Zuschüsse bei der Anschaffung von Elektrofahrzeugen für Berliner Unternehmen
Mit dem Förderprogramm „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ werden auf Landesebene konkrete finanzielle Anreize geschaffen, um insbesondere kleine und mittlere Unternehmen bei der Umrüstung ihrer Flotten auf emissionsfreie oder emissionsarme Elektroantriebe zu unterstützen.
Die konkrete Förderhöhe ist abhängig von den Fahrzeugklassen und der Antriebstechnologie. Für die nachfolgend benannten Gruppen gelten folgende Zuschüsse:
Leichte Nutzfahrzeuge (Fahrzeuge der Klasse N1, N2)
z. B. Transporter und Elektro-Lieferwagen zur Güterbeförderung
Die Förderhöhe beträgt bei Leichten Nutzfahrzeugen bei 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 15.000 EUR je Fahrzeug.
Pkw (Fahrzeuge der Klasse M1)
Dieses Förderangebot besteht ausschließlich für Unternehmen und selbständig Tätige mit einer Genehmigung (Taxikonzession) gemäß §§ 2, 9 ff. Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und nur für Fahrzeuge mit einem rein elektrischen bzw. einem Brennstoffzellenantrieb (Wasserstoff).
Die Förderhöhe beträgt 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 15.000 EUR je Fahrzeug der Klasse M1.
Bitte nutzen Sie zur Beantragung das eigenes integrierte Modul "Taxiförderung" im Antragssystem.
Pkw (Fahrzeuge der Klasse M1, M2) als E-Inklusionstaxi
Dieses Förderangebot besteht ausschließlich für Unternehmen und selbständig Tätige mit einer Genehmigung (Taxikonzession) gemäß §§ 2, 9 ff. Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und nur für Fahrzeuge mit einem rein elektrischen bzw. einem Brennstoffzellenantrieb (Wasserstoff).
Die Förderhöhe bei Anschaffung eines Fahrzeuges beträgt 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 15.000 EUR je Fahrzeug (gesonderte Ausweisung der Kosten für inklusionsfähige Ausstattung nach DIN 75078 erforderlich).*
Gefördert werden außerdem die Umbauten zum und Einbauten in ein E-Inklusionstaxi mit maximal 15.000 EUR je Fahrzeug.*
Bitte nutzen Sie zur Beantragung das eigenes integrierte Modul "Taxiförderung" im Antragssystem.
* Pro Antragsteller:in können insgesamt maximal 50 förderfähige Fahrzeuge bezuschusst werden.
Elektrische Klein- und Leichtfahrzeuge (Fahrzeuge der Klassen L2e, L5e, L6e, L7e)
Die Förderhöhe beträgt 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 5.000 EUR je Fahrzeug.
Eine Liste aller aktuell förderfähigen Modelle haben wir hier für Sie zusammengestellt:
Versicherungs- und zulassungspflichtige motorisierte Zweiräder (Fahrzeuge der Klassen L1e, L3e und L4e)
z. B. E-Roller und E-Bikes der Klassen Kleinkraftrad, Kraftrad oder Kraftrad mit Beiwagen
- 500 EUR
Zuschüsse zum Aufbau von stationärer Ladeinfrastruktur
Die Förderung bezieht sich auf die Errichtung von Ladeinfrastruktur auf betrieblichen Flächen der Antragstellerin/des Antragstellers, die sich im Stadtgebiet von Berlin befinden. Darüber hinaus kann eine anteilige Förderung der Netzanschlusskosten erfolgen.
Die Förderhöhe beträgt bei:

- Kauf oder Leasing von Normalladeinfrastruktur (AC) inkl. Netzanschluss bis 22 kW
bis zu 50 % der Gesamtkosten, max. allerdings 2.500 EUR pro Ladepunkt. - Kauf oder Leasing von Schnellladeinfrastruktur (DC) inkl. Netzanschuss ab 22 kW
bis zu 50 % der Gesamtkosten, max. allerdings 30.000 EUR pro Ladepunkt.
Netzanschlusskosten werden gefördert bei:
- Anschluss an das Niederspannungsnetz
in Höhe von bis zu 50 % der Gesamtkosten, max. allerdings 5.500 EUR. - Anschluss an das Mittelspannungsnetz
in Höhe von bis zu 50 % der Gesamtkosten, max. allerdings 55.000 EUR.
Kontakt
Mo, Di & Do, Fr: 10:00 - 14:00 Uhr
Telefon: 030 / 2125-4480
welmo@ibb-business-team.de
Antragstellung
Förderrichtlinie
Förderfähige Klein- und Leichtfahrzeuge
Kombinieren Sie WELMO mit weiteren Förderangeboten
Wir haben für Sie das passende Förderprogramm im Angebot, bieten Vielfalt und unterstützen Sie beim Gründen und Wachsen.

Coaching BONUS
Zuschüsse zu Business-Coaching für KMU, Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen
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