Seit dem 21. März 2025 können Sie wieder Anträge im Förderprogramm SolarPLUS stellen. Die Förderbedingungen bleiben weitgehend unverändert. Lediglich der Zuschuss für Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke) im Modul E wird auf 250,00 Euro reduziert, da die Preise für Steckersolargeräte stark gefallen sind. Alle Details finden Sie in der aktualisierten Förderrichtlinie, die am 21. März veröffentlicht wird.
Förderung von Photovoltaik für Mehrfamilienhäuser, Gewerbeimmobilien und Nichtwohngebäude
Sie interessieren sich für die Förderung von Photovoltaik für Mehrfamilienhäuser und Unternehmen? Sie erhalten eine Übersicht der Fördermittel für Solar- und PV-Anlagen, Hauselektrik, Gutachten-Studien-Konzepte-Beratung sowie Sonderanlagen-Boni.
Antragsberechtigt sind Verfügungsberechtigte von Mehrfamilienhäusern oder Gewerbeeinheiten.
Das können beispielsweise sein:
- Eigentümer:innen von Mehrfamilien und Mietshäusern,
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
- Energiedienstleistungsunternehmen und Energieversorger sowie
- andere Unternehmen.
Modul A Gutachten-Studien-Konzepte-Beratung für Solaranlagen von Gewerbe
A1: Dachgutachten
Förderhöhe:
- Privatpersonen, WEG, kleine Unternehmen *: 65 %
- Mittlere Unternehmen **: 55 %
- Große Unternehmen ***: 45 %
maximal 5.000 EUR
Inhalt/Zuwendungsfähige Ausgaben:
- Kosten für die Erstellung des Gutachtens wie Statik, Eignung, ggf. Denkmalschutz
Wichtigste Bedingungen:
- Projektstart nach Eingangsbestätigung
- Gutachten von befähigten Personen
- Bestand: vor 31.12.2014 gebaut
A2: Machbarkeitsstudien für Photovoltaikanlagen von Unternehmen
A2: Machbarkeitsstudien
Förderhöhe:
- Privatpersonen, WEG, kleine Unternehmen *: 65 %
- Mittlere Unternehmen **: 55 %
- Große Unternehmen ***: 45 %
maximal 15.000 EUR
Inhalt/Zuwendungsfähige Ausgaben:
- Kosten für die Erstellung der Studie wie die Umsetzbarkeit von PV-Projekten, Risiken, Kostenschätzung, Erfolgsaussichten
Wichtigste Bedingungen:
- Projektstart nach Eingangsbestätigung
- Studie von befähigten Personen
- Machbarkeitsstudien für Dächer mit mindestens 150 m²
A3: Förderung von Zähler- und Messkonzepte für PV-Anlagen
A3: Zähler- und Messkonzepte
Förderhöhe:
- Privatpersonen, WEG, kleine Unternehmen *: 65 %
- Mittlere Unternehmen **: 55 %
- Große Unternehmen ***: 45 %
maximal 5.000 EUR
Inhalt/Zuwendungsfähige Ausgaben:
- Kosten für Erstellung des Konzeptes, z. B. ein Konzept für die Installation von Zählern
Wichtigste Bedingungen:
- Projektstart nach Eingangsbestätigung
- Konzept von befähigten Personen
- Anspruch auf Mieterstromzuschlag muss bestehen
Modul B Förderung von Hauselektrik für Gewerbe/Unternehmen
B1: Messplätze
Förderhöhe:
- Privatpersonen, WEG, kleine Unternehmen *: 65 %
- Mittlere Unternehmen **: 55 %
- Große Unternehmen ***: 45 %
maximal 10.000 EUR
Inhalt/Zuwendungsfähige Ausgaben:
Kosten für Messplätze (z. B. Zählerschränke) und Kosten für die Ertüchtigung vorhandener Zählerschränke durch Unterverteilungen
Wichtigste Bedingungen:
- Projektstart nach Eingangsbestätigung
- Vorhandene Messplätze zu klein oder nicht mehr den technischen Voraussetzungen entsprechend oder
- für Messplätze, die vor dem 31.12.2014 in Betrieb genommen wurden
B2: Förderung von Zusammenlegen von Hausanschlüssen
B2: Zusammenlegen von Hausanschlüssen
Förderhöhe:
- Privatpersonen, WEG, kleine Unternehmen *: 65 %
- Mittlere Unternehmen **: 55 %
- Große Unternehmen ***: 45 %
maximal 5.000 EUR
Inhalt/Zuwendungsfähige Ausgaben:
Zusammenlegen mehrerer Hausanschlüsse in einem neuen Hausanschluss
- Rückbau von alten Hausanschlüssen
- Erneuerung bzw. Verstärkung eines bestehenden Hausanschlusses
