Fördervoraussetzungen und Informationen zur Beantragung von GründachPLUS
Das Förderprogramm dient der Herstellung hochwertiger und nachhaltig wirksamer Dach- und Fassadengrünanlagen. Der Berliner Senat verfolgt hiermit den strategischen Ansatz, das Berliner Stadtgrün resilient und zukunftsfähig zu machen.
Allgemeine Fördervoraussetzungen und Zuwendungsbestimmungen
- Es werden ausschließlich noch nicht begonnene Vorhaben gefördert. Als Beginn gilt der Abschluss eines Lieferungs- und Leistungsvertrages.
- Dachbegrünungen auf Asbest- und PVC-haltigen Dachabdeckungen sind nicht förderfähig. Diese Materialien dürfen auch nicht für die Herstellung der Grünfläche genutzt werden.
- Ein wirtschaftlicher und sparsamer Mitteleinsatz sowie die technische und ökologische Sinnhaftigkeit der Maßnahme sind zu gewährleisten.
- Vergaben an ausführende Unternehmen mit einem Wert von über 100.000 EUR müssen ordnungsgemäß ausgeschrieben werden.
- Alle Leistungen sind von Personen mit einer entsprechenden Qualifikation (z.B. Architekt:in, Ingenieur:in, Landschaftsgärtner:in) fachgerecht auszuführen.
- Bewilligte Maßnahmen müssen innerhalb eines Jahres begonnen werden.
- Der Abschluss eines Vertrages über die Fertigstellungspflege ist mit einem Fachbetrieb abzuschließen und nachzuweisen.
- Geförderte Maßnahmen müssen mindestens 10 Jahre ab Fertigstellung in einem gepflegten und funktionsfähigen Zustand gehalten werden.
- Alle Maßnahmen müssen in Einklang mit sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorgaben bspw. des Bauordnungsrechts und des Denkmalschutzrechts in Einklang sein. Behördliche Genehmigungen für die Errichtung und Herstellung der Gründächer sind einzuholen und durch eine anschließende Eigenerklärung zu bestätigen.
- Für die Statik sowie die Absturzsicherung der jeweiligen Gründächer hat die antragstellende natürliche oder juristische Person Fürsorge zu tragen.
- Die geförderte Maßnahme (weder die Fördersumme noch der Eigenanteil) darf nicht auf die Miete, in welcher Form auch immer, umgelegt werden und darf auch nicht dafür herhalten, Mietpreiserhöhungen durchzusetzen.
- Der/die Antragsteller:in, soweit es sich um eine juristische Person handelt, muss sich vor Antragstellung gem. Nr. 1-5 AV S 44 LHO in der Transparenzdatenbank des Landes Berlin registrieren lassen.
- Das Programm ist als Zuschuss eine De-minimis-Beihilfe im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 (siehe Merkblatt). Das bedeutet: Wenn Sie bereits eine De-Minimis-Beihilfe erhalten, so darf der Gesamtbetrag dieser Beihilfen insgesamt die 300.000 EUR innerhalb von drei vorangegangenen Jahren nicht überschreiten (Beispiel: Für eine De-minimis-Beihilfe, die am 8. Juni 2024 gewährt wird, beginnt der relevante Betrachtungszeitraum für alle vorangegangenen zu berücksichtigenden De-minimis-Beihilfen ab 8. Juni 2021). Sollte eine Förderung als De-minimis-Beihilfe nicht möglich sein, kann die Förderung als Umweltschutzbeihilfe aufgrund der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) beantragt werden.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung im Rahmen von GründachPLUS. Die individuelle Prüfung des Antrags und die Durchführung der Fördermaßnahme obliegt der Verantwortung der IBB Business Team GmbH und der Investitionsbank Berlin.
Qualitative ökologische Förderbedingungen
Als Maßstab für die Planung, Umsetzung und Instandhaltung der Dachgrünanlagen dienen die FLL Dach- bzw. Fassadenbegrünungsrichtlinien der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V..
Mehr zu den FLL Dach- bzw. Fassadenbegrünungsrichtlinien
- Im Rahmen der Regulären Förderung anteilig bezuschusste Gründach-Vorhaben müssen eine Vegetationstragschicht von mindestens 10 cm im Flächendurchschnitt aufweisen.
- Es muss jeweils eine Vegetationsfläche von mindestens 100 m² erschaffen werden.
- Bei einer Fassadenbegrünung müssen mindestens 50 m² bodengebundene oder 10 m² wandgebundene Vegetationsflächen entstehen
- Die Pflege und die Erhaltung der Grünflächen sind sicherzustellen.
- Bei Green Roof Lab-Projekten muss diese Tragschicht deutlich über 10 cm hoch sein.
Anforderungen an den Aufbau der Vegetationsflächen
Extensiv- und Intensivbegrünungen werden ausschließlich in mehrschichtiger Bauweise gefördert. Die Extensivbegrünung findet überwiegend für die Reguläre Förderung und die Intensivbegrünung für das Green Roof Lab Anwendung.
- Extensive Dachbegrünungen sind naturnah angelegt, bestehen bspw. aus Kräutern, Moosen und Gräsern und erhalten sich weitgehend selbst. Extensive Dachbegrünungen müssen eine Vegetationstragschicht von mindestens 10 cm aufweisen.
- Intensive Begrünungen sind aufwendige Begrünungen mit Stauden, Sträuchern, Rasenflächen und auch Bäumen. Bei intensiven Begrünungen beläuft sich die Höhe der Vegetationsschicht auf mindestens 12 cm.
