Förderung von Photovoltaikanlagen für Eigentümer:innen von Ein- und Zweifamilienhäusern
Hier finden Sie eine Anleitung für das Portal Dashboard von SolarPLUS. Bitte lesen Sie vorab die Hinweise, die Ihnen die Beantragung einer Förderung erleichtern.
In unseren Erklärfilmen geben wir Ihnen Hinweise zur Verwendung des Dashboards. Schauen Sie sich Teil 1 zur Eingabe der Personendaten und Teil 2 zur Eingabe der Objektdaten an:
Informieren Sie sich über die Förderung Ihrer privaten Photovoltaikanlage für Ihr Ein- oder Zweifamilienhaus sowie die weiteren Module. Investieren Sie in Ihre Solaranlage, wir unterstützen Sie bei der PV-Förderung.
Modul A Gutachten - Studien - Konzepte – Beratung für Solaranlagen
A4: Steuerberatungen für Photovoltaikanlagen
Förderhöhe:
- 226,10 EUR
Inhalt/Zuwendungsfähige Ausgaben:
- Kosten der Erstberatung zu Steuerfragen bezüglich der Veranlagung einer PV-Anlage
Wichtigste Bedingungen:
- Projektstart nach Eingangsbestätigung
- nur Erstberatungen werden gefördert
- Beratung muss durch Steuerberater:in erfolgen
Modul B Hauselektrik
B1: Messplätze
Förderhöhe:
- i. d. R. 65 %
- maximal 10.000 EUR
Inhalt/Zuwendungsfähige Ausgaben:
- Kosten für Messplätze (z. B. Zählerschränke oder Smart Meter für Ihre PV-Anlage) sowie Planungsleistungen für Ihre Solaranlage
Wichtigste Bedingungen:
- Projektstart nach Eingangsbestätigung
- vorhandene Messplätze sind zu klein oder nicht mehr den technischen Voraussetzungen entsprechend
- vorhandene Messplätze wurden vor dem 31.12.2014 in Betrieb genommen
Modul C Stromspeicher-Förderung
C1: Kauf eines Stromspeichers
Förderhöhe:
300 EUR/kWh nutzbarer Speicherkapazität / maximal 15.000 EUR
Inhalt/Zuwendungsfähige Ausgaben:
- Förderung je kWh nutzbarer Speicherkapazität
- Nachweis der separaten Kosten für Erwerb des Stromspeichers mindestens in Zuwendungshöhe erforderlich
Wichtigste Bedingungen:
- Projektstart nach Eingangsbestätigung
- nur zusammen mit neuer PV-Anlage
- 1,2 kWp PV-Leistung je 1 kWh Speicherleistung (außer bei Kombination mit E-Mobilität)
- Rücknahme und Recycling des Speichers am Lebensdauerende
C2: Pacht/Leasing Stromspeicher
Förderhöhe:
- 300 EUR/kWh nutzbarer Speicherkapazität / maximal 15.000 EUR
Inhalt/Zuwendungsfähige Ausgaben:
- Pacht/Leasing eines Stromspeichers
- Sonderzahlung mindestens in Höhe der Zuwendung
Wichtigste Bedingungen:
- Projektstart nach Eingangsbestätigung
- nur zusammen mit neuer PV-Anlage
- 1,2 kWp PV-Leistung je 1 kWh Speicherleistung (außer bei Kombination mit E-Mobilität)
- Rücknahme und Recycling des Speichers am Lebensdauerende
Modul D Sonderanlagen-Boni
D1: Denkmalgerechte PV
Förderhöhe:
- i. d. R. 65 % / maximal 15.000 EUR
- maximal 100 Förderfälle
Inhalt/Zuwendungsfähige Ausgaben:
- Mehrkosten von Solardachziegeln, In-Dach-PV-Anlagen, Solare Dachbahnen, farblich angepasste PV-Anlagen gegenüber Standard PV-Anlage
Wichtigste Bedingungen:
- Projektstart nach Eingangsbestätigung
- Denkmalgeschütztes Gebäude
- Denkmalgerechte Genehmigung der unteren Denkmalschuzbehörde
D2: Fassaden-Photovoltaik
Förderhöhe:
- i. d. R. 65 % / maximal 30.000 EUR
- maximal 100 Förderfälle
Inhalt/Zuwendungsfähige Ausgaben:
- Mehrkosten für Fassaden-PV-Anlage gegenüber Standard-PV-Anlage
Wichtigste Bedingungen:
- Projektstart nach Eingangsbestätigung
- Erfüllung von baurechtlichen und ggf. denkmalrechtlichen Anforderungen
Sie sind interessiert an einer Förderung von Photovoltaik im gewerblichen Bereich?
Kontakt
Mo., Di., Do. & Fr. 10:00 - 14:00 Uhr
Telefon: 030 / 2125-4480
solarplus@ibb-business-team.de
Förderrichtlinie
Antragstellung
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