen gemäß Richtlinie nicht gestattet sind. Wir benötigen einen Zahlungsnachweis.

Antragstellung und Abwicklung über das elektronische Antrags- und Verwaltungssystem

Die Beantragung der Förderung ReparaturBONUS erfolgt elektronisch im Antragssystem der IBB Business Team GmbH. Dadurch ist ein schnelles und effizientes Bewilligungsverfahren sichergestellt. Sie können hier bequem sämtliche Daten eingeben und hochladen und jederzeit Änderungen vornehmen.

Bitte beachten Sie: Nachdem Sie den Zugang zum elektronischen Antragssystem angefordert haben, erhalten Sie eine E-Mail. In dieser E-Mail finden Sie einen für Sie erstellten Benutzernamen, den Sie ab sofort bei jeder Anmeldung im System verwenden.

Als Browser für die elektronische Antragstellung empfehlen wir Ihnen Mozilla Firefox oder Google Chrome.

Für die elektronische Antragstellung und sämtliche Kommunikation zum Antrag gilt das folgende Verfahren:

Antragstellung

Antragsteller:innen müssen für die Beantragung alle notwendigen und aussagekräftigen Unterlagen einreichen.

Antragsprüfung

Es folgt eine Prüfung der eingereichten Antragsunterlagen, der Antragsberechtigung und der Förderfähigkeit. Ggf. werden im Rahmen der Antragsprüfung weitere Unterlagen bzw. zusätzliche Angaben zur Klärung nachgefordert. Dazu erhalten Sie eine E-Mail unseres Teams an die im Antrag angegebene E-Mail-Adresse.

Bewilligung

Nach erfolgreicher Prüfung der Unterlagen erfolgt die Bewilligung in Form eines elektronischen Zuwendungsbescheides.

Bitte beachten Sie, dass die antragstellende Person identisch mit dem/der Rechnungsempfänger:in sein muss.

Rechnung:

Die Rechnung muss folgende Merkmale aufweisen: Vollständige Namen und Anschrift des leistenden Unternehmens und des Leistungsempfängers bzw. der Leistungsempfängerin, Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmens, Ausstellungsdatum der Rechnung, Leistungszeitraum, Rechnungsnummer, Menge und Bezeichnung der Leistung, Entgelt und Steuerbetrag für die Leistung in einer Summe, Angabe des anzuwendenden Steuersatzes (siehe auch § 14 Abs. 4 UStG).

Vergünstigungen wie Skonto, Rabatt etc. werden unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme berücksichtigt. Entscheidend ist die eingeräumte Möglichkeit des Abzugs (Skonto, Rabatt etc.).

Zahlungsnachweis:

Hochzuladen ist der Kontoauszug bzw. der Detailausdruck aus dem Online-Banking.

Aus dem Zahlungsnachweis muss die Bank, der/die Kontoinhaber:in, deren IBAN, das Buchungsdatum, der/die Empfänger:in sowie die Rechnungsnummer und der verbuchte Betrag erkennbar sein.

Bei Zahlungen über ein Abrechnungsdienstleistungsunternehmen, zum Beispiel PayPal, benötigen wir zusätzlich zum Kontoauszug den entsprechenden Monatskontoauszug des Abrechnungsdienstleistungsunternehmens, in dem die Buchung der abgerechneten Zahlung enthalten ist. Die Detailansicht der betreffenden Buchung ist ebenfalls hochzuladen.

Ist die Bezahlung der Rechnung über eine monatlich abgerechnete Kreditkarte erfolgt, benötigen wir zusätzlich die entsprechende Kreditkartenabrechnung sowie den Nachweis der Abbuchung der Kreditkarte vom eigenen Girokonto.

Schritt 1

Angaben zum Fördernehmenden

Schritt 2

Angaben zur Kontobenennung

Schritt 3

Angaben zum Vorhaben + Upload der Rechnung

Schritt 4

Angaben zum Zahlungsnachweis

Benötigte Dokumente

Zur vollständigen Prüfung Ihres Förderantrags auf eine Zuwendung durch den ReparaturBONUS sind verschiedene Dokumente, Erklärungen, Nachweise und Belege beizulegen. Die im Folgenden aufgeführten Unterlagen reichen Sie im elektronischen Antragssystem ein.

Während der Antragstellung sind online einzureichen:

  • Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung und, sofern erforderlich, ein Aufenthaltstitel
  • Rechnung mit Ust-ID
  • Kontoauszug (Zahlungsbeleg/Kontoauszug)
  • eventuell eine EC- bzw. Girokarte
  • ggf. ein Laufzettel (gilt nur bei Reparatur in einem Repair-Café oder in einer Reparatur-Initiative)

Auszahlung des Förderbetrags

Der Zuwendungsbetrag wird in einer Summe auf das von der anstragstellenden Person angegebene Konto ausgezahlt. Das Bankkonto muss in Deutschland geführt werden.

Kontakt

Mo - Fr: 9:00 bis 16:00 Uhr

Telefon: 030 / 2125 2367

E-Mail: reparaturbonus@ibb-business-team.de

Kombinieren Sie den ReparaturBONUS mit weiteren Förderangeboten

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Blick auf begrüntes Dach mit Solaranlage

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