Förderung von Solarprojekten für Eigentümer:innen / Nutzungsberechtigte von Ein- und Zweifamilienhäusern

Informieren Sie sich über die Förderung Ihrer privaten Photovoltaikanlage für Ihr Ein- oder Zweifamilienhaus sowie die weiteren Module. Investieren Sie in Ihre Solaranlage, wir unterstützen Sie bei der PV-Förderung. 

Modul A Gutachten - Studien - Konzepte – Beratung für Solaranlagen

A4: Steuerberatungen für Photovoltaikanlagen

Förderhöhe:

  • 226,10 EUR

Inhalt/Zuwendungsfähige Ausgaben:

  • Kosten der Erstberatung zu Steuerfragen bezüglich der Veranlagung einer PV-Anlage

Wichtigste Bedingungen:

  • Projektstart nach Eingangsbestätigung
  • nur Erstberatungen werden gefördert
  • Beratung muss durch Steuerberater:in erfolgen

Modul B Hauselektrik

B1: Messplätze

Förderhöhe:

  • i. d. R. 65 %
  • maximal 10.000 EUR

Inhalt/Zuwendungsfähige Ausgaben:

  • Kosten für Messplätze (z. B. Zählerschränke oder Smart Meter für Ihre PV-Anlage) sowie Kosten für die Ertüchtigung vorhandener Zählerschränke durch Unterverteilungen

Wichtigste Bedingungen:

  • Projektstart nach Eingangsbestätigung
  • vorhandene Messplätze sind zu klein oder nicht mehr den technischen Voraussetzungen entsprechend oder
  • vorhandene Messplätze wurden vor dem 31.12.2014 in Betrieb genommen

Modul C Stromspeicher-Förderung

C1: Kauf eines Stromspeichers

Förderhöhe:

300 EUR/kWh nutzbarer Speicherkapazität / maximal 15.000 EUR

Inhalt/Zuwendungsfähige Ausgaben:

  • Förderung je kWh nutzbarer Speicherkapazität
  • Nachweis der separaten Kosten für Erwerb des Stromspeichers mindestens in Zuwendungshöhe erforderlich

Wichtigste Bedingungen:

  • Projektstart nach Eingangsbestätigung 
  • nur zusammen mit neuer PV-Anlage 
  • 1,2 kWp PV-Leistung je 1 kWh Speicherleistung (außer bei Kombination mit E-Mobilität)
  • Rücknahme und Recycling des Speichers am Lebensdauerende

C2: Pacht/Leasing Stromspeicher

Förderhöhe:

  • 300 EUR/kWh nutzbarer Speicherkapazität / maximal 15.000 EUR

Inhalt/Zuwendungsfähige Ausgaben:

  • Pacht/Leasing eines Stromspeichers
  • Sonderzahlung mindestens in Höhe der Zuwendung

Wichtigste Bedingungen:

  • Projektstart nach Eingangsbestätigung
  • nur zusammen mit neuer PV-Anlage 
  • 1,2 kWp PV-Leistung je 1 kWh Speicherleistung (außer bei Kombination mit E-Mobilität)
  • Rücknahme und Recycling des Speichers am Lebensdauerende

Modul D Sonderanlagen-Boni

D1: Denkmalgerechte PV

Förderhöhe:

  • i. d. R. 65 % / maximal 15.000 EUR 
  • maximal 100 Förderfälle

Inhalt/Zuwendungsfähige Ausgaben:

  • Mehrkosten von Solardachziegeln, In-Dach-PV-Anlagen, Solare Dachbahnen, farblich angepasste PV-Anlagen gegenüber Standard PV-Anlage

Wichtigste Bedingungen:

  • Projektstart nach Eingangsbestätigung
  • Denkmalgeschütztes Gebäude
  • Denkmalgerechte Genehmigung der unteren Denkmalschuzbehörde

D2: Fassaden-Photovoltaik

Hinweis: Steckersolargeräte, die an der Fassade montiert werden, fallen unter das Fördermodul E und werden im Modul D2 nicht gefördert.

Förderhöhe:

  • i. d. R. 65 % / maximal 30.000 EUR
  • maximal 100 Förderfälle

Inhalt/Zuwendungsfähige Ausgaben:

  • Mehrkosten für Fassaden-PV-Anlage gegenüber Standard-PV-Anlage

Wichtigste Bedingungen:

  • Projektstart nach Eingangsbestätigung 
  • Erfüllung von baurechtlichen und ggf. denkmalrechtlichen Anforderungen

Sie sind interessiert an einer Förderung von Photovoltaik im gewerblichen Bereich? 

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Bildnachweise: whyframestudio von iStock // Robert Herhold von Adobe Stock // fauxels von pexels

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