Förderung von Solarprojekten für Eigentümer:innen / Nutzungsberechtigte von Ein- und Zweifamilienhäusern
Informieren Sie sich über die Förderung Ihrer privaten Photovoltaikanlage für Ihr Ein- oder Zweifamilienhaus sowie die weiteren Module. Investieren Sie in Ihre Solaranlage, wir unterstützen Sie bei der PV-Förderung.
Modul A Gutachten - Studien - Konzepte – Beratung für Solaranlagen
A4: Steuerberatungen für Photovoltaikanlagen
Förderhöhe:
- 226,10 EUR
Inhalt/Zuwendungsfähige Ausgaben:
- Kosten der Erstberatung zu Steuerfragen bezüglich der Veranlagung einer PV-Anlage
Wichtigste Bedingungen:
- Projektstart nach Eingangsbestätigung
- nur Erstberatungen werden gefördert
- Beratung muss durch Steuerberater:in erfolgen
Modul B Hauselektrik
B1: Messplätze
Förderhöhe:
- i. d. R. 65 %
- maximal 10.000 EUR
Inhalt/Zuwendungsfähige Ausgaben:
- Kosten für Messplätze (z. B. Zählerschränke oder Smart Meter für Ihre PV-Anlage) sowie Kosten für die Ertüchtigung vorhandener Zählerschränke durch Unterverteilungen
Wichtigste Bedingungen:
- Projektstart nach Eingangsbestätigung
- vorhandene Messplätze sind zu klein oder nicht mehr den technischen Voraussetzungen entsprechend oder
- vorhandene Messplätze wurden vor dem 31.12.2014 in Betrieb genommen
Modul C Stromspeicher-Förderung
C1: Kauf eines Stromspeichers
Förderhöhe:
300 EUR/kWh nutzbarer Speicherkapazität / maximal 15.000 EUR
Inhalt/Zuwendungsfähige Ausgaben:
- Förderung je kWh nutzbarer Speicherkapazität
- Nachweis der separaten Kosten für Erwerb des Stromspeichers mindestens in Zuwendungshöhe erforderlich
Wichtigste Bedingungen:
- Projektstart nach Eingangsbestätigung
- nur zusammen mit neuer PV-Anlage
- 1,2 kWp PV-Leistung je 1 kWh Speicherleistung (außer bei Kombination mit E-Mobilität)
- Rücknahme und Recycling des Speichers am Lebensdauerende
C2: Pacht/Leasing Stromspeicher
Förderhöhe:
- 300 EUR/kWh nutzbarer Speicherkapazität / maximal 15.000 EUR
Inhalt/Zuwendungsfähige Ausgaben:
- Pacht/Leasing eines Stromspeichers
- Sonderzahlung mindestens in Höhe der Zuwendung
Wichtigste Bedingungen:
- Projektstart nach Eingangsbestätigung
- nur zusammen mit neuer PV-Anlage
- 1,2 kWp PV-Leistung je 1 kWh Speicherleistung (außer bei Kombination mit E-Mobilität)
- Rücknahme und Recycling des Speichers am Lebensdauerende
Modul D Sonderanlagen-Boni
D1: Denkmalgerechte PV
Förderhöhe:
- i. d. R. 65 % / maximal 15.000 EUR
- maximal 100 Förderfälle
Inhalt/Zuwendungsfähige Ausgaben:
- Mehrkosten von Solardachziegeln, In-Dach-PV-Anlagen, Solare Dachbahnen, farblich angepasste PV-Anlagen gegenüber Standard PV-Anlage
Wichtigste Bedingungen:
- Projektstart nach Eingangsbestätigung
- Denkmalgeschütztes Gebäude
- Denkmalgerechte Genehmigung der unteren Denkmalschuzbehörde
D2: Fassaden-Photovoltaik
Hinweis: Steckersolargeräte, die an der Fassade montiert werden, fallen unter das Fördermodul E und werden im Modul D2 nicht gefördert.
Förderhöhe:
- i. d. R. 65 % / maximal 30.000 EUR
- maximal 100 Förderfälle
Inhalt/Zuwendungsfähige Ausgaben:
- Mehrkosten für Fassaden-PV-Anlage gegenüber Standard-PV-Anlage
Wichtigste Bedingungen:
- Projektstart nach Eingangsbestätigung
- Erfüllung von baurechtlichen und ggf. denkmalrechtlichen Anforderungen
Sie sind interessiert an einer Förderung von Photovoltaik im gewerblichen Bereich?
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