Förderung von Photovoltaik für Mehrfamilienhäuser, Gewerbeimmobilien und Nichtwohngebäude

Sie interessieren sich für die Förderung von Photovoltaik für Mehrfamilienhäuser und Unternehmen? Sie erhalten eine Übersicht der Fördermittel für Solar- und PV-Anlagen, Hauselektrik, Gutachten-Studien-Konzepte-Beratung sowie Sonderanlagen-Boni. 

Antragsberechtigt sind Verfügungsberechtigte von Mehrfamilienhäusern oder Gewerbeeinheiten.

Das können beispielsweise sein:

  • Eigentümer:innen von Mehrfamilien und Mietshäusern,
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
  • Energiedienstleistungsunternehmen und Energieversorger sowie
  • andere Unternehmen.

 

Modul A Gutachten-Studien-Konzepte-Beratung für Solaranlagen von Gewerbe

A1: Dachgutachten

Förderhöhe:

  • Privatpersonen, WEG, kleine Unternehmen *: 65 %
  • Mittlere Unternehmen **: 55 %
  • Große Unternehmen ***: 45 %

maximal 5.000 EUR

Inhalt/Zuwendungsfähige Ausgaben: 

  • Kosten für die Erstellung des Gutachtens wie Statik, Eignung, ggf. Denkmalschutz

Wichtigste Bedingungen:

  • Projektstart nach Eingangsbestätigung
  • Gutachten von befähigten Personen
  • Bestand: vor 31.12.2014 gebaut

A2: Machbarkeitsstudien für Photovoltaikanlagen von Unternehmen

A2: Machbarkeitsstudien

Förderhöhe:

  • Privatpersonen, WEG, kleine Unternehmen *: 65 %
  • Mittlere Unternehmen **: 55 %
  • Große Unternehmen ***: 45 %

maximal 15.000 EUR

Inhalt/Zuwendungsfähige Ausgaben: 

  • Kosten für die Erstellung der Studie wie die Umsetzbarkeit von PV-Projekten, Risiken, Kostenschätzung, Erfolgsaussichten

Wichtigste Bedingungen:

  • Projektstart nach Eingangsbestätigung
  • Studie von befähigten Personen
  • Machbarkeitsstudien für Dächer mit mindestens 150 m²

A3: Förderung von Zähler- und Messkonzepte für PV-Anlagen

A3: Zähler- und Messkonzepte

Förderhöhe:

  • Privatpersonen, WEG, kleine Unternehmen *: 65 %
  • Mittlere Unternehmen **: 55 %
  • Große Unternehmen ***: 45 %

maximal 5.000 EUR

Inhalt/Zuwendungsfähige Ausgaben:

  • Kosten für Erstellung des Konzeptes, z. B. ein Konzept für die Installation von Zählern

Wichtigste Bedingungen:

  • Projektstart nach Eingangsbestätigung
  • Konzept von befähigten Personen
  • Anspruch auf Mieterstromzuschlag muss bestehen

Modul B Förderung von Hauselektrik für Gewerbe/Unternehmen

B1: Messplätze

Förderhöhe:

  • Privatpersonen, WEG, kleine Unternehmen *: 65 %
  • Mittlere Unternehmen **: 55 %
  • Große Unternehmen ***: 45 %

maximal 10.000 EUR

Inhalt/Zuwendungsfähige Ausgaben:

Kosten für Messplätze (z. B. Zählerschränke) und Kosten für die Ertüchtigung vorhandener Zählerschränke durch Unterverteilungen

Wichtigste Bedingungen:

  • Projektstart nach Eingangsbestätigung
  • Vorhandene Messplätze zu klein oder nicht mehr den technischen Voraussetzungen entsprechend oder
  • für Messplätze, die vor dem 31.12.2014 in Betrieb genommen wurden

B2: Förderung von Zusammenlegen von Hausanschlüssen

B2: Zusammenlegen von Hausanschlüssen

Förderhöhe:

  • Privatpersonen, WEG, kleine Unternehmen *: 65 %
  • Mittlere Unternehmen **: 55 %
  • Große Unternehmen ***: 45 %

maximal 5.000 EUR

Inhalt/Zuwendungsfähige Ausgaben:

Zusammenlegen mehrerer Hausanschlüsse in einem neuen Hausanschluss

  • Rückbau von alten Hausanschlüssen
  • Erneuerung bzw. Verstärkung eines bestehenden Hausanschlusses
  • Materialkosten für ggf. stärkere Kabel
  • Arbeitsaufwand
  • Planungskosten

Wichtigste Bedingungen:

  • Projektstart nach Eingangsbestätigung
  • neue PV-Anlage
  • Reststrom muss Öko-Strom sein
  • keine Mieterhöhungen durch PV-Anlage
  • nur im Bestand, vor 31.12.2014 gebaut
  • Anspruch auf Mieterstromzuschlag muss bestehen

