Benötigte Dokumente des Fördermoduls Gebäudeindividueller Sanierungsfahrplan

  • Wichtigstes Dokument ist ein von der Energieberaterin/dem Energieberater angefertigtes und von dieser/diesem unterschriebenes Angebot über die zu erbringende Beratungsleistung und das Anfertigen eines Sanierungsfahrplans.
  • Das vorgelegte Angebot muss die folgenden Leistungen beinhalten bzw. genannte Themen hinreichend behandeln:
    • Angabe zum voraussichtlichen Durchführungszeitraum (Durchführung muss bis spätestens ein Jahr nach Antragstellung erfolgt sein)
    • Datenaufnahme vor Ort
    • Anfertigung eines Energieberatungsberichts in Form eines gebäudeindividuellen Sanierungsfahrplans
    • Beleg über die Aushändigung des Sanierungsfahrplans inkl. der erbrachten Erläuterung gegenüber dem Antragsteller
    • Eigenerklärung über eine hersteller-, anbieter-, produkt- und vertriebsneutrale Beratung
    • Nachweis der Beraterin/des Beraters über die Registrierung beim BAFA als Beraterin/Berater
  • Zusätzlich muss die Antragstellerin/der Antragsteller eine Eigenerklärung darüber abgeben, dass kein weiteres öffentliches Förderprogramm in Anspruch genommen wird, welches nicht mit der Förderrichtlinie des Programms HeiztauschPLUS vereinbar ist. So ist bspw. eine kombinierte Bezuschussung im Zusammenspiel mit dem Förderprojekt „ENEO – Energieberatung für Effizienz und Optimierung“ ausgeschlossen.

Die kumulierte Förderung ist ansonsten grundsätzlich möglich, wobei die Bestimmungen aus den anderen Fördermaßnahmen nicht verletzt werden dürfen und solang sich die Gesamtfördersumme nicht auf mehr als 90 % der Gesamtkosten beläuft.

Bildnachweise: Dagmara_K von shutterstock // TommL von iStock // Thanwa Photo von shutterstock

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