Aufgrund von laufenden Abstimmungen des Berliner Senates zum Haushalt 2025 verzögert sich im Moment die Bewilligung von Anträgen. Neubewilligungen erfolgen voraussichtlich wieder ab dem 01.12.2024. Das Förderprogramm ist weiter für Anträge geöffnet. Anträge werden bearbeitet und bis zu einer Bewilligung vorbereitet.

Wir bitten Sie um Ihr Verständnis und danken für Ihre Geduld.

Investitionszuschuss für Berliner Unternehmen: Das Förderprogramm Berliner InvestitionsBONUS

Der Berliner InvestitionsBONUS ist ein vom Land Berlin initiiertes Förderprogramm, das kleinen, mittleren und Großunternehmen sowie hauptberuflich Soloselbstständigen und freiberuflich Tätigen mit Firmensitz in Berlin einen Investitionszuschuss ermöglicht. Das Förderprogramm ist grundsätzlich branchenoffen, richtet sich aber vorwiegend an die von der Pandemie besonders geschwächten Branchen wie Einzelhandel, Gastronomie, die Tourismuswirtschaft sowie Dienstleistungs- und Handwerksunternehmen. Damit wird die bisherige Förderlücke geschlossen.

Die Bestimmungen des Landes Berlin zum Förderangebot finden Sie in der Förderrichtlinie (pdf).

Pflanze aus geldstücken wachsend durch Hände geschützt

Steigerung der Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Berlin durch Investitionsförderung

Mit dem Förderprogramm Berliner InvestitionsBONUS sollen für Berliner Unternehmen Anreize für notwendige Zukunftsinvestitionen geschaffen werden. Ziel ist es, die ansässigen KMU, Großunternehmen, Soloselbstständigen und Freiberufler:innen zu stärken, um die Wettbewerbsfähigkeit und die Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Berlin zu steigern.

Förderungen sind in folgenden Bereichen möglich:

  • Errichtung einer neuen Betriebsstätte
  • Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte
  • Diversifizierung der Tätigkeit
  • Änderung Produktionsprozess
  • Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte

Darüber hinaus soll durch die Förderung ein Anreiz für besonders nachhaltige Investitionsmaßnahmen geschaffen werden.

Wer kann den Berliner InvestitionsBONUS beantragen?

Die Förderung richtet sich an:

die in Berlin mit einem Firmensitz oder einer Betriebsstätte ansässig sind und in der Hauptstadt die zu beantragenden Zukunftsinvestitionen durchführen möchten.

Soloselbstständige und freiberuflich Tätige müssen ihre Einkünfte mindestens zu 51 % aus selbständiger Tätigkeit beziehen und diese in Berlin versteuern.

Das Programm ist grundsätzlich branchenoffen. Der Fokus richtet sich dabei unter anderem auf die Branchen:

  • Gastronomie,
  • Einzelhandel,
  • Beherbergungs- und Tourismusstätten,
  • Dienstleistungs- und Handwerksunternehmen
  • und alle gelisteten Branchen in der GRW-Positivliste und bedingten Positivliste, wenn die Betriebsstätte im Nichtfördergebiet liegt

Nicht antragsberechtigt sind:

  • Unternehmen, die aktuell eine GRW-Förderung beantragen und genehmigt bekommen haben seit Januar 2024
  • selbstständige Ärzt:innen, Zahnärzt:innen, Tierärzt:innen, Rechtsanwält:innen, Notar:innen, Patentanwält:innen, Wirtschaftsprüfer:innen, Steuerberater:innen etc.,
  • Krankenhäuser, Kliniken, Sanatorien oder ähnliche Einrichtungen,
  • Unternehmen in Schwierigkeiten,
  • Unternehmen, die sich mehrheitlich im Besitz der öffentlichen Hand befinden, sowie
  • Flughäfen.

Was bezuschusst das Berliner Förderprogramm für Investitionszuschüsse?

Im Rahmen des Berliner InvestitionsBONUS werden Investitionen gefördert, die die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens sicherstellen. Antragsberechtigte Unternehmen und Personen erhalten sachkapitalbezogene Zuschüsse für ausschließlich externe Ausgaben. Darüber hinaus kann ein Nachhaltigkeitsbonus für besonders nachhaltige Investitionen gewährt werden. Bei Großunternehmen ist die nachhaltige Investition nachweislich verpflichtend.

Konkret kann die Förderung für folgende Investitionen beantragt werden:

  • Aktivierungsfähige Ausgaben für Wirtschaftsgüter (u. a. Anlagen, Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung)
  • Mobile Wirtschaftsgüter, die innerhalb Berlins eingesetzt werden
  • Aktivierungsfähige immaterielle Wirtschaftsgüter (u. a. Software-Lizenzen, Patente, Betriebslizenzen, patentierte & nicht patentierte technische Kenntnisse)
  • Gemietete oder geleaste mobile Wirtschaftsgüter, sofern diese zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses beim Antragsteller aktiviert werden
  • Übernahme einer geschlossenen oder von der Schließung bedrohten Betriebsstätte: Förderfähige Anschaffungskosten der Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens bis zur Höhe des Marktpreises (Förderung der Buchwerte)
  • Mietkosten für in der Betriebsstätte genutzte Software (sog. Software as a Service) im Beihilferegime De-minimis

Alle geförderten Wirtschaftsgüter müssen mindestens zwei bzw. drei Jahre und bei Großunternehmen 5 Jahre nach Abschluss des Investitionsvorhabens in der geförderten Betriebsstätte verbleiben.

