
Ab sofort können sich Taxibetriebe die Anschaffung von rein batterieelektrisch betriebenen oder Brennstoffzellen-Fahrzeugen, die als Taxis zum Einsatz kommen, mit bis zu 15.000 Euro je Fahrzeug fördern lassen.
Dafür hat die IBB Business Team GmbH ein eigenes Fördermodul in ihr Antragssystem integriert.
Voraussetzung einer Förderung ist der Nachweis einer Genehmigung (Taxikonzession) gemäß §§ 2, 9 ff. Personenbeförderungsgesetz (PBefG) sowie der Einsatz als Taxi-Pkw. Förderfähig sind nur Fahrzeuge mit einem rein elektrischen bzw. einem Brennstoffzellenantrieb (Wasserstoff).
Die Förderhöhe beträgt 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 15.000 EUR je Fahrzeug der Klasse M1.
Alle Informationen zum neuen Taximodul finden Sie im Bereich Finanzierungsförderung.
Die Antragstellung erfolgt elektronisch im Antragssystem der IBB Business Team GmbH.