Besonderheiten bei Antragstellung und vorzeitigem Maßnahmenbeginn während der vorläufigen Haushaltswirtschaft ab 01.01.2022
Aufgrund der Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus am 26.09.2021 und der Neubildung der Berliner Landesregierung wird das Abgeordnetenhaus von Berlin das Haushaltsgesetz für die Haushaltsjahre 2022/23 nicht rechtzeitig beschließen können. Somit liegt für die Berliner Verwaltung keine formelle Grundlage zur Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln vor.
In diesem Fall ist nach Artikel 89 der Verfassung von Berlin der Senat zur vorläufigen Haushaltswirtschaft ermächtigt.
Vor diesem Hintergrund gelten bei Antragstellung und vorzeitigem Maßnahmenbeginn während der sog. vorläufigen Haushaltswirtschaft ab 01.01.2022 folgende Besonderheiten:
Eine Bescheiderteilung auf eingehende Anträge kann erst erfolgen, wenn das Haushaltsgesetz vom Berliner Abgeordnetenhaus verabschiedet und im Amtsblatt veröffentlicht wird. Dies erfolgt voraussichtlich im Juli 2022.
Sofern ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn nicht schon automatisch bei Antragstellung eingeräumt wird, kann er nach Prüfung der Antragsunterlagen zugelassen werden. In jedem Fall erfolgt der vorzeitige Maßnahmenbeginn auf eigenes Risiko des Antragstellers. Aus der Zulassung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns kann kein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung hergeleitet werden.
Sollten für die Jahre 2022/2023 keine oder nicht ausreichend Fördermittel vom Haushaltsgesetzgeber zur Verfügung gestellt werden, müssen die Anträge abgelehnt werden.
Das Förderprogramm Coaching BONUS hat eine Laufzeit bis 31.12.2022.
Antrag stellen für das Förderprogramm Coaching BONUS
Für Coaching BONUS erfolgt die Beantragung über unser elektronisches Antrags- und Verwaltungssystem. Hier werden auch die dazugehörigen Unterlagen eingereicht.
Es führt Sie mit Hilfetexten und übersichtlichen Checklisten durch die Antragstellung.
Klicken Sie hier, um ins elektronische Antragssystem zu gelangen.
Hier finden Sie auch eine Anleitung, wie Sie sich im Antrags- und Verwaltungssystem anmelden und einen Antrag einreichen.
Antragsprozess der Förderung von Business-Coaching

So beantragen Sie die Auszahlung der Förderung
Wurde der Förderantrag bewilligt und das Coaching durchgeführt, kann bei der IBB Business Team GmbH die Auszahlung im elektronischen Antrags- und Verwaltungssystem beantragt werden.
Voraussetzungen:
- Dem Projektträger muss eine geeignete Projektdokumentation vorgelegt werden, die über Projektinhalte, Projektverlauf und Grad der Zielerreichung informiert (Abschlussbericht und Verwendungsnachweis)
- Die Zuschüsse werden erst nach Vorlage der Originalrechnung und des Zahlungsbeleges über die Gesamtsumme des Coaching-Honorars ausgezahlt
Nach Prüfung der Unterlagen wird der Betrag per Überweisung ausgezahlt.
Ihre Ansprechpartnerin
Ines Adametz, Telefon: 030 / 2125-2352
coachingbonus@ibb-business-team.de
Förderrichtlinie
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Benötigte Dokumente
Zur vollständigen Prüfung Ihres Coaching BONUS-Förderantrags sind verschiedene Dokumente, Erklärungen, Nachweise und Belege beizulegen. Die im Folgenden aufgeführten Unterlagen reichen Sie im eAntrag ein. Die Dokumente sind als PDF-Datei hochzuladen und dürfen jeweils nicht größer als 10 MB sein.
Während der Antragstellung sind online einzureichen:
- Personalausweiskopie des Unterschriftsbevollmächtigten
- Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung oder Vereinsregisterauszug bei Unternehmen der Sozialen Ökonomie
- Kontodaten (IBAN)
- Ggf. Umsatzzahlen / Bilanzzahlen
- Für juristische Personen (z. B. GmbH, UG, AG): Nachweis der Erfassung Ihrer Unternehmensdatenbank in der Transparenzdatenbank der Berliner Senatsverwaltung
Transparenzdatenbank
Für juristische Personen (z. B. GmbH, UG, AG) ist die Erfassung der Unternehmensdaten in der Transparenzdatenbank der Berliner Senatsverwaltung zwingend vorgeschrieben. Wir bitten Sie, darauf zu achten, dass die für das Unternehmen erforderlichen Pflichteingaben (Anschrift, Sitz, Rechtsform, Tarifgebundenheit und Entscheidungsträger) in der Transparenzdatenbank hinterlegt sind.
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