Häufig gestellte Fragen zum Förderprogramm Steckersolargeräte

Auf dieser Seite tragen wir die wichtigsten Antworten rund um das Berliner Förderprogramm für Steckersolargeräte– nach Themen sortiert – für Sie zusammen.

Dürfen auch Eigentümer von Wohnungen eine Förderung im Modul Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke) beantragen?

"Seit dem 10. Februar 2023 können Förderungen für Steckersolargeräte beantragt werden. Antragsberechtigt sind ausschließlich Mieterinnen und Mieter mit Erstwohnsitz in Berlin.

Im Programm SolarPLUS standen bisher ausschließlich Förderungen für Eigentümerinnen und Eigentümer zur Verfügung, die Solarprojekte umsetzen möchten. So können Eigentümer:innen Zuschüsse

  • für Speicher erhalten, die zusammen mit einer Photovoltaikanlage auf dem Dach installiert werden,
  • für den Umbau von Messplätzen und die Zusammenlegung von Hausanschlüssen,
  • für die Mehrkosten bei der Installation besonderer Photovoltaikanlagen und
  • für Gutachten und Studien zur Vorbereitung von Photovoltaikprojekten und für Steuerberatungen im Zusammenhang mit der Nutzung einer Photovoltaikanlage.

Auch Wohnungseigentümergemeinschaften sind für die Module A (Gutachten/Studien/Steuerberatungen), B (Messplätze/Zusammenlegen von Hausanschlüssen), C (Speicher) und D (Sonderanlagen-Boni) antragsberechtigt.

Rund 83 Prozent der Berlinerinnen und Berliner wohnen zur Miete. Sie hatten bisher keine Möglichkeit, Zuschüsse für die Erzeugung von Strom aus Photovoltaikanlagen zu erhalten. Mit dem Fördermodul E Steckersolargeräte ist dies nun möglich. Da die Gelder, die für die Förderung von Steckersolargeräten zur Verfügung stehen, begrenzt sind, wurde die Gruppe der Antragstellenden auf Mieterinnen und Mieter und die Anzahl der Förderungen auf 14.000 Förderfälle begrenzt.

Wir werden beobachten, wie das neue Fördermodul angenommen wird und SolarPLUS gegebenenfalls anpassen."

Was gilt bei einer eventuellen Barzahlung bzw. Ratenzahlung?

Bitte beachten Sie, dass eine Barzahlung für das Steckersolargerät nicht förderfähig ist und entsprechende Nachweise nicht akzeptiert werden. Zudem müssen vor einer Auszahlung der Förderung die Zuwendungsmittel verwendet worden sein. Bei einer Ratenzahlung für das Steckersolargerät, muss eine Anzahlung mindestens in Höhe des Zuschusses vereinbart und bei Beantragung der Auszahlung nachgewiesen werden.

Bildnachweise: Robert Herhold von Adobe Stock // fauxels von pexels

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