Aufgrund von laufenden Abstimmungen des Berliner Senates zum Haushalt 2025 verzögert sich im Moment die Bewilligung von Anträgen. Neubewilligungen erfolgen voraussichtlich wieder ab dem 01.12.2024. Das Förderprogramm ist weiter für Anträge geöffnet. Anträge werden bearbeitet und bis zu einer Bewilligung vorbereitet.

Wir bitten Sie um Ihr Verständnis und danken für Ihre Geduld.

GründungsBONUS - das Förderprogramm für innovative Existenzgründungen und Start-ups in Berlin

Das Förderangebot der IBB Business Team GmbH im Auftrag des Landes Berlin richtet sich an innovative Neugründungen und Start-ups in Berlin und gibt einen Kostenzuschuss für die Entwicklung, Umsetzung und Marktetablierung innovativer Produkte und Dienstleistungen.

Gefördert werden technologische, digitale, kreative oder besonders nachhaltige Geschäftsmodelle von Unternehmen mit Sitz in Berlin, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als zwölf Monate sind. Maßgeblich hierfür sind z. B. das Datum der Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrages, das Bestätigungsdatum der Gewerbeanmeldung oder das Datum der Bestätigung des Finanzamtes über die Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit.

Die Bestimmungen des Landes Berlin zum Förderangebot GründungsBONUS finden Sie in der Förderrichtlinie.

Besprechung am Arbeitsplatz

Bis zu 50 % Kostenzuschuss für den Aufbau Ihrer Existenzgründung in Berlin

Anspruchsvolle Gründungsvorhaben verlangen Mut, einen soliden Businessplan, eine gute Idee und nicht selten auch eine initiale Finanzierung.

GründungsBONUS unterstützt Gründerinnen und Gründer im ersten Geschäftsjahr durch eine Kostenübernahme von bis zu 50 % der förderfähigen Gesamtkosten - maximal 50.000 Euro. 

Dadurch können z. B. Miete, Gehälter, Materialkosten, IT- und Patentkosten von zukunftsträchtigen Gründungen bezuschusst werden.

Wer kann den Existenzgründungszuschuss beantragen?

Das Förderprogramm richtet sich an 

  • rechtlich selbständige, auf Gewinnerzielung ausgerichtete Gründerinnen und Gründer, 
  • Start-ups und 
  • Kleinstunternehmen

mit Sitz in Berlin. 

Gefördert werden ausschließlich Unternehmen, an denen die Gründerinnen und Gründer Mehrheiten der Gesellschafteranteile halten und in denen sie selbst wesentliche Leitungsfunktionen ausüben. 

Zum Zeitpunkt des Antrags darf das Unternehmen nicht älter als zwölf Monate sein. Maßgeblich hierfür sind z. B. das Datum der Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrages, das Bestätigungsdatum der Gewerbeanmeldung oder das Datum der Bestätigung des Finanzamtes über die Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit.

Ein anspruchsvoller technologischer Innovationsgrad ist dabei ausdrücklich keine Bedingung der initialen Finanzierungsförderung durch GründungsBONUS. 

Ausgeschlossen von der Förderung sind Existenzgründungen in den Bereichen Baugewerbe, Gastronomie, Hotellerie und Einzelhandel (soweit nicht Versandhandel) sowie all jene Branchen, welche durch die De-minimis-Verordnung als nicht förderfähig gelten.

Technologische, digitale, kreative und nachhaltige Geschäftsmodelle im Förderfokus 

GründungsBONUS richtet sich vor allem an zukunftsträchtige und neuartige Geschäftsmodelle. Den Förderschwerpunkt bilden Gründungsvorhaben auf Basis von technologischen, digitalen, kreativen oder besonders nachhaltigen Geschäftsmodellen. Ein anspruchsvoller technologischer Innovationsgrad ist dabei ausdrücklich keine Bedingung der initialen Finanzierungsförderung durch GründungsBONUS. 

Ausgeschlossen von der Förderung sind Existenzgründungen in den Bereichen Baugewerbe, Gastronomie, Hotellerie und Einzelhandel (soweit nicht Versandhandel) sowie all jene Branchen, welche durch die De-minimis-Verordnung als nicht förderfähig gelten.