Der Wirksamkeit der Wasserrückhaltung kommt im Kontext der Dachbegrünung besondere Beachtung zu. Sie möchten mehr über den mehrschichtigen Aufbau sowie das Regenwassermanagement eines Gründachs erfahren? Die Regenwasseragentur beantwortet Ihnen gern Ihre Fragen.
Antrag stellen für das Förderprogramm GründachPLUS
Die Beantragung eines Zuschusses zur Dachbegrünung erfolgt in Papierform in zwei Schritten.
- Im ersten Schritt reichen Sie einen Vorantrag mit Ihren Stammdaten ein. Daraufhin können Sie anfallende Planungskosten auslösen.
- Im zweiten Schritt übermitteln Sie den Hauptantrag mit allen Unterlagen zum Vorhaben.
Antragsprozess des Berliner Förderprogramms für Dachbegrünung
1. Vorantrag einreichen
Im ersten Teil der Antragstellung müssen Sie die zur Förderung notwendigen Stammdaten angeben. Bitte senden Sie den im Original unterschriebenen Vorantrag sowie die weiteren einzureichenden Unterlagen mit dem Betreff GründachPLUS postalisch an die IBB Business Team GmbH, Bundesallee 210, 10719 Berlin.
Nach Eingang des Dokumentes erhalten Sie eine Bestätigung von der IBB Business Team GmbH. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie dazu berechtigt, auf eigenes Risiko mit der Planung des Vorhabens zu beginnen und Lieferungs- sowie Leistungsverträge für die Planung des Vorhabens abzuschließen.
2. Hauptantrag einreichen
Im zweiten Teil der Antragstellung müssen Sie die zur Förderung notwendigen projektspezifischen Angaben übermitteln. Bitte senden Sie dazu den im Original unterschriebenen Hauptantrag sowie die weiteren einzureichenden Unterlagen mit dem Betreff GründachPLUS postalisch ein.
Sollten Sie die Förderung im Modul Green Roof Lab beantragen wollen, müssen Sie an dieser Stelle zusätzlich ein detailliertes Gesamtkonzept vorlegen.
3. Auszahlung beantragen
Die Auszahlung der jeweiligen Zuschüsse werden mit dem Dokument Verwendungsnachweis für Auszahlungsanforderung (pdf) beantragt.
Die Zuschüsse werden nach dem Erstattungsprinzip geleistet. Demnach tätigen Sie die Ausgabe zunächst selbst und weisen diese mittels Rechnungen und Zahlungsbelegen nach. Bitte beachten Sie, dass Barzahlungsquittungen nicht anerkannt werden. Das IBB Business Team wird den Zuschuss nach Prüfung auf das angegebene Konto auszahlen.
Weitere Informationen zur Antragstellung
Eine endgültige Entscheidung über Art und Umfang der Förderung kann erst erfolgen, nachdem sämtliche Unterlagen sowie der Vor- und Hauptantrag vollständig eingereicht und durch den Projektträger qualifiziert wurden. Stellt die IBB Business Team GmbH fest, dass Anträge unvollständig sind oder sonstige Mängel aufweisen, wird die Antragstellerin oder der Antragsteller zur Ergänzung oder Überarbeitung aufgefordert. Wird der Antrag nicht entsprechend ergänzt oder überarbeitet, kann er abgelehnt werden.
Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Förderung. Die Entscheidung darüber obliegt der Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel.
Benötigte Dokumente
Die hier nachfolgend gelisteten Unterlagen dienen der Ergänzung Ihres Vor- bzw. Hauptantrags. Diese können Sie gern ebenfalls postalisch zusammen mit den Antragsformularen an die IBB Business Team GmbH übermitteln oder unter Angabe des Betreffs "GründachPLUS" sowie Ihrem vollständigen Namen bzw. Unternehmen per E-Mail an gruendachplus@ibb-business-team.de nachreichen.
Reguläre Förderung | Green Roof Lab Förderung | |
Vorantrag | Einzureichende Unterlagen als Legitimation für die Antragstellenden:
Einzureichende Unterlagen zum Investitionsort/Immobilie:
Einzureichende Unterlagen zu den vorgesehenen Baumaßnahmen:
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Hauptantrag |
| Zusätzliche Einzureichende Unterlagen
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Downloads
- Richtlinie zum Förderprogramm GründachPLUS, gültig ab 02.01.2023 (pdf)
- Vorantrag (pdf)
- Hauptantrag (pdf)
- Formular Verzichtserklärung Zuwendungsbescheid (pdf)
- Verwendungsnachweis für Auszahlungsanforderung (pdf)
- Anlage 2 "Erklärung gemäß § 3 Absatz 1 der Leistungsgewährungsverordnung" (pdf)
- Merkblatt De-minimis (pdf)
- De-minimis-Erlärung des Antragstellenden
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) (pdf)
- Merkblatt zur Transparenzdatenbank (pdf)
- KMU-Selbsterklärung (pdf)
- Mustervollmacht für Hausverwaltungen, WEG-Verwaltungen etc.
- Finanzierungsvorlage
Ihr GründachPLUS-Team
Telefon: 030 / 2125-2366
gruendachplus@ibb-business-team.de
Antrag stellen
Kombinieren Sie GründachPLUS mit weiteren Förderangeboten
Planen Sie, im Zuge der Dachbegrünung energetische Maßnahmen umzusetzen und suchen dafür noch Unterstützung bei der Finanzierung der Maßnahme? Dann können Sie auch weitere Förderungen in Anspruch nehmen und mit GründachPLUS kombinieren:
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