So reichen Sie Ihren Verwendungsnachweis für die Förderung Abbiegeassistent Berlin ein
Neuanträge sind nicht mehr möglich! Das Programm ist beendet.
Den Verwendungsnachweis für Ihr Abbiegeassistenzsystem reichen Sie im elektronischen Antragssystem ein. Sollten Sie Fragen haben, wenn Sie sich an die Förderberater:innen der IBB Business Team GmbH.
Einzureichende Unterlagen
Folgende Dokumente müssen vollständig bei Antragstellung eingereicht werden:
- Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder Nachweis einer gemeinnützigen (z. B. Auszug aus Vereinsregister) oder freiberuflichen Tätigkeit (Bestätigung der Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit beim Finanzamt)
- Nachweis über eine Betriebsstätte in Berlin
- Nachweis über die Absicht (Angebot des/der Anbieter:in/Hersteller:in von Abbiegeassistenzsystemen) des Erwerbs, des Leasings oder der Miete eines Abbiegeassistenzsystems gemäß Ziffer 4.1 der Förderrichtlinie.
- Die Allgemeine Betriebserlaubnis des Kraftfahrtbundesamtes für das zu fördernde Abbiegeassistenzsystem
- Die Zulassungsbescheinigung für die nachzurüstenden Fahrzeuge bzw. den Leasing- oder Mietvertrag
- Die Zustimmung der Eigentümer:innen des Lkws für den Einbau des Abbiegeassistenzsystems bei Leasing- oder Mietverträgen.
Unterschreitung der Mindestlaufzeit von 24 Monaten
Sollte die Zweckbindungsfrist von 24 Monaten unterschritten werden, muss dies der IBB Business GmbH unverzüglich mitgeteilt werden. Dies betrifft auch eine vorzeitige technische Abschaltung des Abbiegeassistenten, den Ausbau, den Verkauf oder die Verschrottung des geförderten Abbiegeassistenzsystems sowie eine Vorzeitige Beendigung des Leasing- oder Mietvertrages. Bei einem kürzeren Nutzungszeitraum ist die Förderung grundsätzlich nebst Zinsen zu erstatten.
Was verstehe ich unter der Zweckbindungsfrist für den Abbiegeassistent?
Für den nachgerüsteten Abbiegeassistent besteht eine Mindestnutzungsdauer von 24 Monaten (beginnend mit dessen Abnahme) – die sogenannte Zweckbindungsfrist. Sollte diese Frist nicht erreicht werden, muss dies an die IBB Business GmbH gemeldet werden. Dies betrifft auch eine vorzeitige technische Abschaltung des Abbiegeassistenten, den Ausbau, den Verkauf oder die Verschrottung des geförderten Abbiegeassistenzsystems sowie eine Vorzeitige Beendigung des Leasing- oder Mietvertrages. In diesem Fall ist die Förderung des Lkw Abbiegeassistenten vollständig zu erstatten und zu verzinsen.
Wie definiert sich der Bewilligungszeitraum für das Förderprogramm?
Der Bewilligungszeitraum durch Abbiegeassistent Berlin beginnt am Tag, an dem Zuwendungsbescheid ausgestellt wird und endet mit dem Tag der technischen Abnahme des eingebauten Abbiegeassistenzsystems.
Kann ich meinen Abbiegeassistent von mehreren öffentlichen Stellen fördern lassen?
Nein. Eine Förderung durch das Programm Abbiegeassistent Berlin ist nur dann zulässig, wenn Ihre Ausrüstung mit einem Abbiegeassistenzsystem bisher von keiner anderen öffentlichen Stelle gefördert wird.
Kontakt
Mo, Di & Do, Fr: 10:00 - 14:00 Uhr
Telefon: 030 / 2125-4480
aas@ibb-business-team.de
Förderrichtlinie
Kombinieren Sie Abbiegeassistent Berlin mit weiteren Förderangeboten
Wir haben für Sie das passende Förderprogramm im Angebot, bieten Vielfalt und unterstützen Sie beim Unternehmenswachstum.
Coaching BONUS
Zuschüsse zu Business-Coaching für KMU, Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen
Digitalprämie Berlin
Zuschüsse zur Digitalisierung von Arbeits-, Produktions- & Managementprozessen, IT-Sicherheit & Digitale Qualifizierung
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