Modul C Stromspeicher-Förderung

C1: Kauf Stromspeicher

Förderhöhe:

  • Privatpersonen, WEG, kleine Unternehmen *: 65 %
  • Mittlere Unternehmen **: 55 %
  • Große Unternehmen ***: 45 %

maximal 30.000 EUR

Inhalt/Zuwendungsfähige Ausgaben:

  • Investitionskosten für den Stromspeicher
  • Energiemanagementsystem
  • Speicherzubehör z. B. Wechselrichter
  • Kosten für die Installation des Speichers

Wichtigste Bedingungen:

  • Projektstart nach Eingangsbestätigung
  • nur zusammen mit einer neuen PV-Anlage
  • 1,2 kWp PV-Leistung je 1 kWh Speicherleistung (außer bei Kombination mit E-Mobilität)
  • Rücknahme und Recycling des Speichers am Lebensdauerende

 

C2: Pacht/Leasing Stromspeicher

C2: Pacht/Leasing Stromspeicher

Förderhöhe: 

300 EUR/kWh je nutzbarer Speicherkapazität / maximal 15.000 EUR

Inhalt/Zuwendungsfähige Ausgaben:

  • Pacht/Leasing eines Stromspeichers
  • Sonderzahlung mindestens in Höhe der Zuwendung

Wichtigste Bedingungen:

  • Projektstart nach Eingangsbestätigung
  • nur zusammen mit einer neuen PV-Anlage
  • 1,2 kWp PV-Leistung je 1 kWh Speicherleistung (außer bei Kombination mit E-Mobilität)
  • Rücknahme und Recycling des Speichers am Lebensdauerende

 

Modul D Sonderanlagen-Boni

D1: Denkmalgerechte PV

Förderhöhe: 

  • Privatpersonen, WEG, kleine Unternehmen *: 65 %
  • Mittlere Unternehmen **: 55 %
  • Große Unternehmen ***: 45 %
  • maximal 15.000 EUR / maximal 100 Förderfälle

Inhalt/Zuwendungsfähige Ausgaben:

  • Mehrkosten von Solardachziegeln, In-Dach-PV-Anlagen, Solare Dachbahnen, farblich angepasste PV-Anlagen gegenüber Standard PV-Anlage

Wichtigste Bedingungen:

  • Projektstart nach Eingangsbestätigung
  • Denkmalgeschütztes Gebäude
  • Denkmalgerechte Genehmigung der unteren Denkmalschuzbehörde

D2: Fassaden-Photovoltaik

Steckersolargeräte, die an der Fassade montiert werden, fallen unter das Fördermodul E und werden im Modul D2 nicht gefördert.

Förderhöhe: 

  • Privatpersonen, WEG, kleine Unternehmen *: 65 %
  • Mittlere Unternehmen **: 55 %
  • Große Unternehmen ***: 45 %

maximal 30.000 EUR / maximal 100 Förderfälle

Inhalt/Zuwendungsfähige Ausgaben:

  • Mehrkosten für Fassaden-PV-Anlage gegenüber Standard-PV-Anlage

Wichtigste Bedingungen:

  • Projektstart nach Eingangsbestätigung 
  • Erfüllung von baurechtlichen und ggf. denkmalrechtlichen Anforderungen

D3: Gründach-Photovoltaik

Förderhöhe:

  • Privatpersonen, WEG, kleine Unternehmen *: 65 %
  • Mittlere Unternehmen **: 55 %
  • Große Unternehmen ***: 45 %

maximal 15.000 EUR / maximal 100 Förderfälle

Inhalt/Zuwendungsfähige Ausgaben:

  • Mehrkostendurch gleichzeitige Nutzung einer (Teil-)-Dachfläche für ein Gründach und eine PV-Anlage
  • Mehrkosten der PV-Anlage auf einem Gründach gegenüber Standard-PV-Anlage (z. B. für höhere Unterkonstruktionen)

Wichtigste Bedingungen:

  • Projektstart nach Eingangsbestätigung 
  • keine Förderung bei möglicher Förderung aus dem Programm GründachPLUS
  • extensive Begrünung

* kleine Unternehmen: weniger als 50 Mitarbeiter:innen, Jahresumsatz/Jahresbilanzsumme höchstens 10 Mio. Euro

** mittlere Unternehmen: mehr als 50 und weniger als 250 Mitarbeiter:innen, Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro

*** große Unternehmen: 250 Mitarbeiter:innen und mehr, Jahresumsatz mehr als 50. Mio. Euro und Jahresbilanzsumme mehr als 43 Mio. Euro

Sie sind an einer Förderung von Photovoltaik für Ein- und Zweifamilienhäuser interessiert?

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Bildnachweise: whyframestudio von iStock // Robert Herhold von Adobe Stock // fauxels von pexels

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