Erfolgsgeschichten des GründungsBONUS

Ein Team sitzt an einem Meetingtisch

SuperCoop erhält Gründungsförderung

Sozialunternehmen baut in Berlin einen Supermarkt, der den eigenen Kund:innen gehört

Skyseed überzeugt GründungsBONUS von seiner Idee

Innovative Drohnentechnik im Kampf gegen das Baumsterben

Virtuelle Kinderbetreuung mit voiio dank Gründungsförderung

Mit 6 Modulen zu produktiveren Unternehmen und glücklicheren Familien

Der CO2-Fußabdruck im Abo von ForTomorrow

Klimaschutzmaßnahmen und Neuaufforstung in Deutschland dank Gründungsförderung

DialogShift entwickelt Chatbot für Vivantes Kliniken in Berlin

Produkterweiterung auf Corona-Chatbots

Was bezuschusst das Förderprogramm für Existenzgründungen und Start-ups?

Bezuschusst wird die Initialfinanzierung von innovativen Existenzgründungen und Start-ups mit Firmensitz in Berlin.

Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen, deren Geschäftsmodell sich auf die Entwicklung und Herstellung neuartiger oder noch nicht am Markt etablierter Anwendungen, Produkte, Dienstleistungen, Methoden oder Prozesse bezieht.

Zu den förderfähigen Ausgaben gehören: 

  • Material- und Investitionskosten u. a. für Maschinen, Werkstoffe oder Büroeinrichtung,
  • laufende Betriebsausgaben bspw. für Raummiete, Strom-, Telefon- & Internet, Werbekosten,
  • Personalkosten (Arbeitnehmerbrutto), bei Gründerinnen und Gründern sowie Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern max. 2.000 EUR/Monat pro Person (bis max. 50 % der Gesamtfördersumme),
  • Fremdleistungen wie Beratungskosten,
  • Kosten für IT-Entwicklung,
  • Kosten für die Sicherung von Rechten und Patentanmeldungen und andere damit verbundene Kosten.

Es werden nur solche Ausgaben bezuschusst, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht getätigt wurden. Beziehen sich die Kosten auf Dienstleistungen, dürfen diese Leistungen nicht vor der Antragstellung begonnen worden sein. 

Der Anteil der Personalkosten darf nicht mehr als 50 % der gesamten Förderungssumme betragen. 

Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe der Anteilfinanzierung beläuft sich auf bis zu 50 % der förderfähigen Gesamtkosten bei einem maximalen Fördervolumen von 50.000 EUR. Die Gesamtfördersumme muss innerhalb von zwei Jahren anfallen.

Es werden nur solche Ausgaben bezuschusst, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht getätigt wurden. Beziehen sich die Kosten auf Dienstleistungen, dürfen diese Leistungen nicht vor der Antragstellung begonnen worden sein. 

Der Anteil der Personalkosten darf nicht mehr als 50 % der gesamten Förderungssumme betragen. 

Die Förderkriterien von GründungsBONUS

Antragstellung

Den GründungsBONUS-Förderantrag reichen Sie über das elektronische Antrags- und Verwaltungssystem ein. Alle relevanten Informationen können Sie dort eingeben. Zudem erlaubt das System komfortables Dokumentenmanagement. Bitte beachten Sie die einzuhaltenden Förderkriterien und die benötigten Dokumente!

Informationen zu den Fördervoraussetzungen, der Antragstellung und benötigte Unterlagen

Ihr GründungsBONUS-Team

Mo, Di & Do, Fr: 10:00 - 15:00 Uhr
Telefon: 030 / 2125-2364
gruendungsbonus@ibb-business-team.de

Kombinieren Sie GründungsBONUS mit weiteren Förderangeboten

Wir haben für Ihre Gründung das passende Förderprogramm im Angebot, bieten Vielfalt und unterstützen Sie beim Gründen und Wachsen.

Team aus Gründern berät sich

Coaching BONUS

Zuschüsse zu Business-Coaching für kleine und mittlere (soziale) Unternehmen (KMU), einschließlich Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen

Transfer BONUS

Zuschüsse für die Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft

BPW

Wissen, Kontakte, Beratung und Feedback - von der Idee zum Konzept mit kostenfreien Angeboten

Berliner InvestitionsBONUS

Zuschüsse für betriebliche Zukunftsinvestitionen

Digitalprämie Berlin

Zuschüsse für die Digitalisierung von Unternehmensprozessen

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