Benötigte Dokumente des Fördermoduls Heizungsaustausch

  • Dem Förderantrag ist ein von einem Fachbetrieb angefertigtes und von diesem unterschriebenes Angebot über die zu erbringende Leistung unter Angabe des voraussichtlichen Durchführungszeitraumes beizulegen. Dieser Durchführungszeitraum darf spätestens ein Jahr nach Antragstellung enden.
  • Das vorgelegte Angebot muss über nachfolgende Leistungen hinlänglich informieren bzw. genannte Themen ausreichend und schlüssig behandeln:
    • Feststellung, dass das Altgerät nicht der gesetzlichen Austauschpflicht unterliegt
    • Feststellung, dass das Altgerät noch funktionsfähig ist
    • Darstellung der fachgerechten Planung, des Einbaus und Inbetriebnahme des neuen Heizsystems
    • Durchführung eines hydraulischen Abgleichs nach Einbau des neuen Heizsystems

Darüber hinaus muss die Antragstellerin/der Antragssteller folgende Dokumente einreichen:

  • Ein Angebot über die fachgerechte Entsorgung des Altgeräts durch einen zugelassenen Fachbetrieb. Im Falle des Austauschs von Ölheizungen muss dieses Angebot sowohl die fachgerechte Entsorgung des Kessels als auch des Öltanks durch einen Fachbetrieb behandeln.
  • Eigenerklärung darüber, dass keine ergänzende Bezuschussung durch andere öffentliche Förderprogramme erfolgt, in deren Folge die Anschaffungskosten der neu zu installierenden Heizungsanlage überschritten werden.

Bildnachweise: Dagmara_K von shutterstock // TommL von iStock // Thanwa Photo von shutterstock

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