SolarPLUS: Photovoltaik-Förderung in Berlin
Das Förderprogramm SolarPLUS für die Berliner Solarwende verfolgt das Ziel, den Ausbau der Photovoltaik (PV) in Berlin gezielt zu unterstützen und weiter zu beschleunigen, indem die Wirtschaftlichkeit von Solaranlagen verbessert wird.
SolarPLUS ist ein Förderprogramm der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe. Das Programm ist in SolarPLUS S (Ein-/Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser) und SolarPLUS L (Mehrfamilienhäuser, Gewerbe und Nichtwohngebäude) gegliedert. Die Bestimmungen des Landes Berlin zum Förderangebot finden Sie in der Förderrichtlinie (pdf).
SolarPLUS S
Steckersolargeräte (Nur Antragsbearbeitung)
Wer in Berlin in Photovoltaik investiert, profitiert von attraktiveren Fördermöglichkeiten. Ziel der Zuschüsse ist es, den auf dem eigenen Dach erzeugten Solarstrom effizienter vor Ort zu nutzen. Besonders attraktiv ist dabei die Förderung für Stromspeicher, die den Eigenverbrauch deutlich erhöhen und die Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen spürbar verbessern – auch für Mieterstrommodelle.
Neben klassischen Dachanlagen werden auch Photovoltaikanlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden, Fassaden-Photovoltaik sowie die Kombination von Gründächern mit Solaranlagen gezielt gefördert.
Darüber hinaus umfasst die Solarförderung des Landes Berlin die Vorbereitung größerer Solarprojekte, indem ein Teil der Kosten für Studien, Gutachten und technische Konzepte übernommen wird. Das Programm richtet sich besonders an Unternehmen, die ihre Energieversorgung nachhaltiger gestalten und in größere Photovoltaikprojekte investieren möchten.
Antragsberechtigt sind sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen, die in Berlin eine Photovoltaikanlage installieren oder erweitern möchten. Wer auf Solarenergie setzt, sichert sich nicht nur attraktive Zuschüsse und nutzt die Vorteile der staatlichen Förderung der Photovoltaik, sondern steigert zugleich seine Energieunabhängigkeit und leistet einen wichtigen Beitrag zur Energiewende.
Kontakt
Di. & Do. 10:00 - 14:00 Uhr
Telefon: 030 / 2125-4480
solarplus@
ibb-business-team.de
Kontakt Modul E (Steckersolargeräte)
Mo. & Mi., 14:00 - 17:00 Uhr
Telefon: 030 / 2125-4490
steckersolargeraete@
ibb-business-team.de
Förderrichtlinie bis 31.12.2025
Förderrichtlinie ab 02.01.2026
SolarPLUS S: Förderung Photovoltaik für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser
Mit SolarPLUS S werden Photovoltaik-Projekte für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser gezielt gefördert. Eigentümer:innen und Nutzungsberechtigte profitieren von einem umfassenden Förderangebot – von der notwendige Ertüchtigung eines bereits vorhandenen Zählerschrankes durch sogenannte Unterverteilungen, bis hin zur Unterstützung beim Kauf eines Stromspeichers. Auch besondere Lösungen wie denkmalgerechte Anlagen werden berücksichtigt.
Das Programm erleichtert Ihnen den Einstieg in die Nutzung von Photovoltaik, erhöht die Wirtschaftlichkeit Ihrer PV-Anlage und macht Ihr Zuhause fit für eine nachhaltige Energiezukunft. Starten Sie jetzt Ihr Solarprojekt – SolarPLUS S unterstützt Sie dabei.
SolarPLUS L: Photovoltaik-Förderung für Mehrfamilienhäuser & Gewerbe
Mit SolarPLUS L wird die Photovoltaik für Mehrfamilienhäuser, Gewerbeimmobilien und Nichtwohngebäude gezielt gefördert. Verfügungsberechtigte von Wohn- und Gewerbeobjekten – darunter Eigentümer:innen, WEGs in Mehrfamilienhäusern, Energieversorger und Unternehmen – erhalten umfassende Unterstützung bei der Umsetzung größerer Solarprojekte.
Gefördert werden Gutachten, Studien und Konzepte zur Planung, ebenso wie die Modernisierung der Hauselektrik, Mess- und Zählerkonzepte sowie Maßnahmen zur Integration von Stromspeichern. Auch besondere Lösungen wie denkmalgerechte Anlagen, Fassaden-PV oder die Kombination aus Gründach und Photovoltaik profitieren von zusätzlichen Boni.
SolarPLUS L erleichtert damit den Einstieg in wirtschaftliche, nachhaltige und zukunftssichere Photovoltaik-Projekte – für Mehrfamilienhäuser, Gewerbe und sonstige Nichtwohngebäude.
Häufig gestellte Fragen
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Sind auch Wohnungseigentümergemeinschaften förderfähig? Und wenn ja, wer muss bei einer Eigentümergemeinschaft als Antragsteller:in auftreten?
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Sind auch Vereine antragsberechtigt?
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Welche Art von Gutachten/Konzepten/Studien sind förderfähig?
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Können Rechnungen in bar gezahlt werden?
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Ich möchte einen größeren Speicher kaufen. Gibt es eine Begrenzung der Speichergröße für die Förderung?
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