Häufige Fragen zum Förderprogramm Transfer BONUS

Auf dieser Seite haben wir die wichtigsten Basis-Informationen zum Förderprogramm Transfer BONUS für Sie zusammengestellt.

Darf ich andere Fördermittel mit dem Transfer BONUS kombinieren bzw. kumulieren? 

Die Beteiligung mehrerer Mittelgeber an einem Projekt ist ausgeschlossen. Beantrage ich also den Transfer BONUS für ein bestimmtes in sich geschlossenes Projekt, dürfen keine weiteren Mittel aus anderen Landes- oder Bundesförderprogrammen in dieses Projekt mit einfließen.

Wie oft darf ich Transfer BONUS in Anspruch nehmen? 

Transfer BONUS kann in der Einstiegsvariante einmal und in der Standardvariante (maximaler Zuschuss von 15.000 €) nicht öfter als drei Mal in einem Zeitraum von drei Kalenderjahren in Anspruch genommen werden. Für den Bereich Digitalisierung (maximaler Zuschuss von 45.000 €) kann die Standardvariante nur einmalig beantragt werden. 

Dabei muss der Themen-/Aufgabenkomplex klar voneinander abgegrenzt sein. Die Zerlegung von umfangreicheren Projekten in mehrere Teilprojekte ist gemäß der Richtlinien zum Transfer BONUS nicht intendiert.

Welche Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt? 

Die Antragstellung erfolgt seit dem 1. Januar 2016 über ein elektronisches Antragssystem

Für das Ausfüllen des Online-Antrags sind folgende Unterlagen notwendig, die auch hochgeladen werden müssen:

  • Auszug des Gewerbe- oder Handelsregistereintrags (nicht älter als 12 Monate)
  • Personalausweiskopie des Unterschriftsbevollmächtigten (im Dateiformat PDF oder JPG, nicht größer als 10 MB)
  • Projektbeschreibung
  • von der Wissenschaftseinrichtung unterzeichnetes Angebot

Einen Vordruck für einen F&E-Kooperationsvertrag können Sie im Bereich „Vorhaben“ im elektronischen Antragssystem herunterladen.

Bitte beachten:

Der Transfer BONUS-Zuschuss kann nicht gewährt werden, wenn mit dem Vorhaben vor der Bewilligung durch die IBB Business Team GmbH begonnen wurde. Dazu zählt bereits die Erteilung des Auftrages an die Wissenschaftseinrichtung.

Wie hoch darf das Projektvolumen sein? 

Das Projektvolumen bzw. das Angebot der Wissenschaftseinrichtung unterliegt keiner Betragsgrenze.

Wann muss das Projekt abgeschlossen sein? 

Die Laufzeit eines Projektes soll sechs Monate nicht überschreiten. Das Ende des mit Ihnen vereinbarten Umsetzungszeitraumes können Sie Ihrer Bewilligung entnehmen. Für den Bereich Digitalisierung beträgt die Projektlaufzeit maximal zwölf Monate.

Wer trägt die Umsatzsteuer? 

Die förderfähigen Ausgaben beziehen sich bei Fördermittelempfängern, die vorsteuerabzugsberechtigt sind immer auf den Nettoauftragswert.

Die Differenz zwischen Netto- und Bruttobetrag muss vom Fördermittelempfänger temporär als (Teil des) Eigenanteil(s) getragen werden, bis die Vorsteuer gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht wird.

Beispiel:

Auftrags- bzw. Projektvolumen = 25.000 EUR (Netto), 19 % Umsatzsteuer = 4.750 EUR = 29.750 EUR (Brutto) 

70% Förderung auf 25.000 EUR = 17.500 EUR, 

ABER: Förderhöchstbetrag = 15.000 EUR 
(entspricht einem Fördersatz von 60%) 

Zusammensetzung des Eigenanteils:

10.000 EUR (Differenz zw. Förderbetrag und Netto-Auftragsvolumen) + 4.750 EUR Steuern = 14.750 EUR (Eigenanteil).

Mit welchen Wissenschaftseinrichtungen können Kooperationsverträge geschlossen werden? 

Grundsätzlich gilt, dass lediglich öffentlich (grund-)finanzierte Wissenschaftseinrichtungen im Rahmen des Programms beauftragt werden können. Diese zeichnen sich dadurch aus, dass sie einen besonderen wissenschaftlichen Anspruch erfüllen.

Nicht öffentlich (grund-)finanzierte Wissenschaftseinrichtungen können nur dann beauftragt werden, wenn deren Qualifikation/Leistungen bzgl. des betreffenden Projektes Alleinstellungsmerkmale aufweisen. Diese müssen jedoch vom Antragsteller in der einzureichenden Projektbeschreibung plausibel nachgewiesen werden. 

Welcher Anspruch wird an die zu bearbeitenden Fragen/Aufgaben gestellt? 

Die zu beauftragenden Aufgaben der angewandten Forschung und Entwicklung (FuE) müssen über das Niveau von Leistungen, die zum Standardangebot von FuE-Dienstleistern und Beratungsunternehmen gehören hinausgehen.

Unter Forschung versteht man die planmäßige und kritische Suche nach neuen Erkenntnissen und Fertigkeiten - verbunden mit erheblichen technischen Risiken.

Entwicklung bezeichnet den Erwerb, die Kombination und die Verwendung vorhandener wissenschaftlicher, technischer, wirtschaftlicher und sonstiger einschlägiger Kenntnisse und Fertigkeiten zur Erarbeitung neuer, veränderter oder verbesserter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen.

Wie lange dauert durchschnittlich eine Bewilligung? 

Bewilligungen bzw. Absagen sind durchschnittlich innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der vollständigen Antragsunterlagen möglich. In der Standardvariante Digitalisierung erfolgt die Entscheidung über Ihren Antrag in der Regel innerhalb von vier Wochen nach Eingang Ihres vollständigen Antrages und nach einem persönlichen Gespräch mit der IBB Business Team GmbH.

Darf die Einstiegsvariante beantragt werden, wenn bereits eine Exist-Förderung vorliegt? 

Gründerinnen und Gründer, die durch das Exist-Gründerstipendium gefördert wurden bzw. werden, können grundsätzlich auch die Einstiegsvariante des Transfer BONUS beantragen, so lange bisher keine mit öffentlichen Mitteln geförderten Kooperationen im Bereich angewandte Forschung und Entwicklung zwischen einer Wissenschaftseinrichtung und dem Unternehmen bzw. dem Gründer stattgefunden haben.

Ein reines Mietverhältnis, wie z.B. die Nutzung von Gründungsbüros in Hochschulen, gilt im Sinne der Antragstellung einer Transfer BONUS-Förderung nicht als bereits bestehende Kooperation, so dass auch in diesem Fall die Einstiegsvariante beantragt werden kann.

Der Design Transfer BONUS wird von der zukunft im zentrum GmbH durchgeführt. Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite des Design Transfer BONUS und der Website des Gamification Transfer BONUS.

Ihre Ansprechpartnerinnen

Regina Köhler, 030 / 2125-4792, und Eike Munsche, 030 / 2125-2359
transferbonus@ibb-business-team.de

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