IBB Business Team

Förderprogramm SolarPLUS, Modul E Steckersolargeräte – Änderung der Richtlinie

- Antragsberechtigt sind alle Selbstnutzer:innen von Wohneigentum (Miete und Eigentum) als Erstwohnsitz und Pächter:innen von Kleingärten und Erholungsgärten.
- Für Inselanlagen entfällt die Pflicht zur Anmeldung beim Stromnetz und die Registrierung im Marktstammdatenregister.
- Kombination des Moduls E mit den Modulen A-D möglich. Speicher für Steckersolargeräte sind jedoch nicht förderfähig.
- Neben einer Errichtung an Balkonen und Fassaden ist nun auch eine Errichtung an Zäunen oder ebenerdig möglich.

Solateure auf Solardach

Mit dem Programm SolarPLUS fördert der Berliner Senat für Wirtschaft, Energie und Betriebe seit September 2022 gezielt den Ausbau der Stromerzeugung mit Photovoltaikanlagen. Im Februar 2023 wurde das Programm um das Modul E, die Förderung für Steckersolargeräte für Mieter:innen, ergänzt. Insgesamt wurden 3774 Anträge (Stand 15.09.2023) für ein Steckersolargerät eingereicht.

Dirk Maass, Geschäftsführer der IBB Business Team GmbH, sieht die Ergänzungen als wichtigen Schritt auf dem Weg Berlins zur Solarcity:

„Die Richtlinienänderungen spiegeln die direkten Rückmeldungen unserer Kund:innen wider, die wir in den Gesprächen unserer Förder-Hotline erhalten haben. Wir freuen uns, dass das Programm durch dieses konstruktive Feedback noch attraktiver wird und sind somit guter Dinge, dass wir mit den weiter steigenden Antragszahlen den Solarausbau in Berlin schneller voranbringen – und damit ein ganzes Stück weiter auf dem Weg in ein klimaneutrales Berlin sind.“

Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Berlin hat die Förderrichtlinie überarbeitet und den Bedürfnissen der Berliner:innen angepasst. Erweitert wurde der Kreis der Antragsberechtigten: Im Modul E, den Steckersolargeräten, haben neben Mieter:innen nun auch Eigentümer:innen die Möglichkeit, einen Zuschuss für ein Steckersolargerät für ihr selbstgenutztes Eigentum zu beantragen.

Zusätzlich sind Pächter:innen von Kleingärten und Erholungsgärten antragsberechtigt. Die Installation erfolgt auf eigenes Risiko, sofern der oder die Verpächter:in des Klein- bzw. Erholungsgartens später einen Rückbau verlangt. Zudem müssen die Antragstellenden bestätigen, dass die schriftliche Zustimmung der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückseigentümers bzw. vom Zwischenpächter (Bezirksverband der Kleingärtner) vorliegt, wenn das Steckersolargerät auf Dachflächen von Lauben oder anderen Gebäuden im Garten installiert wird. Eine Zustimmung ist ausdrücklich nicht notwendig, wenn das Steckersolargerät an Terrasseneinfassungen, Fassaden oder Zäunen angebracht oder auf Terrassen oder anderen Flächen ebenerdig aufgestellt wird.

Ein Steckersolargerät kann sowohl für den Erstwohnsitz, als auch für den gepachteten Garten beantragt werden.

Für Inselanlagen (kein Anschluss an ein öffentliches Stromnetz) entfällt die Pflicht zur Stromnetz-Anmeldung und die Registrierung im Marktstammdatenregister.

Fördermittel im Programm SolarPLUS können miteinander kombiniert werden, wenn die Fördervoraussetzungen z.B. für die Module A-D und das Modul E gleichermaßen erfüllt sind. Speicher für Steckersolargeräte werden jedoch, insbesondere im Modul C des Förderprogramms, nicht gefördert.

Kontakt und Antragstellung

Die Fördermaßnahme wird von der IBB Business Team GmbH, einer 100%igen Tochter der IBB Gruppe, umgesetzt.

Das Team Steckersolargeräte (SolarPLUS, Modul E) erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten:

Telefon: 030 / 2125-4490 (Mo. - Fr., 09:00 - 17:00 Uhr)
Mail: steckersolargeraete@ibb-business-team.de

Das Antragssystem und weitere Informationen finden Sie unter www.ibb-business-team.de/steckersolargeraete/.

Weitere Fördermöglichkeiten im Programm SolarPLUS

Sie interessieren sich für weitere Fördermöglichkeiten? Im Programm SolarPLUS können Sie Zuschüsse zu unterschiedlichen Formen und Stadien von Solarprojekten beantragen. Folgende Module stehen neben dem Modul E, Steckersolargeräte, zur Verfügung:

  • Modul A: Gutachten, Studien, Konzepte und Beratung zu Solarprojekten
  • Modul B: Messplätze und die Zusammenlegung von Hausanschlüssen
  • Modul C: Kauf und Pacht/Leasing von Stromspeichern
  • Modul D: Denkmalgerechte PV, Fassaden-PV, Gründach-PV

Das Team der SolarPLUS Förderung erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten:

Tel.: 030 / 2125-4480 (Mo, Di, Do, Fr von 10:00 – 14:00 Uhr)

Mail: solarplus@ibb-business-team.de

Das Antragssystem und weitere Informationen finden Sie unter www.ibb-business-team.de/solarplus.

 

 

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