Mit einer veränderten Richtlinie öffnet sich das im Dezember 2020 gestartete Berliner Förderprogramm für mehr Verkehrssicherheit auch für Systeme ohne Kamera-Monitor. Eine Zulassung durch das Kraftfahrtbundesamt ist weiterhin erforderlich. Die Anpassung unterstreicht, dass auch anderweitige Systeme in punkto Sicherheit den Kamera-Monitor-Systemen mindestens ebenbürtig sind.
Die Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe kommt damit vermehrten Nachfragen der Branche nach, die auch andere Abbiegeassistenzsysteme als die bisher förderfähigen Kamera-Monitor-Systeme verbunden mit einem akustischen Warnsignal praktikabler bei mindestens gleichbleibender Zuverlässigkeit beurteilt.
Ziel der Fördermaßnahme ist die Vermeidung von Abbiegeunfällen und damit der Schutz von insbesondere Radfahrer:innen und Fußgänger:innen.
Das Förderprogramm „Abbiegeassistent Berlin“ richtet sich an in Berlin tätige Unternehmen sowie freiberuflich oder gemeinnützig Tätige, welche in Berlin Lkw betreiben. Sie erhalten eine Förderung von bis zu 1.500 Euro für die freiwillige Nachrüstung ihrer Bestandsfahrzeuge mit einem Abbiegeassistenzsystem. Maximal können je antragstellendem Unternehmen bis zu 20 Systeme gefördert werden. Eine klare Investition in Berlins Verkehrssicherheit.
Die Pressemeldung des Berliner Senats finden Sie hier.
Zur Vorstellung des Förderprogramms gelangen Sie über diesen Link.