- Materialkosten für ggf. stärkere Kabel
- Arbeitsaufwand
- Planungskosten
Wichtigste Bedingungen:
- Projektstart nach Eingangsbestätigung
- neue PV-Anlage
- Reststrom muss Öko-Strom sein
- keine Mieterhöhungen durch PV-Anlage
- nur im Bestand, vor 31.12.2014 gebaut
- Anspruch auf Mieterstromzuschlag muss bestehen
Modul C Stromspeicher-Förderung
C1: Kauf Stromspeicher
Förderhöhe:
- Privatpersonen, WEG, kleine Unternehmen *: 65 %
- Mittlere Unternehmen **: 55 %
- Große Unternehmen ***: 45 %
maximal 30.000 EUR
Inhalt/Zuwendungsfähige Ausgaben:
- Investitionskosten für den Stromspeicher
- Energiemanagementsystem
- Speicherzubehör z. B. Wechselrichter
- Kosten für die Installation des Speichers
Wichtigste Bedingungen:
- Projektstart nach Eingangsbestätigung
- nur zusammen mit einer neuen PV-Anlage
- Rücknahme und Recycling des Speichers am Lebensdauerende
C2: Pacht/Leasing Stromspeicher
C2: Pacht/Leasing Stromspeicher
Förderhöhe:
300 EUR/kWh je nutzbarer Speicherkapazität / maximal 15.000 EUR
Inhalt/Zuwendungsfähige Ausgaben:
- Pacht/Leasing eines Stromspeichers
- Sonderzahlung mindestens in Höhe der Zuwendung
Wichtigste Bedingungen:
- Projektstart nach Eingangsbestätigung
- nur zusammen mit einer neuen PV-Anlage
- 1,2 kWp PV-Leistung je 1 kWh Speicherleistung (außer bei Kombination mit E-Mobilität)
- Rücknahme und Recycling des Speichers am Lebensdauerende
Modul D Sonderanlagen-Boni
D1: Denkmalgerechte PV
Förderhöhe:
- Privatpersonen, WEG, kleine Unternehmen *: 65 %
- Mittlere Unternehmen **: 55 %
- Große Unternehmen ***: 45 %
- maximal 15.000 EUR / maximal 100 Förderfälle
Inhalt/Zuwendungsfähige Ausgaben:
- Mehrkosten von Solardachziegeln, In-Dach-PV-Anlagen, Solare Dachbahnen, farblich angepasste PV-Anlagen gegenüber Standard PV-Anlage
Wichtigste Bedingungen:
- Projektstart nach Eingangsbestätigung
- Denkmalgeschütztes Gebäude
- Denkmalgerechte Genehmigung der unteren Denkmalschuzbehörde
D2: Fassaden-Photovoltaik
Steckersolargeräte, die an der Fassade montiert werden, fallen unter das Fördermodul E und werden im Modul D2 nicht gefördert.
Förderhöhe:
- Privatpersonen, WEG, kleine Unternehmen *: 65 %
- Mittlere Unternehmen **: 55 %
- Große Unternehmen ***: 45 %
maximal 30.000 EUR / maximal 100 Förderfälle
Inhalt/Zuwendungsfähige Ausgaben:
- Mehrkosten für Fassaden-PV-Anlage gegenüber Standard-PV-Anlage
Wichtigste Bedingungen:
- Projektstart nach Eingangsbestätigung
- Erfüllung von baurechtlichen und ggf. denkmalrechtlichen Anforderungen
D3: Gründach-Photovoltaik
Förderhöhe:
- Privatpersonen, WEG, kleine Unternehmen *: 65 %
- Mittlere Unternehmen **: 55 %
- Große Unternehmen ***: 45 %
maximal 15.000 EUR / maximal 100 Förderfälle
Inhalt/Zuwendungsfähige Ausgaben:
- Mehrkostendurch gleichzeitige Nutzung einer (Teil-)-Dachfläche für ein Gründach und eine PV-Anlage
- Mehrkosten der PV-Anlage auf einem Gründach gegenüber Standard-PV-Anlage (z. B. für höhere Unterkonstruktionen)
Wichtigste Bedingungen:
- Projektstart nach Eingangsbestätigung
- keine Förderung bei möglicher Förderung aus dem Programm GründachPLUS
- extensive Begrünung
* kleine Unternehmen: weniger als 50 Mitarbeiter:innen, Jahresumsatz/Jahresbilanzsumme höchstens 10 Mio. Euro
** mittlere Unternehmen: mehr als 50 und weniger als 250 Mitarbeiter:innen, Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro
*** große Unternehmen: 250 Mitarbeiter:innen und mehr, Jahresumsatz mehr als 50. Mio. Euro und Jahresbilanzsumme mehr als 43 Mio. Euro
Sie sind an einer Förderung von Photovoltaik für Ein- und Zweifamilienhäuser interessiert?
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