IBB Business Team

Neue Richtlinie: Förderprogramm „Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO)“ fördert nun auch Ladeinfrastruktur von Wohnungsunternehmen

WELMO bezuschusst nun auch Wohnungsunternehmen bei der Errichtung von Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge.

Das Förderprogramm WELMO der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Berlin fördert seit 2018 die Umstellung von KMU auf E-Fahrzeuge und leistet damit einen wichtigen Beitrag für die Erreichung der Klimaziele Berlins. Mit der neuen Richtlinie, die seit heute gilt, werden nun auch Wohnungsunternehmen fokussiert und damit die Beschaffung und Errichtung von geteilt genutzter Ladeinfrastruktur für Elektroautos.

Zur offiziellen Pressemitteilung gelangen Sie hier: https://www.berlin.de/sen/web/presse/pressemitteilungen/2025/pressemitteilung.1580487.php

Die wesentlichen Änderungen sind:

  • Wohnungsunternehmen, Wohnungsbaugesellschaften, Wohnungsgenossenschaften sowie deren Tochter- und Konzerngesellschaften sind nun Zielgruppe für die Förderung der Ladeinfrastruktur. Gefördert werden können Wallboxen, Ladesäulen, deren Grundinstallation sowie der Netzanschluss.
  • Die Beihilferechtliche Förderung erfolgt entweder als De-minimis-Beihilfe oder als Umweltschutzhilfe auf Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Die Förderhöhe fällt dementsprechend unterschiedlich hoch aus.
  • Das Beratungsangebot ist für Wohnungsunternehmen ebenfalls förderfähig.

Antragstellung

Die Fördermaßnahme wird von der IBB Business Team GmbH, einer 100%igen Tochter der IBB Gruppe, umgesetzt.

Die neue Richtlinie, die Antragsformulare und weitere Informationen finden Sie unter: https://www.ibb-business-team.de/welmo/

Kontakt

Das Team der WELMO-Förderung erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten:

Telefon: 030 / 2125-4480 (Mo, Di, Do, Fr: 10:00 - 14:00 Uhr)
E-Mail: welmo@ibb-business-team.de