Förderprogramm zum 31.12.2021 beendet

Die Richtlinie des Förderprogramms LastenradPLUS war bis zum 31.12.2021 befristet und das Förderprogramm wurde plangemäß beendet. Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich.

LastenradPLUS: Das Antragsverfahren

Die Beantragung einer Lastenradförderung erfolgt elektronisch im Antragssystem der IBB Business Team GmbH. Dadurch ist ein schnelles und effizientes Bewilligungsverfahren sichergestellt. Sie können hier bequem sämtliche Daten eingeben und hochladen und jederzeit Änderungen vornehmen.

Abwicklung und Antragstellung über das elektronische Verwaltungssystem

Für die Antragstellung müssen die folgenden zeitlichen und inhaltlichen Schritte eingehalten werden:

  1. Stellen des Zuwendungsantrags

Der Förderantrag muss über das elektronische Antrags- und Verwaltungssystem vor dem Kauf des Lastenrades bzw. Lastenanhängers gestellt werden.

  1. Prüfung und Bewilligung

Der Förderantrag wird von der IBB Business Team GmbH geprüft. Eine Bewilligung wird dann erteilt, wenn die antragstellende Person alle Förderkriterien erfüllt und die Mittel aus dem Förderprogramm noch nicht ausgeschöpft wurden.

  1. Einleitung des Kaufs

Der Kauf eines Lastenrades darf erst nach der Zustellung der Bewilligung bzw. nach Eingang der Bestätigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns durch die IBT eingeleitet werden.

Der Bewilligungszeitraum beträgt zwei Monate. In begründeten Ausnahmefällen kann der Zeitraum durch die IBB Business Team GmbH verlängert werden.  

Folgende Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt

  • Elektronischer Antrag auf Förderung unter Benennung des Fördergegenstands und einer Beschreibung des geplanten Einsatzes
  • Angebot für den Fördergegenstand
  • Nachweise der Antragsberechtigung
    • aktueller Handels-, Gewerbe- oder Vereinsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung (Einzelfirmen) beziehungsweise Nachweis der freiberuflichen Tätigkeit (bei Freiberuflern durch Bestätigung des/der Steuerberater:in oder Finanzamt), aus dem hervorgeht, dass der Sitz oder eine Niederlassung in Berlin existiert
    •  Bei Vereinen muss deren gewerbliche oder gemeinnützige Tätigkeit zusätzlich nachgewiesen werden.
  • De-minimis-Erklärung
  • Es ist eine Kontaktperson mit entsprechenden Kontaktdaten (Adresse, E-Mail, Telefon, Fax) zu benennen.
  • Für juristische Personen (z. B. GmbH, UG, AG) ist die Erfassung der Unternehmensdaten in der Transparenzdatenbank der Berliner Senatsverwaltung zwingend vorgeschrieben. Wir bitten Sie, darauf zu achten, dass die für das Unternehmen erforderlichen Pflichteingaben (Anschrift, Sitz, Rechtsform, Tarifgebundenheit und Entscheidungsträger) in der Transparenzdatenbank hinterlegt sind. Diese ID ist im Antragsystem anzugeben.

Hier geht es zur Transparenzdatenbank

 

Stellen Sie zum ersten Mal einen Förderantrag im elektronischen Antragssystem?

Für eine Neuanmeldung ist eine einmalige Registrierung nötig. Sie erhalten im Rahmen Ihrer Anmeldung einen Benutzernamen und ein Passwort, das aus datenschutzrechtlichen Gründen in zwei aufeinanderfolgenden E-Mails ausgegeben wird. Um Ihr Passwort zu bekommen, müssen Sie die in den Mails enthaltenen Links bestätigen.

Förderantrag stellen: So geht es

Nach Ihrer Anmeldung im Antragssystem werden Ihnen alle aktuell gültigen Förderprogramme angezeigt. Wählen Sie hier Das Förderprogramm „LastenradPLUS“ aus. Indem Sie ein „Projekt anlegen“, können Sie einen neuen Antrag stellen. Die benötigten Daten und Unterlagen werden über ein Formular abgefragt. Einzureichende Dokumente können Sie in verschiedenen Formaten (pdf, doc, docx, ppt, pptx, xls, xlsx) hochladen.

Die Bearbeitung Ihres Antrags beginnt, nachdem Sie alle Unterlagen final eingereicht haben und den Button „Antrag einreichen“ gedrückt haben.

Den Bescheid erhalten Sie im Original per Post. Sie können sämtliche Bescheide zusätzlich über das Antrags- und Verwaltungssystem abrufen.

Hinweis zu fehlenden Unterlagen

Sollten wir während der Bearbeitung feststellen, dass Unterlagen fehlen, dann informieren wir Sie per Mail darüber. Es entstehen Ihnen keine Mehrkosten.

Kontakt

Mo, Di & Do, Fr: 10:00 - 14:00 Uhr
Telefon: 030 / 2125-4480
lastenradplus@ibb-business-team.de

Auszahlung der Förderung

Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt erst nach Kauf/Erwerb des Lastenrades bzw. Fahrradanhängers. Für die Auszahlung sind insbesondere folgende Unterlagen einzureichen:

  • Nachweis über Erwerb des Lastenrades, E-Lastenrades oder Fahrradanhängers.

Bitte beachten Sie, dass Barzahlungsquittungen als Nachweis für die Zahlung nicht anerkannt werden.

Weitere Hinweise

Es besteht kein Rechtsanspruch für die Auszahlung der Mittel. Die IBB Business Team GmbH prüft die Anträge nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und ihrem zeitlichen Eingang.

Bildnachweise: Frederik Clement // TommL von iStock // fauxels von Pexels

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