Die Förderrichtlinie des Zuschussprogramms SolarPLUS wurde bis zum 31.12.2024 verlängert.

Förderung von Photovoltaik für Mehrfamilienhäuser, Gewerbeimmobilien und Nichtwohngebäude

Sie interessieren sich für die Förderung von Photovoltaik für Mehrfamilienhäuser und Unternehmen? Sie erhalten eine Übersicht der Fördermittel für Solar- und PV-Anlagen, Hauselektrik, Gutachten-Studien-Konzepte-Beratung sowie Sonderanlagen-Boni. 

Antragsberechtigt sind Verfügungsberechtigte von Mehrfamilienhäusern oder Gewerbeeinheiten.

Das können beispielsweise sein:

  • Eigentümer:innen von Mehrfamilien und Mietshäusern,
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
  • Energiedienstleistungsunternehmen und Energieversorger sowie
  • andere Unternehmen.

 

Modul A Gutachten-Studien-Konzepte-Beratung für Solaranlagen von Gewerbe

A1: Dachgutachten

Förderhöhe:

  • Privatpersonen, WEG, kleine Unternehmen *: 65 %
  • Mittlere Unternehmen **: 55 %
  • Große Unternehmen ***: 45 %

maximal 5.000 EUR

Inhalt/Zuwendungsfähige Ausgaben: 

  • Kosten für die Erstellung des Gutachtens wie Statik, Eignung, ggf. Denkmalschutz

Wichtigste Bedingungen:

  • Projektstart nach Eingangsbestätigung
  • Gutachten von befähigten Personen
  • Bestand: vor 31.12.2014 gebaut

A2: Machbarkeitsstudien für Photovoltaikanlagen von Unternehmen

A2: Machbarkeitsstudien

Förderhöhe:

  • Privatpersonen, WEG, kleine Unternehmen *: 65 %
  • Mittlere Unternehmen **: 55 %
  • Große Unternehmen ***: 45 %

maximal 15.000 EUR

Inhalt/Zuwendungsfähige Ausgaben: 

  • Kosten für die Erstellung der Studie wie die Umsetzbarkeit von PV-Projekten, Risiken, Kostenschätzung, Erfolgsaussichten

Wichtigste Bedingungen:

  • Projektstart nach Eingangsbestätigung
  • Studie von befähigten Personen
  • Machbarkeitsstudien für Dächer mit mindestens 150 m²

A3: Förderung von Zähler- und Messkonzepte für PV-Anlagen

A3: Zähler- und Messkonzepte

Förderhöhe:

  • Privatpersonen, WEG, kleine Unternehmen *: 65 %
  • Mittlere Unternehmen **: 55 %
  • Große Unternehmen ***: 45 %

maximal 5.000 EUR

Inhalt/Zuwendungsfähige Ausgaben:

  • Kosten für Erstellung des Konzeptes, z. B. ein Konzept für die Installation von Zählern

Wichtigste Bedingungen:

  • Projektstart nach Eingangsbestätigung
  • Konzept von befähigten Personen
  • Anspruch auf Mieterstromzuschlag muss bestehen

Modul B Förderung von Hauselektrik für Gewerbe/Unternehmen

B1: Messplätze

Förderhöhe:

  • Privatpersonen, WEG, kleine Unternehmen *: 65 %
  • Mittlere Unternehmen **: 55 %
  • Große Unternehmen ***: 45 %

maximal 10.000 EUR

Inhalt/Zuwendungsfähige Ausgaben:

Kosten für Messplätze (z. B. Zählerschränke) und Kosten für die Ertüchtigung vorhandener Zählerschränke durch Unterverteilungen

Wichtigste Bedingungen:

  • Projektstart nach Eingangsbestätigung
  • Vorhandene Messplätze zu klein oder nicht mehr den technischen Voraussetzungen entsprechend oder
  • für Messplätze, die vor dem 31.12.2014 in Betrieb genommen wurden

B2: Förderung von Zusammenlegen von Hausanschlüssen

B2: Zusammenlegen von Hausanschlüssen

Förderhöhe:

  • Privatpersonen, WEG, kleine Unternehmen *: 65 %
  • Mittlere Unternehmen **: 55 %
  • Große Unternehmen ***: 45 %

maximal 5.000 EUR

Inhalt/Zuwendungsfähige Ausgaben:

Zusammenlegen mehrerer Hausanschlüsse in einem neuen Hausanschluss

  • Rückbau von alten Hausanschlüssen
  • Erneuerung bzw. Verstärkung eines bestehenden Hausanschlusses
  • Materialkosten für ggf. stärkere Kabel
  • Arbeitsaufwand
  • Planungskosten

Wichtigste Bedingungen:

  • Projektstart nach Eingangsbestätigung
  • neue PV-Anlage
  • Reststrom muss Öko-Strom sein
  • keine Mieterhöhungen durch PV-Anlage
  • nur im Bestand, vor 31.12.2014 gebaut
  • Anspruch auf Mieterstromzuschlag muss bestehen

