Seit dem 21. März 2025 können Sie wieder Anträge im Förderprogramm SolarPLUS stellen. Die Förderbedingungen bleiben weitgehend unverändert. Lediglich der Zuschuss für Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke) im Modul E wird auf 250,00 Euro reduziert, da die Preise für Steckersolargeräte stark gefallen sind. Alle Details finden Sie in der aktualisierten Förderrichtlinie, die am 21. März veröffentlicht wird.
SolarPLUS – die Photovoltaik-Förderung für die Berliner Solarwende
Das Förderprogramm SolarPLUS verfolgt das Ziel, den Ausbau der Photovoltaik in Berlin gezielt zu unterstützen und weiter zu beschleunigen, indem die Wirtschaftlichkeit von Solaranlagen verbessert wird.
SolarPLUS ist ein Förderprogramm der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe. Die Bestimmungen des Landes Berlin zum Förderangebot finden Sie in der Förderrichtlinie (pdf).
Liebe Antragsteller:innen,
aufgrund des hohen Antragsvolumens beträgt die Bearbeitungszeit von eingereichten Anträgen leider mehr als sechs Monate. Wir bitten um Ihr Verständnis und bedanken uns für Ihre Geduld.

Modul | Zuwendungsfähige Ausgaben | Förderhöhe (brutto) |
A 1 DachgutachtenA 2 MachbarkeitsstudienA 3 Zähler- und Messkonzepte | Kosten für die Erstellung des Gutachtens bzw.
| Privatpersonen, WEG, kleine Unternehmen: 65 % mittlere Unternehmen: 55 % große Unternehmen: 45 % Dachgutachten sowie Zähler- und Messkonzepte maximal 5.000 EUR Machbarkeitsstudien maximal 15.000 EUR |
A 4 Steuerberatungen | Kosten der Erstberatung für die Veranlagung einer PV-Anlage | pauschal 226,10 € |
B 1 Messplätze
| Ausschließlich Kosten, die im Rahmen der Errichtung/Erneuerung des Zählerschrankes notwendig sind. Nicht förderfähig sind Kosten, die im Zusammenhang mit der Errichtung der PV-Anlage selbst stehen. | Privatpersonen, WEG, kleine Unternehmen: 65 % mittlere Unternehmen: 55 % große Unternehmen: 45 % maximal 10.000 EUR |
B 2 Zusammenlegung von Hausanschlüssen |
| Privatpersonen, WEG, kleine Unternehmen: 65 % mittlere Unternehmen: 55 % große Unternehmen: 45 % maximal 5.000 EUR |
C 1 Kauf Stromspeicher |
| Verfügungsberechtigte von Ein- und Zweifamilienhäusern: 300 EUR je nutzbarer kWh maximal 15.000 EUR |
| Verfügungsberechtigte von Mehrfamilienhäusern, kleine Unternehmen: 65 % mittlere Unternehmen: 55 % große Unternehmen: 45 % maximal 30.000 EUR | |
C 2 Pacht/Leasing Stromspeicher | Förderung je Kilowattstunde Speicherkapazität des Speichers | 300 EUR je nutzbarer kWh maximal 15.000 EUR
|
D 1 Denkmalgerechte PV
| Mehrkosten gegenüber Standard-PV-Anlage | Privatpersonen, WEG, kleine Unternehmen: 65 % mittlere Unternehmen: 55 % große Unternehmen: 45 % maximal 15.000 EUR maximal 100 Förderfälle insgesamt |
D 2 Fassaden-PV | Mehrkosten gegenüber Standard-PV-Anlage Steckersolargeräte, die an der Fassade montiert werden, fallen unter das Fördermodul E und werden im Modul D2 nicht gefördert. | Privatpersonen, WEG, kleine Unternehmen: 65 % mittlere Unternehmen: 55 % große Unternehmen: 45% maximal 30.000 EUR maximal 100 Förderfälle insgesamt |
D 3 Gründach-PV
| Mehrkosten der PV-Anlage auf einem Gründach gegenüber | Privatpersonen, WEG, kleine Unternehmen: 65 % mittlere Unternehmen: 55 % große Unternehmen: 45% maximal 15.000 EUR maximal 100 Förderfälle insgesamt |
Kontakt
Telefonische Erreichbarkeit Modul E (Steckersolargeräte)
Mo. - Fr. 14:00 - 17:00 Uhr
Telefon: 030 / 2125-4490
Erreichbarkeit Module A-D
Mo., Di., Do. & Fr. 10:00 - 14:00 Uhr
Telefon: 030 / 2125-4480
solarplus@ibb-business-team.de
Förderrichtlinie
Inbetriebnahme PV-Anlage und Speicher
Mustervollmacht
Kombinieren Sie SolarPLUS mit weiteren Förderangeboten
Planen Sie neben Ihrem Solarprojekt weitere Investitionen oder suchen Sie noch Unterstützung bei der Finanzierung Ihrer Maßnahme? Dann können Sie auch eine weitere Förderung in Anspruch nehmen:
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