Förderprogramm zum 31.12.2021 beendet

Die Richtlinie des Förderprogramms LastenradPLUS war bis zum 31.12.2021 befristet und das Förderprogramm wurde plangemäß beendet. Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich.

Förderkriterien für den Zuschuss für Lastenfahrräder

Die Lastenradförderung ist ein Anreiz für Unternehmen, Vereine, Verbände und selbständig Tätige in Berlin, die die Anschaffung eines Lastenfahrrades oder eines Lastenanhängers für die gewerbliche, freiberufliche oder gemeinnützige Nutzung im Berliner Wirtschaftsverkehr planen. Die Mittel werden vom Land Berlin vergeben und dürfen ausschließlich für den hier genannten Zweck verwendet werden. An welche Förderkriterien die Vergabe der Mittel geknüpft ist, können Sie an dieser Stelle nachlesen.

Voraussetzungen für eine Förderung

Gefördert wird der Kauf von Lastenrädern zum Transport von

  • großen und/oder schweren Gegenständen
  • Lasten mit einer besonderen Transporteinrichtung

Förderfähig sind sowohl Lastenräder mit und auch ohne einen unterstützenden elektrischen Motor.

Form der Zuwendung

Antragstellende erhalten einen Zuschuss zur Anschaffung von Lastenrädern als nicht rückzahlbare Zuwendung zum Kauf in Form einer Festbetragsfinanzierung. Diese Projektförderung kann mehrfach im Rahmen der Laufzeit des Förderprogramms, jedoch für insgesamt maximal 10 Fahrzeuge je antragstellender Person, gewährt werden.

Art und Höhe der Zuwendungen

Die Förderung kann für die folgenden Verkehrsmittel beantragt werden:

  • Kauf von konventionellen Lastenrädern
    für den Kauf von konventionellen Lastenfahrrädern können Zuwendungen in Höhe von bis zu 1.000 EUR je Fahrzeug beantragt werden. Dazu gehören sowohl ein- als auch mehrspurige Lastenräder
     
  • Kauf von E-Lastenrädern
    Für den Erwerb von elektrisch unterstützten Lastenrädern werden Zuschüsse in Höhe von bis zu 2.000 EUR je Fahrzeug gewährt.
     
  • Kauf von Anhängern zum Lastentransport

Förderfähig sind auch Fahrradanhänger, die zum Lastentransport vorgesehen werden. Die maximale Höhe der Zuwendung je Fahrzeug liegt bei 500 EUR.

Die Förderung ist auf maximal zehn Fahrzeuge je Antragstellender Person begrenzt. Mit der Beschaffung der Lastenfahrräder darf zum Zeitpunkt der Bewilligung bzw. der Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn durch die IBT GmbH noch nicht begonnen worden sein.

Auszahlung der Förderung als De-minimis-Beihilfe

Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe ausgezahlt. Dabei handelt es sich um eine bundesweite Förderung, die Unternehmen aus nahezu allen Wirtschaftsbereichen beantragen können. Innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren darf der Höchstbetrag von 200.000 EUR Förderung nicht überschritten werden

 

 

Kontakt

Mo, Di & Do, Fr: 10:00 - 14:00 Uhr
Telefon: 030 / 2125-4480
lastenradplus@ibb-business-team.de

Förderung im Detail

Bildnachweise: Frederik Clement // TommL von iStock // fauxels von Pexels

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