Modul C Stromspeicher-Förderung

C1: Kauf Stromspeicher

Förderhöhe:

  • Privatpersonen, WEG, kleine Unternehmen *: 65 %
  • Mittlere Unternehmen **: 55 %
  • Große Unternehmen ***: 45 %

maximal 30.000 EUR

Inhalt/Zuwendungsfähige Ausgaben:

  • Investitionskosten für den Stromspeicher
  • Energiemanagementsystem
  • Speicherzubehör z. B. Wechselrichter
  • Kosten für die Installation des Speichers

Wichtigste Bedingungen:

  • Projektstart nach Eingangsbestätigung
  • nur zusammen mit einer neuen PV-Anlage
  • 1,2 kWp PV-Leistung je 1 kWh Speicherleistung (außer bei Kombination mit E-Mobilität)
  • Rücknahme und Recycling des Speichers am Lebensdauerende

 

C2: Pacht/Leasing Stromspeicher

C2: Pacht/Leasing Stromspeicher

Förderhöhe: 

300 EUR/kWh je nutzbarer Speicherkapazität / maximal 15.000 EUR

Inhalt/Zuwendungsfähige Ausgaben:

  • Pacht/Leasing eines Stromspeichers
  • Sonderzahlung mindestens in Höhe der Zuwendung

Wichtigste Bedingungen:

  • Projektstart nach Eingangsbestätigung
  • nur zusammen mit einer neuen PV-Anlage
  • 1,2 kWp PV-Leistung je 1 kWh Speicherleistung (außer bei Kombination mit E-Mobilität)
  • Rücknahme und Recycling des Speichers am Lebensdauerende

 

Modul D Sonderanlagen-Boni

D1: Denkmalgerechte PV

Förderhöhe: 

  • Privatpersonen, WEG, kleine Unternehmen *: 65 %
  • Mittlere Unternehmen **: 55 %
  • Große Unternehmen ***: 45 %
  • maximal 15.000 EUR / maximal 100 Förderfälle

Inhalt/Zuwendungsfähige Ausgaben:

  • Mehrkosten von Solardachziegeln, In-Dach-PV-Anlagen, Solare Dachbahnen, farblich angepasste PV-Anlagen gegenüber Standard PV-Anlage

Wichtigste Bedingungen:

  • Projektstart nach Eingangsbestätigung
  • Denkmalgeschütztes Gebäude
  • Denkmalgerechte Genehmigung der unteren Denkmalschuzbehörde

D2: Fassaden-Photovoltaik

Steckersolargeräte, die an der Fassade montiert werden, fallen unter das Fördermodul E und werden im Modul D2 nicht gefördert.

Förderhöhe: 

  • Privatpersonen, WEG, kleine Unternehmen *: 65 %
  • Mittlere Unternehmen **: 55 %
  • Große Unternehmen ***: 45 %

maximal 30.000 EUR / maximal 100 Förderfälle

Inhalt/Zuwendungsfähige Ausgaben:

  • Mehrkosten für Fassaden-PV-Anlage gegenüber Standard-PV-Anlage

Wichtigste Bedingungen:

  • Projektstart nach Eingangsbestätigung 
  • Erfüllung von baurechtlichen und ggf. denkmalrechtlichen Anforderungen

D3: Gründach-Photovoltaik

Förderhöhe:

  • Privatpersonen, WEG, kleine Unternehmen *: 65 %
  • Mittlere Unternehmen **: 55 %
  • Große Unternehmen ***: 45 %

maximal 15.000 EUR / maximal 100 Förderfälle

Inhalt/Zuwendungsfähige Ausgaben:

  • Mehrkostendurch gleichzeitige Nutzung einer (Teil-)-Dachfläche für ein Gründach und eine PV-Anlage
  • Mehrkosten der PV-Anlage auf einem Gründach gegenüber Standard-PV-Anlage (z. B. für höhere Unterkonstruktionen)

Wichtigste Bedingungen:

  • Projektstart nach Eingangsbestätigung 
  • keine Förderung bei möglicher Förderung aus dem Programm GründachPLUS
  • extensive Begrünung

* kleine Unternehmen: weniger als 50 Mitarbeiter:innen, Jahresumsatz/Jahresbilanzsumme höchstens 10 Mio. Euro

** mittlere Unternehmen: mehr als 50 und weniger als 250 Mitarbeiter:innen, Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro

*** große Unternehmen: 250 Mitarbeiter:innen und mehr, Jahresumsatz mehr als 50. Mio. Euro und Jahresbilanzsumme mehr als 43 Mio. Euro

Sie sind an einer Förderung von Photovoltaik für Ein- und Zweifamilienhäuser interessiert?

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Bildnachweise: whyframestudio von iStock // Robert Herhold von Adobe Stock // fauxels von pexels

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