SolarPLUS – die Photovoltaik-Förderung für die Berliner Solarwende

Das Förderprogramm SolarPLUS verfolgt das Ziel, den Ausbau der Photovoltaik in Berlin gezielt zu unterstützen und weiter zu beschleunigen, indem die Wirtschaftlichkeit von Solaranlagen verbessert wird.

SolarPLUS ist ein Förderprogramm der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe. Die Bestimmungen des Landes Berlin zum Förderangebot finden Sie in der Förderrichtlinie (pdf).

Liebe Antragsteller:innen,

aufgrund des hohen Antragsvolumens beträgt die Bearbeitungszeit von Neuanträgen leider mehr als sechs Monate. Wir bitten um Ihr Verständnis und bedanken uns für Ihre Geduld.

Bitte prüfen Sie, welchen Antrag im Förderprogramm SolarPLUS Sie stellen möchten:

SolarPLUS (Module A - D)

Steckersolargeräte (Modul E)

Für Mieter:innen sowie selbstnutzende Eigentümer:innen von Wohnungen, Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Reihenhäusern als Erstwohnsitz in Berlin und Pächter:innen sowie Eigentümer:innen von Klein- und Erholungsgärten.

Weitere Informationen Modul E - Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke)
 

Antragssystem Modul E
Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke)

Handwerker installiert Photovoltaikanlage

Mit SolarPLUS wurde das 2022 beendete Förderprogramm EnergiespeicherPLUS erweitert und fortgeführt.

Weiterhin werden Investitionen in Stromspeicher durch Zuschüsse unterstützt. So soll der Strom, der auf dem eigenen Dach erzeugt wird, zu einem noch größeren Teil vor Ort genutzt werden können. Die Neuerungen des Programms sollen darüber hinaus helfen, Mieterstromprojekte wirtschaftlicher zu gestalten.
Zudem werden Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden gefördert, sowie Fassaden-Photovoltaikanlagen und die Kombination von Gründächern mit Solaranlagen.
Unterstützt wird auch die Vorbereitung von Solar-Projekten, indem Kosten für die Erstellung von Studien, Gutachten und Konzepten anteilig übernommen werden. Das Programm nimmt hier gezielt Unternehmen in den Fokus, die so größere Solarprojekte umsetzen können.

Antragsberechtigt sind sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen, die in Berlin in eine Photovoltaikanlage investieren.

Modul

Zuwendungsfähige Ausgaben

Förderhöhe (brutto)

A 1  Dachgutachten

A 2  Machbarkeitsstudien

A 3  Zähler- und Messkonzepte

Kosten für die Erstellung des Gutachtens bzw.
der Studie bzw. des Konzeptes

 

Privatpersonen, WEG, kleine Unternehmen: 65 %

mittlere Unternehmen: 55 %

große Unternehmen: 45 %

Dachgutachten sowie Zähler- und Messkonzepte maximal 5.000 EUR

Machbarkeitsstudien maximal 15.000 EUR

A 4  Steuerberatungen

Kosten der Erstberatung für die Veranlagung einer PV-Anlage

pauschal 226,10 €

B 1  Messplätze

 

Ausschließlich Kosten, die im Rahmen der Errichtung/Erneuerung des Zählerschrankes notwendig sind. Nicht förderfähig sind Kosten, die im Zusammenhang mit der Errichtung der PV-Anlage selbst stehen.

Privatpersonen, WEG, kleine Unternehmen: 65 %

mittlere Unternehmen: 55 %

große Unternehmen: 45 %

maximal 10.000 EUR

B 2  Zusammenlegung von Hausanschlüssen

  • Kosten für den Rückbau von alten Hausanschlüssen
    und Erneuerung bzw. Verstärkung eines bestehenden
    Hausanschlusses sowie Materialkosten für ggf. stärkere Kabel
  • Arbeitsaufwand
  • Planungskosten

Privatpersonen, WEG, kleine Unternehmen: 65 %

mittlere Unternehmen: 55 %

große Unternehmen: 45 %

maximal 5.000 EUR

C 1  Kauf Stromspeicher

  • Kosten für den Speicher (Förderung je Kilowattstunde nutzbarer Speicherkapazität)

Verfügungsberechtigte von Ein- und Zweifamilienhäusern:

300 EUR je nutzbarer kWh

maximal 15.000 EUR

 
  • Investitionskosten für den Stromspeicher
  • Investitionskosten für das Energiemanagementsystem
  • Investitionskosten für Batteriewechselrichter bzw.
    zwei Drittel der Investitionskosten für Hybridwechselrichte,
  • Kosten für die Installation des Speichers, des Energiemanagementsystems
    und des Wechselrichters

Verfügungsberechtigte von Mehrfamilienhäusern, kleine Unternehmen: 65 %

mittlere Unternehmen: 55 %

große Unternehmen: 45 %

maximal 30.000 EUR

C 2  Pacht/Leasing Stromspeicher

Förderung je Kilowattstunde Speicherkapazität des Speichers

300 EUR je nutzbarer kWh

maximal 15.000 EUR

 

D 1  Denkmalgerechte PV

 

Mehrkosten gegenüber Standard-PV-Anlage

Privatpersonen, WEG, kleine Unternehmen: 65 %

mittlere Unternehmen: 55 %

große Unternehmen: 45 %

maximal 15.000 EUR

maximal 100 Förderfälle insgesamt

D 2  Fassaden-PV

Mehrkosten gegenüber Standard-PV-Anlage

Steckersolargeräte, die an der Fassade montiert werden, fallen unter das Fördermodul E und werden im Modul D2 nicht gefördert.

Privatpersonen, WEG, kleine Unternehmen: 65 %

mittlere Unternehmen: 55 %

große Unternehmen: 45%

maximal 30.000 EUR

maximal 100 Förderfälle insgesamt

D 3  Gründach-PV

 

Mehrkosten der PV-Anlage auf einem Gründach gegenüber
Standard-PV-Anlage  (z. B. für höhere Unterkonstruktionen)

Privatpersonen, WEG, kleine Unternehmen: 65 %

mittlere Unternehmen: 55 %

große Unternehmen: 45%

maximal 15.000 EUR

maximal 100 Förderfälle insgesamt

 

Kontakt

Telefonische Erreichbarkeit Modul E (Steckersolargeräte)
Mo. - Fr. 14:00 - 17:00 Uhr
Telefon: 030 / 2125-4490

Erreichbarkeit Module A-D
Mo., Di., Do. & Fr. 10:00 - 14:00 Uhr 
Telefon: 030 / 2125-4480
solarplus@ibb-business-team.de

 

Inbetriebnahme PV-Anlage und Speicher

Kombinieren Sie SolarPLUS mit weiteren Förderangeboten

Planen Sie neben Ihrem Solarprojekt weitere Investitionen oder suchen Sie noch Unterstützung bei der Finanzierung Ihrer Maßnahme? Dann können Sie auch eine weitere Förderung in Anspruch nehmen:

Blick auf begrüntes Dach mit Solaranlage

ENEO

Zuschüsse für Energiegutachten

Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO)

Zuschüsse für die Elektrifizierung des Wirtschaftsverkehrs

Berliner InvestitionsBONUS

Zuschüsse für betriebliche Zukunftsinvestitionen

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