Häufig gestellte Fragen zum Förderprogramm Steckersolargeräte

Auf dieser Seite tragen wir die wichtigsten Antworten rund um das Berliner Förderprogramm für Steckersolargeräte– nach Themen sortiert – für Sie zusammen.

Dürfen auch Eigentümer:innen von Wohnungen eine Förderung im Modul Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke) beantragen?

Mit der nochmaligen Erweiterung des Fördermoduls Steckersolargeräte erhalten neben Berliner Mieter:innen auch selbstnutzende Eigentümer:innen von Wohnungen, Ein- und Zweifamilienhäusern, Reihenhäusern sowie Pächter von Klein- und Erholungsgärten die Möglichkeit, Teil der Solarwende zu werden. Insbesondere für Wohnungseigentümer:innen ist eine Erklärung abzugeben, dass die Installation eines Steckersolargerätes einer bestehenden Haus- bzw. Gemeinschaftsordnung nicht entgegen steht.

Kann die Förderung im Modul E mehrfach beantragt werden?

Sofern Antragstellende sowohl Mieter:in bzw. Eigentümer:in einer Wohnung bzw. eines Hauses sind, welches sie selbst nutzen und gleichzeitig Pächter:in eines Klein- bzw. Erholungsgartens, kann die Förderung für beide Investitionsobjekte beantragt werden. Eine mehrfache Beantragung für ein- und dasselbe Investitionsobjekt ist hingegen nicht möglich.

Was gilt bei einer eventuellen Barzahlung bzw. Ratenzahlung?

Bitte beachten Sie, dass eine Barzahlung für das Steckersolargerät nicht förderfähig ist und entsprechende Nachweise nicht akzeptiert werden. Zudem müssen vor einer Auszahlung der Förderung die Zuwendungsmittel verwendet worden sein. Bei einer Ratenzahlung für das Steckersolargerät, muss eine Anzahlung mindestens in Höhe des Zuschusses vereinbart und bei Beantragung der Auszahlung nachgewiesen werden.

Bildnachweise: Robert Herhold von Adobe Stock // fauxels von pexels

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