Seit dem 21. März 2025 können Sie wieder Anträge im Förderprogramm SolarPLUS stellen. Die Förderbedingungen bleiben weitgehend unverändert. Lediglich der Zuschuss für Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke) im Modul E wird auf 250,00 Euro reduziert, da die Preise für Steckersolargeräte stark gefallen sind. Alle Details finden Sie in der aktualisierten Förderrichtlinie, die am 21. März veröffentlicht wird.
Förderung von Solarprojekten für Eigentümer:innen / Nutzungsberechtigte von Ein- und Zweifamilienhäusern
Informieren Sie sich über die Förderung Ihrer privaten Photovoltaikanlage für Ihr Ein- oder Zweifamilienhaus sowie die weiteren Module. Investieren Sie in Ihre Solaranlage, wir unterstützen Sie bei der PV-Förderung.
Modul A Gutachten - Studien - Konzepte – Beratung für Solaranlagen
A4: Steuerberatungen für Photovoltaikanlagen
Förderhöhe:
- 226,10 EUR
Inhalt/Zuwendungsfähige Ausgaben:
- Kosten der Erstberatung zu Steuerfragen bezüglich der Veranlagung einer PV-Anlage
Wichtigste Bedingungen:
- Projektstart nach Eingangsbestätigung
- nur Erstberatungen werden gefördert
- Beratung muss durch Steuerberater:in erfolgen
Modul B Hauselektrik
B1: Messplätze
Förderhöhe:
- i. d. R. 65 %
- maximal 10.000 EUR
Inhalt/Zuwendungsfähige Ausgaben:
- Kosten für Messplätze (z. B. Zählerschränke oder Smart Meter für Ihre PV-Anlage) sowie Kosten für die Ertüchtigung vorhandener Zählerschränke durch Unterverteilungen
Wichtigste Bedingungen:
- Projektstart nach Eingangsbestätigung
- vorhandene Messplätze sind zu klein oder nicht mehr den technischen Voraussetzungen entsprechend oder
- vorhandene Messplätze wurden vor dem 31.12.2014 in Betrieb genommen
Modul C Stromspeicher-Förderung
C1: Kauf eines Stromspeichers
Förderhöhe:
300 EUR/kWh nutzbarer Speicherkapazität / maximal 15.000 EUR
Inhalt/Zuwendungsfähige Ausgaben:
- Förderung je kWh nutzbarer Speicherkapazität
- Nachweis der separaten Kosten für Erwerb des Stromspeichers mindestens in Zuwendungshöhe erforderlich
Wichtigste Bedingungen:
- Projektstart nach Eingangsbestätigung
- nur zusammen mit neuer PV-Anlage
- 1,2 kWp PV-Leistung je 1 kWh Speicherleistung (außer bei Kombination mit E-Mobilität)
- Rücknahme und Recycling des Speichers am Lebensdauerende
C2: Pacht/Leasing Stromspeicher
Förderhöhe:
- 300 EUR/kWh nutzbarer Speicherkapazität / maximal 15.000 EUR
Inhalt/Zuwendungsfähige Ausgaben:
- Pacht/Leasing eines Stromspeichers
- Sonderzahlung mindestens in Höhe der Zuwendung
Wichtigste Bedingungen:
- Projektstart nach Eingangsbestätigung
- nur zusammen mit neuer PV-Anlage
- 1,2 kWp PV-Leistung je 1 kWh Speicherleistung (außer bei Kombination mit E-Mobilität)
- Rücknahme und Recycling des Speichers am Lebensdauerende
Modul D Sonderanlagen-Boni
D1: Denkmalgerechte PV
Förderhöhe:
- i. d. R. 65 % / maximal 15.000 EUR
- maximal 100 Förderfälle
Inhalt/Zuwendungsfähige Ausgaben:
- Mehrkosten von Solardachziegeln, In-Dach-PV-Anlagen, Solare Dachbahnen, farblich angepasste PV-Anlagen gegenüber Standard PV-Anlage
Wichtigste Bedingungen:
- Projektstart nach Eingangsbestätigung
- Denkmalgeschütztes Gebäude
- Denkmalgerechte Genehmigung der unteren Denkmalschuzbehörde
D2: Fassaden-Photovoltaik
Hinweis: Steckersolargeräte, die an der Fassade montiert werden, fallen unter das Fördermodul E und werden im Modul D2 nicht gefördert.
Förderhöhe:
- i. d. R. 65 % / maximal 30.000 EUR
- maximal 100 Förderfälle
Inhalt/Zuwendungsfähige Ausgaben:
- Mehrkosten für Fassaden-PV-Anlage gegenüber Standard-PV-Anlage
Wichtigste Bedingungen:
- Projektstart nach Eingangsbestätigung
- Erfüllung von baurechtlichen und ggf. denkmalrechtlichen Anforderungen
Sie sind interessiert an einer Förderung von Photovoltaik im gewerblichen Bereich?
Bildnachweise: whyframestudio von iStock // Robert Herhold von Adobe Stock // fauxels von pexels