Die Förderung kann nicht beantragt werden für:

  • interne und betriebliche Personal- und Verwaltungsausgaben sowie Barzahlungen,
  • Wirtschaftsgüter, die von verflochtenen Unternehmen erworben werden,
  • bereits durch andere Förderprogramme der EU geförderte Leistungen und Maßnahmen,
  • Investitionen für die Ersatz- und Ergänzungsbeschaffung,
  • Anschaffungs- und Herstellungskosten für PKW, LKW und sonstige Transportfahrzeuge, die im Straßenverkehr zugelassen sind und primär dem Transport dienen,
  • die Anschaffungskosten gebrauchter Wirtschaftsgüter (Ausnahmen: KMU in der Gründungsphase / Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte),
  • Aktivierungsfähige Finanzierungskosten (z. B. Zinsanteil bei Mietkaufverträgen),
  • Kosten für die Herstellung bzw. den Erwerb von unbeweglichen Wirtschaftsgütern wie Grundstücke, Immobilien und bauliche Maßnahmen sowie
  • mobile Wirtschaftsgüter, die außerhalb Berlins eingesetzt werden oder privater Natur sind (z. B. Smartphones).

Wie hoch ist die Förderung?

Das Förderprogramm Berliner InvestitionsBONUS setzt sich aus der Grundförderung und einer optionalen Nachhaltigkeitsförderung zusammen. Es handelt sich dabei um nicht rückzahlbare Zuschüsse.  

1. Grundförderung

Die Grundförderung gewährt Zuschüsse von maximal 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten des beantragten Projektes.

Die konkrete Förderhöhe bemisst sich nach dem gewählten Beihilferegime - dem rechtlichen Rahmen, aus dem die Fördermittel kommen.
Ausschlaggebend ist dabei, wie viele Mittel Sie bereits aus dem jeweiligen Förderregime erhalten haben. Bemessungsgrundlage ist außerdem die Art des Unternehmens (ob KMU oder Großunternehmen).

Übersicht über die Beihilferegimes und die Förderhöhe nach Status des Unternehmens

De-Minimis AGVO

KMU / Soloselbstständige / freiberuflich Tätige und GU

Grundförderung:  30 % der förderfähigen Kosten

(ggf. zusätzlicher Nachhaltigkeitsbonus von 5 % der förderfähigen Kosten für besonders nachhaltige Investitionen)

Max. 300 TEUR

Bindungsfrist: 2 Jahre nach Abschluss des Investitionsvorhabens im Berliner Fördergebiet

Bei Großunternehmen ist die Grundförderung nur möglich, wenn auch der Nachhaltigkeitsbonus gewährt werden kann.

KMU, Soloselbstständige und freiberuflich Tätige

Grundförderung:

Kleine Unternehmen: 15 % der förderfähigen Kosten

Mittlere Unternehmen 5 % der förderfähigen Kosten

(ggf. zusätzlicher Nachhaltigkeitsbonus von 5 % der förderfähigen Kosten für besonders nachhaltige Investitionen)

Bindungsfrist: 3 Jahre nach Abschluss des Investitionsvorhabens im Berliner Fördergebiet

Großunternehmen nur, wenn im FG C:

Grundförderung 5 %, aber nur, wenn auch 5 % Nachhaltigkeitsbonus gewährt werden kann

Max. 7,5 Mio EUR

Bindungsfrist:

5 Jahre nach Abschluss des Investitionsvorhabens im Berliner Fördergebiet C

2. Nachhaltigkeitsbonus

Für besonders nachhaltige Investitionen kann eine erhöhte Förderung von fünf Prozentpunkten ausgereicht werden. Bereits bei der Antragstellung muss hierfür nachgewiesen werden, inwiefern das Investitionsvorhaben die Nachhaltigkeitskriterien erfüllt. Dabei müssen mindestens drei der nachfolgend aufgeführten Fragen zur Nachhaltigkeit der geplanten Investition positiv beantwortet werden. Bei Großunternehmen ist dies förderentscheidend, daher müssen die Angaben auch zwingend belegt/nachgewiesen werden.

  1. Wird die Energie- oder Ressourceneffizienz durch das Vorhaben gesteigert?
  2. Wird sich im Rahmen des Vorhabens dem Klimawandel angepasst?
  3. Leistet das Vorhaben Beiträge zum Klimaschutz?
  4. Wird im Rahmen des Vorhabens der Plastikverbrauch reduziert?
  5. Kommen im Rahmen des Vorhabens weniger Chemikalien oder Schadstoffe zum Einsatz?
  6. Werden im Rahmen des Vorhabens Recyclingaspekte berücksichtigt?
  7. Fördert das Vorhaben Artenvielfalt und natürliche Lebensräume?
  8. Führt das Vorhaben zu schonendem Umgang mit Grund und Boden?
  9. Schützt das Vorhaben gesunde Ökosysteme?
  10. Werden im Rahmen des Vorhabens regionale Rohstoffe/Produkte bezogen?
  11. Stärkt das Projekt den Fairen Handel?
  12. Trägt das Vorhaben zur Reduzierung von Unfällen und/oder zur Barrierefreiheit bei?
  13. Trägt das Vorhaben zur Lärmreduzierung bei?

Antragstellung auf eine Förderung durch den Berliner InvestitionsBONUS

Die Beantragung eines Investitionszuschusses erfolgt elektronisch über das Antrags- und Verwaltungssystem der IBB Business Team GmbH. Mit Klick auf den Button gelangen Sie per Link zum Antrags- und Verwaltungssystem und finden Hinweise zur Neuanmeldung und Antragseinreichung. Bitte prüfen Sie vor Antragstellung, welche Unterlagen Sie für die Antragstellung bereithalten sollten:

Mehr Informationen zur Beantragung des Berliner InvestitionsBONUS

Kombinieren Sie den Berliner InvestitionsBONUS mit weiteren Förderangeboten

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