Beantragen des Zuschusses zur Energieberatung durch ENEO
Um eine ENEO-Förderung zu erhalten, müssen die nachfolgenden Kriterien und Rahmenbedingungen erfüllt werden:
- Die Immobilie muss sich in Berlin befinden und überwiegend wohnwirtschaftlich genutzt werden.
- Das Energiegutachten kann nur von einer/einem in unserem Energieberater-Pool gelisteten Energieberater:in erstellt werden.
- Die Beauftragung eines Energiegutachtens durch eine ENEO-Energieberaterin/einen ENEO-Energieberater darf erst erfolgen, nachdem der Antrag gestellt wurde.
- Der Start der Sanierungsarbeiten soll innerhalb von 12 Monaten ab Zugang der Fördervereinbarung erfolgen.
- Eigentümerinnen bzw. Eigentümer können die ENEO-Förderung pro Gebäude nur einmalig erhalten
- Eigentümerinnen bzw. Eigentümer dürfen pro Jahr nicht mehr als drei ENEO-Förderzusagen für Gebäude in ihrem Bestand erhalten.
- Die ENEO-Förderung ist nicht übertragbar (z. B. bei Verkauf des Wohngebäudes).
- Die Auszahlung des ENEO-Zuschusses erfolgt in zwei Teilbeträgen: Die erste Hälfte, wenn das Energiegutachten erstellt und bezahlt wurde, die letzte Hälfte nach Umsetzung mindestes einer im Gutachten empfohlenen Maßnahme.
- Eine Durchführung der Maßnahmen aus dem Energiegutachten ist nicht verpflichtend. Werden die Maßnahmen allerdings nicht umgesetzt, verfällt der Anspruch auf die Auszahlung der zweiten Zuschusshälfte.
- Das Programm ist als Zuschuss eine De-minimis-Beihilfe im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 (siehe Merktblatt). Das bedeutet: Wenn Sie bereits eine De-Minimis-Beihilfe erhalten, so darf der Gesamtbetrag dieser Beihilfen insgesamt die 300.000 EUR innerhalb von drei vorangegangenen Jahren nicht überschreiten (Beispiel: Für eine De-minimis-Beihilfe, die am 8. Juni 2024 gewährt wird, beginnt der relevante Betrachtungszeitraum für alle vorangegangenen zu berücksichtigenden De-minimis-Beihilfen ab 8. Juni 2021).
- Der/die Antragsteller:in, soweit es sich um eine juristische Person handelt, muss sich vor Antragstellung gem. Nr. 1-5 AV S 44 LHO in der Transparenzdatenbank des Landes Berlin registrieren lassen.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung im Rahmen von ENEO. Die individuelle Prüfung des Antrags und die Durchführung der Fördermaßnahme obliegt der Verantwortung der IBB Business Team GmbH und der Investitionsbank Berlin.
So beantragen Sie den Zuschuss für Energiegutachten
Für ENEO erfolgt die Beantragung über unser elektronisches Antrags- und Verwaltungssystem. Hier werden auch die notwendigen Unterlagen hochgeladen.
Es führt Sie mit Hilfetexten und übersichtlichen Checklisten durch die Antragstellung.
Klicken Sie hier, um ins elektronische Antragssystem zu gelangen.
Sie finden hier auch eine Anleitung, wie Sie sich im Antrags- und Verwaltungssystem anmelden und einen Förderantrag anlegen und absenden.
Antragsprozess der Förderung für Energieberatung
Ihr ENEO-Team
Telefon: 030 / 2125-2365
eneo@ibb-business-team.de
Energieberater-Pool
Jetzt Antrag stellen
So beantragen Sie die Auszahlung der ENEO-Förderung
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung der Auszahlung der ENEO-Zuschüsse ausschließlich im elektronischen Antragssystem erfolgt.
Laden Sie hierfür bitte die benötigten Unterlagen im Antragssystem im Bereich "Auszahlung" hoch und ergänzen die dort vorzunehmenden Eingaben. Auf der Seite "Übersicht" finden Sie zudem weitere hilfreiche Informationen.
Schließen Sie die Beantragung der Auszahlung anschließend durch Drücken des Buttons "Auszahlung anfordern" ab und speichern den Vorgang.
Die Ausschüttung der Fördermittel erfolgt ausschließlich nach Maßgabe vorhandener Finanzmittel des Landes Berlin.
Förderanträge werden nach der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Antragsunterlagen bewilligt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Benötigte Dokumente
Im Laufe des eAntrages benötigen Sie folgende Angaben und Dokumente (mit max. 10 MB):
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung und – sofern erforderlich – Aufenthaltstitel
- bei Kapitalgesellschaften: Handelsregisterauszug (nicht älter als 1 Jahr) oder bei Gewerbebetrieben: Gewerbeanmeldung
- Grundbuchauszug (nicht älter als 3 Jahre)
- Bei Wohneigentümergemeinschaften: Nachweise der Vertretungsregelungen
- Angebot der Energieberaterin/des Energieberaters
- Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre, aus denen der Verbrauch und die Energiekosten ersichtlich sind
- Kontodaten (IBAN)
- ggf. De-minimis-Bescheinigungen der letzten drei vorangegangenen Jahre
- für Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, UG, AG): Nachweis der Erfassung Ihrer Unternehmensdaten in der Transparenzdatenbank der Berliner Senatsverwaltung
Transparenzdatenbank
Für Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, UG, AG) ist die Erfassung der Unternehmensdaten in der Transparenzdatenbank der Berliner Senatsverwaltung zwingend vorgeschrieben. Wir bitten Sie, darauf zu achten, dass die für das Unternehmen erforderlichen Pflichteingaben (Anschrift, Sitz, Rechtsform, Tarifgebundenheit und Entscheidungsträger) in der Transparenzdatenbank hinterlegt sind.
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Kombinieren Sie ENEO mit weiteren Förderangeboten
Planen Sie neben der Energieberatung weitere Investitionen in Ihre Immobilie? Dann können Sie ENEO mit anderen Förderangeboten kombinieren:
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