HeiztauschPLUS – beendetes Berliner Förderprogramm für den Heizungsanlagentausch und Sanierungsberatung
HeiztauschPLUS war ein von der Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz initiiertes Förderprogramm. Es diente der Reduktion von CO₂-Emissionen, der energetischen Gebäudesanierung und dem Erreichen der Berliner Klimaziele durch den Austausch ineffizienter und CO₂-intensiver Heizungsanlagen.
Seit dem 31.12.2021 können Sie keine Zuschüsse für Ihren Heizungstausch oder eine Sanierungsberatung im Rahmen des Förderprogramm HeiztauschPLUS mehr beantragen.
Für Maßnahmen zur energetischen Sanierung Ihrer Immobilie, wozu auch der Heizungsaustausch insbesondere mit Einbindung von erneuerbaren Energien gehört, können Sie ab sofort das Berliner Förderprogramm „Effiziente GebäudePLUS“ nutzen.
Zuschüsse für die energetische Sanierungsberatung Ihrer Immobilie können Sie ab sofort entweder in unserem Förderprojekt ENEO oder in dem Förderprogramm „Effiziente GebäudePLUS“ beantragen.
Für alle, die bereits einen Antrag gestellt haben und/oder denen der Zuschuss bereits bewilligt wurde, steht unser elektronische Antragsystem für die weitere Abwicklung nach wie vor zur Verfügung.
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HeiztauschPLUS - eine Maßnahme des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms 2030
In urbanen Ballungsgebieten wie Berlin konzentrieren sich die meisten Gebäude und wirtschaftlichen Aktivitäten. Gegen Auswirkungen des Klimawandels wie steigende Temperaturen, Versorgungsengpässe bei Wasser und Strom und gegen Extremwetterereignisse muss sich die Hauptstadt wappnen.
Als konkretes Instrument des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms 2030 dient HeiztauschPLUS der Umsetzung des Handlungsfelds „Gebäude und Stadtentwicklung“. Ziele der Fördermaßnahme sind die deutliche Reduktion des Endenergieverbrauchs, die Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energien, auf CO₂-ärmere Brennstoffe und auf effizientere Anlagen.
Wer konnte HeiztauschPLUS beantragen?
HeiztauschPLUS richtete sich an Eigentümerinnen bzw. Eigentümer und Eigentümergemeinschaften von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie von Gebäuden mit mehrheitlicher Wohnnutzung und bis zu 20 Wohneinheiten pro Gebäude im Berliner Stadtgebiet. Neben natürlichen Personen konnten auch Personengesellschaften und juristische Personen eine Förderung erhalten.
Was bezuschusste das Förderprogramm für Heizungsaustausch und Sanierungsberatung?
Das Förderprogramm umfasste zwei Module:
- Beim Modul Gebäudeindividuellen Sanierungsfahrplan konnzen Zuschüsse zu Beratungsleistungen beantragt werden, die das Ziel verfolgen, Einsparpotenziale zu identifizieren.
Erfahren Sie mehr über das Fördermodul Gebäudeindividueller Sanierungsfahrplan -
Das Modul Heizungsaustausch ermöglichte den geförderten Austausch veralteter Heizsysteme in Bestandsgebäuden und den Ersatz durch neue und effiziente Heizsysteme in Form anteiliger Festbetragsfinanzierungen.
Erfahren Sie mehr über das Fördermodul Heizungsaustausch
Wie hoch war die Förderung?
Im Rahmen von HeiztauschPLUS wurden nicht rückzahlbare Zuschüsse in Form von Festbetragsfinanzierungen gewährt.
- In Abhängigkeit zur Anzahl der Wohneinheiten pro Gebäude umfasste die Förderung des Moduls Gebäudeindividueller Sanierungsfahrplan bis zu 750 EUR.
- Beim Fördermodul Heizungsaustausch belief sich der Zuschuss bis zu 4.500 EUR für erneuerte Heizungsanlagen.
Ihr HeiztauschPLUS-Team
Telefon: 030 / 2125-2367
heiztauschplus@ibb-business-team.de
Auszahlung
Förderrichtlinie
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