LastenradPLUS – beendetes Förderprogramm mit Zuschüssen für gewerblich, freiberuflich und gemeinnützig genutzte Lastenräder in Berlin
Lastenräder sind eine klimafreundliche Alternative zu Diesel- oder Benzinfahrzeugen, die sich hervorragend in den Berliner Wirtschaftsverkehr integrieren lassen. Insbesondere im gewerblichen Bereich nimmt die Nutzung der Lastenräder stetig zu. Um Betriebe, Vereine und Selbstständige zu motivieren, auf Lastenfahrräder umzusteigen, hat die Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz in 2021 eine gewerbliche Lastenradförderung initiiert.
Förderprogramm zum 31.12.2021 beendet
Die Richtlinie des Förderprogramms LastenradPLUS war bis zum 31.12.2021 befristet und das Förderprogramm wurde plangemäß beendet. Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich.

Wettbewerbsvorteile für Unternehmen durch die Nutzung von Lastenfahrrädern
Lastenräder sind gerade auf kurzen Wegen häufig schneller, kostengünstiger und umweltfreundlicher als diesel- oder benzingetriebene Fahrzeuge. Für Unternehmen in Berlin können sich durch die Umstellung auf diese Transportmittel erhebliche Wettbewerbsvorteile ergeben:
- Reduktion der Betriebskosten
- Potenziale für das Marketing (Werbebotschaften auf den Rädern)
- Baustein für eine ökologische Unternehmenspolitik
- Gewinnung neuer Zielgruppen
- Schnellere Transportwege (z.B. bei Essenslieferungen)
- Höhere Planbarkeit bei der Zustellung von Sendungen
- Optimierung logistischer Prozesse
Lastenfahrräder haben zudem einen wesentlich geringeren Flächenverbrauch, was einen Beitrag zur Entspannung der Parksituation und des allgemeinen Verkehrsflusses leistet.
Was bezuschusste die Förderung?
Gefördert wurde die Anschaffung von gewerblich, gemeinnützig oder freiberuflich genutzten Lastenrädern, E-Lastenrädern oder zum Lastentransport vorgesehenen Fahrradanhängern.
Wer konnte LastenradPLUS beantragen?
Antragsberechtigt sind im Rahmen der Förderrichtlinie ausschließlich in Berlin ansässige und hier tätige
- Unternehmen,
- selbstständig Tätige und
- Vereine.
Wie hoch war die Förderung?
Für den Kauf von
- konventionellen Lastenrädern erhielten Sie Zuwendungen in Höhe von max. 1.000 EUR,
- für elektrisch unterstütze Lastenräder wurden bis zu 2.000 EUR Zuschuss gewährt und
- für den Erwerb von zum Lastentransport vorgesehenen Fahrradanhängern sollten bis zu 500 EUR Anteilsfinanzierung erfolgen.
Die Förderung wurde als nicht rückzahlbare Zuwendung in Form einer Festbetragsfinanzierung gewährt.
Antragstellung
Den Antrag konnten Sie online über das elektronische Antrags- und Verwaltungssystem einreichen. Bitte achten Sie auf die Vollständigkeit der erforderlichen Unterlagen. Die Auszahlung erfolgt erst nach dem Kauf des Lastenrads bzw. Transportanhängers.
Kombinieren Sie LastenradPLUS mit weiteren Förderangeboten
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Kontakt
Mo, Di & Do, Fr: 10:00 - 14:00 Uhr
Telefon: 030 / 2125-4480
lastenradplus@ibb-business-team.de
Förderkriterien
Förderrichtlinie
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